Daher lässt sich auch nur etwas erreichen, wenn wir eine EU-weite Regelung hinbekommen, die genau dies klarstellt. Dass EU-weite klare Regelungen nicht einfach zustande zu bringen sind, zeigt die bisherige EU-Fischereipolitik. Leider muss man erkennen, dass die bisher formulierten Ziele zur Nachhaltigkeit, einer rentablen Nutzung der Fischereiressourcen, Wirtschaftlichkeit und Flottenpolitik wenig mit der Wirklichkeit zu tun haben und erheblich zur schlechten Situation in der Fischerei beigetragen haben.
So befinden sich mittlerweile viele Fischbestände außerhalb ihrer gesicherten biologischen Grenzen. Wenn die jetzige Entwicklung nicht gestoppt wird, werden viele dieser Bestände zusammenbrechen. Dieser Besorgnis erregende Zustand beschränkt sich jedoch nicht auf die Gemeinschaft, sondern weltweit hat sich die Situation für zahlreiche Fischbestände durch
Flottenüberkapazitäten und vor dem Hintergrund einer ständig wachsenden Nachfrage nach Konsumfisch drastisch verschlechtert.
Um aber diesem Szenario zumindest in den europäischen Meeren entgegenzuwirken, wurde von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im letzten Jahr das Grünbuch über die Zukunft der gemeinsamen Fischereipolitik herausgegeben, das ab 2003 gültig sein wird. Hierzu wurde von unserem Fischereiministerium im letzten Jahr zu einem runden Tisch eingeladen, um mit Vertretern der Politik, der Wissenschaft und der Fischereiwirtschaft über die gemeinsame Fischereipolitik zu diskutieren. Obwohl in der Diskussionsrunde das Grünbuch der Europäischen Kommission begrüßt wurde, war, wie wir wissen, auch hier die Haltung zur bisherigen Fischereipolitik der EU eher ernüchternd. Denn die jahrzehntelang falsch verstandene EU-Fischereipolitik - darauf ist Herr Kollege Steenblock eben eingegangen - lässt sich durch das Grünbuch nicht ohne weiteres wegwischen.
Es muss eine grundlegende Änderung der Fischereipolitik auf europäischer Ebene durchgeführt werden. Hierfür ist das Grünbuch mit Sicherheit ein Ansatz, um zu einer Verbesserung der Situation zu kommen. Eine nachhaltige EU-Fischereipolitik muss endlich konsequent umgesetzt werden und es bedarf sehr viel Überzeugungsarbeit auf EU-Ebene, damit das Grünbuch nicht zur mission impossible wird.
Die Umsetzung des Grünbuches bedarf eines sehr langen Atems. Auch da verweise ich als Vertreter der dänischen Minderheit auf den Staat Dänemark, der sich bisher massiv gesperrt hat. Wir fordern, dass Dänemark entsprechend handelt.
Ob mit der Umsetzung des Grünbuchs letztlich die Industriefischerei aus unseren Meeren verbannt wird, lässt sich derzeit jedoch nicht abschließend sagen. Daher muss auch nach Wegen gesucht werden, wie man die Industriefischerei zumindest verringern kann. Das ist auch der Ansatz des Antrages. Das setzt natürlich voraus, dass man auch Möglichkeiten für Ersatzmaßnahmen schafft. Das heißt, eine konsequente Nutzung von Fischabfällen aus der Fischverarbeitung, um an das begehrte Fischöl und das Fischmehl heranzukommen, sollte daher angestrebt werden. So gibt es zum Beispiel in Cuxhaven bereits eine Fischmehlfabrik, die ausschließlich Fischabfälle verwendet, die bei der Verarbeitung von Fisch anfallen und somit sinnvoll weiter genutzt werden.
Es gibt also Alternativen zur Industriefischerei und diese gilt es auszubauen, bevor wir daran gehen können, ein Verbot oder eine Selbstbeschränkung auszu
sprechen. Wir müssen versuchen - dabei müssen wir uns in Schleswig-Holstein an die eigene Nase fassen -, selbst auch die Grundlagen für den Ausstieg bereitzustellen. Das gilt für viele Ausstiege und das gilt selbstverständlich auch für den Ausstieg aus der Industriefischerei. Wir vom SSW unterstützen das und sind sowohl dem Kollegen Poppendiecker wie auch der Kollegin Fröhlich dafür dankbar, dass von ihnen die Initiative ergriffen wurde. Wir werden dies weiter mit Ihnen zusammen begleiten und verfolgen und alles uns Mögliche tun, um die Industriefischerei einzuschränken.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich begrüße diesen interfraktionellen Antrag ausdrücklich, weil ich glaube, dass das im Rahmen der GrünbuchDiskussion und der zukünftigen Fischereipolitik der EU genau die richtige Maßnahme ist. Um dies noch einmal an Zahlen - es sind auch schon viele Zahlen genannt worden - deutlich zu machen: Im Moment stammen von der Fischanlandung der Mitgliedstaaten der EU, die im Jahr 2000 mit 10 Millionen t angegeben wird, fast 4 Millionen t - das sind 40 % - aus der Industriefischerei. Das zeigt noch einmal, wie wichtig dieses Thema ist.
