Der Kollege Arnold Wilken hat bei der letzten Änderung des Kammergesetzes, die hier eine sehr emotionale Debatte geführt worden ist, gesagt:
„Ich sehe die nachdenklichen Gesichter einiger Fraktionskollegen. Heute steht hier ein gut beratenes Gesetz zur Abstimmung.“
Das war nicht gut beraten, das war nicht gut vorbereitet und Sie haben dort entgegen unseren Warnungen Regelungen hineingebracht, die geändert werden mussten und nicht die Zukunft der Kammer beschrieben haben. Das ist doch die Wahrheit!
Frau Ministerin, Sie waren doch damals Mitglied der Fraktion. Sie haben dem Kammergesetz zugestimmt. Also tragen sie ursächlich Mitverantwortung für das Kammergesetz, das Sie mit verabschiedet haben.
Ich möchte auf einen anderen Punkt hinweisen, um den es in der Tat geht. Der Kollege Arnold Wilken führte weiter aus:
„Warum wird das Kammergesetz geändert? Ich sage es ganz deutlich: Es ist eine Frage der Macht der CDU und des Bauernverbandes in dieser Landwirtschaftskammer. Diese Gesetzesänderung bedeutet natürlich Machtverlust. Sie soll auch Machverlust bedeuten.“
Das ist die wahre Motivation und das ist hier immer wieder deutlich gesagt worden, auch von dem Kollegen Günter Fleskes. Das ist wichtig, um zu wissen, was Sie jetzt tun.
- Herr Neugebauer, Sie sind doch derjenige, der diese Diskussion angefangen und der das problematisiert hat. Die Ministerin hat gesagt, sie gehe nicht auf den Leim der Neugebauers. Aber sie hat genau das getan.
Auch ich will mich nicht so sehr mit den Einzelheiten des jetzigen Gesetzentwurfs beschäftigen, weil wir dazu in der Tat eine intensive Anhörung durchführen wollen, Frau Ministerin. Die werden wir Christdemokraten in diesem Parlament führen mit aller Sorgfalt, und zwar ohne Zeitdruck.
Frau Ministerin, Sie meinen, die Arbeits- und Lenkungsgruppen hätten gemeinsam Ziele erreicht. Das stimmt nicht. Die Lenkungs- und Arbeitsgruppen haben gemeinsam festgestellt, dass nur der finanzielle Druck, den Sie ausüben, die Kammer letztlich dazu gebracht hat, bestimmte Konzepte vorzulegen. Sie stehen aber überhaupt nicht in Übereinstimmung mit dem von Ihnen vorgelegten Kammergesetz.
Was gestern noch an Änderungen notwendig war, um die Kammer nach sozialdemokratischen Vorstellungen zu demokratisieren, gilt jetzt als nicht mehr dem heutigen demokratischen Verständnis entsprechend. Demokratie in der Selbstverwaltung ist das, was die Landesregierung jeweils für demokratisch hält. Wie wandelbar das sein kann, wissen wir nun, nachdem Sie diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Sie wissen auch, dass die Finanzierung der Kammer seit 1988 nicht nur auf tönernen Füßen steht, sondern schon längst eingebrochen ist. Soll mit der im Entwurf vorgesehenen Neugestaltung Planungssicherheit gewährleistet werden? Die neue Planungssicherheit wird dieselbe Qualität haben wie bisher auch. Die Zuweisung nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes ist bereits jetzt ein Indiz für künftige Kürzungen. Frau Ministerin, ich glaube Ihren Beteuerungen allein nicht.
Es bedarf keiner tief gehenden Kenntnis, um zu sehen, wo die Landesregierung die Hebel ansetzt, um die Selbstverwaltung in das ihr angenehme Korsett zu zwingen. Ich sagte bereits, dass die Mehrheit der Berufsverbände Ihren Gesetzentwurf ablehnt und darüber eine kritische Diskussion wünscht. Frau Ministerin, der Entfall der Friedenswahl wird nicht nur zusätzliche Kosten verursachen, sondern darüber hinaus auch erneut Zwietracht säen. Das ist gewollt, weil es von Ihnen immer wieder so in die Wege geleitet wird. Der Einzug über die hinzuzuwählenden Mitglieder ist ein schwacher Trost, da diese Mitglieder der Hauptversammlung eingeschränkte Rechte haben.
Ich komme zum Schluss. - Der Gesetzentwurf verschlechtert die Lage der Kammer weiterhin. Das Vertrauen in die Beteuerungen der Landesregierung ist längst hin. Es ist daher nur logisch, dass die Landesregierung für ihre Vorstellungen keine Zustimmung auf breiter Ebene findet. Wir werden in einer intensiven Beratung die Schwachpunkte dieses Gesetzes herausarbeiten. Wir werden dem Gesetzentwurf so nicht unsere Zustimmung erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der dem Parlament von der Landesregierung nunmehr vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer SchleswigHolstein beinhaltet einige gravierende Neuerungen und Anpassungsmaßnahmen. Es sind notwendige und dringende Maßnahmen, die zum einen mit der strukturellen Veränderung im Gesamtbereich der Agrarwirtschaft und zum anderen mit der veränderten Situation der öffentlichen Haushalte und damit der Förderung verbunden sind. Auch ich bedaure, dass wir an dieser Stelle nicht mehr Zeit haben, um auf alle Punkte einzugehen.
