Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, die Anträge für erledigt zu erklären.
Danke, Herr Berichterstatter. Es liegen keine Wortmeldungen zum Bericht vor. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wer dem eben vorgetragenem Votum des Ausschusses folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Damit haben wir beide Anträge einstimmig für erledigt erklärt.
Meine Damen und Herren, ich bitte Platz zu nehmen. Die Sitzung ist wieder eröffnet. Zunächst begrüße ich Besucher. Auf der Tribüne haben sich Mitglieder des Unteroffizierlehrgangs der Heeresflugabwehrschule, 4. Inspektion, Todendorf eingefunden. Herzlich willkommen!
Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Sozialausschusses, Herrn Abgeordneten Beran, zu den Tagesordnungspunkten 41 bis 43 das Wort.
Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegen hierzu drei Drucksachen vor, die als Empfehlung des Sozialausschusses gelten. Zur Drucksache 15/1415: Hier empfiehlt der Sozialausschuss einstimmig, den damals gestellten Antrag für erledigt zu erklären. Mit der Drucksache 15/1416, die sich mit der Qualität in der Pflege befasst, empfiehlt der Sozialauschuss dem Landtag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion der CDU, den Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unverändert anzunehmen.
Zur Drucksache 15/1417: Hier geht es um die Heimaufsicht in Schleswig-Holstein. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und FDP, den Antrag unverändert anzunehmen.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Ich erteile der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Frau Moser, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf schlägt die Landesregierung unter Berücksichtigung der inzwischen knapp sechsjährigen Erfahrung neben einigen kleineren notwendigen Korrekturen zwei wesentliche Änderungen des 1996 beschlossenen Landespflegegesetzes vor. Die wichtigste Änderung ist aus unserer Sicht, dass künftig vorhandenes Vermögen bei der Gewährung von Pflegewohngeld berücksichtigt werden soll.
Nachdem die Vermögensbildung künftig zu den staatlich geförderten Elementen der Alterssicherung gehört und auch die zum 1. Januar 2003 eingeführte bedarfs
orientierte Grundsicherung die Berücksichtigung von Vermögen vorsieht, ist es aus unserer Sicht nur konsequent, beim einkommensabhängigen Pflegewohngeld entsprechend zu verfahren. Wir kommen damit zu einem noch zielgenaueren Einsatz öffentlicher Mittel, weil wir staatliche Leistungen auf diejenigen beschränken, die diese Hilfen wirklich benötigen.
Zu einem etwaigen Vorwurf, das Land spare hier bei einer besonders bedürftigen und schutzwürdigen Personengruppe, sage ich, dass die Landesregierung nicht beabsichtigt, die durch diese Gesetzesänderung eingesparten Mittel sozusagen auf dem Sparaltar zu opfern. Das Geld bleibt in voller Höhe für Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegeinfrastruktur erhalten. Ich halte das - gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel - für ein ganz wichtiges sozialpolitisches Signal.
Die zweite wichtige Änderung betrifft den Verzicht auf die bisher vorgesehene Aufstellung und jährliche Fortschreibung des Förderplans. Dieser Verzicht dient der Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens, der Vereinfachung und der Flexibilität. Aus unserer Sicht reicht die einzelfallbezogene Abstimmung zwischen dem Kreis, dem Ministerium und dem Landespflegeausschuss. Ich darf anmerken, dass wir parallel zum Gesetzgebungsverfahren die notwendige Änderung der Landespflegegesetzverordnung in der Weise vorbereiten, dass wir in der Lage sind, diese Änderung unmittelbar nach der zweiten Lesung zu beschließen.
Lassen Sie mich noch hinzufügen, dass die vorgesehene Gesetzesänderung und auch die Verordnungsänderung einvernehmlich mit Städteverband und Landkreistag entwickelt worden sind. Ich glaube, gerade vor dem Hintergrund der Herausforderungen, die im Bereich Pflege und Pflegeversicherung noch auf uns zukommen, ist es ganz wichtig, dass wir den Konsens zwischen Land und Kommunen in Sachen Pflege aufrechterhalten und pflegen. Das ist politisch und fachlich geboten.
Lassen Sie mich auch im Hinblick auf die zur Diskussion gestellten Anträge sagen: Ich glaube, dass zwischenzeitlich alle Gutwilligen darin übereinstimmen, dass wir in Schleswig-Holstein in Bezug auf das Thema Pflege auf dem richtigen Weg sind.
Ich sage dies trotz und vielleicht auch wegen der immer wieder zu beklagenden Vorkommnisse. Ich weise nur auf die zuletzt in Kiel berichteten Ereignisse hin. Wir greifen die Probleme auf. Wir benennen sie. Wir belassen es aber nicht dabei. Wir zeigen auch Lö
sungswege auf. Diese Lösungswege werden aber länger und steiniger sein, als manche es glauben oder wahrhaben wollen.