Protocol of the Session on July 11, 2001

Ein modernes Verständnis von Verbraucherschutz sollte Risiken frühzeitig erkennen und auf einer umfassenden Informationsbasis zu vorausschauendem Handeln führen. Dies ist - so denke ich - nicht nur eine sozialdemokratische Sichtweise, sondern - so hoffe ich - gemeinsame Auffassung dieses Parlaments.

Wir stimmen der Überweisung an den Ausschuss für Umwelt und Energie zu.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wissen, dass seit Jahrzehnten die Auswirkungen des Elektrosmogs diskutiert werden. Mittlerweile liegen Erkenntnisse über die Auswirkungen von Stromleitungen, Überlandleitungen und für den Betrieb von Elektrogeräten vor. Daher wurden in den letzten 20 Jahren entsprechende Verordnungen und Gesetze erlassen.

Die Auswirkungen des Mobilfunks werden seit etwa zehn Jahren diskutiert. Mit dem Beginn des HandyZeitalters wurde auch hier über die gesundheitlichen Auswirkungen spekuliert. Eine feste Erkenntnis hierbei ist, dass die hochfrequente Strahlung von Radiound Fernsehantennen sowie von Mobilfunkantennen zu einer Erwärmung von Gewebe sowohl beim Menschen als auch beim Tier führt und dass es dadurch beim Menschen zu Erschöpfungs- und Stresserscheinungen kommen kann. Ob es jedoch auch andere gesundheitsschädigende Auswirkungen gibt, ist derzeit wissenschaftlich nicht erwiesen. Es gibt eine Vielzahl von Studien und Untersuchungen, die zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Man findet Studien, die zu dem Ergebnis kommen, dass bestimmte Hirnleistungen eingeschränkt werden. Ebenfalls finden sich Untersuchungen, die auf mögliche Krebserkrankungen hinweisen. Auch die mögliche Schädigung des menschlichen Erbgutes durch die Strahlung der Sendeanlagen ist schon vielfach untersucht worden.

Die Studien und Untersuchungen haben allerdings eine Gemeinsamkeit: Bei allen Themen und Ergebnissen finden sich immer wieder entsprechende wissenschaftliche Untersuchungen, die genau das Gegenteil behaupten. Das ist an sich kein besonderes Phänomen, denn so etwas gibt es öfter in der Wissenschaft, aber beim Thema Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkanlagen finden sich eine Vielzahl sich widersprechender Untersuchungen. Somit ergibt sich die Schwierigkeit: Sollen wir es nun glauben oder nicht?

Zumindest kann man sagen, dass es derzeit keinen wissenschaftlich einheitlich anerkannten Beweis für eine solche Art schädigender Wirkung von Mobilfunkanlagen gibt. Es gibt allerdings auch keinen Beweis für das Gegenteil. Bei einem so hohen Grad der Unsicherheit ist es wichtig, dass man vorsorglich um die Gesundheit der Menschen besorgt ist. Im Zweifel sollte man sich für die Gesundheitsinteressen der Menschen entscheiden. Außerdem sind die Menschen inzwischen so vielfältigen Strahlungen ausgesetzt, zum Bespiel durch Haushaltsgeräte, Überlandleitungen, Richtfunkanlagen aller Art, dass sich eine Minderbelastung sicherlich positiv auswirken würde.

Die intensive Diskussion in der Schweiz zu diesem Thema hat dort zu zwei wichtigen Schlussfolgerungen geführt. Aus Vorsorgeerwägungen heraus hat man festgelegt, dass die Grenzwerte dort um das Zehnfache unterhalb der international empfohlenen Grenzwerte liegen müssen und dass ein Freihaltebereich rund um die Sender liegen muss. Beides ist auch im vorliegenden Berichtsantrag angesprochen: Müssen die Grenzwerte herabgesetzt werden? Sind Schutzgebiete im Bereich von Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und Wohngebieten notwendig? Solange wir keine wirklich gesicherten Erkenntnisse haben, ab wann die Mobilfunkanlagen schädlich sind, müssen wir aus Vorsorgeerwägungen heraus ebenfalls niedrige Grenzwerte haben. Dies sollte unseres Erachtens in der Gesetzgebung unbedingt Berücksichtigung finden.

