Die Bagatellgrenze von 5.000 DM und die Aussage, keine Ausnahme zuzulassen, machen deutlich, wie groß der Druck der finanziellen Handlungsunfähigkeit
dieser Landesregierung ist. Abweichende Regelungen hätten nämlich der Notifizierung durch die EU bedurft und diese Zeitverzögerung konnte sich die Landesregierung wegen des heute zu verabschiedenden Haushalts nicht leisten.
Eine mündliche Anhörung der Betroffenen war aus Sicht von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überflüssig. Wie wichtig jedoch diese Anhörung gewesen wäre, zeigt sich aus der Stellungnahme des Industrieverbandes Sand, Kies, Mörtel, Transportbeton e. V., in der deutlich gemacht wurde, dass doch wesentlich mehr Betriebe als von der Landesregierung angenommen betroffen sind. Mit denen werden Sie noch Ärger kriegen!
Für diese Fälle hat der Umweltminister nun ein Rezept parat, nämlich die Empfehlung, das erforderliche Wasser für die Kies-Klassierung in einem Kreislauf zu führen.
„Dabei wäre nur darauf zu achten, dass das Sammelbecken, aus dem der Kreislauf gespeist wird, zum Untergrund hin abgedichtet ist, da das Becken ansonsten selbst wiederum als oberirdisches Gewässer anzusehen wäre.“
Ich kann mir nicht helfen: Dies erinnert mich an eine Diskussion über das Landesnaturschutzgesetz, als ein Vertreter der Landesregierung den Betroffenen den suboptimalen Gesetzesvollzug empfahl.
Im Pumpspeicherwerk Geesthacht ließe sich durch das Setzen einer Spundwand wahrscheinlich auch eine Abmilderung des Gesetzes schaffen, falls der Umweltminister hier nicht auch noch eine bessere Empfehlung hat.
einer Schließung der Anlage kommen. Das wäre nicht nur wegen der Arbeitsplätze bedauerlich, sondern auch deshalb, weil Speicherkapazitäten auch für regenerative Energien nicht mehr genutzt werden könnten.
Die CDU-Fraktion lehnt das Oberflächenwasserabgabegesetz ab, weil es ökologisch nicht begründet und aus unserer Sicht haushaltspolitisch nicht erforderlich ist, weil es ihm an der nötigen Sorgfalt mangelt und bezüglich der tatsächlichen Betriebe nicht eindeutig ist, weil es keine Ausnahmen zulässt und alle Kosten ohne Anspruch auf Verrechnung mit der geschuldeten Abgabe von den Betroffenen selbst erbracht werden müssen und weil die Auswirkungen nicht hinreichend berücksichtigt wurden sowie weil der Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein weiteren Schaden nimmt und die Landesregierung an Verlässlichkeit einbüßt; schließlich auch deshalb, weil das Gesetz einer verfassungsrechtlichen Prüfung möglicherweise nicht standhält und damit auch der Haushalt auf wackeligen Beinen steht.
Frau Ministerpräsidentin, Sie haben vorhin gesagt, erst müsse es die guten Ideen geben und dann das Geld, hier wird es anders gemacht: Erst wird das Geld genommen, und zwar Vorkasse, und es wird nicht eine neue, gute Idee damit finanziert.
Meine Damen und Herren von den Mehrheitsfraktionen, mit diesem Gesetz wollen Sie sich ein üppiges Weihnachtsgeschenk genehmigen. Ich fürchte nur, Sie werden wegen der vielen Mängel wenig Freude daran haben.
Herr Präsident! Ich war nicht darauf vorbereitet, dass ich jetzt etwas dazu sagen sollte. Ich werde mich relativ kurz fassen.
Meine Damen und Herren, heute Morgen ist mehrfach davon geredet worden, dass die Konsolidierung fortgesetzt werden sollte. Wenn ich das Oberflächenwasserabgabegesetz betrachte, stelle ich fest, dass die Konsolidierung nie begonnen hat, nicht fortgesetzt wird, auch heute nicht anfängt, nicht beginnen wird
und wir sie nicht in Sichtweite haben. Das wird anhand des Gesetzes sehr deutlich. Das Gesetz wird durchgepeitscht. Sie haben eine mündliche Anhörung abgelehnt. Wenn Sie zulassen, dass das Parlament nur noch zum Vollzugsorgan von Partei- und Koalitionskommissionen degeneriert, dürfen wir uns über die Folgen für das Ansehen des Parlaments nicht wundern. Die sind nämlich absehbar.
Herr Kollege Jacobs, die Betroffenen hätten Ihnen auf Nachfrage in der Anhörung, die Sie abgelehnt haben, erklärt, warum das Gesetz schludrig gemacht ist, warum es verfassungsrechtlich fragwürdig ist und warum es in der Anwendbarkeit - zum Beispiel auf Fischereibetriebe - Unsauberkeiten aufweist.
Es ist der Abschied von Planungssicherheit und Vertragstreue. Denn früher wurden die Unternehmen ja umworben, nach Schleswig-Holstein zu kommen, weil sie keine Kühlwasserprobleme hätten, und nun wandelt sich der Standortvorteil mit einem Federstrich über Nacht in einen Standortnachteil. Sie gewähren noch nicht einmal Übergangsfristen. So sieht Ihre Wirtschaftspolitik aus, so sieht Ihre Energiepolitik aus, so sieht Ihre Finanzpolitik aus.
Die Vorstellung des Umweltministers Müller im Umweltausschuss habe ich mir angehört, als Sie begründen sollten, warum es denn überhaupt eine umweltpolitische Rechtfertigung für dieses Gesetz gebe. Herr Minister Müller, Ihre Vorstellung war - offen gestanden - blamabel, denn Sie haben in diesem Zusammenhang nichts als heiße Luft von sich geben können. Die völlig fehlende sachliche Rechtfertigung, das Zielen auf vier Abgabenschuldner, die Verletzung des Grundsatzes der Vollständigkeit des Haushaltsplanes - das alles wird Ihnen eines Tages zum Verhängnis vor dem Bundesverfassungsgericht werden.
Ich bemühe mich! - Meine Damen und Herren, Sie haben in entwaffnender Unkenntnis zugegeben, dass es überhaupt keine umweltpolitische Rechtfertigung,
sondern ausschließlich fiskalische Gründe dafür gibt. In drei bis vier Jahren werden Sie möglicherweise vor der Notwendigkeit stehen, 70 Millionen bis 90 Millionen DM jährlich zurückzahlen zu müssen, und dies ist das eigentliche Haushaltsrisiko, über das wir hier reden müssen.
Herr Präsident, ich darf mit einem Zitat schließen, das die Energiepolitik der rot-grünen Landesregierung vielleicht in Rechnung stellen sollte:
„Europa gibt es nicht à la carte. Man kann sich nicht nur die Stücke heraussuchen, die einem gerade passen. Für uns in Deutschland bedeutet dies etwa,“
„dass der europäische Ausstieg aus der Atomkraft weit länger auf sich warten lassen wird als die mühsam erkämpften 25 Jahre.“
Das hat kein CDU-Politiker gesagt. Dreimal dürfen Sie raten. Das hat der grüne Europaabgeordnete Daniel Cohn-Bendit gesagt. Vielleicht sollten Sie einmal auf den hören.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kurz in zwei Minuten Folgendes! Lieber Herr Kollege Jacobs, Sie haben erstens gesagt, das Gesetz sei notwendig für das Land. Es ist zwar notwendig, aber nicht für das Land, sondern für Ihre Kasse. Zweitens haben Sie gesagt: Man ist entweder dafür oder man ist dagegen. Wir sind dagegen.