- Es ist auch gut, dass Sie dafür waren. Ich hoffe, dass man im Untersuchungsausschuss trotz unterschiedlicher Parteiinteressen gemeinsam an einer Klärung des Sachverhaltes arbeitet und zu angemessenen Konklusionen kommt, die in einem vernünftigen Verhältnis zu dem Sachverhalt stehen.
Eine Schlussfolgerung ist jetzt schon vorauszusehen: Am Ende der Ausschussarbeit wird die Konklusion stehen, dass BeStra-Vermerke künftig in keinem Fall mündlich oder schriftlich weitergegeben werden dürfen. Wenn das aber alles ist, was der Untersuchungsausschuss hervorbringen wird, wenn weitere Konsequenzen nicht erforderlich oder erwünscht sind, dann ist der heutige Beschluss wirklich ein Fehler.
Ich weise darauf hin: Nach § 2 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes ist der Landtag verpflichtet, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, wenn der Antrag von einem Fünftel der Mitglieder des Landtages unterstützt wird. Ich stelle fest, dass der Antrag der Fraktionen von CDU und F.D.P. von einer ausreichenden Anzahl von Abgeordneten unterstützt wird.
Damit kommen wir zu dem Beschluss nach § 2 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes. Ich lasse über den Antrag der Fraktionen von CDU und F.D.P., Drucksache 15/500, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mit dem Stimmen von CDU, F.D.P. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW angenommen.
a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und des Jugendförderungsgesetzes
b) Bericht über die Vorschläge der Landesregierung zur Beschlussempfehlung des Sonderausschusses „Kommunales zur Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen dem Land und den Kommunen“
Wird das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs und des Berichts gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Zum Bericht der Landesregierung erteile ich Herrn Innenminister Buß das Wort und weise darauf hin, dass es eine Ergänzung zur Drucksache 15/526 gibt. Herr Minister Buß, Sie haben das Wort.
- Langsam dürfte nun wieder Arbeitsruhe einkehren. Wenn Unruhe da ist, sollte sie bitte nach draußen verlagert werden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zunächst nur zu Teil b) des Tagesordnungspunktes. Der Sonderausschuss hat sich für eine generelle Überprüfung aller Förderprogramme des Landes ausgesprochen. Dem ist die Landesregierung schon frühzeitig nachgekommen. Sie wissen, dass der Entwurf des Haushalts 2001 bereits nicht unerhebliche Kürzungen bei Förderprogrammen enthält.
Der Sonderausschuss empfiehlt weiter, über eine Änderung des Schulgesetzes die lastenfreie Verlagerung der Trägerschaften von Gymnasien, soweit sie in Kreisträgerschaft sind, auf die Gemeinden vorzunehmen. Das Bildungsministerium hat den Vorschlag geprüft. Für die allgemeinbildenden Schulen und damit auch für die Gymnasien sieht das Schulgesetz grundsätzlich die Gemeinden als Regelschulträger vor. Im Ausnahmefall kann ein Kreis mit Zustimmung der Gemeinde als Regelschulträger die Trägerschaft übernehmen. Die Ausnahmefälle sehen ausdrücklich einvernehmliche Regelungen zwischen dem Regelschulträger und dem Kreis vor. Von den etwa 100 Gymnasien in Schleswig-Holstein stehen rund ein Drittel in Trägerschaft eines Kreises.
Die Regelung im Schulgesetz, die der kommunalen Selbstverwaltung Rechnung trägt und sich in der Praxis bewährt hat, schließt auch die Möglichkeit ein, im Einzelfall die Trägerschaft für ein Gymnasium vom Kreis auf eine Gemeinde einvernehmlich zurückzuübertragen. Deshalb ist eine Änderung des Schulgeset
Die Förderpraxis von Gewerbegebieten durch das Land ist - so der Sonderausschuss - zu überprüfen. Begründet wurde diese Empfehlung mit hohen Mitnahmeeffekten und der oftmals unzulänglichen Entwicklungswirkung vor Ort. Andererseits werden in verschiedenen einschlägigen Gutachten positive Effekte belegt, die durch die Förderung der Erschließung von Gewerbegebieten erzielt worden sind.
Die Landesregierung hat den Auftrag aufgegriffen, unter Berücksichtigung bestimmter Vorgaben des Landtages eine Neuregelung der Förderbedingungen umzusetzen. Neue Förderrichtlinien sollen vom Wirtschaftsministerium voraussichtlich mit Wirkung zum 1. Januar 2001 erlassen werden.
Zudem soll die Förderung von Gewerbegebieten durch Darlehen aus dem Kommunalen Investitionsfonds, so genannte Kurzläufer, mit einer Laufzeit von drei bis fünf Jahren eingeführt werden, um Mitnahmeeffekte weitgehend zu vermeiden.
