Protocol of the Session on December 13, 2000

- Ich bin immer lauter als Sie, Herr Kayenburg!

Mit der Einrichtung eines neuen Vorwegabzugs erhalten die Kreise und kreisfreien Städte künftig zweckgebundene Zuweisungen für die Jugendhilfekosten aus dem Finanzausgleich, die nicht gedeckelt sind, sondern am Wachstum der Finanzausgleichsmasse teilhaben.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Minister Buß, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Kayenburg?

Nein! - Die dynamisierte Pauschalierung gibt den Kommunen auch ein Stück größere Planungssicherheit. Die Neuregelung ist ein weiterer Schritt zur Entflechtung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen und damit ein Beitrag zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.

Es ist viel gesagt worden über die Nöte der Kommunen. Die kenne ich sehr gut, besser vielleicht als viele andere, die darüber hier im hohen Hause sprechen oder sich ein Urteil anmaßen.

(Zurufe von CDU und F.D.P.)

Wir wissen sehr genau, dass es Kommunen gibt, die es schwer haben. Wir wissen aber auch, dass es viele Kommunen gibt, denen es gut geht. Und eine kenne ich besonders gut; die hat mir gerade ihren Haushalt überreicht. Da sind deutlich mehr Rücklagen als Schulden. Da ist über Jahre hinweg eine sehr gute Politik gemacht worden und das geht auch, wenn man von der Grundausstattung her finanzschwach ist. Das funktioniert auch dann; es kommt eben sehr auf die Kommune an.

(Beifall bei der SPD - Martin Kayenburg [CDU]: Fragen Sie doch mal den Kollegen Berghoff! - Günther Hildebrand [F.D.P.]: Und dafür werden sie jetzt bestraft!)

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jacobs.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin ein bisschen überrascht, dass ich jetzt drankomme. Ich hatte mich zur Oberflächenwasserentnahmeabgabe gemeldet und wollte ganz kurz -

(Martin Kayenburg [CDU]: Sie können ja einfach nur sagen, dass auch die nicht gedeckt ist!)

- Das ist richtig.

(Heiterkeit)

Ich wollte eigentlich eine zwanzigminütige Rede dazu halten. Das kürze ich jetzt auf wenige Minuten.

(Klaus Schlie [CDU]: Warum das denn?)

Das Oberflächenwasserentnahmeabgabegesetz ist ein sehr schlankes Gesetz. Es hat 13 Artikel und man ist entweder dafür oder man ist dagegen.

(Unruhe und Zurufe)

Dies haben wir alles so im Umweltausschuss und auch hier im Landtag feststellen können.

(Peter Jensen-Nissen [CDU]: Wir sind völlig dagegen!)

Wenn man dafür ist, dann ließe sich vielleicht noch über die Höhe der Abgabe oder die Höhe der Bagatellgrenze oder auch über Ausnahmen diskutieren.

(Zurufe der Abgeordneten Frauke Tengler [CDU])

Die Anhörung, die wir in schriftlicher Form vorgenommen haben, hat gezeigt, dass einige Betroffene beziehungsweise einige, die meinten, betroffen zu sein, gar nicht betroffen sind, weil der Abgabetatbestand sehr genau definiert ist.

(Zurufe und Widerspruch von der CDU)

So sind zum Beispiel Kiesabbaubetriebe - das sage ich hier noch einmal ganz deutlich - nicht in der Weise betroffen, wie sie es vorher geglaubt haben. Hier handelt es sich in der Regel um die Entnahme von Feststoffen und diese Entnahme fällt nicht unter den Abgabetatbestand.

In den Stellungnahmen gab es natürlich auch gute Argumente, die gegen die Erhebung einer Abgabe sprechen. Wir haben uns aber von dem übergeordneten Gesichtspunkt leiten lassen, dass diese Abgabe für unser Land sehr nötig ist.

(Beifall des Abgeordneten Andreas Beran [SPD] - Lachen bei der CDU)

Wir müssen den Umwelthaushalt ausgleichen. Das wäre schon einmal ohne diese Abgabe nicht möglich.

(Zurufe von der CDU: Aha, aha! - Klaus Schlie [CDU]: Ehrlich ist er!)

