Unter Berücksichtigung der steuerlichen Mehreinnahmen 2001 aus der neuen Steuerschätzung und den verschiedenen Zu- und Absetzungsbeträgen errechnet sich eine Finanzausgleichsmasse für das kommende Jahr von knapp 2 Milliarden DM. Dabei ist die belastungsneutrale Übertragung der Jugendhilfe, Kostenbeteiligung des Landes, noch nicht berücksichtigt. Gegenüber dem Haushaltsentwurf, dem noch eine Finanzausgleichsmasse von 1,9 Milliarden DM zugrunde lag, ist das eine Verbesserung zugunsten der Kommunen um rund 80 Millionen DM. Die Finanzausgleichsmasse 2001 liegt damit um rund 9,5 Millionen DM über der des laufenden Jahres. Mit dem Ergebnis - so wichtige kommunale Vertreter kann man leben.
Neben dem Dollpunkt Kürzung - das ist der Dollpunkt; da wollen wir uns nichts vormachen - greift der Gesetzentwurf weitere Anregungen aus dem Bericht der Landesregierung auf. Die Überlegungen der Landesregierung und ihre Vorschläge in dem Bericht insbesondere hinsichtlich der Feinjustierungen im kommunalen Finanzausgleich und hinsichtlich einer Änderung der Finanzierungsbeteiligung des Landes an den Kosten der Jugendhilfe sind den kommunalen Landesverbänden im Vorfeld vorgestellt und mit ihnen erörtert worden. Die jeweiligen Auffassungen der Landesverbände haben wir Ihnen in dem Bericht mitgeteilt. Ich denke, transparenter und offener kann man nicht arbeiten und nicht zuliefern.
Wenn der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vorschläge aus dem Bericht der Landesregierung zu den Beschlussempfehlungen des Sonderausschusses aufgreift, handelt es sich um Maßnahmen, deren schnelle Umsetzung möglich ist und die zum Teil den Gestaltungsspielraum im kommunalen Bereich erweitern.
Die Übertragung der Finanzierungsbeteiligung des Landes an den Jugendhilfekosten der Kreise und kreisfreien Städte in das Finanzausgleichsgesetz dient der Zusammenführung von Aufgaben- und Finanzverantwortung. Die Erhöhung des Verbundsatzes folgt dem Grundsatz der Konnexität, dass sich das Land nicht aus seiner bisherigen Mitfinanzierung herausziehen will. Im Gegenteil, durch die Koppelung an den Verbundsatz und damit an die Entwicklung der Steuereinnahmen wird eine solide und automatische Anpassung des zweckgebundenen Finanzierungsansatzes für die Jugendhilfekosten an die allgemeine Finanzentwicklung vorgenommen. Gegenüber der geltenden Regelung sehe ich hierin klare Vorteile.
Ich kann nicht so recht nachvollziehen, Herr Schlie, warum Sie sagen: „Das lehnen wir ab“, denn das ist ein alter Wunsch aus dem kommunalen Bereich. Er dient der kommunalen Gestaltung. Ich habe das ausgeführt. Ich will, wenn ich zu der Kreisumlage komme, noch etwas über mein Verständnis zur kommunalen Selbstverwaltung sagen.
Im Übrigen soll die Regelung zu den Jugendhilfekosten durch eine spezielle Revisionsvorschrift zusätzlich abgesichert werden.
Die Aufstockung der Mittel für Fehlbetrags- und Sonderbedarfszuweisungen um 5 Millionen DM stärkt die finanzielle Basis für Fehlbetragszuweisungen. Das begrüße ich ausdrücklich.
Die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Veränderung bei der Kreisumlage soll den Kreisen die Möglichkeit geben - ich betone: die Möglichkeit -, nicht die Verpflichtung, das Instrument der Kreisumlage wesentlich flexibler zu handhaben, als es bislang möglich ist.
Hier möchte ich einhaken. Folgendes habe ich an manchen Debattenbeiträgen nicht verstanden, soweit sie die kommunale Selbstverwaltung aufgreifen. Für mich - jeder weiß, dass ich aus dem kommunalen Bereich komme - ist kommunale Selbstverwaltung immer wieder das, dass ich im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung möglichst alle Entscheidungen tref
fen kann, die den örtlichen Bereich betreffen - möglichst alle! Da ist in den letzten Jahrzehnten einiges weggegangen. Was man heute wieder zurückbringen kann, sollte man zurückbringen.
