Hinsichtlich der anderen Punkte gab es große Übereinstimmung zwischen den Parteien. So wurde zum Beispiel der Punkt 2, Erleichterung des Wechsels aus anderen Studiengängen, einvernehmlich im Bildungsausschuss beschlossen. Auch der SSW sieht das positiv und trägt es mit, dass der Wechsel aus anderen Studiengängen erleichtert werden soll, damit wir eine Art pragmatische Lösung zur Erfüllung des Lehrerbedarfs hinbekommen.
Dann kommt der interessante Punkt 3. Auch hierzu gab es eine inhaltliche Diskussion, jedoch ohne Differenzen. Das heißt, wir werden ihn ohne weiteres unterstützen.
Zum zweiten Spiegelstrich des Punktes 4: Der Punkt hat sich erledigt, darüber gab es keinen Dissens.
Zu den Punkten 3 und 4. Wir können diesen beiden Punkten zustimmen, aber nur vom Grundsatz her. Es ist richtig, dass diese Punkte haushaltswirksam sind. Ich meine, dass wir so verblieben sind, dass die Punkte im Zusammenhang mit der Haushaltsberatung diskutiert werden sollen. Sie sind in der Tat haushaltswirksam und deshalb werden wir uns heute dazu nicht erklären. Wir werden aber daran denken, dass die Punkte nach der Sommerpause wieder auf die Tagesordnung kommen.
Zu dem Punkt Unterrichtsergänzungsfonds! Auch damit könnte der SSW leben. Jetzt habe ich von dem Kollegen Weber vorhin gehört, dass man der Auffassung sei, dieser Punkt müsse aus dem Antrag gestrichen werden.
- Ja gut, alles klar. Ich meine, dass dieser Punkt vernünftig ist. Daher findet er auch unsere Zustimmung. Das war es, was ich noch einmal deutlich machen wollte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen. Die Situation, in der wir uns jetzt befinden - hohe Pensionierungszahlen und starker Einstellungsbedarf -, ist die Wiederholung einer Situation, die wir vor 30, 35 Jahren gehabt haben. Diese Situation kann man auch als Vorläufer oder Auslöser der jetzigen Situation bezeichnen. Den vielen Einstellungen von damals folgte eine ebenso hohe Lehrerarbeitslosigkeit in den fast zwei darauf folgenden Jahrzehnten. Aus dieser Situation und deren Folgen muss man eines lernen: Man darf bei aller Werbung für den Lehrerberuf jetzt nicht übersteuern. Wir bewegen uns dabei auf einer gewissen Gratwanderung. Wir brauchen in absehbarer Zeit viele junge Lehrkräfte. Deshalb müssen und werden wir für diesen Beruf und dieses Studium werben. Wir dürfen aber auch nicht übersteuern und Erwartungen wecken, die wir später nicht erfüllen können und für die wir dann politisch haftbar gemacht werden.
Genau das geschieht, wenn man auf der Grundlage zu grober Schätzungen arbeitet und hantiert. Deswegen ist es wichtig - das haben wir auch zugesagt -, dass man den Bedarf bezogen auf Schularten und Fächer so detailliert wie möglich beschreibt. Denn der Mangel, dem wir uns gegenübersehen, ist ein sehr differenzierter. Das ist hier schon mehrfach gesagt worden. Wir werden Ihnen die Fachbedarfsprognose in der nächsten Woche zuleiten. Sie ist fertig und befindet sich in der Abstimmung im Hause. Wir werden darüber im Bildungsausschuss auch noch diskutieren. Ich sage Ihnen, das liegt nicht an der Faulheit der Mitarbeiter, sondern an der sehr komplexen und schwierigen Materie, die das beinhaltet. Wenn diese Prognose im Bildungsausschuss vorliegt, will ich gern erläutern, warum das so schwierig ist.
Zu den Berechnungsgrundlagen im Einzelnen, die sich jetzt nicht auf den Fachbedarf beziehen, sondern auf die Parameter, die den Gesamtbedarf betreffen. Es gibt den Indikator Anstieg der Schülerzahlen. Es gibt den Indikator Zahl der Pensionierungen. Dann gibt es den Indikator Zahl der Absolventen von Lehramtsstudiengängen und eine Reihe von Indikatoren mehr, die einbezogen werden müssen und auf die ich gleich zu sprechen kommen werde.