Aber auch entsprechende Freihaltezonen muss es geben. Hier begrüßen wir den gefundenen Kompromiss zwischen Kommunen und Mobilfunkbetreibern, Einwände von Kommunen bei der Standortwahl künftig stärker zu berücksichtigen. Es bleibt allerdings abzuwarten, inwieweit sich die Kommunen mit den Mobilfunkbetreibern auch wirklich einigen können.

Abschließend bleibt derzeit festzuhalten, uns fehlen Langzeitstudien und wir haben zu geringe Fallzahlen bei den Untersuchungen. Daher ist es wichtig, in diesem Bereich die Forschung zu forcieren. Aus diesem Grund unterstützen wir die angekündigte Maßnahme des Bundesumweltministeriums, die Forschung in diesem Bereich künftig zu intensivieren. So stehen hierfür im Umweltforschungsplan für das Jahr 2002 etwa 1,5 Millionen bis 2 Millionen DM zur Verfügung und bis 2005 sollen sogar 17 Millionen DM Forschungsmittel bereitgestellt werden. Diese Zahlen machen deutlich, dass die Verbreitung der Mobilfunkanlagen durchaus kritisch zu betrachten ist und wir bei diesem Thema auf jeden Fall Vorsicht walten lassen müssen, zumal es sich bei den möglichen Belastungen um dauerhafte Belastungen der am Standort lebenden Menschen handelt, denen sie sich nicht entziehen können, Frau Happach-Kasan. Das ist nämlich der gravierende Unterschied zu den Handy-Strahlen. Denen kann ich mich entziehen, indem ich das Handy beiseite lege und es nicht nutze. Der Strahlung aus den Mobilfunkantennen kann sich ein Anwohner nicht entziehen. Deshalb bleibe ich dabei: Vorsicht ist weiterhin geboten.

(Beifall bei SSW und SPD)

Das Wort zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Steenblock.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Happach-Kasan, so sehr ich Sie in der fachlichen Zusammenarbeit im Ausschuss schätze, so ärgerlich finde ich Ihre häufig bei Fragen der Technologie ideologisch motivierte Zuspitzung im Landtag.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir liegen da einige pädagogische oder auch psychologische Bemerkungen auf der Zunge. Ich verstehe wirklich nicht, warum Sie hier solche technologischen Probleme so undifferenziert vortragen. Wir haben das Problem der Gesundheitsgefährdung bei Handys, weil wir nicht genug wissen, um hier eine eindeutige Aussage zu machen. In so einer Situation, wo wir die Gefährdung nicht abschätzen können, wo wir uns alle einig sind, dass wir eine Technikfolgenabschätzung brauchen, wo landauf, landab solche Diskussionen geführt werden, wo die Bevölkerung betroffen ist, wo die Bevölkerung Angst hat, kann man doch nicht sagen: Das ist alles kein Problem; das sollen die da oben lösen. Es ist doch originäre Aufgabe des Landtags, dazu differenziert Stellung zu nehmen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich traue es Ihrem Intellekt zu, dass Sie auch in der Lage sind, hier eine vernünftige kritische Diskussion zu führen und nicht Rundumschläge zu vollziehen. Ich konzediere ja gern, in der Vergangenheit hat es auch bei Grünen Panikmache gegeben, d’accord, aber daraus zu schließen, jetzt machen wir mal eine übertriebene Wirtschaftsförderung daraus und verkaufen zunächst einmal alles, was an neuen Technologien da ist und gucken hinterher, welche Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung auftritt, ist genauso ein Quatsch. Auf eine solche Debatte sollten wir uns hier nicht einlassen. Wir haben Handlungsbedarf vonseiten des Landes, weil wir die baurechtlichen Fragen klären müssen. Es gibt zwar mittlerweile eine Selbstverpflichtungserklärung der Industrie, aber diese Selbstverpflichtungserklärung reicht nicht aus. Als verantwortliche Politiker in diesem Lande müssen wir wissen: Wo stehen diese Anlagen eigentlich? Da muss eine Registrierung sein, da muss ein vernünftiges Verfahren regeln, wo die aufgestellt werden können und wo nicht. Damit müssen wir uns als Parlament beschäftigen. Deshalb ist dieser Antrag ausgesprochen vernünftig.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ebenfalls zu einem Kurzbeitrag hat Frau Abgeordnete Dr. Happach-Kasan das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Steenblock, ich bedanke mich für Ihren Beitrag. Ich möchte nur eines - dieses habe ich mit meinem Beitrag versucht klarzumachen und habe jetzt die pädagogisch zweite Chance, es zu vermitteln -: Ich möchte darauf aufmerksam machen, wir müssen uns in einer Situation, da die Landesfinanzen nicht gerade üppig sind, in der wir massive Probleme haben, selbst Pflichtaufgaben zu finanzieren, bei neuen Themen, die wir anpacken, sehr genau überlegen, wo eine massive Gefährdung der Bevölkerung vorhanden ist, wo wir massiv einschreiten müssen. Bei all den Fragen, bei denen wir zu dem Schluss kommen, dass das der Fall ist, bin ich selbstverständlich auf dieser Seite. Ich kann mich allerdings an die bereits zehn Jahre währende Diskussion zum Elektrosmog erinnern, kann mich an ganz verschiedene Studien zu diesem Thema erinnern, kann mich auch an das Votum von Professor Heydemann zu diesem Thema erinnern, der sehr zur Vorsicht gemahnt hat und nicht sofort von einer Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung reden wollte. Vor diesem Hintergrund meine ich, dass es in diesem Land eine Reihe von Problemen gibt, die dringender zu lösen sind und die dringender angepackt werden müssen als die der Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch Mobilfunkanlagen. Da der Bund, wie in der Debatte gesagt wurde, entsprechende Forschungsgelder zur Verfügung gestellt hat, gibt es keinen Grund, dass das Land Schleswig-Holstein - nicht gerade das finanzkräftigste Land aller Bundesländer - hier eigene Forschungen in die Wege leitet. Ich glaube, diesen Bedarf gibt es nicht.

