Protocol of the Session on December 13, 2001

sungswege auf. Diese Lösungswege werden aber länger und steiniger sein, als manche es glauben oder wahrhaben wollen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. Ich erteile der Frau Abgeordneten Kleiner das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In verbundener Debatte mit der ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Landespflegegesetzes sollen die drei Anträge Qualität und Kontrolle in Pflegeeinrichtungen, Qualität in der Pflege und Heimaufsicht in SchleswigHolstein behandelt werden, über die wir hier im Parlament schon sehr kontrovers diskutiert haben.

Für die CDU-Mitglieder war es hoch bedauerlich, dass es uns auch im Sozialausschuss nicht gelungen ist, auf meine Fragen zum Handlungskonzept von der Sozialministerin adäquat Antwort zu bekommen. Die CDUFraktion hält daher eine neuerliche Debatte heute im Parlament für zwecklos.

Ich beschränke mich also auf das Landespflegegesetz, möchte aber noch anfügen: Gutwillig bin auch ich.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zielt auf drei Punkte ab. Erstens. Die Landesregierung will, dass § 4 Abs. 2 des Landespflegegesetzes ersatzlos gestrichen wird. Sie möchte sich also von dem jährlich von ihr fortzuschreibenden Förderplan verabschieden. Zur Begründung - wir hörten dazu eben auch schon einen Satz - führt sie an: Die Aufstellung eines Förderplans sei nach den bisherigen Erfahrungen entbehrlich. Es reiche aus, die vorgesehenen Fördermaßnahmen zwischen dem Sozialministerium und den Kreisen sowie den kreisfreien Städten einzelfallbezogen und unter Beteiligung des Landespflegeausschusses abzustimmen.

Dieses Argument überzeugt die CDU-Fraktion nicht. Gerade in haushaltspolitisch schwierigen Zeiten halten wir es für geboten, dass notwendige Förderungsmaßnahmen aufgrund eines längerfristigen Konzeptes geplant und durchgeführt werden. Die generelle Abschaffung des Förderplans mag für die Verwaltung bequem sein, würde aber die Möglichkeiten der Opposition beeinträchtigen, sich mit der Förderpolitik der Landesregierung parlamentarisch zu befassen.

Zweitens. Die Landesregierung will, dass in § 7 Abs. 1 des Landespflegegesetzes als neue Nummer 4 einge

(Helga Kleiner)

fügt wird: „Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität“. Sie möchte also, dass künftig auch hierfür Zuschüsse gewährt werden können.

Wir begrüßen diese Absicht ausdrücklich.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Torsten Geerdts [CDU])

Die Landesregierung nimmt damit den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion vom 12. April 2000 - nicht 2001 wieder auf.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Da haben die nicht geklatscht!)

Meine Fraktion hat schon damals diesen FDP-Antrag unterstützt. Der Kollege Beran hat es früher allerdings ganz anders gesehen, nachzulesen auch im „sib“ vom 10. Mai 2000. Ich bin gespannt, ob der Kollege Beran auch jetzt noch an seiner früheren Meinung festhält.

Drittens. Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfes betrifft jedoch eine grundlegende Änderung des Pflegewohngeldes. Das ist auch der Hauptpunkt im von der FDP neu vorgelegten Änderungsantrag. Die Landesregierung will zwar an der jetzigen bewohnerbezogenen Förderung festhalten, es soll aber künftig die bisherige Nichtberücksichtigung von Vermögen bei der Gewährung von Pflegewohngeld entfallen. Sie will jetzt also wirtschaftlich gesehen - auf das Vermögen der Bezieher von Pflegewohngeld zugreifen können, und zwar in dem Umfang, wie es die örtlichen Sozialhilfeträger bei der Zahlung von Sozialhilfe können.

Die Landesregierung hält diese von ihr angestrebte Änderung - wie sie in ihrer Begründung formuliert unter Subsidiaritätsaspekten sowie angesichts der Finanzlage der öffentlichen Haushalte für gerechtfertigt. Sie fügt hinzu: Diese Regelung folge damit einer auch in anderen Bereichen sich vollziehenden Entwicklung. So gehöre die Bildung von Vermögen künftig zu den staatlich geförderten Elementen der Alterssicherung und sei damit Teil der individuellen Vorsorge. So sehe auch die zum 1. Januar 2003 in Kraft tretende bedarfsorientierte Grundsicherung die Berücksichtigung von Vermögen vor.

Meine Damen und Herren, die Abfassung von Gesetzesbegründungen gehört bekanntlich zur hohen Kunst der Ministerialbeamten. Die Sozialministerin wäre aber gut beraten, künftig sorgfältig darauf zu achten, dass sich hier keine Halbwahrheiten einschleichen. Es gibt nämlich einen substanziellen Unterschied zwischen der herkömmlichen Vermögensbildung - hier spart man oft genug unter persönlichen Einschränkungen für plötzlich notwendig werdende Ausgaben - und

der neu eingeführten Vermögensbildung mit staatlichen Zuschüssen als zweiter Säule der allgemeinen Alterssicherung. Auch der Hinweis auf die künftige bedarfsorientierte Grundsicherung geht fehl; denn sie ist in ihrem Kern Sozialhilfe.

(Glocke des Präsidenten)

Wenn Sie bitte zum Schluss kommen!

Ja, ich muss mich dem Ende nähern.

(Heiterkeit und Beifall)

Das war sehr zurückhaltend formuliert.

