Protocol of the Session on July 11, 2001

Wir beantragen deshalb die Überweisung des Berichts zur abschließenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss.

(Beifall bei der CDU)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Fröhlich das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich Ihnen heute diesen gemeinsamen Antrag vorstellen darf. Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zitieren, die bei der von Frau Scheicht schon erwähnten Anhörung zu Beginn des Monats ausgeführt hat, dass die mehrfach beobachteten Effekte elektromagnetischer Felder auf organische Körper nach heutigem Erkenntnisstand keine Gesundheitsbeeinträchtigung darstellten. Eine Absenkung der Grenzwerte sei daher nicht gerechtfertigt. Dies hieße aber nicht, dass das Entstehen der beobachteten Effekte nicht aufgeklärt werden müsste.

Dem möchte ich die Betrachtungen des Biologen Edmund Lengfelder gegenüberstellen, der zurzeit radarstrahlungsgeschädigte Soldaten berät. Frau Scheicht, das hat ja vielleicht etwas mit Merk- und Wirkwelt zu tun; jedenfalls verstehe ich es so. Er sagt, es würden nur thermische Effekte berücksichtigt, die bei den ionisierenden Strahlen - also sowohl im radioaktiven Bereich und bei Röntgenstrahlen wie auch im elektromagnetischen Bereich - gar keine Bedeutung hätten. Die im Körper erzeugte Temperaturerhöhung um ein Grad sei völlig unmaßgeblich, wenn man die elektromagnetischen Strahlungen und ihre Auswirkungen auf die Organismen berücksichtigen will. Denn im menschlichen Körper reichten bereits winzige Spannungen und elektrische Leistungen im Bereich von Femto-Watt - das ist ein Millionstel Nano-Watt - aus, um eine Muskelkontraktion zu erzeugen.

(Martin Kayenburg [CDU]: Und das ist auch gut so!)

- Das ist gut so, dass das so winzige Mengen sind. Das bedeutet aber auch, dass wir von all diesem betroffen sind. Es gibt allerlei ungeklärte Krankheitserscheinungen, mit denen wir uns zu beschäftigen haben und bei denen immer wahrscheinlicher wird, dass sie auch durch elektromagnetische Strahlungen beziehungsweise durch ein Zusammenwirken von verschiedenen Faktoren zustande kommen. Wir sind also aufgefordert, uns dem Gedanken der Vorsorge in sehr ernsthafter Weise zu nähern. Wir müssen gerade angesichts der Verpflichtung der Mobilfunkbetreiber, die Bevölkerung ausreichend mit der Möglichkeit, sich über Funk zu verständigen, zu versorgen, unbedingt etwas tun. Diese Verpflichtung steht dem Vorsorgegedanken nämlich entgegen; und das ist auch einer der Gründe, weswegen es in den verschiedenen Ressorts unterschiedliche Auffassungen gibt. Ich freue mich sehr, dass wir heute diese Debatte haben, mit der wir diesen

(Irene Fröhlich)

Prozess der Abwägung vielleicht etwas beschleunigen können.

Zu Recht verunsichern Mobilfunkmasten auf Krankenhäusern oder Kindergärten die Menschen. Überall schließen sich aufgrund des ungeklärten Gefährdungspotenzials Bürgerinitiativen zusammen. Ohne das vorsorgende Eingreifen der Politik wird sich die Auseinandersetzung um Mobilfunk weiter verschärfen. Die Vergabe der UMTS-Lizenzen erfordert weitere 60.000 Mobilfunksender, ohne dass deren thermischen und strahlungsinduzierten Auswirkungen auf Mensch und Tier annähernd analysiert und in ihrem Gefährdungsgrad geklärt wären. All das ist ja schon ausgeführt worden.

