Protocol of the Session on November 15, 2001

Ich bitte um etwas mehr Konzentration!

Des Weiteren wurden alle Luftfahrtschulen durch die Polizei überprüft, und die Kontrollstellen auf den Flughäfen arbeiten bei der Prävention eng mit den Sicherheitsbehörden zusammen. Die Luftaufsichtsstellen in Schleswig-Holstein wurden vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr angewiesen, unbekannte Luftfahrzeugführer, besonders bei Vercharterung, oder verdächtige Luftfahrzeugführer verstärkt zu kontrollieren und gegebenenfalls die Polizei zu verständigen sowie abgestellte Luftfahrzeuge, Vorfeldbereiche und Flugplatzeinzäunungen verstärkt zu überwachen.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU und Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Diese Maßnahme wurden allen Flugplatzhaltern empfohlen. Vereine und Verbände - Sie kennen das Problem - sollen für den Sicherheitsaspekt sensibilisiert werden, damit der Luftverkehr auch auf den kleineren Verkehrs- und Sonderlandeplätzen möglichst sicher ist.

Zur weiteren Erhöhung der Luftsicherheit sind weitere Maßnahmen vorgesehen. Die Zugangsberechtigungen für sicherheitsrelevante Bereiche der Flughäfen sollen künftig genauer spezifiziert werden. Die Zugangsberechtigten einschließlich des Personals für Luftaufsicht und Flugsicherung sollen öfter selbst kontrolliert und jährlich überprüft werden. Das Kontrollpersonal wird mit Unterstützung des Landeskriminalamts zusätzlich geschult. Im Übrigen drängt Schleswig-Holstein mit anderen Ländern im Bundesrat darauf, dass es Überflugverbote mit ausgeweiteten Zonen bei Kernkraftwerken gibt. Das gilt auch für die Kernkraftwerke, die nahe an oder in SchleswigHolstein liegen.

Unser Ziel ist auch in Zukunft das höchstmögliche Maß an Sicherheit. Dafür haben wir bereits jetzt Maßnahmen getroffen. Wir unterstützen bei der Bundesregierung, dem Bundesrat und auch bei der EU alle Maßnahmen, die diesem Ziel dienen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke dem Herrn Minister für den Bericht. Ich eröffne jetzt die Aussprache und erteile dem Herrn Abgeordneten Dr. Graf Kerssenbrock das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich halte es für richtig, dieses Thema durchaus nüchtern zu behan

(Dr. Trutz Graf Kerssenbrock)

deln und nicht zu überhöhen. Ich glaube, auch der Bericht des Ministers hat dies deutlich gemacht. Wir wollten durch unseren Antrag im Grunde einfach wissen, was passiert und wann es passiert.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Bist du jetzt schlauer geworden?)

- Wir sind schon ein bisschen schlauer geworden, Herr Kollege Kubicki. - Wir konnten feststellen, dass es durchaus Maßnahmen, und zwar eine ganze Reihe, gibt, die ergriffen worden sind. Ich sage Ihnen allerdings ganz offen: Es wäre natürlich schön gewesen, wenn wir Ihren Bericht vorher in schriftlicher Form vorliegen gehabt hätten. Dann hätte man dazu noch substanziierter etwas sagen können.

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Dies sollte möglich sein und es muss erlaubt sein, diese Kritik zu äußern.

Lassen Sie mich etwas Grundsätzliches sagen - auch der Minister hat im Grunde darauf hingewiesen -: Nach dem 11. September ist nichts mehr so, wie es einmal war. Das heißt, auch die schöne Metapher von Reinhard Mey „Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein“ gilt nicht mehr so, wie es einmal schien. Wir haben uns dem zu stellen, dass das Flugzeug ein Verbrechens- und Terrorinstrument sein kann und in erheblicher Weise missbraucht werden kann. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt.

Sie haben erweiterte Überflugverbote bei Kernkraftwerken erwähnt. Die Debatte über die Kernkraftwerke zeigt, dass Sicherheit vor Flugzeugterroristen nicht nur bei den Flugzeugen und den Flugzeugführern ansetzen muss, sondern natürlich auch bei den Flughäfen selbst. Wenn Menschen in der Luft sind, dann muss in diesen Zeiten leider auch die Kontrolldichte zunehmen, und zwar nicht nur in der Luft, sondern auf den Flughäfen selbst. Sie haben deutlich gemacht, wo angesetzt werden muss: bei den Zugangskontrollen, der Videoüberwachung. Wer kreucht und fleucht eigentlich auf den Flugplätzen herum, wer darf da herumkreuchen und -fleuchen? Gibt es für den Fall, dass man hinterher recherchieren muss, die Möglichkeit eines späteren Nachweises? Diese Kontrolldichte müssen wir uns in diesem freien Land, das wir auch bleiben wollen, leider leisten.

Ich erinnere beispielsweise an die Gerüchte vor einigen Jahren um den Flugplatz in Hartenholm, die aber nicht verifiziert werden konnten. Es ging einerseits um die Seriosität der Betreiber, aber auch um das Treiben, das dort stattfand. Auch dies ist Veranlassung für unseren Antrag.