Der Sonderausschuss hat weiter empfohlen, eine Sonderausschüttung aus den Mitteln des Kommunalen Investitionsfonds für investive Maßnahmen vorzunehmen. Für die Sonderausschüttung sollen insbesondere Schulsanierungs- und Schulbaumaßnahmen von Kommunen gefördert werden.
Die Landesregierung hat verschiedene Lösungsmodelle erarbeitet. Alle Beteiligten - ich betone „alle“ und meine vor allem die gesamte kommunale Familie konnten sich auf ein Modell verständigen. Dies sieht im Rahmen des Investitionsfonds die Auflegung eines Sonderprogramms für fünf Jahre mit einem Darlehensvolumen von jährlich 50 Millionen DM vor, also insgesamt 250 Millionen DM. Die Darlehen sollen zu 1,5 % Zinsen bis zu 75 % der Investitionsausgaben gewährt werden. Nach fünf Jahren werden die Darlehen teilweise durch die Zuschüsse aus dem Schulbaufonds abgebaut und im Übrigen auf normale Darlehen aus dem Investitionsfonds zu 4,5 % Zinsen umgestellt.
Wir können mit dem Programm in den nächsten fünf Jahren bis zu 330 Millionen DM Schulinvestitionen zusätzlich zur Förderung von Schulbaumaßnahmen aus dem Schulbaufonds fördern. Das Programm dient dazu, die Rahmenbedingungen für die Ausbildung unserer Jugend deutlich zu verbessern.
Für die Umsetzung des Sonderprogramms ist eine Gesetzesänderung nicht erforderlich. Wegen der enormen Bedeutung für den kommunalen Bereich strebt die Landesregierung die für die Umsetzung
erforderliche Anpassung der Richtlinie zum Kommunalen Investitionsfonds bereits zum 1. Januar 2001 an.
In dem Ihnen heute vorgelegten Bericht sind noch nicht die Vorschläge der Landesregierung zur Fortsetzung der Funktionalreform und zur Standardöffnung enthalten. Dieser Berichtsteil ist dem Landtagspräsidenten bereits zugeleitet worden, nachdem sich die Landesregierung gestern über das Konzept verständigt hat.
Abschließend ist festzustellen, dass der Sonderausschuss mit seinen umfangreichen Vorschlägen und Prüfungsempfehlungen wertvolle Anregungen gegeben hat. Das ist auch meine persönliche Meinung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur zum Gesetzentwurf von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/524 (neu), Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und des Jugendförderungsgesetzes, Stellung nehmen.
Ich möchte Sie bitten, einen Übertragungsfehler zu korrigieren. In § 58 des Entwurfs fehlt ein Wort. Ich bitte Sie, nach „... Schutz junger Menschen...“ das Wort „insbesondere“ - wie im Ursprungsentwurf einzufügen.
Sie wissen, dass die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen haben, die ursprüngliche Absicht des Kabinettsbeschlusses, der kommunalen Familie 100 Millionen DM vier Jahre lang nicht zur Verfügung zu stellen, zu verändern, jedoch immer noch aufrechtzuerhalten. Keiner Regierung - und auch keinen Mehrheitsfraktionen - fällt so ein Vorhaben leicht. Das müssten insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der CDU wissen. Die haben das in den letzten zehn Jahren ihrer Regierungszeit zwölfmal gemacht. Sie wissen daher, wie man sich fühlt.
Herr Kollege Kubicki, von der F.D.P. habe ich noch nicht geredet; die spielt im kommunalpolitischen Zusammenhang eine relativ geringe Rolle.
Wir haben uns sehr schwer getan, deshalb will ich Ihnen das einmal erläutern. Wir haben eine Reihe von Zahlen geändert, sodass wir immer noch der Auffassung sind, dass wir der kommunalen Seite das zumuten können, was wir ihr zumuten müssen. Wir haben davon auszugehen, dass wir im kommunalen Finanzausgleich für das Jahr 2001 eigentlich eine Summe von 2.016.000.000 DM zur Verfügung gehabt hätten. Deshalb rede ich ungern nur von der Entnahme von 100 Millionen DM, weil sich dies sofort mit der Frage verbindet, wovon diese 100 Millionen DM ein Teil sind. Es sind 100 Millionen DM von 2.000 Millionen DM. Das heißt, dass es um eine Entnahme von 5 % ging.
- Herr Kollege Schlie, da Sie mit Ihrem Erinnerungsvermögen offensichtlich ein wenig im Streit liegen, sage ich Folgendes: 1983/84 hatten wir eine FAGMasse, die unter 1 Milliarde DM lag. Die CDU hielt es damals für nötig, 153 Millionen DM zu entnehmen. Zum Vergleich: Das waren 15 %. An Ihrer Stelle wäre ich etwas zurückhaltender.
Wir werden viermal 75 Millionen DM entnehmen. Wenn Sie wollen, sind wir der kommunalen Seite im Entwurf um 25 Millionen DM entgegengekommen.