Mitte der 90er-Jahre waren in Deutschland etwa 5 % der Bevölkerung über Handy erreichbar; heute ist es fast jeder Zweite. Die Tendenz steigt. Aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der präventive Gesundheitsschutz eindeutig nicht gewahrt. Deswegen schlagen wir trotz der freiwilligen Vereinbarungen zwischen den Mobilfunkbetreibern und den kommunalen Landesverbänden für die Landesebene vor, eine Änderung der Landesbauordnung zu prüfen, was Folgendes beinhalten würde: eine Genehmigungspflicht für Mobilfunksender, eine verstärkte Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Einvernehmensherstellung mit der Kommune. Außerdem glauben wir, dass die Schaffung von Anreizen für verstärkte Forschungsanstrengungen besonders wichtig ist. Auf Bundesebene sprechen wir uns für die Herabsetzung der Grenzwerte für Mobilfunksendemasten aus. Ich bin mit unserem Umweltminister einer Meinung, dass das Schweizer Modell Vorbild sein sollte. Darüber hinaus setzen wir uns auf Bundesebene für eine Auslistung strahlungsstarker Handy-Endgeräte bis zum Jahr 2003 und für eine Begrenzung der Handy-Endgeräte auf eine Leistungsflussdichte von 0,5 Watt pro m2 ein.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir brauchen bis zum Jahr 2003 eine vollständige Kennzeichnungspflicht über die Strahlenbelastung auf Packung und Gerät mit aussagekräftigem Labeling. Schließlich brauchen wir deutlich sichtbar angebrachte Warnhinweise gerade für den Handy-Gebrauch durch Kinder; denn Kinder sind aufgrund ihrer noch in der Entwicklung befindlichen Nervenzellen durch diese Strahlungen besonders gefährdet. Sie nehmen solche Strahlungen besonders stark auf. Das muss uns deutlich werden; deswegen müssen wir gerade Kinder warnen.

Es geht dabei überhaupt nicht um eine Technikfeindlichkeit. Im Gegenteil! Ich denke, durch solche Forderungen werden weitere technische Entwicklungen

gefördert und vorangebracht, die uns mit sichererer Ware versorgen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Dr. Happach-Kasan das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt ein Hintergrundpapier des Bundesumweltministers, das ganz deutlich macht, dass das vorliegende Thema ein Thema ist, das in den Bundestag gehört und von der Bundesregierung zu bearbeiten ist, im Schleswig-Holsteinischen Landtag aber herzlich wenig zu suchen hat. Soviel als Vorbemerkung.

(Beifall bei FDP und CDU - Lars Harms [SSW]: Wie so viele Themen! Ökosteuer!)

Die Ausweitung des Mobilfunknetzes führt an verschiedenen Orten - auch in Schleswig-Holstein - zur Beunruhigung der Bevölkerung und zu Protesten; dies ist uns allen bekannt, wir alle sind in unseren Kreisen darauf angesprochen worden.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Und dann will die FDP das nicht dis- kutieren!)

Menschen haben Angst, in ihrer Gesundheit beeinträchtigt zu werden. Mobilfunktürme machen Angst, wohingegen das immer griffbereite Handy Statussymbol und vertrauter Begleiter ist. Das Handy macht also keine Angst. Die Strahlungsdichte von Handys am Ohr ist ungleich höher als die unter Mobilfunktürmen. Der Ansatz muss daher also sein, nicht die mögliche Aufstellung von Mobilfunktürmen, sondern den Gebrauch von Handys in Frage zu stellen. Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, wie widersprüchlich das subjektive Sicherheitsempfinden von Menschen funktioniert.

Es ist gesagt worden: Trotz großer Anstrengungen lässt sich die Gefährlichkeit dieser Strahlungen immer noch nicht eindeutig belegen, obwohl man sehr viel daran geforscht hat. Gleichwohl gilt, was der von der Landesregierung geladene Experte auf dem Symposium der Landesregierung gesagt hat: „Wissenschaft bietet Beweise ohne Sicherheit, Glaube bietet Sicherheit ohne Beweise.“

Daher meine ich, dass wir die Ängste in der Bevölkerung nicht durch mehr Forschung lindern können; vielmehr müssen wir den Menschen Vertrauen in ihre Umwelt geben, statt dieses Vertrauen abzubauen.

(Dr. Christel Happach-Kasan)

Das Thema Elektrosmog ist ein ideales Politikfeld für die Grünen, denn, Frau Fröhlich, die Strategie bei den Grünen ist doch immer die gleiche: Zunächst wird ein großes Teufelswerk an die Wand gemalt, und zwar ohne jeglichen wissenschaftlichen Hintergrund; dann werden die Menschen in Angst versetzt und verunsichert und später wird dann eine Lösung präsentiert, die meist die Verhinderung sinnvoller Projekte zur Folge hat. Die Grünen lassen sich dann für die Verhinderung des Weltuntergangs feiern. Das ist Ihre Strategie.

