Wir brauchen weiterhin die Zuarbeit von externen Fachleuten. Bisher ist es in den Untersuchungen ja so geregelt, dass auch externe Fachleute als Beisitzer zu
diesen Verhandlungen hinzugezogen werden können. Das ist in Zukunft ausgeschlossen. Auch das halte ich für einen groben Verfahrensmangel, weil hier externer Sachverstand gerade aus den beteiligten Regionen, von den Fachgruppen, die sich damit beschäftigen, ausgeschlossen wird. Es gibt überhaupt keinen Grund, diese Kompetenz aus diesen Verfahren herauszuhalten.
Das bisherige dezentrale Untersuchungsverfahren von reviernahen Seeämtern, das in Kooperation mit der Polizei dazu geführt hat, dass wir relativ schnell reagieren, dass wir Ortskompetenz, Ortsnähe, Ortskundigkeit in dieses Verfahren einbauen können, soll abgeschafft werden. Dieses Verfahren soll in Hamburg zentralisiert werden, ohne dass erkennbar ist, welche Vorteile eine solche Zentralisierung haben soll.
All dies sind viele Gründe, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich freue mich, dass zumindest die Länder Bremen und Mecklenburg-Vorpommern weiterhin zur Assoziation der Küstenländer und zu den Verabredungen stehen. Leider sind Hamburg und Niedersachsen bisher nicht dabei. Trotzdem würde diese Konstellation im Bundesrat noch ausreichen, 38 Stimmen, um am Freitag das Vermittlungsausschussverfahren einleiten zu können. Schleswig-Holstein muss dabei sein, damit wir hier im Interesse des Landes, im Interesse der Sicherheit auch unserer Küsten ein vernünftiges Verfahren bekommen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem heutigen Antrag, der so nüchtern wirkt, liegt meines Erachtens ein unerhörter Vorgang zugrunde. Obwohl sich die norddeutschen Küstenländer einig sind und die einschlägigen Fachleute die norddeutschen Küstenländer in ihrer Haltung zum vorliegenden Gesetz unterstützen, hat die Bundesregierung nichts Besseres vor, als genau gegen die Interessen der Küstenländer zu handeln, und das nicht aus Unwissenheit, sondern in voller Kenntnis aller Fakten und in voller Kenntnis der Meinung der norddeutschen Küstenländer. Dass der Bundestag der Novelle zugestimmt hat, ist bedauerlich; aber es ist wohl darauf zurückzuführen, dass schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete ihren Genossen vor Ort nur wenig Gehör geschenkt haben. Oder muss man Angst haben, dass mancher Bundestagsabgeordneter nicht im Bilde ist?
Das wäre bedauerlich. Ich sage es immer wieder: Opel fahren ist in Ordnung, aber Opel wählen kann nachhaltige Schäden nach sich ziehen.
Hinzu kommt jetzt, wie der Presse zu entnehmen ist, dass Bundesverkehrsminister Bodewig unserem Verkehrsminister die Finanzschrauben angesetzt hat. Sollte Schleswig-Holstein der Novelle im Bundesrat nicht zustimmen, komme es zu Mittelkürzungen für die Sanierung der Rendsburger Bahnkanalbrücke. In meinen Augen stinkt das zum Himmel.
Schleswig-Holstein hat ein ausdrückliches Interesse daran, dass die Öffentlichkeit bei Seeamtsverhandlungen teilhaben darf. Wenn nun Herr Bodewig so massiv auf Schleswig-Holstein einwirkt, muss ich hinterfragen, was die Bundesregierung dazu veranlasst, sich so extrem gegen eine öffentliche Aufklärung auszusprechen. Ich frage mich: Welches Verhältnis hat die Bundesregierung zur Informationsfreiheit und zur öffentlichen Aufklärung? Ich finde dies einen Vorgang, der ein extrem schlechtes Licht auf die Bundesregierung wirft. Wir haben schon seinerzeit klargemacht, wo die vier wichtigsten Probleme beim neuen Seeunfalluntersuchungsverfahren liegen.
Zum einen war da die gewünschte Zentralisierung der Unfalluntersuchung. Wir haben deutlich gemacht, dass die Seeämter vor Ort und die Wasserschutzpolizei über die Kenntnisse verfügen, die notwendig sind, um Untersuchungsverfahren einzuleiten. Außerdem bin ich mir auch immer noch sicher, dass ein Interessenausgleich mit Institutionen vor Ort leichter zu erreichen ist, als wenn ein Verfahren durch eine weit entfernt liegende zentrale Stelle durchgeführt wird.
Ähnliches gilt auch immer noch für den zweiten Punkt, für den Rückgriff auf Sachverständige. Die derzeitige Praxis hat sich bewährt. Es macht daher keinen Sinn, etwas zu ändern, es sei denn, man will die einheimischen Sachverständigen unbedingt draußen vor der Tür halten. Wir haben deutlich gemacht, dass sich der Sachverstand von der Küste in den Untersuchungskommissionen widerspiegeln muss.