Ich empfinde einen solchen gemeinsamen Antrag als die notwendige Rückenstärkung der Fischereiministerin. Ich werde morgen und übermorgen bei der Agrarministerkonferenz in Bad Nauheim sein und dort das Feld vorbereiten; dann wird dieses Thema das nächste Mal dort auf die Tagesordnung gesetzt.
Schleswig-Holstein verhält sich mit seinem § 6 der Küstenfischereiverordnung ganz vorbildlich. In unseren Küstengewässern, die besonders sensibel sind, ist die Industriefischerei verboten. Aber - und das ist für unsere Fischer völlig uneinsehbar - aus rechtlichen Gründen gilt dieses Verbot nur für die deutschen Fischereibetriebe und nicht für die anderen Nationen, meine Damen und Herren. Daran müssen wir arbeiten. Dänemark wurde bereits mehrmals genannt. Es hat teilweise ein Verbot für Dänemark gegeben. Hier müssen wir bei aller nachbarschaftlichen Verbundenheit Dänemark die rote Karte zeigen.
Ich begrüße trotzdem, dass Sie mir nicht den ganz großen Schritt zugetraut haben, EU-weit, ja weltweit alles verbieten zu lassen, sondern dass Sie sich zunächst auf die fischereisensiblen Gebiete, die hier aufgezählt wurden, begrenzen. Ich glaube, dass das sehr positiv zu werten ist. Man muss immer in Schritten vorwärts gehen, damit andere mitkommen. Denn wie dick das Brett ist, das wir in der EU zu bohren haben, kann man daraus ablesen, dass die EUFischereiminister aufgrund von Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung eine Jahresquote von etwa einer Million Tonnen Sandaal festgelegt haben, die abgefischt werden kann. Das schade dem Ökosystem überhaupt nicht. Das ist im Moment der Stand in der EU.
Ich möchte als Nichtwissenschaftlerin nicht wissenschaftliche Diskussionen betreiben. Aber ich sage ganz deutlich: Der gesunde Menschenverstand könnte auch einmal hilfreich sein. Das, was auf dem Meeresboden stattfindet, vernichtet die Kinderstube der gesamten Meereslebewesen. Es kann nur deshalb geschehen, weil wir es nicht sehen können. Ein entsprechender Raubbau oberhalb des Erdbodens wäre nicht mehr möglich. Hier haben wir ein ganz besonderes Problem.
Ich will nicht verhehlen, dass wir auch zu Hause Probleme bekommen werden, Fischereiverordnung hin oder her. Wir wollen als einen zukunftsträchtigen Bereich die Aquakulturen ausbauen; denn Fisch ist ja ein gesundes Lebensmittel. Wenn wir auf Dauer nicht genug Fisch fangen können, werden wir auch Fische künstlich in Aquakulturen züchten müssen. Das möchte ich sehr befürworten. Nur, wenn Sie die Anlage in Büsum besucht haben, wissen Sie, dass auch dort im Moment Fischmehl verfüttert wird. Man braucht dafür eine artgerechte Ernährung. Dazu wird man sich etwas einfallen lassen. Der Weg dazu wird wahrscheinlich sein, aus Fischabfall Fischmehl herzustellen. Als Landwirtschaftsministerin möchte ich noch einmal betonen: Es ärgert mich immer noch, weil wir auch nicht beteiligt worden sind, dass Fischmehl in einer Nacht-und-Nebel-Aktion auch wieder zur Fütterung anderer Tiere zugelassen wurde. Das war im Dezember durch den Bundestag verboten worden.
Aber es hat sich die Lobby der Länder, die solche Fischfabriken haben, durchgesetzt. Darüber bin ich sehr traurig. Auch dort könnten wir Fischmehl einsparen.
Zur Kontrolle, die hier zu Recht angeführt worden ist, will ich nur sagen, dass wir uns darüber im Klaren sind: Solange das hier noch erlaubt ist, müssen wir es auch kontrollieren. Das gilt insbesondere in unseren Zonen. In den ausschließlichen Wirtschaftszonen geschieht das durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten.
Dankenswerterweise gab es die Kleine Anfrage von Herrn Jensen-Nissen. Da haben wir vertieft, welche Probleme wir mit unseren Schiffen bei höherem Seegang haben. Die Fischer gehen heute bei ganz anderen Seegängen nach draußen. Wir arbeiten an dem Problem und werden uns dazu Mitte des Jahres wieder melden.