Ich habe gleichzeitig gesagt, dass das Hintergrundpapier des Bundesumweltministers in verschiedenen Bereichen wie Registrierung et cetera durchaus richtige Ansätze hat und ich damit keine Probleme habe. Ich sehe allerdings nicht die dringende Notwendigkeit der Herabsetzung der Grenzwerte, wenn wir, wie der Minister ausgeführt hat, in Schleswig-Holstein gerade 2 % der jetzigen Grenzwerte ausschöpfen. Von daher bringt eine Herabsetzung der Grenzwerte für Schleswig-Holstein auch nicht mehr.

Ich mahne einfach an, dass wir uns als SchleswigHolsteinischer Landtag mit den wesentlichen Problemen, die die Menschen in unserem Land bewegen, beschäftigen. Da muss uns auch die Aussage eines Experten zu denken geben - ich habe Professor Pudel nicht eingeladen -, der von der Landesregierung eingeladen worden war und der deutlich gemacht hat: Glaube bietet Sicherheit; die Menschen glauben, dass sie Grund zur Angst haben. Wissenschaft bietet Beweise ohne Sicherheit, das heißt, wir müssen in die Kommunikation mit der Bevölkerung anders eintreten

(Dr. Christel Happach-Kasan)

als nur mit der Forderung nach mehr Forschung, nach mehr Genehmigung, nach mehr Verwaltung: Wir müssen mit der Bevölkerung auch darüber reden: Wo sind reale Gefahren und wo sind Gefahren, die das subjektive Sicherheitsempfinden diktiert und nicht die tatsächliche Gefahrenlage? Diese vernunftbezogene Diskussion möchte ich gern anstoßen.

Das Wort hat Herr Minister Müller.

Frau Abgeordnete Happach-Kasan, leider haben Sie vorhin zu dieser abgewogenen, vernünftigen Diskussion nichts beigetragen. Ein Punkt war mir noch wichtig, weil Sie dem Umweltministerium Schleswig-Holstein unterstellt haben, wirklich wichtige Punkte würden wir nicht bearbeiten. Wenn Sie nachgefragt hätten, hätte ich Ihnen gern vorher Auskunft gegeben, dass wir bei dem in der Tat wichtigen Thema Mykotoxine im Getreide ein federführendes Bundesland sind, das darauf hinarbeitet - übrigens nicht mit Unterstützung anderer Bundesländer, wo andere Verantwortung tragen -, dass wir endlich Grenzwerte bekommen, denn die gibt es bisher nicht. Insofern kann ich Ihnen versichern - ich stehe gern für Auskünfte zur Verfügung -, dass wir sowohl das Thema Elektrosmog wie auch andere Themen bearbeiten.