Das sind zum Beispiel die Jugendhilfekosten oder das ist die Möglichkeit, die Kreisumlage im Kreis unterschiedlich festzusetzen. Das ist Sache der kommunalen Selbstverwaltung. Warum Sie dort gegenseitige Rachefeldzüge der Kommunen vermuten, weiß ich nicht. Ich weiß nicht, welche Motive Sie den kommunalen Gemeindevertretern und den Ratsherren und Ratsfrauen unterstellen, wenn sie miteinander um eine gerechte Finanzverteilung kämpfen.
(Klaus Schlie [CDU]: Mir geht es um Ihre Motive! - Günther Hildebrand [F.D.P.]: Die Gemeinden und Städte beschließen die Kreisumlage auch nicht!)
Herr Hildebrand hat vorhin die Tatsache - man höre und staune -, dass sechs verschiedene Hebesätze möglich sind, als sozialistische Gleichmacherei beschrieben. Das ist sehr schwer zu verstehen
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus Einnahmeverbesserungen zugunsten der Kreise vor. Die Finanzausgleichsumlage, die von den besonders steuerstarken Gemeinden aufgebracht wird, soll künftig zur Hälfte dem jeweiligen Kreis zugute kommen. So bleiben mehr Mittel in der Region, in der sie erwirtschaftet worden sind. Das sind Wünsche aus dem kommunalen Bereich. Sie sollen auch darüber diskutieren, wie sie das im Einzelnen handhaben. Im Gesetzentwurf ist das aufgegriffen worden.
Insgesamt stelle ich fest, wenn ich einmal die Problematik der FAG-Masse außer Acht lasse: Hauptzielrichtung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen sind die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, so wie ich sie verstehe, und eine leichte Verbesserung der Finanzierungsbedingungen dort, wo es aktuelle Finanzentwicklungen notwendig machen.
Herr Sager, ein Wort zu Ihrem Kurzbeitrag! Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob ich Standards, die in Gesetzen festgelegt sind, per Gesetz pauschal freigebe
oder ob ich Standards, die in Verordnungen festgelegt sind, dergestalt freigebe, dass ich sage, die Kommunen können die Vorgaben durch Satzung ändern. Das ist juristisch ein riesengroßer Unterschied.
Das hat sich auch in Ihrem Beispiel mit der Mengenlehre niedergeschlagen. Ich möchte Ihnen gern einmal sagen, was Mengenlehre ist, Herr Sager und meine Damen und Herren. Ich nenne einmal ein Beispiel: Wenn drei Leute in einem Raum sind und vier hinausgehen, dann muss einer wieder hereinkommen, damit der Raum leer ist. So kam mir mancher Debattenbeitrag vor.
(Heiterkeit - Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Klaus Schlie [CDU]: Wobei man ganz ehrlich sagen muss: Das Letzte war das Beste! - Zuruf von der SPD: Klaus, kannst du das noch einmal erläutern?)
Bevor wir jetzt die höhere Mathematik vertiefen, darf ich Frau Abgeordneter Monika Heinold für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort geben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich mache es auch ganz kurz, aber Herr Wiegard und Herr Sager, manchmal ist es schon ein bisschen schwierig.
Herr Wiegard, Sie haben gesagt: Änderung FAG - ja, aber saubere und gerechte Maßstäbe! Ich erwarte von der CDU, dass sie zur zweiten Lesung genau dies schriftlich formuliert, damit wir dann über ihre Vorschläge diskutieren können.
(Martin Kayenburg [CDU]: Was soll denn diese Kindergartenmethode! Das ist doch wieder lächerlich, was Sie da machen!)
- Er sagt, er habe nichts gegen eine Änderung des FAG, das wolle die CDU im Prinzip ebenfalls, aber sie möchte saubere und gerechte Maßstäbe.
re und gerechte Maßstäbe sind, sonst würde sie uns ja einen Vorschlag unterbreiten. Wir warten also.
- Sie regen sich nur deshalb so auf, weil Sie wissen, dass Sie es wieder nicht schaffen werden, Ihre Schularbeiten zu machen.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD - Lachen bei der CDU - Martin Kayenburg [CDU]: Jawohl, Frau Lehrerin!)
- Ich lasse die Zwischenfrage zu, weil ich hoffe, dass Sie mir zusagen, selbst etwas auf den Tisch zu legen.
Frau Kollegin Heinold, würden Sie mir zugestehen, dass es für die Ebene der kommunalen Selbstverwaltung wichtig ist, dass die Neuordnung der Aufgaben und der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und der kommunalen Familie nicht vom Haushaltsgesetz 2001 des Landes abhängig gemacht wird?
Also, Herr Wiegard, Sie haben gesagt, Sie möchten eine saubere und gerechte Änderung der Maßstäbe im Rahmen der FAG-Änderung.
(Unruhe bei der CDU - Martin Kayenburg [CDU]: Ja, nun geben Sie doch einmal eine Antwort auf die Frage!)