Auch das weist natürlich darauf hin, dass im innerstaatlichen Bereich dringend gehandelt werden muss. Wenn wir die Lebensverhältnisse in den osteuropäischen Ländern nach dem Zusammenbruch des Sozialismus nicht deutlich verbessern, dann wird sich an
dieser Situation wahrscheinlich so schnell nichts ändern; denn wirtschaftliche Notwendigkeiten entfalten immer ihre eigene Dynamik. Meistens sind es auch dort die Frauen, die besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Deshalb erscheint eine befristete oder dauerhafte Migration als einziger Ausweg für die Existenzsicherung. Über die Gewinne ist schon viel gesprochen worden.
Ich stimme dem CDU-Antrag von der Tendenz her zu. Ich denke, wir sollten uns das im Ausschuss noch einmal genauer anschauen. Bislang können die Kosten für die Arbeit der Fachberatungsstellen und für die Arbeit von „contra“ neben den Landeszuschüssen nur mühsam und unzureichend durch öffentliche Leistungen abgedeckt werden, zum Beispiel nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, was ein Leistungsminderungsgesetz ist; auch das muss man sich noch einmal klarmachen.
Eine bedenkenswerte Anregung ist aus unserer Sicht, Schutz- und Betreuungsprogramme für Opferzeugen von Menschenhandel aus beschlagnahmten Gewinnen der organisierten Kriminalität zu finanzieren. Das findet bereits jetzt praktisch statt. Denn die Einnahmen aus beschlagnahmtem Vermögen und aus Gebühren für Gerichte werden im Unterschied zu der Annahme von Frau Ursula Sassen im Haushalt der Justizministerin verbucht, gehen also bereits jetzt praktisch unmittelbar in diesen Zweck ein, wenn man so will.
Wie man sieht, reicht es nicht. Das ist das Problem. Man kann sicherlich darüber nachdenken, wie man an dieser Stelle zu besseren Möglichkeiten kommt. Aber das hängt wiederum damit zusammen, ob man ein glaubhaftes Bedrohungspotenzial gegenüber den Tätern aufgebaut bekommt. Das kriegt man nur, wenn man kompromisslos und unmissverständlich die Frauen schützt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist so, dass wir seit dem Fall des Eisernen Vorhangs vor neuen Herausforderungen in der Kriminalitätsbekämpfung stehen. Das wissen wir alle. Frauen insbesondere aus den früheren Ostblockländern werden nach Deutschland gelockt oder verschleppt, um hier vor allem für die illegale Prostitution missbraucht zu
werden. Skrupellose Geschäftemacher spielen mit den Nöten und Träumen dieser Frauen, um sie hierzulande brutal auszunutzen.
Auch wenn Schleswig-Holstein nicht zu den besonderen Zielen dieser Aktivitäten gehört, wie die Zahlen des Berichts zeigen, tragen wir nicht zuletzt als Ostseeanrainer eine Verantwortung dafür, gemeinsam mit unseren Nachbarstaaten diesem Problem zu begegnen. Der Frauen- und Mädchenhandel ist zuerst ein Fall für zwischenstaatliche Maßnahmen. Denn er kann nur international gelöst werden. Darüber besteht Konsens. Das ist auch heute in der Debatte deutlich geworden.
Es wird schon vieles unternommen, das man teilweise der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage entnehmen kann. Zum einen erfolgt eine konkrete polizeiliche Zusammenarbeit unter anderem über Europol. Die internationale Zusammenarbeit wird durch bilaterale Vereinbarungen ständig verbessert. Zum anderen sind auch auf politischer Ebene viele Schritte unternommen worden.
Einige Beispiele dazu. Die EU hat 1997 eine gemeinsame Aktion beschlossen. Die EU-Kommission hat Ende des Jahres 2000 einen Entwurf für eine Rahmenkonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels vorgelegt. Ebenfalls im Dezember 2000 hat eine Reihe von Ländern in Palermo ein Protokoll der Vereinten Nationen unterzeichnet, das unter anderem die Bekämpfung des Frauenhandels umfasst. Im Mai 2001, das heißt im Frühjahr dieses Jahres, hat die Ostseekommissarin des Nordischen Rates, Helle Degn, in Kopenhagen eine Konferenz über den Frauenhandel veranstaltet. In diesem Monat soll die Task-Force der Ostseeländer für die organisierte Kriminalität in der dänischen Hauptstadt abermals über dieses Thema beraten. Am Montag dieser Woche - das hörten wir bereits - ist in Berlin eine internationale Konferenz in Zusammenarbeit von Auswärtigem Amt und OSZE gestartet worden, die sich mit der Bekämpfung des Menschenhandels beschäftigt. Im Mittelpunkt der Konferenz steht unter anderem die Frage, wie in den so genannten Zielländern dem Menschenhandel begegnet werden kann. Denn für eine noch besser koordinierte und effektivere Bekämpfung des organisierten Menschenhandels gehört zu den dringendsten Fragen, wie wir hierzulande mit den Opfern der Menschenhändler umgehen.