Ich erinnere daran, dass die Wasser- und Bodenverbände sonst auch damit rechnen müssten, dass sie noch weitere Kürzungen hinnehmen müssten.

(Zurufe von der CDU)

Die HEW haben ihrer Stellungnahme dankenswerterweise auch noch eine Expertise, ein Rechtsgutachten beigefügt, bei dem es darum ging zu überprüfen, ob ein Ausnahmetatbestand für das Pumpspeicherwerk Geesthacht möglich wäre. Die sind zwar zu diesem Ergebnis gekommen, dass für regenerative Wasserkraftnutzung solch eine Ausnahme möglich wäre, hier handelt es sich aber nicht um eine regenerative Wasserkraftnutzung, sondern es ist ein reines Regelnetzspannwerk und dient allein der Regelung des Strombedarfs. Deshalb ist ein Ausnahmetatbestand nicht möglich.

Auch andere möglicherweise Betroffene hätten gern im Gesetz stehen gehabt, dass sie nicht betroffen sind; sie hätten das gern ausdrücklich dort hineingeschrieben gesehen. Wir haben das abgelehnt, weil dann jeder Ausnahmetatbestand erst von der EU-Kommission neu notifiziert werden müsste, und das hätte zur Folge, dass das Gesetz noch über mehrere Monate hinweg nicht in Kraft treten könnte.

Die CDU hat noch einmal eine fraktionsinterne Anhörung mit allen Neinsagern zum Gesetz durchgeführt. Ich denke, diese kleine Anhörung diente noch einmal der Kontaktpflege

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und Bei- fall der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

und hat sicherlich keine neuen Erkenntnisse gebracht.

(Zuruf von der CDU)

- Ja, ich habe die Presseerklärung dazu gelesen und darin stand alles das, was auch in den schriftlichen Stellungnahmen stand. Ich denke ja, dass man das herausgibt, was dort auch vorgebracht worden ist.

Ich vermute, dass die CDU aus einem Nein, das hier schon mehrere Male gekommen ist, ein Nein hoch fünf machen wollte, um noch einmal alles bestätigt zu bekommen.

(Helmut Jacobs)

Meine Damen und Herren, es gibt zu diesem OWAG keine Alternative und ich bitte um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Peter Jensen-Nissen [CDU]: Oi, oi!)

Frau Abgeordnete Sassen, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Jacobs, wenn ich Sie gehört habe, dann frage ich mich auch, was Sie mit 20 Minuten Redezeit machen wollten. Ihnen sind doch vorher schon lange die Argumente ausgegangen.

(Heiterkeit und Beifall bei CDU und F.D.P.)

Das Gesetz über die Erhebung einer Abgabe auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern kam nicht überraschend. Überraschend sind allerdings Inhalt und Diskussion dieses Gesetzes. Hielt die Landesregierung im Juli dieses Jahres die Einführung der Oberflächenwasserabgabe noch für umweltpolitisch geboten, stellt sich jetzt heraus, dass rein fiskalische Zwänge für das Gesetz sprechen müssen.

Die Erhebung dieser Abgabe, die vornehmlich auf diese ungeliebten Atomkraftwerke ausgerichtet ist, ist in der Vorgehensweise wenig professionell. Ausgerechnet der Umweltminister wurde vorgeschoben, die Notwendigkeit des OWAG mit Abschöpfung eines Wertvorteils und einem Lenkungseffekt ökologisch zu begründen.

Bei einer Wassermenge, die zu Kühlzwecken benutzt und dem Wasserkreislauf in nicht schlechterer Qualität und in vollem Umfang wieder zugeführt wird, kann ich die Abschöpfung des Wertvorteils nicht nachvollziehen und der Lenkungseffekt geht ohnehin ins Leere.

(Beifall bei CDU und F.D.P.)

Wurde in der bisherigen Diskussion die Kernenergie vor allem von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch als Last empfunden, erweist sie sich jetzt als wahrer Segen für die Landesregierung. Die drei Kernkraftwerke wurden zum Goldesel für den maroden Haushalt erklärt und eigens für sie wurde die Oberflächenwasserabgabe konzipiert. Dabei wird billigend in Kauf genommen, dass der eine oder andere Betrieb einer Alibifunktion zum Opfer fällt.

(Beifall bei CDU und F.D.P.)