Hinsichtlich des Indikators, der öffentlich diskutiert worden ist und wo infrage gestellt worden ist - auch von Ihnen, Herr Dr. Klug -, ob wir die Altersabgänge, die Altersteilzeit und die Schwangerschaften und den Erziehungsurlaub richtig berechnen, will ich Folgendes sagen. Natürlich ist bei uns in die Berechnungen der Abgänge auch die Altersteilzeit eingeflossen.
Durch die Nutzung der verblockten Altersteilzeit könnte es zwar zu einer Verschiebung der Altersabgänge in den einzelnen Jahre kommen. In der Summe würde es aber dadurch zu keinen nennenswerten Änderungen kommen. Ein Blick auf das tatsächliche Pensionierungsverhalten zeigt, dass bislang überwiegend von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, mit 63 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand zu gehen. Die Neuregelung hat zwar dazu geführt, dass jetzt die Verblockung der letzten Dienstjahre vorgezogen wird, aber die Mehrzahl der betroffenen Personen scheidet nach wie vor mit 63 Jahren aus. Somit trifft die Prognose weiterhin zu.
Was nun die künftige Zahl der Anträge auf Erziehungsurlaub angeht, so hat Herr Dr. Klug hier eine Zahl in die Welt gesetzt, wonach sich in Zukunft durch die Vielzahl der jungen Lehrkräfte ein nicht berücksichtigter Einstellungsbedarf von 1.000 Stellen ergäbe. Das halten wir für nicht realistisch. Dass wir das nicht tun, kann man sogar bedauern, Herr Dr. Klug.
Fakt ist aber - das hat ja gestern bereits in einem anderen Zusammenhang eine Rolle gespielt -, dass die Geburtenzahlen in unserem Land stark rückläufig sind. Laut Angabe des statistischen Bundesamtes von 1998 bekommen 9 % - ich müsste eigentlich hinzufügen nur 9 % - der Frauen im Altern zwischen 25 und 30 Jahren ein Kind. Bei den 30 bis 35-Jährigen sind es nur 8 %. Das sind im Hinblick auf den Altersaufbau der Gesellschaft natürlich dramatische Zahlen.
Deswegen kann im Augenblick nicht sicher vorhergesagt werden - auch von Ihnen nicht, Herr Dr. Klug -, in welcher Größenordnung sich in dem absehbaren Zeitraum Anträge auf Erziehungsurlaub - sprich Geburtenzahlen, nichts anderes ist es ja - bewegen werden. Was künftige familienpolitische Entscheidungen und ihre Auswirkungen auf dieses Faktum angeht, darf getrost bezweifelt werden, dass sich das unmittelbar darin auswirkt. Das ist gestern hier gemeinschaftlich so besprochen worden.
Weil wir um diese Unwägbarkeiten wissen, haben wir einen Faktor von 500 Stellen zusätzlich zum errechneten Bedarf eingebaut.
Herr Präsident, die Prognose ist die eine Seite der Medaille, die andere Seite ist die Frage, woher wir den qualifizierten Nachwuchs bekommen. Dazu haben wir eine Reihe von Maßnahmen ergriffen.
Ich will einmal sagen: Bei aller Kritik am Bewerbungslotsen - hier handelt es sich um Mitarbeiter, die so etwas zum ersten Mal gemacht haben - ist die Aktion im Ergebnis ein Erfolg. Es sind über 1.000 Meldungen eingegangen - in der Mehrzahl von sehr kooperativen Gesprächspartnern, die sehr genau wissen, wenn sie Quereinsteiger sind, können sie nicht alle übermorgen angestellt werden, sondern es sind bestimmte Maßnahmen notwendig.
Es gibt auch immer Einzelfälle, Frau Birk! Mit denen habe ich natürlich auch zu tun, denn die Frau, die sich bei Ihnen gemeldet hat, steht auch mit uns wohl im Briefwechsel. Natürlich wird es immer Einzelfälle geben, gerade auch bei Referendariatsplätzen, die wir eben nur in begrenztem Umfang haben, sodass wir Einstellungswünsche ablehnen, verschieben und nicht befriedigen können. Das tut mir jedes Mal sehr Leid, aber es gibt diese Einzelfälle und es wird sie auch in Zukunft - übrigens aus unterschiedlichsten Gründen geben.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Bei allen Maßnahmen, die wir jetzt ergreifen, um Engpässe kurzoder mittelfristig zu überbrücken, muss immer der Qualitätsmaßstab gelten.