Ich möchte zwei Punkte nennen. Zum einen muss der Schutz der Opfer im Verhältnis zur Justiz endlich geklärt werden. Auch das ist heute Thema gewesen. Es muss eine Lösung für jene Frauen gefunden werden, die bereit sind, im Strafverfahren gegen die Drahtzieher auszusagen, und sich daher im Rahmen des Zeugenschutzprogramms verstecken müssen. Da das Auf
enthaltsrecht für diese Frauen bis zum Ende der Strafverfahren begrenzt ist und da die Sicherheit der Frauen und ihrer Angehörigen im Heimatland nicht garantiert werden kann, muss eine neue tragbare Lösung gefunden werden. Dadurch kann für die Frauen ein besserer Anreiz geschaffen werden, gegen die Menschenhändler auszusagen.
Ein zweiter wichtiger Punkt ist eine gute Unterstützung für die betroffenen Frauen und Mädchen, wie sie bisher von der Beratungsstelle „contra“ geleistet worden ist. Diese Arbeit ist vor kurzem in Gefahr geraten. Das wissen wir. Wir begrüßen genau wie alle anderen in diesem Hause, dass es gelungen ist, die Arbeit dieser Beratungsstelle weiterzuführen. Das ist wirklich gut, da die Arbeit von „contra“ als landesweite Beratungs- und Anlaufstelle unentbehrlich ist, wenn wir es mit der Bekämpfung von Frauen- und Mädchenhandel ernst meinen.
Die Einrichtung von „contra“ und die weiter verbesserte Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden hat zu einer größeren Sensibilisierung geführt. Auf Kreisund Kommunalebene kann durch Fortbildung, interdisziplinäre Zusammenarbeit und eine verbesserte Kooperation eine bessere Unterstützung der Opfer erzielt werden.
Es wird also schon vieles getan, um den Betroffenen hier in Schleswig-Holstein zu helfen. Letztlich lässt sich das Problem des Frauen- und Mädchenhandels aber nur dadurch lösen, dass die Lebenschancen in den Herkunftsländern verbessert werden. Auch dafür können wir im Rahmen der Ostseekooperation einen bescheidenen Beitrag leisten.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir steigen in die Abstimmung ein. Es ist beantragt worden, die Antwort auf die Große Anfrage sowie den Antrag der CDU dem zuständigen Ausschuss zu überweisen. Ich darf fragen, wer dem seine Zustimmung erteilt. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 12 und 28 auf. Hier ist verbundene Debatte und gemeinsame Beratung vorgeschlagen.
Besteht Einvernehmen darüber, dass ich zunächst der Landesregierung das Wort zum Bericht erteile? Wenn das einvernehmlich so ist, dann darf ich für die Landesregierung die Frau Ministerin Franzen bitten, den Bericht zu geben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da wir schon zum Juli berichtet hatten und ein paarmal vertagt wurde, sei es mir erlaubt, den Bericht etwas zu aktualisieren, bevor ich zu den CDUAnträgen komme. Ich biete gerne auch Vertiefung im Ausschuss an. Ich sage das gleich ein bisschen entschuldigend dazu.
Im Ostseeraum haben wir die erste Offshore-Windpark-Konferenz am 19. Juni in Grömitz bezüglich SKY 2000 gehabt. Es gab die Chance zu schriftlichen Einwendungen. Sie ist nur in wenigen Fällen genutzt worden. Es endete am 24. September im Feststellungsprotokoll der Landesbehörde, in dem im Grunde genommen dem Vorhabenträger seine Hausaufgaben aufgegeben sind. Wir gehen davon aus, dass wir frühestens Anfang 2003 ein Raumordnungsverfahren abgeschlossen haben könnten.
Nun gehe ich zur Nordsee und unterscheide selbstverständlich das Hoheitsgebiet, die 12-sm-Zone. Dort haben wir den Viertelkreis nördlich und nordwestlich von Helgoland mit dem Vorhaben WINKRA Wir warten noch immer auf die Stellungnahmen der Wehrbereichsverwaltung und der Wasser- und Schifffahrtsdirektion. Von diesen Ergebnissen wird es abhängen, wie wir uns weiter verhalten.
In der ausschließlichen Wirtschaftszone der schleswigholsteinischen Nordsee hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, BSH, in Hamburg bereits eine Antragskonferenz durchgeführt, und zwar bei Windpark GEO/Dan Tysk bei Butendiek, bei WINKRA/Rennert und Windland. Das Besondere
dabei ist, dass dieses Verfahren elementarer Bestandteil der abschließenden Genehmigungsverfahren nach § 3 Seeanlagenverordnung ist, anders als bei uns.
Für alle Offshore-Vorhaben im Nord- und Ostseebereich innerhalb und außerhalb von 12 Seemeilen werden vor einer Entscheidung im Rahmen von Raumordnungsverfahren oder Genehmigungsverfahren umfängliche Umweltverträglichkeitsuntersuchungen vorausgesetzt. Wir sind uns darüber im Klaren, dass wir noch erhebliche Wissenslücken haben. Entsprechende Forschungen sind vom Bundesumweltminister gemeinsam mit dem Umweltbundesamt in Auftrag gegeben worden. Mit der Vorlage der Ergebnisse kann im Dezember 2002 gerechnet werden. - So viel zur Ergänzung des Berichtes.