Wir wollen eine bundesweite Einbettung. Es kann nicht sein, dass besondere Maßnahmen ausschließlich in Schleswig-Holstein stattfinden und damit der private Flugverkehr in Schleswig-Holstein nicht mehr stattfindet, aber außerhalb Schleswig-Holsteins alles fröhlich weitergeht, als wenn nichts geschehen wäre. Dies alles werden wir im Ausschuss vertiefen. Bei dieser nüchternen und sachlichen Feststellung möchte ich es bewenden lassen.

(Beifall bei der CDU)

Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Rother das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kerssenbrock, erst einmal vielen Dank für den sachlichen Debattenbeitrag. Dies war nach der gestrigen Milzbrandfalldiskussion eigentlich kaum zu erwarten. Aber es ist ganz gut, dass wir hier wieder auf dem Boden der Tatsachen angekommen sind.

Zur Sache! Die Bundesregierung hat nach dem Anschlag vom 11. September schnell und zielgerichtet Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Flugverkehr auf den Weg gebracht. Bereits am 19. September verabschiedete das Bundeskabinett eine Verordnung über die Zuverlässigkeitsprüfung für Zivilpersonen, die in sicherheitsempfindlichen Bereichen eingesetzt werden. Bislang lag die Durchführung einer solchen Überprüfung im Ermessen der Luftfahrtbehörde. Das Reise- und Handgepäck wird seither stärker kontrolliert. Gegenstände, die als Waffe dienen könnten, dürfen ab sofort nicht mehr im Handgepäck mitgeführt werden. Das gilt eben auch für die berühmten Scheren, Nagelfeilen und andere spitze Gegenstände, die jetzt in das aufzugebende Reisegepäck gehören. Mit den Fluggesellschaften und den Flugzeugherstellern wurden und werden technische Maßnahmen zum besseren Schutz der Cockpits vereinbart.

Sicherheitsflugbegleiter, die man auch „Skymarshals“ nennt, schützen die Fluggäste vor möglichen Luftpiraten. Es ist gut, dass dies durch ausgebildete Polizeivollzugsbeamte des BGS passiert und nicht durch Private. Private Sicherheitsdienste wären hierzu sicherlich nicht so gut in der Lage.

(Beifall der Abgeordneten Renate Gröpel [SPD])

Vor dem Hintergrund der Qualifikation von Sicherheitskräften ist ein Hinweis auf das Papier von Herrn Wadephul - er ist gerade nicht anwesend - sicherlich angebracht, der nach dem 11. September eine Hilfspolizei ins Spiel gebracht hat. Auch seine Bürgerwehr

(Thomas Rother)

wäre vielleicht ganz froh, wenn sie einmal mitfliegen dürfte. Bei der Diskussion über zusätzliche Maßnahmen nach dem 11. September wird die Absurdität eines großen Teils der Vorschläge deutlich. Darüber werden wir uns vielleicht noch andernorts unterhalten, sofern die CDU diese Vorschläge bis daher nicht schon selbst wieder eingestampft hat.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Denken Sie an Herrn Schlie!)

- Herr Schlie ist da schon ein bisschen weiter, auch mit sinnvolleren Vorschlägen.

Die Präsenz von qualifizierten - die Betonung liegt auf „qualifizierten“ - Sicherheitskräften auf Flughäfen wurde natürlich auch erhöht. Eine Expertengruppe auf Bundesebene wird weitere Vorschläge zur Erhöhung der Luftsicherheit vorbereiten. Ebenso werden EUweite Regelungen zur Sicherheit auf den Weg gebracht. Eine erste Sitzung der Verkehrsminister hierzu fand am 14. September statt. Auch auf dieser Ebene ist eine entsprechende Expertengruppe eingesetzt worden. Auf Regierungschefebene wurden erste Maßnahmen dies hat der Wirtschaftsminister schon vorgestellt - am 19. Oktober vereinbart. Auch Herr Kerssenbrock hat es am Schluss schon angemerkt: Hier sind nicht nur nationale Regelungen, sondern weltweite Regelungen erforderlich, denn mit dem Flugzeug ist man ein bisschen schneller als mit anderen Verkehrsmitteln. Nur das, was weltweit gelten wird, ist auch tatsächlich wirksam. Darüber hinaus hat die Bundesregierung nach den Terroranschlägen Staatsgarantien für Fluggesellschaften übernommen. Diese sind bis zum Januar 2002 vorläufig verlängert. Es muss natürlich eine privatwirtschaftliche Haftungsregelung mit der Versicherungswirtschaft erfolgen. Auf Dauer kann der Staat hier nicht eintreten.