Ihre Selbstsicherheit, dass an dem Thema nichts dran sei, hat Herrn Funke bei einem anderen Thema sein Amt gekostet. Wir haben keine Langzeittstudien. Ich weiß nicht, zu welchen Ergebnissen wir kommen werden. Hoffentlich bereuen wir die Diskussion, die manche heute geführt haben, nicht, wenn wir Genaueres wissen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist abgeschlossen. Der Antrag ist erledigt. Es wurde beantragt, den Bericht zur abschließenden Beratung an den Umweltausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf.

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung und Ergänzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Landesbodenschutz- und Altlasten- gesetz - LbodSchG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/1049

Zur Begründung erteile ich dem Minister für Umwelt, Natur und Forsten, Herrn Müller, das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident!

(Vizepräsidentin Dr. Gabriele Kötschau übernimmt den Vorsitz)

Die Landesregierung hat das Ziel, die ökologische Vielfalt der schleswig-holsteinischen Böden und ihre Leistungsfähigkeit für die Erzeugung von Nahrungsmitteln, aber auch als Standortfaktor für die Wirtschaft - insbesondere im Bereich des Tourismus - zu erhalten und für künftige Generationen zu sichern. Dass wir an diesem Ziel weiterhin festhalten müssen, zeigt nicht zuletzt die breite Debatte über BSE und die damit ausgelöste Diskussion über eine nachhaltige Landwirtschaft.

Das Umweltmedium Boden ist zwar in den letzten Jahren durch Altlastenprobleme - ich denke da vor allem an die Neue Metallhütte Lübeck und die Altdeponie Barsbüttel - stärker in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Anders als bei den Medien Luft und Wasser, die man riechen und schmecken kann, ist das Bewusstsein für den Boden aber noch immer nicht so stark ausgeprägt. Es interessiert uns bisher vor allen Dingen der Preis des Bodens und leider viel zu selten sein Wert.

Immer noch werden täglich fast 130 ha Bodenfläche in der Bundesrepublik versiegelt. Damit wird jeden Tag eine Fläche, die größer als der Holtenauer Flughafen ist, ihrer natürlichen Funktion im komplizierten ökosystemaren Zusammenspiel der Umweltmedien beraubt. Versiegelung bedeutet Zerstörung von Flora und Fauna. Eine Überbeanspruchung der Filterleistung kann eine Gefahr für das Grundwasser darstellen. Übermäßige und falsche Düngung kann zu Emissionen in die Luft und zu Belastungen von Nahrungsmitteln führen. Über den Zustand und die Gefährdung schleswigholsteinischer Böden sowie über notwendige Maßnahmen zum langfristigen Schutz hat der Landtag im Jahr 1996 im Zusammenhang mit der Vorlage des Bodenschutzprogramms ausführlich diskutiert. Auch wenn seinerzeit unterschiedliche Wege gesehen wur

(Minister Klaus Müller)

den, waren sich alle hier im Hause über das grundsätzliche Ziel des Bodenschutzes einig.

Mittlerweile ist das Bundes-Bodenschutzgesetz gut zwei Jahre in Kraft. Die Praxis hat gezeigt, dass die zeitnah verabschiedete Bundes-Bodenschutzund Altlastenverordnung den zuständigen Behörden eine ausreichende Konkretisierung bietet, auch wenn im Hinblick auf einzelne Regelungen noch Verbesserungen möglich sind.

Den Vollzug des Bundesgesetzes müssen die Länder sicherstellen. Um dies zu gewährleisten, lege ich Ihnen heute den Entwurf eines Landesbodenschutzgesetzes vor. Der Entwurf ist in erster Linie ein Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Das heißt, er enthält die notwendigen Regelungen, um das Bundesgesetz effektiv in die Praxis umzusetzen. Dazu sind zum Beispiel Mitteilungspflichten von Privaten und Behörden bei Anhaltspunkten für altlastenverdächtige Flächen und schädliche Bodenveränderungen sowie Betretungs- und Untersuchungsrechte der Behörden vorgesehen, um die Arbeit der Behörden zu erleichtern. Auf der anderen Seite wird dem Anspruch der Grundstückseigentümer auf sachgerechten Umgang und auf den Schutz ihrer Daten Rechnung getragen. Darüber hinaus haben wir überall dort, wo das Bundesrecht den Ländern Spielräume für eigenständige Regelungen lässt, diese zum Schutz der Böden ergriffen. Dies gilt insbesondere für die Erfassung von altlastenverdächtigen Flächen und Verdachtsfällen im Boden- und Altlastenkataster.