Es ist ja immer traurig. Das ist ein so komplexes Thema. Nun habe ich schon die drei Anträge weggelassen und trotzdem reicht die Zeit nicht.

(Heiterkeit)

Als Schlusssatz möchte ich dann noch kurz sagen: Wenn der Staat Leistungen an die Bürgerinnen und Bürger einschränken will, sollte er dies der Öffentlichkeit klar und unverblümt sagen.

Ich beantrage Ausschussüberweisung.

(Beifall bei CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW sowie des Abgeordneten Klaus-Peter Puls [SPD])

Ich erteile Herrn Abgeordneten Beran das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Pflege hat in den vergangenen Monaten in vielen Variationen in Landtagsdebatten viel Raum eingenommen. Das war auch gut so. So konnten wir Sozialpolitiker auf Mängel hinweisen, auf positive Entwicklungen aufmerksam machen und die im Bereich der Pflege tätigen Menschen versuchen zu motivieren, sich weiterhin zu engagieren.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Gewünscht hätte ich mir, dass die so genannten Printmedien hierüber in dem gleichen Umfang berichtet

(Andreas Beran)

hätten, wie sie es immer wieder über die Negativbeispiele getan haben

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie vereinzelt bei der SPD und Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

und sicherlich auch weiterhin tun werden. So hätte es die auswärtige, in einer Pflegeeinrichtung durchgeführte Sitzung des Sozialausschusses verdient gehabt, mehr Beachtung zu finden. Ich danke daher ausdrücklich dem NDR und der „Norderstedter Zeitung“ dafür, dass sie hier die rühmliche Ausnahme darstellten.

(Beifall der Abgeordneten Wolfgang Baasch [SPD], Torsten Geerdts [CDU] und Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle einen kleinen Einschub machen: Um 17:00 Uhr werden sich vor dem Landeshaus Pflegekräfte versammeln, um auf ihre schwierige berufliche und belastende Situation aufmerksam zu machen. Ich finde diese Aktion wichtig. Die Öffentlichkeit muss mit solchen Aktionen auf die Probleme in der Pflege aufmerksam gemacht werden. Selten habe ich im Beruf so engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angetroffen, die ohne Rücksicht auf ihre private Situation oder gar ihre Gesundheit so viel Einsatz zeigen. Ich weiß von dem großen Engagement eines Großteils dieser Pflegekräfte, die die Situation der Pflege verbessern wollen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Heute wird seitens der Regierung ein Änderungsgesetz zum Landespflegegesetz eingebracht; dies nicht etwa, weil das bestehende Gesetz nicht gut oder ausreichend war, sondern deshalb, weil es erforderlich ist, es zu modifizieren. So soll es den heutigen - auch finanzpolitischen - Anforderungen angepasst werden und es soll zu Verfahrenserleichterungen bei der Gewährung von Zuschüssen kommen. Diese Form der Evaluation nach nun sechs Jahren finde ich richtig und meine, dass sie künftig auch weiterhin regelmäßig stattfinden müsste.

(Konrad Nabel [SPD]: Sehr gut!)

Vielleicht ist es gut, an dieser Stelle auch einmal darauf hinzuweisen, dass sich die von den Oppositionsparteien in der Landtagsdebatte im Januar 1996 vorgetragenen Kritikpunkte zum Landespflegegesetz auch in der Praxis als haltlos erwiesen haben. Sowohl die Zuständigkeitsregelung der Planungs- und Sicherstellungskompetenz zugunsten der Kreisebene als auch die Rahmenverantwortung des Landespflegeaus

schusses haben sich bewährt. Bewährt hat sich auch das Pflegewohngeld, das sich auch in der Fachdiskussion als sozialpolitisch bessere Alternative gegenüber der direkten Förderung oder auch der Objektförderung erwiesen hat, wie Sie es in der Begründung zum Änderungsgesetz auch nachlesen können.

Ich finde es richtig, dass an der Gewährung von Pflegewohngeld festgehalten wird. Wenn es nun angesichts der Finanzlage der öffentlichen Haushalte geboten ist, das bisher nicht berücksichtigte Vermögen der Empfängerinnen und Empfänger von Pflegewohngeld bei der Gewährung zu berücksichtigen, so kann ich das nur unterstützen. Finanziell entlastet werden hier zum größten Teil die Kreise und kreisfreien Städte, aber auch das Land.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein weiterer Punkt sollte nicht unerwähnt bleiben: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig auf die Aufstellung und Fortschreibung von Förderplänen verzichtet werden soll, die bisher die Grundlage für die Bewilligung von Zuschüssen darstellten. Dies begrüße ich, weil es zur Verwaltungsvereinfachung führt, ohne dass es dadurch zu Qualitätsverlusten kommt.

Zum Schluss möchte ich noch auf die Erweiterung des § 7 Landespflegegesetz eingehen. Dieser Paragraf zählt auf, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert werden können. Obwohl die Landesregierung bereits in den vergangenen Jahren durch die Pflegequalitätsoffensive Erhebliches geleistet hat, soll dieser Paragraf um den Passus „Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität“ erweitert werden. Ich bin der Auffassung, dass damit auch dem Anliegen der FDP aus dem Jahr 2000 Genüge getan ist. Näheres hierzu können wir noch im Sozialausschuss beraten.

Ich beantrage daher für die SPD-Fraktion Überweisung an den Sozialausschuss.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Garg das Wort.