Protocol of the Session on June 7, 2000

Meine Damen und Herren! Eine fruchtbare Unruhe kann ich nicht feststellen, also sollten wir sie unterlassen.

Transparenz ist wichtig. Wichtig ist auch, dass es keine Doppelverwaltung, keine Doppelgenehmigungen und all das, was wir aus unsäglichen Diskussionen - zum Beispiel über Knicks und sonstige Sachen kennen, gibt. Das machen wir auch nicht mit.

Eine letzte Bemerkung ist mir noch wichtig, weil dieser Punkt in meinem Redebeitrag zu kurz gekommen ist. Ich möchte an das Parlament appellieren, zu seinen eigenen Gesetzen zu stehen.

(Glocke des Präsidenten)

Wir müssen Mann und Frau genug sein, zu unseren eigenen Gesetzen zu stehen. Wir haben uns doch hoffentlich etwas dabei gedacht.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Martin Kayenburg [CDU]: Bei Rot-Grün habe ich den Eindruck nicht!)

Herr Abgeordneter Kubicki hat zu einem weiteren Kurzbeitrag das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Reihe von Wortbeiträgen gibt Anlass zum Nachdenken. Anke Spoorendonk, ich gehe davon aus, dass sich der Gesetzgeber jeweils etwas dabei denkt, wenn er Gesetze erläßt. Häufig reformiert er jedoch etwas und auch dabei denkt er sich etwas. Insofern ist die sture Erklärung, wir wollen an dem festhalten, was wir gemacht haben, ein bißchen komisch. Wenn sich die Bedingungen geändert haben, müssen wir eventuell gesetzgeberische Maßnahmen ergreifen, um anzupassen.

(Anke Spoorendonk [SSW]: Dazu stehe ich auch!)

Ich habe den Innenminister gehört und denke mit meiner Fraktion bis morgen darüber nach, ob wir den Antrag über den Gesetzentwurf nicht einfach zurückziehen. Das ist alles auf einem guten Weg und in Ordnung. Allerdings bin ich etwas irritiert über die Vorstellung des Kollegen Puls und über die öffentlichen Erklärungen des Fraktionsvorsitzenden der SPD, dass erwartet wird, dass man sich darüber unterhält, mit welchem Maßnahmenkatalog man den kommunalen Freiraum möglichst zügig verbessern kann und mit welchem Maßnahmenkatalog man dazu kommen kann, dass auf allen Ebenen Einsparungen erzielt werden können. So habe ich das jedenfalls verstanden. Möglicherweise stimmt die Kommunikation zwischen Minister und den Fraktionen nicht, wie das auch in der Vergangenheit schon der Fall war. Das würde ich dann da verbessern. Das der Opposition vorzuwerfen, macht mich stutzig.

Frau Kollegin Heinold, Sie waren 1993 noch nicht im Parlament. Da hat die F.D.P. im Rahmen eines Haushaltsstrukturgesetzes für fünf Jahre die Dispensierung von bestimmten Gesetzen verlangt. Dahinter stand die Überlegung: Sparst du zurzeit, hast du es in der Not. Denn bereits damals war aufgrund der mittelfristigen Finanzplanung - der wir Glauben geschenkt haben - absehbar, dass das Land SchleswigHolstein um die Jahreswende 1999/2000 - und

(Wolfgang Kubicki)

zwar ohne Steuerreform - in einige Probleme kommen würde. Das ist aus guten Gründen abgelehnt worden und so in Ordnung.

1996 haben wir das wiederholt. Da waren Sie im Parlament. Der Antrag für die Dispensierung von Gesetzen für den Zeitraum von fünf Jahren ist mit Ihren Stimmen abgelehnt worden. Jetzt versuchen wir - wiederum für den Zeitraum von fünf Jahren -, etwas zu regeln. Wir tun das übrigens auch, weil wir nach wie vor glauben wollen, was die Ministerpräsidentin und der Finanzminister öffentlich erklären, nämlich dass die Finanzmisere, vor der wir stehen, im Jahre 2005 beendet sein wird. Das hatte die Ministerpräsidentin in der Regierungserklärung - und auch danach - gesagt.

Wenn Sie jetzt sagen, das stimme nicht, dann müssen wir möglicherweise die Phasen, in denen der Gesetzgeber neu nachdenken muss, ob er sich so verhalten sollte, wie er sich nach meiner Auffassung verhalten sollte, aufrechterhalten - oder nicht. Das ist die schlichte Erklärung dafür, warum das Ende für 2004 vorgesehen ist.

Abgesehen davon wird im Jahre 2005 ein neuer Landtag gewählt und der sollte im Zweifel selbst darüber entscheiden, welche Maßnahmen er ergreifen will, um auch nach den zwischenzeitlichen Erfahrungen die Strukturverbesserung tatsächlich dauerhaft zu sichern.

Vielleicht lassen Sie sich von Ihrer Justizministerin und von Ihrem Innenminister ein bisschen die Gesetzestechnik erklären. Auch die Öffnungsklausel in der Gemeindeordnung steht unter Genehmigungsvorbehalt. Sie können gar nicht anders vorgehen, als wir es vorgeschlagen haben, auch wenn Sie Verordnungen verändern wollen. Es gibt in unserem Verfassungssystem keine andere Möglichkeit, es sei denn, der Gesetzgeber ändert selbst alle Gesetze und nimmt die Verordnungsermächtigungen, die in den Gesetzen stehen, zurück. Das zu Ihrer Frage, warum wir diesen Weg wählen.

