Wir ermuntern die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die geplante Zuwanderungsgesetzgebung zügig verabschiedet werden kann. Wir begrüßen, dass in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wesentliche Neuerungen vorgesehen sind, mit denen der Einstieg in eine moderne Zuwanderungsund Flüchtlingspolitik endlich gelingen könnte. Dazu zählen die Vereinfachung der Regelungsmaterie, die Zusammenfassung wesentlicher Bestimmungen des Arbeitserlaubnis- und des Aufenthaltsrechts und die Schaffung eines Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit einem Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration.
Begrüßenswert sind auch die vorgesehenen Regelungen zur Arbeitsmigration nach differenzierten Gesichtspunkten und zur Bestimmung staatlicher Angebote zur Integrations- und insbesondere Sprachförderung. Wir hoffen, dass die Anregungen des Flüchtlingsbeauftragten in die Verhandlungen auf Bundesebene einbezogen werden. Wir sind sicher, dass die Landesregierung dort die auch aus unserer Sicht erforderlichen Änderungen des vorliegenden Bundesgesetzentwurfs mit Nachdruck vertreten wird. Wir brauchen erstens endlich eine Härtefallregelung als Rechtsgrundlage für unsere Härtefallkommission und den Eingabenausschuss.
Wir treten zweitens für die Aufnahme nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung als Gründe für Schutzgewährung ein. Geregelt werden muss drittens die Beteiligung der Bundesländer an der Ausgestaltung der Arbeitsmigration. Erforderlich ist viertens eine Festlegung der Kostenteilung zwischen Bund und Ländern, insbesondere bei der Integrationsförderung und bei der Gewährung vorübergehenden Schutzes. Fünftens lehnen wir eine Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes ab. Wenn Sozialhilfe das Existenzminimum sichern soll, dann muss das für deutsche und ausländische Menschen gleichermaßen gelten.
Die SPD-Landtagsfraktion bleibt bei ihren drei Grundpositionen: Erstens. Wir sind und bleiben der Auffassung, dass das Grundrecht auf Asyl ein Grundrecht bleiben muss. Asylsuchende und Bürgerkriegsflüchtlinge dürfen nicht unter ein Einwande
rungsgesetz fallen, das nach ökonomischen Kriterien den Zuzug quotiert. Zweitens. Deutschland muss sich auch weiterhin seiner humanitären Verantwortung stellen und seinen internationalen Verpflichtungen nachkommen, Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten aufzunehmen. Nationalegoistische Abschottung - auch und gerade gegenüber Not- und Elendsflüchtlingen - ist verantwortungslos. Drittens. Zuwanderung aus humanitären und aus ökonomischen Gründen liegt im Interesse aller in der Bundesrepublik Deutschland Lebenden. Auf diese Einsicht in den Köpfen und Herzen der Menschen hinzuwirken, ist Aufgabe aller demokratischen Parteien.
Ich komme zum Schluss. Wir freuen uns, dass alle Fraktionen dieses Hauses in der Integrationsdebatte kurz vor der Sommerpause - mit verschiedenen Worten, aber im selben Sinn - ihre Überzeugung kundgetan haben, dass ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger eine Bereicherung für unsere Gesellschaft sind, dass Zuwanderung eine Chance und Integration eine Notwendigkeit ist. Auch die Auffassung, dass Integration ohne Aufgabe der eigenen kulturellen Identität erfolgen muss, taucht bei allen Fraktionen des Hauses in allen Erklärungen auf. Wir können gemeinsam auch angesichts des Wahlergebnisses in Hamburg mit unseren öffentlichen Erklärungen darauf hinwirken,
dass sich Rechtsextremismus, Ausländerfeindlichkeit und Fremdenangst in unserer Gesellschaft nicht weiter ausbreiten. Es wäre schön, wenn wir das auch mit der heutigen Debatte schaffen könnten.
Bevor ich das Wort weitergebe, möchte ich zwei Begrüßungen vornehmen. Aus gegebenem Anlass begrüße ich ganz besonders herzlich den Verfasser dieses ersten Tätigkeitsberichtes, unseren Flüchtlingsbeauftragten Herrn Frenz, in der Besucherloge.