Für den effizienten vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutz ist es unbedingt erforderlich, den Zustand der Böden und der Altlasten zu kennen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Diskussion, die im Landtag zum Thema Altlastenkataster geführt worden ist. Seit Mitte der 80er-Jahre werden altlastenverdächtige Flächen und Altlasten bereits von den Kreisen und kreisfreien Städten erfasst. Seit 1996 hat die Landesregierung diese Tätigkeit - gemeinsam mit der Arbeitsverwaltung - intensiv mit einem speziellen Programm unterstützt, sodass die Gebietskörperschaften diese Aufgabe, die nunmehr auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und mit datenschutzrechtlichen Regelungen unterstützt wird, fortführen können.

Vom Landesamt für Natur und Umwelt werden die Daten in einem landesweiten Altlasteninformationssystem zusammengefasst. Dort wird auch das Bodeninformationssystem, das Daten über den Bodenaufbau, die Bodenverbreitung und den Bodenzustand enthält, geführt. Es bleibt bei diesem Gesetz bei dem bewährten zweistufigen Verwaltungsaufbau, wobei das Ministerium als oberste Bodenschutzbehörde und die Kreise und kreisfreien Städte als untere Bodenschutzbe

hörden für den Vollzug zuständig sind. Das Landesamt für Natur und Umwelt wird als wissenschaftliche und technische Fachbehörde die landesweiten Boden- und Altlasteninformationssysteme führen und bewerten, Fachbeiträge zu flächenhaftem Bodenschutz erarbeiten und die Bodenschutzbehörden fachlich beraten. Vollzugsaufgaben werden nicht übertragen.

(Beifall des Abgeordneten Jürgen Weber [SPD])

Danke.

Auch wenn in Schleswig-Holstein die Böden im Vergleich zu anderen Bundesländern geringer belastet sind, enthält der Gesetzentwurf Regelungen für Gebiete, in denen flächenhaft schädliche Bodenveränderungen auftreten beziehungsweise auftreten können. Diese Gebiete können - falls erforderlich - durch Verordnung als so genannte Bodenschutzgebiete ausgewiesen werden, indem unter Einbeziehung aller betroffenen Grundstückseigentümer und Nutzer gebietsbezogene Handlungskonzepte zum Schutze der dort lebenden Menschen und des Bodens festgelegt werden.

Um Missverständnisse gar nicht erst aufkommen zu lassen, findet in den Bodenschutzgebieten - im Gegensatz zu den Wasserschutz- und den Naturschutzgebieten - vorsorgender Bodenschutz nicht statt. Dies erlaubt uns das Bundes-Bodenschutzgesetz nicht. Wir können nur Regelungen für solche Gebiete treffen, in denen schädliche Veränderungen bereits aufgetreten oder zu erwarten sind. Das heißt, wir können nur Maßnahmen zur Gefahrenabwehr treffen. Gleichwohl bleibt der vorsorgende Bodenschutz nicht auf der Strecke. Ich verspreche mir - insbesondere von dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Recht beziehungsweise der Pflicht des Landesamtes für Natur und Umwelt die Bearbeitung von Fachbeiträgen zum Bodenschutz für die Landschaftsplanung und eine nachhaltige Berücksichtigung der Bodenschutzbelange in der Raumordnung sowie in der Landesplanung insgesamt.

Die Anhörung der Verbände hat gezeigt, dass der Gesetzentwurf grundsätzlich auf eine breite Zustimmung gestoßen ist, was nicht heißt, dass sich alle mit allem zufrieden gezeigt haben. Ich habe persönlich viel Verständnis für die Forderung der Naturschutzverbände nach mehr vorsorgendem Bodenschutz in Gestalt eines landesweiten Bodenschutzplanes oder eines Bodenschutzgebietes mit vorsorgenden Maßnahmen. Dies verstößt aber leider gegen die bereits von mir genannten verfassungsrechtlichen Grenzen.