Herr Puls, es führt auch nicht zu mehr Demokratisierung, im Gegenteil, wir brauchen durch eine Verordnung ein Verfahren, das es allen Kommunen und allen öffentlichen Körperschaften ermöglicht, in gleicher Weise die Anträge zu stellen und bescheiden zu lassen. Ein rechtsförmiges Verfahren, das im Zweifel auch rechtlich überprüft werden kann, ist der Grund unseres Vorschlags. Ich bin gern bereit, das den einzelnen Leuten im Ausschuss intensiver zu erklären.

(Lothar Hay [SPD]: Sehr gut!)

- Kollege Hay, das mache ich gern, dazu bin ich auch ausgebildet, im Gegensatz zu manch anderen.

(Beifall bei der F.D.P.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf dem Innen- und Rechtsausschuss federführend zuzuweisen. Müssen wir über Mitberatung abstimmen oder können wir uns darauf verständigen, dass sich die Ausschüsse wegen der vielfachen Betroffenheit im Rahmen des Selbstbefassungsrechts damit befassen?

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Finanzaus- schuss, Herr Präsident!)

- Auf jeden Fall an den Finanzausschuss, alle anderen Ausschüsse im Rahmen der Selbstbefassung.

Wer so verfahren will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich werde als nächstes über die Dringlichkeit eines vorgelegten Antrags befinden lassen und nach dem nächsten Tagesordnungspunkt - noch vor der Mittagspause - den Tagesordnungspunkt 6, Wahl der Mitglieder des Landtages für den Richterwahlausschuss, aufrufen.

Aussetzung der Ökosteuer

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/155

Herr Abgeordneter Stritzl hat das Wort zur Begründung.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Drucksache 15/155 legt die CDUFraktion einen Dringlichkeitsantrag zur Aussetzung der Ökosteuer vor. Im Gegensatz zu ministeriellen Vermutungen hat das nichts mit Populismus zu tun, sondern vielmehr damit, dass wir die Sorgen der Menschen im Lande ernst nehmen.

(Beifall bei der CDU - Zuruf des Abgeord- neten Holger Astrup [SPD])

- Herr Kollege Astrup, wir stehen in dieser Frage an der Seite des Ministerpräsidenten von RheinlandPfalz, der wörtlich gesagt hat, er nehme „die berechtigten Sorgen der Menschen ernst, die mit ihrem Auto fahren müssen, um vom Wohnort zum Arbeitsplatz zu kommen“. Ich hoffe, dass auch Sie sich dieser Überlegung anschließen können.

Die saarländische Landesregierung hat angekündigt, dass sie in der nächsten Bundesratssitzung, die noch

(Thomas Stritzl)

vor der nächsten Landtagstagung stattfinden wird, eine entsprechende Initiative im Bundesrat ergreifen wird. Wir möchten mit unserem Dringlichkeitsantrag die Landesregierung auffordern, die Chance zu nutzen, vom - wie es auch öffentlich beschrieben wird - Etikettenschwindel Abstand zu nehmen, die nächsten Stufen der Ökosteuerreform auszusetzen und so eine vernünftige Finanzierung - auch der Rentenversicherungsbeiträge und Renten im Rahmen der Rentenkonsensgespräche - herbeizuführen, also ein Aussetzen der nächsten Stufen der Ökosteuer und eine vernünftige Finanzierung der Renten zu erreichen. Das ist das Ziel, das wir hier verfolgen. Wir bitten Sie also im Sinne der Menschen vor Ort: Stimmen Sie unserem Dringlichkeitsantrag zu.

(Beifall bei CDU und F.D.P.)

Zur Dringlichkeit hat Herr Abgeordneter Astrup das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die ersten Bemühungen dieser Landtagsfraktion der CDU in Schleswig-Holstein, sich mit dem Thema Ökosteuer zu beschäftigen, rühren aus dem Januar dieses Jahres. Wir haben das noch sehr eindrucksvoll in Erinnerung.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Das war die alte Fraktion!)

Von Januar bis heute sind etwa sechs Monate vergangen. Bis zum Antragsschluss zu dieser Landtagstagung am 26. Mai waren es fünfeinhalb Monate. Kollege Stritzl, ich gehe davon aus, dass die Dringlichkeit auch im Juli noch gegeben ist, rege allerdings an, rechtzeitig zum Antragsschluss der Juli-Tagung darüber nachzudenken, ob Sie diesen Antrag wirklich stellen wollen oder nicht. Wir lehnen die Dringlichkeit ab.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW - Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Der braucht nicht eingebracht zu werden, der ist automatisch eingebracht!)

Weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung liegen nicht vor. Damit lasse ich über die Dringlichkeit abstimmen. Ich verweise darauf, dass nach § 51 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Wer die Dringlichkeit des vorgelegten Antrags der Fraktion der CDU, Drucksache 15/155, bejahen will, den bitte ich um das Handzeichen.

Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht hergestellt.

Meine Damen und Herren, wir haben noch einmal die Reihenfolge der Beratung verändert; das ist einvernehmlich abgesprochen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Zivildienst in Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/129 (neu)

Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/153

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich erteile Herrn Abgeordneten Geerdts das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Mitglieder der von Altbundespräsident Richard von Weizsäcker geführten Kommission zur Wehrstrukturreform empfehlen unter anderem eine deutliche Reduzierung der Zahl der Wehrpflichtigen. Eine solche Entscheidung würde das Gesicht der Bundeswehr vollkommen verändern.