Ebenfalls in der Besucherloge begrüße ich unseren ehemaligen Kollegen, den ehemaligen Abgeordneten Herrn Solterbeck. - Herzlich Willkommen!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Grunde kann man den Kommentar zu diesem Bericht in einen Satz fassen: Wenn es eines Beweises bedurft hätte, dass das Amt des Flüchtlingsbeauftragten überflüssig ist, dann ist es der vorliegende Bericht.
Damit, Herr Pastor Frenz - das habe ich Ihnen eben vor dem Plenarsaal schon gesagt -, will ich Ihre persönliche Lebensleistung, Ihr Engagement - auch bei Amnesty International - für Menschen, die aufgrund ihrer politischen und religiösen Überzeugung verfolgt werden, überhaupt nicht infrage stellen. Aber es hat sich vieles von dem bewahrheitet, was wir, die Freien Demokraten und auch die Öffentlichkeit vorher zu diesem neuen Amt gesagt haben.
Ich will die Sache noch nicht einmal auf das liebe Geld verengen. Es ist aber festzustellen - auch vor dem Hintergrund der Finanzdebatte, die wir gestern miteinander geführt haben -, dass der Satz der „Lübecker Nachrichten“ zu dem Amt des Flüchtlingsbeauftragten, es handele sich um teuren Unfug, absolut richtig ist. Wir müssen uns angesichts der angespannten Haushaltslage genau überlegen, für was wir Geld ausgeben. Es gibt, wenn wir etwas für die betroffenen Menschen tun wollen, manch bessere Stelle als das Amt des Flüchtlingsbeauftragten.
Ich bedanke mich für den umfänglichen Bericht. Ich wundere mich allerdings darüber, dass wir in diesem Bericht noch einmal zahlreiche Pressemitteilungen des Flüchtlingsbeauftragten nachlesen können. Wir hatten diese alle schon in unseren Fächern. Dafür muss ein solch teurer Bericht nicht gefertigt werden.
Ich habe an dieser Stelle das zu wiederholen, was wir im Wahlkampf 2000 in Bezug auf die Arbeit des Flüchtlingsbeauftragten kritisiert haben. Öffentlichkeitsarbeit ist schon von Gesetzes wegen eines der Aufgabenfelder des Flüchtlingsbeauftragten. Aber es muss sich um eine überparteiliche Öffentlichkeitsarbeit handeln, weil der Flüchtlingsbeauftragte beim Präsidenten des gesamten Landtages angesiedelt ist.
Die Öffentlichkeitsarbeit im Jahre 2000 wurde eng mit einer parteinahen Stiftung abgestimmt. Ich bitte darum, das Amt des Flüchtlingsbeauftragten, wenn die Mehrheit es schon beibehalten will, künftig so auszugestal
ten, dass mit diesem Amt kein Wahlkampf zulasten einzelner Parteien in diesem Hause gemacht wird; denn wir alle tragen dieses Amt funktional mit.
Den Appell des Kollegen Puls an den Herrn Innenminister halte ich an dieser Stelle für völlig überflüssig. Ich muss das Innenministerium, die zuständige Abteilung und auch den Minister, in Schutz nehmen. Es ist nicht notwendig, irgendeinen Beamten, Angestellten oder Mitarbeiter dieses Landes - sei es im Innenministerium, sei es in den Kommunalverwaltungen - zu einem bestimmten Verhalten anzuhalten, Herr Kollege Puls, und damit so zu tun, als seien sie quasi ausländerfeindlich, als würden sie den Belangen der Menschen, um die sie sich nach dem Gesetz kümmern müssen, nicht ordnungsgemäß Rechnung tragen. So etwas gibt es in Schleswig-Holstein nicht.
