gilt für fast alle Wirtschafts- und Finanzdaten dieses Landes im Bundesvergleich. Was das Gütezeichen „Hergestellt und geprüft in Schleswig-Holstein“ anbelangt, gilt er ausnahmsweise nicht. Da sind wir vorn. Wer außerhalb des Landes Podiumsdiskussionen bestreitet, wird immer wieder darauf angesprochen, was
Seit seiner Einführung 1965 ist dieses Qualitätsgütesiegel immer mehr bekannt geworden. Über 65 % der Bevölkerung in Deutschland - nicht nur in SchleswigHolstein - kennen es. Es ist ein Wertmaßstab, ein solches Gütesiegel zu führen. Es macht die schleswigholsteinischen Produkte außerdem über die Grenzen des Landes hinaus bekannt. Dies ist für ein Land, das auch vom Export agrarischer Produkte lebt, eine ganz wichtige Tatsache.
Die BSE-Krise hat das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Fleischprodukte erschüttert. Die Menschen sind verunsichert. Dies ist ein Problem. Probleme sind - das ist hier vielfach gesagt worden immer auch eine Chance. Man sollte sie nutzen. Die Landwirtschaftskammer hat diese Chance mit der Erarbeitung des Konzepts für ein neues Gütezeichen genutzt. Die Neuorientierung sollten wir als politisch Handelnde unterstützen. Deswegen begrüßen wir die Überarbeitung des Gütezeichenkonzeptes.
Es gibt allerdings noch einige problematische Aspekte, die nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Es bleibt zu klären, inwieweit ein regionales Qualitätssiegel gegen europäische Wettbewerbsvorschriften verstößt. Wir müssen in diesem Bereich aufpassen, um unser Gütesiegel zu erhalten.
Für hochwertige Nahrungsmittel ist neben der Produktionsmethode insbesondere auch die Qualität des Endproduktes von besonderer Bedeutung. Diese ist dann der Maßstab für die Vergabe des Qualitätssiegels. Sie muss entsprechend hoch angesetzt werden. Es reicht nicht allein, die Produktionsmethode zu kontrollieren. Es muss auch immer hinzugehören, das Endprodukt speziell zu untersuchen.
Lassen Sie mich als letzten Punkt noch einmal die Finanzierung des neuen Gütezeichens ansprechen. Ursprünglich wurde das Gütesiegel zu 100 % vom Land finanziert. Inzwischen ist die Finanzierung auf 35 % zurückgegangen. Dies ist durchaus angemessen, sollte aber nicht weiter zurückgeführt werden. Es ist schon so, dass ein Teil der Kontrollen Landeskontrollen ersetzen und insofern auch vom Land zu finanzieren sind. Wir müssen aber auch sehen, dass es letztlich ein Marketinginstrument für die Produkte ist, die das Gütezeichen führen. Es ist schon richtig, auch von der Wirtschaft eine Beteiligung an der Finanzierung für ein solches Gütezeichen zu erwarten. Ich würde mich freuen, wenn wir in diesem Sinne den CDU-Antrag des Kollegen Hopp unterstützen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass der Kollege Claus Hopp hier zum Cato des SchleswigHolsteinischen Landtages avanciert, ehrt ihn. Ich finde, das hat er auch verdient.
- Ja, wir sprechen von dir! - Trotzdem führt es bei mir zumindest nicht dazu, dass ich in der Sache völlig mit Ihnen übereinstimme.
Das Gütezeichen Schleswig-Holstein, lieber Kollege Kubicki - darin werden Sie mir sicherlich zustimmen ist besser als viele seiner Konkurrenten. Es ist jedoch nicht gut genug für die Anforderungen, die wir jetzt erheben. Deshalb ist es auch unstreitig, dass wir an dieser Stelle eine Neuausrichtung benötigen.
Ich bin der Landwirtschaftskammer dankbar dafür, dass sie sich dieser Herausforderung gestellt hat, seit Beginn dieser Debatte den Landwirtschaftsausschuss wöchentlich mit neuen Papieren überschüttet und deutlich macht, wie engagiert sie arbeitet. Trotzdem muss sich der Landtag natürlich der Frage stellen, wer in diesem Lande eigentlich was und warum finanziert.
