Protocol of the Session on January 28, 2005

Ich will mich bei denen, die aufhören, ganz herzlich bedanken. Jetzt sind Sie mir noch lieber, als Sie mir manchmal parteipolitisch waren. Jetzt stören Sie mich nämlich nicht mehr.

(Heiterkeit)

Ich wünsche Ihnen allen Glück und dass Sie etwas Schönes finden, was Ihnen Spaß macht, wenn Sie nicht mehr hier sitzen müssen und fragen müssen: Ist immer noch Landtag? Ist es immer noch nicht 18 Uhr geworden? - Ganz herzlichen Dank!

(Lebhafter Beifall)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Beratung.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Am Ende werden wir alternativ abstimmen. Ich höre keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.

Als Erstes stelle ich fest, dass der Änderungsantrag des SSW, Drucksache 15/3967, zurückgezogen worden ist. Er ist in dem gemeinsamen Änderungsantrag enthalten. Diesen Änderungsantrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW in Drucksache 15/3969 stelle ich zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW bei Enthaltungen und Gegenstimmen aus den Fraktionen sowohl der CDU als auch der FDP angenommen.

Ich stelle jetzt alternativ zur Abstimmung den Ursprungsantrag, Drucksache 15/3938, in der soeben geänderten Fassung, in der Fassung der Drucksache 15/3969, und den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/3968. Wer dem soeben geänderten Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer dem Antrag Drucksache 15/3968 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Damit ist das klar. Der Antrag Drucksache 15/3938 in der Fassung der Drucksache 15/3969 hat mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW eine Mehrheit erhalten und ist angenommen.

Meine Damen und Herren, ich erkläre, die Tagesordnungspunkte 46, Landesnachhaltigkeitsstrategie, 49 und 52, Fortführung und Weiterentwicklung der Pflegequalitätsoffensive sowie Stärkung der Pflegequalität in Schleswig-Holstein, sowie 59, Integration, unterliegen der Diskontinuität.

Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte ohne Aussprache auf.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/3855

Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses Drucksache 15/3882

Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Dr. von Hielmcrone, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Einvernehmen mit dem Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt der Bildungsausschuss einstimmig, den Gesetzentwurf Drucksache 15/3855 in der Fassung der rechten Spalte der aus Drucksache 15/3882 ersichtlichen Gegenüberstellung anzunehmen. Änderungen gegenüber der Ursprungsvorlage sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.

Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss dem Landtag mit den Stimmen aller Fraktionen, die Landesregierung aufzufordern, das neue Verfahren der Hochschulzulassung nach spätestens drei Jahren zu evaluieren, auch hinsichtlich des Geschlechtes und der Staatsangehörigkeit der Bewerberinnen und Bewerber und der zum Studium Zugelassenen, und dem Bildungsausschuss darüber zu berichten.

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Ich lasse zunächst über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung, Drucksache 15/3882, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig.

Ich lasse über den letzten Absatz der Beschlussempfehlung in dieser Drucksache abstimmen, der die Aufforderung zur Evaluierung und entsprechender

(Präsident Heinz-Werner Arens)

Berichterstattung an den Bildungsausschuss enthält. Wer dem zustimmen will, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. - Das ist ebenfalls einstimmig.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3840

Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Drucksache 15/3893

Ich erteile der Berichterstatterin des Finanzausschusses, der Frau Abgeordneten Kähler, das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Gesetzentwurf am 17. Dezember 2004 zur Beratung federführend dem Finanzausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich am 12. Januar, der Finanzausschuss am 13. Januar mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung befasst.

Im Einvernehmen mit dem an der Beratung beteiligten Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt der Finanzausschuss dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Wortmeldungen zum Bericht gibt es nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Der Ausschuss empfiehlt unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs. Wer dem folgen will, den bitte um das Handzeichen. - Das ist einstimmig.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsge- setz - BestattG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3561 (neu) Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses Drucksache 15/3894 (neu)

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/3958

Ich erteile dem Berichterstatter des Sozialausschusses, Herrn Abgeordneten Beran, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes SchleswigHolstein ist durch Plenarbeschluss vom 25. August 2004 federführend an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen worden. Der federführende Sozialausschuss hat den Gesetzentwurf in sechs Sitzungen, darunter eine Anhörung, zuletzt am 20. Januar 2005, beraten.

Im Einvernehmen mit dem beteiligen Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt der Sozialausschuss dem Landtag einstimmig - bei Enthaltung der CDU -, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der Drucksache 15/3894 (neu) anzunehmen. Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/3958, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag hat keine Mehrheit gefunden und ist mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung, Drucksache 15/3894 (neu), abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann haben wir das Gesetz einstimmig angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kosten im Bereich der Justizverwaltung (Landesjustizverwaltungs- kostengesetz - LJVKostG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3800

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/3922

(Präsident Heinz-Werner Arens)

Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, Frau Abgeordneter Schwalm, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf beraten und empfiehlt dem Landtag einstimmig die unveränderte Annahme.

Ich danke sehr für die Berichterstattung. - Wortmeldungen zum Bericht gibt es nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wer dem Gesetzentwurf in der unveränderten Fassung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des schleswig-holsteinischen Landesrechts an das Verjährungsrecht und andere Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (Verjäh- rungsrechtsanpassungsgesetz - VerjRAnpG)