Das Bundes-Bodenschutzgesetz muss umgesetzt werden. Ein bundeseinheitliches Bodeninformationssystem muss eingerichtet werden. Dies wird in der Begründung des Gesetzentwurfs explizit als Vorteil genannt.
Da bei einem einheitlichen System der Datenaustausch und der Datenabgleich ungleich einfacher sein wird, wird es sicherlich zu einer gewissen Arbeitsentlastung kommen. Diese wird aber mit Sicherheit durch ein Mehr an Datenerfassung und Datenbearbeitung ausgeglichen. Hier ist also keine Einsparung zu erwarten. Im Gegenteil, möglicherweise müssen anfangs Investitionen getätigt werden, die irgendwie finanziert werden müssen.
Gleiches gilt für die Personalseite. Ziel der Einrichtung des Bodeninformationssystems ist, möglichst flächendeckend Daten zu sammeln und diese zu bewerten. Darüber hinaus soll das Landesamt für Natur und Umwelt auch im Rahmen der Landesplanung und bei konkreten Problemstellungen eine Stellungnahme erarbeiten. Dies ist folgerichtig, führt aber auch zu einem gewissen Personaleinsatz. Die Frage ist, ob das Landesamt für Natur und Umwelt bei seinen vielfältigen Aufgaben, die es schon jetzt hat, das personell noch leisten kann.
In beiden Fragen, in der Frage der Zuweisung von Personal und in der Frage der Investitionskosten, besteht meines Erachtens noch ein gewisser Klärungsbedarf. Letztlich ist das Gesetz inhaltlich in Ordnung. Das Landesamt für Natur und Umwelt aber muss in die Lage versetzt werden, seine Aufgaben bewältigen zu können.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf dem Umweltausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, die Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, dass der nächste Tagesordnungspunkt, der Tagesordnungspunkt 5, nach der Beratung über das Thema Polizei, das heißt heute um 16 Uhr, aufgerufen werden wird. Wir werden jetzt die Punkte ohne Aussprache behandeln.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zu dem Bericht? - Das ist nicht der Fall.
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen. In einem solchen Fall ist über den Ursprungsantrag abzustimmen. Ich lasse also darüber abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf des SSW zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und
a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und anderer Gesetze
Gesetzentwurf der Abgeordneten Gerhard Poppendiecker (SPD), Ursula Sassen (CDU), Joachim Behm (FDP), Monika Heinold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Silke Hinrichsen (SSW) Drucksache 15/980
b) Umbenennung des Eingabenausschusses in Petitionsausschuss; hier: Änderung der Geschäftsordnung und der Datenschutzordnung des Landtages
Antrag der Abgeordneten Gerhard Poppendiecker (SPD) , Ursula Sassen (CDU), Joachim Behm (FDP) , Monika Heinold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Silke Hinrichsen (SSW) Drucksache 15/981
Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf und den Antrag dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?- Dies ist einstimmig so beschlossen.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so angenommen.
(Jürgen Weber [SPD]: Das steht heute Nachmittag auf der Tagesordnung! - Dr. Ek- kehard Klug [FDP]: Die erste Lesung haben wir heute Nachmittag!)
- Wie bitte? Das steht heute Nachmittag auf der Tagesordnung? - Gut, dann lassen wir ihn. Tagesordnungspunkt 9 genauso!
Das meinte ich doch: Tagesordnungspunkt 9 genauso! Verwirren Sie mich bitte nicht. Ich komme nun zu Tagesordnungspunkt 12.
Wahl eines Mitglieds des Richterwahlausschusses gemäß § 18 Abs. 1 LRiG i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 LRiG
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür offene Abstimmung vor. Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall.
Ich weise darauf hin, dass für die Wahl eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so angenommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 15, Abschluss eines Memorandums mit der Wojewodschaft Pommern, auf. - Ich sehe gerade, dass hier ein Bericht des Landtagspräsidenten vorgesehen ist. Er ist im Moment nicht am Platz. Also werden wir diesen Tagesordnungspunkt später behandeln.