(Beifall der Abgeordneten Lothar Hay [SPD], Günter Neugebauer [SPD], Dr. Heiner Garg [FDP] und Dr. Ekkehard Klug [FDP])
Das muss ich bei Quereinsteigern mit aller Deutlichkeit sagen. Aber wir ergreifen die Maßnahmen, die diese Qualität dann auch sichern.
Nach § 58 unserer Geschäftsordnung ist die Debatte wieder eröffnet. Das Wort wird gewünscht. Herr de Jager, Sie haben eine Redezeit von zwei Minuten.
Meine Damen und Herren! Ich beantrage, dass mein Beitrag in einen 3-Minuten-Beitrag umgewidmet wird, da ich nur zwei Minuten zur Verfügung habe. Nein, der Grund, warum ich mich gemeldet habe, ist Punkt 5 des FDP-Antrages, bei dem es hier im Hause eine
Bevor wir hier aber zu einer abschließenden Beschlussfassung darüber kommen, sollten jetzt einige Komponenten des Unterrichtsergänzungsfonds von den Antragstellern dargestellt werden, sollte dargestellt werden, wie es funktionieren soll.
(Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist doch schon geschehen! - Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Auch im Ausschuss!)
- Nein! - Ist dieser Ergänzungfonds parallel oder additiv zum Beispiel zur Lehrerfeuerwehr? Wenn es so ist, dass er die Lehrerfeuerwehr ersetzen soll, dann haben wir natürlich insofern ein faktisches Problem, als zu Beginn dieses Schuljahres ein solcher Unterrichtsergänzungsfonds jeder Schule mit der Summe X zur Verfügung gestellt wird, obwohl man gar nicht weiß, welcher zusätzliche Bedarf dort besteht, weil man ja nicht die Erkrankungen vorausberechnen kann.
Der Grund, weshalb ich das darstelle, ist folgender: Nach dem jetzigen System, bei dem die Steuerung über die Schulämter vorgenommen wird, können die Schulämter eine gewisse Ausgleichssteuerung und Ersatzfunktion vornehmen. Das wäre - so, wie ich Punkt 5 im Moment verstehe - nicht möglich. Insofern bedarf es dort noch zusätzlicher Erläuterungen, weil es für uns auf der anderen Seite wichtig ist, dass eine Steuerungs- und Ausgleichsfunktion über die Schulämter kreisweit möglich ist. Denn nur das ermöglicht, dass für die Bedarfe, die bestehen, die Lehrkräfte tatsächlich mit der richtigen Ausbildung und Fächerkombination zur Verfügung stehen. Ob das bei regionalen und örtlichen Ergänzungsfonds der Fall ist, ist eine Sache, die noch geklärt werden müsste.
Daher bitte ich den Kollegen Klug, diesen Punkt zu erläutern, damit wir genau wissen, worüber wir abzustimmen haben.
Bevor ich zur Abstimmung komme, begrüße ich in der Besucherloge mit Ihnen gemeinsam die scheidende Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich bitte, genau zuzuhören. Die Fraktionen haben sich augenzwinkernd
auf ein inhaltliches Verfahren geeinigt, das rechtlich so nicht geht. Wir stimmen auf der Basis der Beschlussempfehlung ab. Die Beschlussempfehlung soll eigentlich in veränderter Form zur Abstimmung gebracht werden. Das kann man hier nicht durch Fraktionsübereinkommen machen, sondern das muss prinzipiell über den Ausschuss geschehen, beziehungsweise das Plenum verändert die Beschlussempfehlung. Damit greife ich den Ursprungsantrag, der eigentlich gemeint gewesen ist, auf. Wir stimmen darüber ab, den Punkt 5 des FDP-Antrags wieder in die Beschlussempfehlung aufzunehmen, das heißt, die Streichung wegzulassen.
Wer dem Änderungsantrag, den Punkt 5 des Ursprungsantrags in die Beschlussempfehlung aufzunehmen, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW gegen die Stimmen der CDU bei einer Enthaltung der SPD angenommen.