Der dritte Punkt ist auch gleichzeitig der zentralste Punkt. Die Seeunfalluntersuchungsverfahren müssen natürlich öffentlich sein. Es gibt nicht nur ein erhebliches öffentliches Interesse an diesem Verfahren, sondern vor allem die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass eine bewusste öffentliche Beteiligung zu einem Mehr an Information geführt hat. Durch den so entstandenen öffentlichen Druck ist
auch die Umsetzung von neuen Maßnahmen schneller vorangegangen. Man kann natürlich die Befürchtung hegen, dass die Bundesregierung genau das nicht will, weil das ja Geld kostet.
Als vierten Punkt habe ich seinerzeit gefordert, dass die am Verfahren Beteiligten ein Widerspruchsrecht haben müssten. In dem vorliegenden Antrag fordern wir die Landesregierung auf, im Bundesrat darauf zu dringen, dass der Vermittlungsausschuss eingebunden wird und dass, sollte sich die Bundesregierung dann immer noch gegen die Interessen der Küstenländer stellen, Einspruch eingelegt wird. Wir hoffen selbstverständlich, dass die Bundesregierung einsichtig und lernfähig ist. Aber ich habe schon in der SeptemberTagung gesagt, dass wir Nordlichter einmal mehr für Erleuchtung auf den Fluren der Bundesregierung sorgen müssen. Jetzt habe ich allerdings den Eindruck, dass zur Ahnungslosigkeit in Fragen der Schiffssicherheit auch noch ein Grad an erklärtem Unwillen der Bundesregierung kommt. Wenn dem so ist, sollten wir auch alle Mittel ausschöpfen, um unsere berechtigten Interessen zu vertreten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung lehnt den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum Seeschifffahrtsanpassungsgesetz unverändert ab.
Die Gründe dafür sind heute hier von allen Rednern schon genannt worden. Ich habe sie im September 2001 zu Protokoll gegeben und will sie nicht wiederholen, um Zeit zu sparen.
Die Landesregierung hat ihre Vorstellungen und Vorschläge für die Neuregelung dieses Gesetzes über den Bundesrat in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Übrigens auch in vielen Gesprächen mit schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten und aufgrund des Beschlusses vom September haben die Küstenländer gemeinsam einen Vermittlungsvorschlag unterbreitet, die so genannte gemeinsame Empfehlung.
Im Ergebnis muss ich leider feststellen, dass es bis heute nicht gelungen ist, den Bund von seiner Haltung abzubringen. Die Forderungen des Bundesrates vom 1. Juni 2001 sowie des Schleswig-Holsteinischen
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat sich daher entschlossen, den Antrag Bremens auf Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzentwurfs zu unterstützen. An dieser Stelle sage ich ausdrücklich: Die Landesregierung ist nicht erpressbar.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie allerdings auch zur Kenntnis zu nehmen, dass nicht alles, was in der „Landeszeitung“ zu lesen steht, in dieser Form richtig ist. Wer von Ihnen beim ersten Spatenstich der A 20 dabei gewesen wäre - die meisten sind ja nicht dabei gewesen -, hätte -
- Wenn Sie nicht einmal einen Spatenstich als real annehmen, lieber Herr Schlie, zeigt das die Einstellung der CDU in Sachen Autobahnbau.
Wenn Sie dabei gewesen wären, hätten Sie auch festgestellt, dass Herr Bodewig und ich dort etwas ganz anderes besprochen haben, nämlich zum Beispiel, wie wir Straßenbaufinanzierung in Zukunft in SchleswigHolstein möglich machen.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns nur über eines klar sein - hier bitte ich Sie auch um eine reale und nüchterne Analyse -: Wir werden zwar ein Vermittlungsverfahren beantragen können, wenn wir die Mehrheit kriegen - das ist im Moment offen, ob das Freitag klappt, und zwar auch wegen einiger unionsgeführter Länder -, aber das wird ein unechtes Vermittlungsverfahren sein. Hierbei handelt es sich nämlich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Deswegen machen wir uns bitte keine Illusionen. Leider ist es uns nicht gelungen, frühzeitig Einfluss darauf zu nehmen. Jetzt wird es wahrscheinlich nicht mehr klappen. Dennoch danke ich Ihnen für Ihren gemeinsamen Rückhalt für unsere Position. Wir sollten versuchen, das am Freitag zu erreichen. Es ist zumindest ein Signal, das wichtig ist, dass sich die Küstenländer nicht alles bieten lassen. Was daraus werden wird, werden wir sehen.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.
b) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und des Landespflegegesetzes
Ich erteile zunächst der Berichterstatterin des Innenund Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Schwalm, das Wort. - Ich sehe sie nicht im Saal. Ich darf fragen, wer von den Mitgliedern des Innen- und Rechtsausschusses die Berichterstattung übernehmen kann. - Herr Abgeordneter Schlie übernimmt die Berichterstattung. Bitte, Sie haben das Wort.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für die Grundlage der nun folgenden Debatte. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Eine Gesellschaft muss sich daran messen lassen, wie sie mit den Alten umgeht.“ - Ich füge hinzu: mit den alten pflegebedürftigen Menschen.