Das Gütezeichen Schleswig-Holstein ist ein Marketinginstrument. Es soll in der Zukunft ein hochwertiges Marketinginstrument werden, und zwar noch besser als bisher.
Wir müssen Folgendes beachten. Erstens. Wenn das Konzept Wirkung zeigen soll, dann muss es gut sein und in die neuen Strukturen, die auf Bundesebene erarbeitet werden, passen. Es wäre fatal, wenn wir die schon jetzt unübersichtliche Landschaft der Gütezeichen nur durch ein weiteres bereichern würden.
Wir brauchen klare Strukturen, auch im Sinne eines vernünftigen Verbraucherschutzes, an denen man sich orientieren kann. Deshalb müssen die Qualitätssiegel, die auf Bundesebene entwickelt werden - ein einheitliches Ökosiegel -, die Grundlage sein. Ich plädiere in den Diskussionen immer sehr dafür, dass wir aufgrund
der von der EU festgelegten Kriterien ein europaweites Gütesiegel für den ökologischen Landbau anstreben.
Dies ist eine Forderung, auf die man sich gut einigen kann. Beim ökologischen Landbau ebenso wie beim konventionellen Landbau wird es allerdings so sein, dass diese Qualitätssiegel, die auf Bundesebene kreiert werden, durch die unterschiedlichen Hersteller eine unterschiedliche Siegelung erfahren. Die Frage ist, wie das Gütesiegel Schleswig-Holstein dort hineinpasst und ob es tatsächlich noch eine Zukunft hat. Diese Frage müssen wir uns bei allen Qualitätssiegeln, die angestrebt werden, tatsächlich stellen.
Ich bin mit Ihnen, Frau Ministerin, insofern nicht einer Meinung, als ich dagegen bin, dass den ökologischen Anbauverbänden hier in Schleswig-Holstein gegen deren Willen ein regionales Gütesiegel - jetzt verwende auch ich einmal diesen Begriff - „übergestülpt“ werden soll. Ich glaube, wir sollten regionale Gütesiegel in Schleswig-Holstein nur denjenigen anbieten, die das auch wollen. Die ökologischen Verbände hier in Schleswig-Holstein wollen das nicht. Neben dem europaweiten Gütesiegel wollen sie ihre Herkunftsbezeichnung weiter verwenden. Ich halte das auch für richtig, weil das eingeführte Gütesiegel sind und weil es nicht notwendig ist, dass es für jedes Produkt etwa zehn Gütesiegel gibt.
Zweitens. Ich weiß aus vielen Betrieben der Ernährungswirtschaft, dass sie ihre eigenen Qualitätssiegel wollen, die ihre Marke transportieren. Sie wollen, dass man Vertrauen in ihre Herkunftsmarke hat. Das ist aus Sicht der Wirtschaft auch verständlich. Deshalb muss man aufpassen, ob man nicht in die Gefahr einer Doppelförderung läuft oder in ein Produkt investiert, das die Wirtschaft so nicht mehr nachfragen will. Das wird die Zukunft zeigen.
Ich wehre mich dagegen, dass der Staat das Marketing der Ernährungswirtschaft mit Subventionen unterstützt. Gerade die rechte Seite des Hauses strengt immer wieder Diskussionen um Subventionen an. Aber wenn es ihren Interessen dient, dann gibt es niemanden, der mit der Forderung nach staatlichen Subventionen schneller dabei ist als die Freie Demokratische Partei. Wenn es gilt, Ihre eigene Klientel zu bedienen, sind Sie immer fix dabei.
Ich glaube, dass die Industrie die Frage des Marketings zunächst einmal selber lösen muss. Sie muss für
Die Aufgabe des Staates liegt für mich darin, hier unterstützend zu wirken, nämlich insofern - das hat die Ministerpräsidentin heute Morgen gesagt -, als das Qualitätsmanagement unterstützt werden muss. Die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen in der Ernährungswirtschaft, auch in der Landwirtschaft, ist aus meiner Sicht ein Projekt, das staatlich unterstützt werden muss. Dort ISO-Norm genauso wie das ÖkoAudit einzuführen, in diese Richtung sollte man denken.