Ich bedanke mich noch einmal für diesen guten Vorschlag. Ich möchte ausdrücklich in der Funktion als Fischereiministerin sagen - dankenswerterweise haben Sie, Herr Klinckhamer, schon darauf hingewiesen -: Wir haben einen Lobbyabend in Berlin veranstaltet. Es ist klar, dass dies den Fischern nicht genug war. Man kann nicht annehmen, dass sich schon die Meinung ändert, wenn man einmal nach Berlin geht. Auch Fischer müssen Lobbyarbeit lernen.
Ich habe auch den Besuch von Kommissar Fischler genutzt. Er hat bezüglich dieses Themas schon einen guten Ruf, aber er wohnt ja als Österreicher nicht so direkt am Meer. Ich habe die Gelegenheit genutzt, als er unseren Stand auf der Grünen Woche besucht hat, das Thema Fischerei anzusprechen. Denn auch in der Agrarministerkonferenz ist nur die Minderheit der Minister gleichzeitig Fischereiminister. Das heißt, Herr Fischler muss das öfter einmal zu hören bekommen. Er hat sich bedankt und wir haben schriftlich nachgelegt.
Ich darf fragen, wer dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW in der Drucksache 15/1701 (neu) in der vorliegenden Form seine Zustimmung geben will. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit hat das Haus einstimmig so beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist erledigt.
Ich darf fragen: Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die antragstellende Fraktion der CDU erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Johann Wadephul.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kriminalität unter Kindern und Jugendlichen auch in Schleswig-Holstein bereitet uns seit vielen Jahren große Sorgen. Die alljährlich erscheinende Kriminalitätsstatistik des Landes Schleswig-Holstein weist insbesondere für den Bereich der Kinder, Jugendlichen, Heranwachsenden und jungen Erwachsenen erschreckende Zahlen auf. Für das Jahr 2001 sind 59 % aller gefährlichen schweren Körperverletzungen auf Straßen, Wegen, Plätzen oder in Bussen und Bahnen von Tätern unter 21 Jahren begangen worden. 24.000 jugendliche Tatverdächtige, knapp 1 % mehr als 2000, ermittelte die Polizei im zurückliegenden Jahr. Auf das Konto jugendlicher Tatverdächtiger gehen 66 % aller Handtaschenraube, 76 % aller Raubüberfälle in der Öffentlichkeit, 56 % aller Sachbeschädigungen, 41 % aller Erpressungen, 50 % aller schweren Diebstähle und 45,5 % aller Rauschgiftdelikte - Zahlen, die uns allen seit Jahren zu denken geben und die uns alle zu entschlossenem Handeln auffordern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der Auffassung, dass wir auch etwas deutlicher das, was es an Problemen gibt, ansprechen sollten und deutlicher reagieren sollten. Wenn wir beispielsweise das berühmt-berüchtigte „Abziehen“ auf Schulhöfen mittlerweile fast akzeptiert haben und es damit erklären, dass es ein soziales Gefälle unter den Kindern auf den Schulhöfen gibt und man deswegen ein gewisses Verständnis dafür haben sollte, dann möchte ich an dieser Stelle dafür plädieren, dass wir klarer in der Bezeichnung werden. Abziehen ist Erpressung, ist häufig verbunden mit Körperverletzungsdelikten und das können und dürfen wir nicht dulden.
Wenn wir über Probleme an der Stelle reden, dann müssen wir auch an unseren Schulen, Frau Bildungsministerin, deutlicher die Werteerziehung, die Vermittlung der grundlegenden und tragenden Werte unserer Gesellschaft, wieder in den Vordergrund stellen. Ich möchte auch dazu auffordern, dass wir, bei allem Verständnis dafür, dass die Schulen dieses Thema oftmals gerne verdecken wollen, weil sie Angst haben,
die Schule würde ein schlechtes Image bekommen und dann wäre die Zahl der Anmeldungen gerade an den weiterführenden Schulen nicht mehr so groß, für Transparenz sorgen, dass wir gerade die Schulkonferenzen, die Schulleiter, die Lehrerinnen und Lehrer, auch die Elternvertreter ermutigen, diese Probleme offen anzusprechen. Wir müssen offen darüber reden, dass sich auf unseren Schulhöfen die Gewalt weiter entwickelt hat. Wo früher geschubst, gestupst oder vielleicht mal geknufft wurde, wird heute an vielen Stellen in erschreckender Weise geschlagen, getreten und, wenn der oder die Betreffende am Boden liegt, nachgetreten. Wir haben eine zunehmende Gewalt auch auf den Schulhöfen in Schleswig-Holstein. Dies ist die klare Aufforderung an die Landesregierung, sich dieses Themas endlich deutlich anzunehmen.