Minister Rohwer hat zu den Maßnahmen, die für die Flugplätze in unserem Lande greifen, schon Bericht erstattet. Ich danke dem Minister für diesen Bericht. Er macht deutlich, dass die Flugsicherheit hier in guten Händen ist. Er macht deutlich, dass wie auf Bundesebene auch in Schleswig-Holstein rasch, zielgenau und maßvoll gehandelt wurde. Weitere Maßnahmen stehen noch an.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Über das richtige Maß dieser Punkte wird man sicherlich noch weiter reden müssen. Das kann man dann im Wirtschafts- und im Rechtsausschuss machen. Aber weder Panikmache noch Herunterspielen der Bedrohungslage, die real vorhanden ist, sind dafür geeignete Diskussionsgrundlagen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Unruhe)

Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Hildebrand das Wort. - Das Kaffeekränzchen in der letzten Reihe unter Anführung des Abgeordneten Jahner könnte vielleicht besser im Konferenzraum Platz nehmen.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Bei der Vorbereitung auf diesen Tagesordnungspunkt hatte ich ein Problem: Der Bericht lag noch nicht vor. Da ist die Frage, wer beauftragt wurde. Sollte ich die Recherche durchführen, um hier Stellung zu nehmen, oder ist das Sache der Regierung? Nachdem der Minister den Bericht eben gehalten hat, ist es ein bisschen schwer, darauf zu reagieren. Also habe ich mich erst einmal mit dem Inhalt des schriftlich vorliegenden Berichtsantrages befasst und mir die Frage gestellt: Was will der Antragsteller mit dem Antrag sagen beziehungsweise was will er von der Landesregierung wissen?

Zuerst sollten wir uns meines Erachtens aber über die Begriffe einigen, damit wir überhaupt wissen, worüber wir reden. Da stellt sich für mich die Frage: Was sind kleine Flughäfen und was - bitte schön - sind „zivile Luftlandeplätze“? Mir ist der Begriff Luftlandetruppe bekannt. Dann müsste es der Platz sein, an dem die Fallschirmspringer landen und dann müssten zivile Luftlandeplätze Plätze sein, auf denen ein ziviler Fallschirmspringer, also ohne Waffen ausgestattet, landet.

(Zuruf: Möllemann! - Heiterkeit)

- Da haben wir eine neue Begriffsbestimmung. Vielen Dank, Herr Kollege! - Ich hätte mir gewünscht, dass der Berichtsantrag etwas präziser gefasst worden wäre. Nach meinen Erkenntnissen gibt es in SchleswigHolstein Regionalflugplätze, zum Beispiel Kiel und Lübeck.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Es gibt keine Luftlandeplätze! - Weitere Zurufe)

- Es gibt keine Luftlandeplätze. - Es gibt mehrere - der Minister nannte vorhin die Zahl zwölf - Verkehrslandeplätze, zum Beispiel mit Flugleitung ausgestattet und mit bekannten Öffnungszeiten, die in den entsprechenden Büchern nachzulesen sind, wie zum Beispiel Hartenholm, Uetersen-Heist, Flensburg oder Husum. Dann gibt es noch Sonder- oder Außenlandeplätze wie zum Beispiel bei unserem Kollegen Feddersen auf Pellworm, die einfach nur mit Pisten und entsprechenden Barken an den Rändern ausgestattet sind, damit man die Landebahn nicht irgendwie verfehlt.

(Martin Kayenburg [CDU]: Und wo ordnen Sie Appen ein? - Weitere Zurufe - Glocke des Präsidenten)

(Günther Hildebrand)

- Ein so genannter Verkehrslandeplatz.

(Heinz Maurus [CDU]: Und Westerland? - Weitere Zurufe)

Außerdem gibt es noch die militärischen Einrichtungen. Auf den Verkehrs- und Sonderlandeplätzen gibt es keinerlei Zoll; auf Sonderlandeplätzen darf normalerweise kein Flugzeug aus dem Zollausland landen. Bei Verkehrslandeplätzen wird gegebenenfalls der Zoll angefordert.

Daraus ergibt sich, dass auf Verkehrs- und Sonderlandeplätzen nur sehr bedingt gezielt Sicherheitskontrollen durchgeführt werden beziehungsweise durchgeführt werden können. Herr Minister, Sie sprachen davon, dass das alles ausgedehnt werden soll. Ich möchte mir nicht ausmalen, was es bedeutet, wenn man diese Plätze rund um die Uhr bewachen will, wenn man dort die entsprechenden Kontrollen durchführt. Das wäre letztlich nicht finanzierbar und wir würden damit zum Beispiel die Sportfliegerei in Schleswig-Holstein nicht mehr möglich machen. Das kann nicht Sinn und Zweck sein.

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Wie mir bekannt ist, sind nach dem 11. September auf den Verkehrslandeplätzen Registrierungen des Personals im Alter von 18 bis 40 Jahren sowie der Piloten und Flugschüler möglicherweise schon im Rahmen der anlaufenden Rasterfahndung vorgenommen worden. Hier besteht also kein weiterer Handlungsbedarf. Außerdem ist das Personal aufgefordert worden, besonders aufmerksam zu sein, speziell gegenüber Ausländern, insbesondere Arabern. Wir sehen also, hier wird schon systematisch nach möglichen Gefährdungen gefahndet.

Eine 100-prozentige Sicherheit vor kriminellen Handlungen werden aber auch solche Maßnahmen nicht bieten. Selbst wenn die Union irgendwann einmal an die Regierung käme, könnte sie das nicht garantieren.