- Ja, ich komme zum Schluss. - Wenn die Landwirtschaftskammer uns nun ein neues Konzept vorlegt, das doppelt so viel kostet wie das alte, dann haben Landesregierung und Landtag die Pflicht zu überprüfen, ob dies vernünftigerweise vom Steuerzahler bezahlt werden sollte oder nicht.
Ich bin dagegen, dass der Steuerzahler das bezahlt, aber dafür, dass Qualitätsmanagementsysteme bezuschusst werden. Wir sollten uns - nach den Kriterien, die die Landesregierung vorgelegt hat - eine ausführliche Debatte darüber leisten, wer was zu bezahlen hat und in welchen Bereichen die Industrie die Verantwortung trägt. Dann kommen wir weiter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landwirtschaftskammer hat ein neues Konzept für das Gütezeichen „Hergestellt und geprüft in Schleswig-Holstein“ vorgelegt. Von den Inhalten her ist dies eine konsequente Weiterentwicklung des bisherigen Gütezeichens. Gleichwohl muss man sich Gedanken machen, ob das Gütezeichen SchleswigHolstein in seiner jetzigen Ausprägung noch zeitgemäß ist. Es wurde 1965 aufgelegt, um schleswigholsteinische Qualität darstellen und um Absatzmärkte, unter anderem in Nordrhein-Westfalen, zu erschließen. Es war ausschließlich auf das Image Schleswig-Holsteins in Deutschland ausgerichtet und für den deutschen Binnenmarkt gedacht.
Für die damalige Zeit war die Einführung eines Gütezeichens für den deutschen Binnenmarkt ein hervorragender Gedanke. Schleswig-Holstein hat damit eine Vorreiterrolle übernommen. Heute gibt es jedoch zwei maßgebliche Entwicklungen, die man auch bei der Weiterentwicklung von Gütezeichen beachten muss: zum einen die fortschreitende Globalisierung der Märkte - man tummelt sich nicht mehr nur auf dem deutschen Markt - und zum anderen der Wunsch der Verbraucher nach einer Art Unbedenklichkeitssiegel, das heißt einem allgemein anerkannten Qualitätsnachweis, der auch für den Verbraucher überall uneingeschränkt nachvollziehbar ist.
Die kommende EU-Osterweiterung und die Globalisierung der Märkte führen dazu, dass sich die hiesige Land- und Ernährungswirtschaft einer enormen Konkurrenz ausgesetzt sehen werden. Dies gilt im Übrigen auch für andere west- und nordeuropäische Länder, die vor dem gleichen Problem stehen und sich ja auch schon entsprechend vorbereiten. In Dänemark hat man diese Aufgabe erkannt und ein staatlich geprüftes Ökosiegel eingeführt, mit dem man hofft, auf dem europäischen Markt bestehen zu können. Dort hat man erkannt, dass regionale Gütesiegel auf dem europäischen Markt nicht weiterhelfen.
Die politische Entscheidung, der EU-Osterweiterung zuzustimmen, führt dazu, dass zukünftige europäische Fördermittel vornehmlich in die neuen EUBeitrittsländer gehen werden, um eine europaweite, wirtschaftlich homogene Zone zu schaffen.
Das bedeutet aber auch, dass wir uns in SchleswigHolstein darauf einstellen müssen, dass sich die EUFörderkulissen in erheblichem Maße zu unseren Ungunsten ändern werden. Durch die gleichzeitig relativ geringen Arbeitskosten, die in den neuen Beitrittsländer existieren, hat man dort einen gewissen Marktvorteil, dem wir nur begegnen können, wenn wir nachprüfbare Qualität bieten können, die vom Verbraucher in Europa auch nachvollzogen werden kann.
Der SSW ist der Auffassung, dass ein schleswigholsteinisches Gütezeichen nicht mehr ausreichend ist. Wir müssen erkennen, dass wir künftig nur dann bestehen können, wenn wir in der Lage sind, weiträumiger zu denken. Daher kann der Weg eigentlich nur hin zu einem deutschlandweiten Gütesiegel gehen, mit