Grundlage für Genehmigungen im außenwirtschaftlichen Bereich ist die Seeanlagenverordnung vom 23. Januar 1997. Danach muss die Genehmigung versagt werden, wenn Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs beeinträchtigt werden oder die Meeresumwelt gefährdet wird. Zuständig ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Dort hat man sich ein durchaus ehrgeiziges und detailliertes Monitoringprogramm zu allen erdenklichen Umweltbelangen vorgenommen.
Meine Damen und Herren, Sie haben umfänglich aufgezählt, was Sie sich darunter vorstellen. Wir sehen derzeit kein Rechtsdefizit, auch nicht für die Belange der Schiffssicherheit.
Zwar kann man auch die Einführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung, die Standardisierung der Untersuchungen, die Vergleichbarkeit der Ergebnisse und auch die Verbesserung der Information der Öffentlichkeit fordern; aber wir müssen schauen, wie wir das hinbekommen. Selbstverständlich bin ich als Ministerin für Landesplanung und gleichzeitig für Tourismus auch an den Aspekten hinsichtlich des Landschaftsbildes interessiert. Das kann ich Ihnen versichern und das werden Sie mir sicherlich auch abnehmen. Ich sehe es genauso wie Sie: Das Risiko einer Schiffskollision ist natürlich ein ökologisches und ein Gefahrenrisiko, aber es ist auch ein touristisches Risiko. Denn das bringt Gästeschwund, zumindest im nächsten Jahr. Hierauf werden wir sehr achten.
Über die Klagebefugnis der Küstenländer müssen wir uns noch einmal im Ausschuss unterhalten. Da geht es um subjektive Rechte. Das ist nicht schlankweg zu beantworten, wie ich das in der kurzen mir zur Verfügung stehenden Zeit nur könnte.
Spannend ist die Frage der Zuständigkeit. Diese Zuständigkeit ist zurzeit heiß umkämpft. Wenn man in diesem Bereich integrierte Raumnutzungsplanung einführen will, dann könnte man dazu neigen zu sagen, dass die Bundesländer zuständig sind. Aber man sehe und staune: Dann wären es alle 16 und nicht nur wir, die wir ja ein Meer haben. Oder es gäbe eine neue Bundesbehörde, die wir so noch nicht haben, oder der Bund wäre zuständig. Wichtig ist vor allen Dingen: Wenn man zu früh „hier“ schreit, zahlt man das Geld. Also immer vorsichtig sein. Ich denke, hierüber sollten wir uns gründlich unterhalten.
Wir sehen keinen Grund zu befürchten, dass das BSH vorschnell entscheidet. Vielmehr könnte es sein, dass es wegen der Umweltbeeinträchtigungen Teilgenehmigungen stufenweise und in gewissen zeitlichen Abschnitten erteilt. Daran sind immer auch die Umweltressorts und die Landesplanung der Länder als Träger öffentlicher Belange mit beteiligt. Das gilt für alle Belange, so auch für den Tourismus.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Alle an Offshore-Windenergienutzung maßgeblich Beteiligten einschließlich des Bundesumweltministers sind sich einig, dass schrittweise vorgegangen werden muss, dass also nicht alles auf einmal getan werden kann. Während der Pilotphase bis circa 2005 könnten allerdings in einem parallelen zweiten Schritt gründliche Überlegungen angestellt und umgesetzt werden, die auf eine Verstärkung des förmlichen Umweltschutzes und der räumlichen Ordnung der Vorhaben vor See abzielen. - Ich sehe, die Lichter blinken schon. - Ich denke, dass wir insofern nicht allzu weit auseinander liegen.
Last, not least und ohne Verletzung meiner Neutralitätspflicht als Planungsministerin, der ich mir sehr bewusst bin, bin ich nach wie vor der Meinung, dass ein Land, dass wie Schleswig-Holstein zwischen zwei Meeren liegt, eine faire Chance nutzen muss, in Genehmigungsverfahren in eigener Zuständigkeit oder aber auch in Ergänzung als Beteiligte im Bundesverfahren durchzuprüfen und zu sehen, was bei uns geht beziehungsweise nicht geht.
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich eine geschäftsleitende Anmerkung machen. Die Fraktionen sind dahin gehend übereingekommen, dass wir uns aufgrund der fortgeschrittenen Redezeit heute wie folgt vereinbaren: Tagesordnungspunkt 13
Daughter’s Day, Antrag der Fraktion der FDP - wird nicht mehr heute, sondern erst am morgigen Tage aufgerufen und heute werden noch die Tagesordnungspunkte 14 - Machbarkeitsstudie zur Ausweisung des Gebietes des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer als Weltkulturerbe - sowie 25 - Umsetzung des Handlungskonzepts der MASGV zur Sicherung der Pflegequalität in den stationären Pflegeeinrichtungen - behandelt.