Ich muss den Herrn Innenminister aber auf Seite 43 des Berichtes hinweisen, auf der der Flüchtlingsbeauftragte Diskriminierungen feststellt; denn immerhin ist das ein Bericht, der von den zuständigen Ministerien ernst genommen werden muss. Da wird behauptet, es gebe Diskriminierungen durch die schleswigholsteinische Landespolizei. Der Flüchtlingsbeauftragte schreibt dort - ich zitiere, Herr Präsident -:
„Auffällig ist, dass Polizei und BGS bewusst oder unbewusst Personen möglicher afrikanischer Abstammung bevorzugt einer solchen Kontrolle unterziehen.“
Wenn es solche Diskriminierungen durch Polizeibeamte oder Polizeibeamtinnen unseres Landes gäbe, wäre das ein Skandal. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass irgendein Beamter unseres Landes in dieser Art und Weise gesetzeswidrig arbeitet. Das zeigt wieder einmal, dass dieser Bericht uns nicht weiterführt, sondern mehr Irritationen als Klarheit schafft.
Schließlich benutzt der Flüchtlingsbeauftragte seinen Bericht zu umfänglichen Ausführungen über die Ausgestaltung des Zuwanderungsrechts und des Asylrechts. Es besteht - darauf ist hingewiesen worden große Übereinstimmung in Fragen der Integration. Dafür brauchen wir Geld und dafür werden wir Anträge stellen. Aber es ist nicht die Aufgabe eines Beauftragten, Politik zu machen und darüber zu entscheiden, welches die richtige Flüchtlings- oder Asylpolitik ist. Das machen wir.
Der Hinweis auf die lange Dauer von Asylverfahren, den Herr Frenz an dieser Stelle gibt, ist zwar richtig. Es muss aber im Deutschen Bundestag - der SchilyEntwurf führt noch weiter - und im Landesparlament über folgende Fragen diskutiert werden: Wie können wir die Zuwanderung richtig regeln? Wie können wir das Asylverfahren verkürzen? Wie können wir die Integration in Deutschland verbessern? - All dies sind originäre Aufgaben des Parlaments. An dieser Stelle zeigt sich wieder einmal: Der Flüchtlingsbeauftragte ist ein Beauftragter zu viel.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Um Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich eingangs sagen: Die FDP ist für Integration. Sie ist für das bestehende Asylrecht. Sie ist auch für Zuwanderung, weil wir de facto ein Einwanderungsland sind. Wenn man für diese Dinge ist, muss man jedoch nicht automatisch den Bericht des Flüchtlingsbeauftragten gutheißen.
Zunächst einmal möchte ich dem Flüchtlingsbeauftragten für diesen ersten Bericht danken. Er zeigt das Bemühen des Beauftragten, seine Arbeit umfangreich darzustellen.
Der Bericht ist allerdings extrem parteiisch, ich kann auch sagen: einseitig. Das ist, wie im Bericht zu lesen ist, auch die Absicht des Verfassers. Damit handelt es sich bei diesem Bericht nicht um eine ausgewogene Diskussionsgrundlage.
So scharf, wie auf mögliche Ungerechtigkeiten hingewiesen wird, so unverbindlich bleibt er bei den Schilderungen konkreter Fälle. Wir lesen Attribute wie „oftmals“ oder „nicht selten“, ohne dass erkennbar ist, in welcher Häufigkeit und wo genau die aufgeführten Missstände herrschen. Die auf diesem Sachverhalt beruhenden Schlussfolgerungen verlieren damit leider an Wert. Wenn der Bericht die Realität widerspiegelt, dann ist er eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber, der - wie zu lesen ist - Unbarmherzigkeit und Unmenschlichkeit legalisiert.
Dem Außenministerium wird ein unüberwindbares Misstrauen bescheinigt. Frau Fröhlich, Sie müssen unbedingt einmal mit Joschka sprechen.
Ich warne auch vor dem Bild, welches Sie von den Mitarbeitern der Landesbehörden malen. Beim Studium Ihres Berichts kommt man zu dem Eindruck, die Mitarbeiter der hiesigen Ausländerbehörden seien latent ausländerfeindlich und würden ständig gegen geltendes Recht verstoßen. Ich zitiere aus dem Bericht:
„Fragen von Behördenmitarbeitern an ein Ehepaar mit einer ausländischen Person wegen des Misstrauens gegenüber Missbrauch des Familiennachzugsrechts gehen nicht selten derart in die Privatsphäre/Intimsphäre, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wird.“