Wie sich in vielen Verbänden - insbesondere dem Bauernverband - herausgestellt hat, ist die wichtigste Forderung an das Kammergesetz die finanzielle Planungssicherheit für alle. Diese finanzielle Planungssicherheit findet im vorgelegten Gesetzentwurf erstmalig ihren Platz.
Die Zuschüsse für die Selbstverwaltung sollen schrittweise auf 7 Millionen DM abgesenkt werden und die Summe soll nicht mehr - wie bisher - in einem Globalbudget zur Verfügung gestellt werden.
Vielmehr sollen über Transparenz, die wir an anderer Stelle immer wieder fordern, Zielvereinbarungen mit der Landwirtschaftskammer getroffen werden.
Dabei werden die Aufgaben und das dafür erforderliche Personal definiert und in Zielen vereinbart. Der vielfach gemachte Vorwurf, die Projekte würden inhaltlich von A bis Z beschrieben, greift hier einfach nicht. Es ist ein praktikabler Vorschlag, wie wir ihn mit den Hochschulen schon durchführen. Die Kammer erhält erstmalig Planungssicherheit in der mittelfristigen Finanzplanung. Herr Kayenburg, bezogen auf Ihre gestrige Rede zum Haushalt: Endlich eine Voraussetzung, wie Sie sie gefordert haben.
Es ist ein klares Konzept, eine strukturelle Änderung, die dringend erforderlich ist. Es ist kein Kleinklein. Es ist die Kraft zu einer großen Entscheidung mit einer klaren Linie. Somit dürfte die CDU-Fraktion an dieser Stelle keine Probleme haben.
Die Weisungsaufgaben werden - wie bisher - vom Land getragen und die Beteiligung des Landes an den Kosten der sozialverträglichen Personalkostenreduzierung ist gegeben. Insgesamt wird der Betrag von 5,8 Millionen DM flexibel zur Verfügung gestellt. Das ist angesichts der Haushaltslage eine einmalige Chance, die die Kammer wirklich nutzen sollte.
Ein weiterer Punkt ist die Friedenswahl. Hier kann man die Auffassung vertreten, dass die Bestimmungen über die Wahlen zur Hauptversammlung immer noch den Handhabungen entsprechen, die seit 100 Jahren üblich sind.
Mit Demokratie hat das nicht allzu viel zu tun. Man kann allerdings auch den Standpunkt vertreten, dass
sich diese Friedenswahl nun lange bewährt hat und beibehalten werden kann, sofern sie nicht gegen Grundsätze verstößt. Die vorgestellte Neuregelung stellt deshalb das demokratische Prinzip in den Vordergrund. Damit verbunden ist das Bekenntnis zu einem tatsächlichen Wahlgang, der jedoch auch mit Kosten für die Wahldurchführung verbunden ist.
Ein weiterer Punkt ist die Umlage, die sich derzeit am Einheitswert des Grundbesitzes bemisst. Zahlungspflichtig sind die Grundeigentümer - unabhängig von der tatsächlichen Bewirtschaftung. Die Landwirtschaftskammer hat hier in einer umfangreichen Stellungnahme die Umlageregelung im Kammergesetzentwurf als rechtswidrig bezeichnet. Bei der kritisierten Regelung handelt es sich um eine Fassung, die den Verbänden zur Anhörung zugeleitet wurde. Dem Parlament wurde eine geänderte Fassung vorgelegt.
Da sich die Änderung des Bewertungsgesetzes erheblich verzögern wird und die Formulierungen des Gesetzentwurfs somit nicht die Grundlagen für das Kammergesetz sein können, wäre die entsprechende Passage im Kammergesetz nicht rechtmäßig gewesen. Daher wurde die alte Regelung wieder aufgenommen. Die einzige Änderung gegenüber der früheren Regelung ist die zukünftige Umlageerhöhung auf Grundlage des Wirtschaftswertes und nicht, wie bisher, auf Grundlage des Einheitswertes. Ich meine, das ist sachgerecht. Zukünftig sollen die Pächter die Umlage den Schuldnern, also den Eigentümern, erstatten.
So wie Frau Franzen, möchte auch ich an dieser Stelle meinen Dank und den Dank meiner Fraktion an die Landwirtschaftskammer für die konstruktive Zusammenarbeit in den letzten Wochen und Monaten zum Ausdruck bringen.