Natürlich bedeutet Werteerziehung, dass wir an erster Stelle auch in den Familien sehr viel deutlicher wieder darüber werden reden müssen, dass wir insgesamt erkennen müssen, dass grundlegende Werteerziehung in den Familien stattzufinden hat. Da gilt der alte Satz, man kann so viel erziehen wie man will, die Kinder machen doch nur nach, was die Eltern vormachen. Wir sollten auch an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, dass Gewalt und Schlagen kein Mittel der Erziehung von Kindern sein darf. Wenn sie nämlich im eigenen Elternhaus von Erwachsenen lernen, dass man Probleme vermeintlich mit Gewalt, mit körperlicher Gewalt regeln kann, dann nehmen sie das selbst an. Deswegen auch das deutliche Plädoyer von dieser Stelle, dass wir an die Eltern appellieren, Probleme im Gespräch miteinander zu lösen und auf keinen Fall auf dem Wege der Gewalt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein großes Problem bei den Jugendlichen, die auffällig sind, sind insbesondere Jugendliche, die sozialen Randgruppen angehören, und häufig Jugendliche ausländischer Herkunft. Es zeigt sich auch an dieser Stelle ganz deutlich - und deswegen zielen wir darauf auch noch einmal ab - dass die Integration der ausländischen Jugendlichen eine der hervorragendsten Aufgaben auch der Landespolitik, natürlich gemeinsam mit den Kommunen, sein muss. Wir werden Jugendliche, die nicht voll integriert sind in unsere Gesellschaft, die die deutsche Sprache nicht beherrschen und die deswegen eine schlechte Schulausbildung haben und die infolgedessen große Schwierigkeiten haben, einen Beruf zu finden, die sich gleichzeitig in Arbeitslosigkeit und Isolation befinden, nicht in diese Gesellschaft integrieren können. Gerade sie sind besonders anfällig, Straftaten zu begehen. Deswegen an dieser Stelle noch einmal: Wir müssen endlich bei der Beratung unseres Integrationsantrages vorankommen.
Sodann sprechen wir hier sehr deutlich an - das ist sicherlich eine rechtspolitische Diskussion, die wir aus den vergangenen Jahren kennen und wo wir noch einmal einen Anlauf nehmen und versuchen wollen, die linke Seite des Hauses zu überzeugen -, dass wir an der einen oder anderen Stelle den jungen Menschen klar zeigen müssen, wo eine Grenze zwischen Recht und Unrecht ist, und dass wir deutlich machen müssen, es gibt eine Reaktion des Staates, wenn sie diese Grenze überschreiten. Wenn wir das in Zukunft nicht tun, können wir nicht von ihnen erwarten, dass sie in Zukunft rechtstreuer sind als in der Vergangenheit.
Dazu möchte ich exemplarisch drei Punkte ansprechen. Das eine ist die strafrechtliche Behandlung von Heranwachsenden vor unseren Strafgerichten. Es ist auch in Schleswig-Holstein Realität, dass nahezu 100 % aller Heranwachsenden, also im Alter von 18 bis 21, letztlich nach dem Jugendstrafrecht behandelt oder verurteilt werden. Wir sind nicht generell dafür, dass in jedem Falle Erwachsenenstrafrecht angewandt wird, aber die gesetzliche Regelung wird hier auf den Kopf gestellt. Ich möchte auf einen Widerspruch aufmerksam machen, der gerade bei den Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün ein bisschen zum Nachdenken führen sollte: Sie trauen den jungen Menschen in vielen Bereichen immer mehr zu. Ich darf einmal auf die Wahlrechtsänderung hinweisen. Sie sind der Auffassung gewesen, dass es richtig ist, dass Jugendliche schon mit 16 Jahren auf kommunaler Ebene wählen können sollen. Wenn Sie also davon ausgehen, dass sie früher reif werden, dann ist es ein Widerspruch, wenn wir sie gerade beim Strafrecht noch nach dem Jugendstrafrecht behandeln. Dann ist es konsequent, bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren bei ihrer Volljährigkeit oder in der Zeit, wo sie in SchleswigHolstein schon fünf Jahre wählen dürfen, regelmäßig nach dem Erwachsenenstrafrecht vorzugehen.
Wir wollen, dass typische Jugenddelikte in SchleswigHolstein konsequenter bekämpft werden. Gerade die Graffitiproblematik ist in Schleswig-Holstein sehr verbreitet und wir erwarten ein entschlosseneres Vorgehen der Landesregierung. Wir erwarten insbesondere, Frau Justizministerin, dass die Landesregierung die Bundesratsinitiative unterstützt und dafür sorgt, dass Graffiti eindeutig dem Bereich der Sachbeschädigung zugeordnet werden. Graffiti sind nicht Kunst, sondern sind eine Beschädigung fremden Eigentums und das muss geahndet werden.