Wenn Frau Fröhlich jetzt gerade Professor Lengfelder angeführt hat, dann finde ich das sehr interessant, denn das ist der Professor, der dadurch berühmt geworden ist, dass er dem „Stern“ ein Bild einer Baumscheibe aus der Elbmarsch präsentiert hat, die angeblich durch Tritium-Atome geschwärzt gewesen sein soll, und von dem Kollegen gesagt haben, dieser Professor Lengfelder sucht Tritium-Atome mit der Lupe, ein absolut zweifelhaftes Verfahren, wissenschaftlich absolut unseriös. Ich glaube nicht, dass wir mit diesem Forscher in diesem Bereich weiterkommen können.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Statt ordentliche Prioritäten zu setzen und sich wirklich um die Gesundheit der Menschen zu kümmern und die Menschen haben Anspruch darauf, dass sich die Politik um ihre Gesundheit kümmert -, schaffen sie lieber virtuelle Katastrophen. So lässt zum Beispiel der Umweltminister genveränderten Mais beseitigen. Eine Gefahr geht davon nicht aus und dies ist auch in der Umweltausschusssitzung des Landtages bestätigt worden. Keine Gefahr geht davon aus! Er befasst sich auch nicht mit einem wirklichen Problem wie beispielsweise der Belastung von Getreidepartien mit Mykotoxinen, die ebenfalls Krebs auslösend sind und daher tatsächlich wirksam verhindert werden müssen. Aber es ist ja auch ganz klar, das sind Themen, die der Gesundheit der Bevölkerung dienen, die aber nicht medienwirksam zu verkaufen sind.

Die Grenzwerte für die Errichtung, den Betrieb von Hochfrequenz- und Niederfrequenzanlagen, die gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen von wirtschaftlichen Unternehmungen Verwendung finden, sind auf Grundlage der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung zu ermitteln. Nicht unter diese Verordnung fallen Sendefunkanlagen des Bundesgrenzschutzes, der Polizei, der Bundeswehr, der Wasserund Schifffahrtsverwaltungen des Bundes, außerdem privat betriebene Anlagen wie Amateurfunkanlagen und Sendeanlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Schließlich gilt die Verordnung nur für feste und nicht für mobile Anlagen. Es fallen also sehr viele

Anlagen heraus, die viel mehr Sendeleistung haben als Mobilfunkanlagen. Was ist denn mit diesen Anlagen?

Nun haben Sie hier einen Bericht der Landesregierung. Sie brauchen doch aber diesen Bericht gar nicht. Sie wollen parallel zur Bundesregierung weitere Forschung, die dann aus dem Landessäckel bezahlt werden muss, in Auftrag geben. Im Hintergrundpapier des Bundesumweltministeriums wird die Stoßrichtung Ihrer Initiative klar. Ich will nicht verhehlen, dass wir einem Teil der Punkte durchaus zustimmen können.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Dann positionieren Sie sich doch mal, statt dumm herumzupolemisieren!)

- Sehr geehrte Frau Heinold, ich polemisiere nicht dumm herum, ich fordere nur von einer grünen Fraktion, dass sie sich auch mit den tatsächlichen Gefährdungen der Gesundheit der Bevölkerung auseinander setzt, statt immer wieder einen Popanz aufzubauen, wie Sie es genauso mit diesem Thema machen wie mit vielen anderen Themen auch schon. Das ist nicht zum Nutzen der Bevölkerung dieses Landes.

(Beifall bei der FDP)

Auch wenn die CDU-Kollegin Ihnen in dieser Beziehung völlig zustimmt, bleibe ich dabei, dass die tatsächliche Gefährdung der Bevölkerung zu betrachten ist und nicht das, was Rot-Grün für ihre Klientel gerade mal für richtig hält.

Interessant ist, dass, nachdem der Bund 90 Milliarden DM UMTS-Gelder eingestrichen hat, nun geprüft werden soll, dass die Netze gesundheitsschädlich sind. Wo war denn dieser Hinweis der Grünen, als die Lizenzen versteigert wurden?

Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich sage Ihnen von der FDP aus, wir sind nicht bereit, Forschungsgelder vonseiten des Landes für eine solche Forschung, die schon auf Bundesebene betrieben wird, zu befürworten, wir lehnen das ab.

Zum Abschluss möchte ich Ihnen ein Zitat aus dem „Spiegel“, 28/2001, vorhalten, in dem der Beamte aus dem Bundesumweltministerium aussagt: Es gibt nach wie vor keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass der Mobilfunk die Gesundheit gefährdet. Das Problem ist nicht die Strahlung selbst, sondern vielmehr die Angst vor ihr.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete KockmannSchadendorf.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir betrachten zurzeit ein gesellschaftliches Phänomen. Zirka 50 Millionen Handys sind im Umlauf, sind verkauft worden. Das bedeutet, dass fast jeder zweite Deutsche Teil der modernen Kommunikationsgesellschaft geworden ist. Es ist gesellschaftsfähig geworden, mit Handy herumzulaufen, an Bahnhöfen damit zu stehen; auch in Ausschüssen des Landtages klingeln ab und zu Handys. Man will dabei sein, man hat sein Handy am Ohr und vielleicht das Ohr auch am Puls der Zeit. Vernachlässigt wurde dabei aus meiner Sicht, die gesundheitlichen und die gesellschaftlichen Folgen der Handy-Technologie mit einer umfassenden Technologiefolgenabschätzung zu unterlegen.

(Beifall bei der SPD)

Dabei sind es nicht nur die Endgeräte, die auf uns Menschen wirken, sondern auch die Sendeanlagen. Wir können davon ausgehen, dass im Rahmen der Vergabe der UMTS-Lizenzen die Zahl der Sendeanlagen in der Zukunft noch zunehmen wird. Wie die Pressemeldungen der letzten Wochen zeigen, sind die Menschen in Deutschland inzwischen aufgewacht. Nicht nur in Süddeutschland, auch zum Beispiel in Lübeck gründeten sich Bürgerinitiativen gegen den weiteren, von den Menschen nicht beeinflussbaren Ausbau der Sendeanlagen vor Ort. Das darf man, Frau Kollegin Dr. Happach-Kasan, nicht einfach unter den Tisch kehren. Es ist gute sozialdemokratische Tradition, die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen. Auch wir als Parlamentarier haben die Pflicht, uns umfassend zu informieren, bevor wir vielleicht vorschnell eine inzwischen etablierte Technik verteufeln oder über alle Maßen loben.

Mit dem vorliegenden Antrag der Mehrheitsfraktionen wollen wir daher von der Landesregierung wissen, ob es belastbare Erkenntnisse über mögliche Gesundheitsgefährdungen durch den zunehmenden Ausbau von Mobilfunksendern gibt. Wie wir aus einer aktuell vorliegenden Studie der Landesregierung wissen, ist dies zurzeit in Schleswig-Holstein nicht der Fall, aber diese Studie ist vom Status quo ausgegangen, sodass wir die Einschätzungen im Hinblick auf veränderte Strahlungswerte und verdichtete Infrastruktur benötigen. Sind zusätzliche Genehmigungspflichten für Mobilfunksender notwendig? Das ist schon eine Sache, die auch das Land betrifft und nicht nur Bundesangelegenheit ist.

(Beifall bei der SPD)

Da die Mehrzahl der Sendeanlagen nicht der Baugenehmigungspflicht unterliegt, entstehen ohne Beteiligung der Gemeinden und damit der Bürgerinnen und Bürger vor Ort neue Anlagen, die oft unsensibel von den Betreibern nur mit einer Anzeigefrist von 14 Tagen im Voraus in Betrieb genommen werden. Dies erscheint aus Sicht meiner Fraktion nicht ausreichend. Hier gibt es offensichtlich Handlungsbedarf.

In diesem Zusammenhang wird auch zu prüfen sein, ob von den Kommunen bei einer veränderten Genehmigungspraxis oder durch andere Rechtsvorschriften Schutzgebiete im Bereich von Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen oder abgeschlossenen Wohngebieten einzuhalten sind. Wie bei jeder sich schnell ausbreitenden Technik wollen wir weiter wissen, ob und welche zusätzlichen Forschungserfordernisse bestehen. Aus meiner Sicht ist hierbei die auch vom Bundesumweltminister Trittin geforderte zentrale Datenbank mit allen Standorten von Sendeanlagen eine elementare Voraussetzung für sinnvolle Forschungsansätze. Alle Forschungsergebnisse sind später transparent und vollständig der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Schließlich zielt unsere letzte Frage auf einen eventuellen Handlungsbedarf bei der Herabsetzung der Strahlengrenzwerte. Gerade Kinder und Jugendliche setzen sich wegen der unvermeidlichen Strahlung von Sendemasten oft gedankenlos der Strahlung von Handys aus. Für beide Strahlungsbereiche, die der Sendeanlagen und die der Endgeräte am Ohr, sind Grenzwerte gegebenenfalls neu festzusetzen. Wie Umweltminister Klaus Müller schon ausführte, gibt es Vorbilder in der Schweiz, die um das Zehnfache geringere Grenzwerte hat, als sie in Deutschland zugelassen sind.

Ein modernes Verständnis von Verbraucherschutz sollte Risiken frühzeitig erkennen und auf einer umfassenden Informationsbasis zu vorausschauendem Handeln führen. Dies ist - so denke ich - nicht nur eine sozialdemokratische Sichtweise, sondern - so hoffe ich - gemeinsame Auffassung dieses Parlaments.