Schon bei der ersten Lesung des damals vorliegenden Gesetzentwurfs wurde deutlich, dass dieser noch intensiver Beratungen in den beteiligten Fachausschüssen bedurfte.
Dieser schwierigen fachlichen Beratung, die leider unter einem gewissen zeitlichen Druck stattfinden musste, haben sich fast alle Fraktionen mit der erforderlichen Intensität gestellt.
So war interfraktionell vereinbart worden, am 2. September 2004 eine Anhörung im Sozialausschuss durchzuführen, an der unter anderem ein Vertreter der von der Landesregierung beauftragten Rechtsanwaltskanzlei, der Geschäftsführer der psychatrium GRUPPE, der Geschäftsführer der Fachklinik Schleswig, die Vorsitzende des Gesamtpersonalrats der psychatrium GRUPPE, die Vorsitzende des Gesamtpersonalrats der Fachklinik Schleswig sowie ein Vertreter ver.dis teilnahmen. Eine Anhörung, von der alle Anwesenden profitiert haben, eine Anhörung, die die Klärung schwieriger Fragen ermöglichte.
Zu unserem Bedauern wurde diese bedeutsame Anhörung leider von keinem der CDU-Sozialausschussmitglieder wahrgenommen. Was mag der Grund gewesen sein? Ich möchte hier allen - insbesondere Ihnen, Frau Kolb -, die an der Anhörung teilgenommen haben, für Ihre konstruktive Mitarbeit danken.
Für uns Sozialdemokraten und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte die Auswertung der Anhörung zu der Ihnen jetzt als Drucksache 15/3641 (neu) - 2. Fassung - vorliegenden Beschlussempfehlung des Sozialausschusses.
Betonen möchte ich folgende vorgeschlagenen Änderungen zum Ursprungsgesetzentwurf: In § 4 Abs. 2 wird die Geschäftsführung der psychatrium GRUPPE veranlasst, mit dem gebildeten Betriebsrat Vereinbarungen zu treffen, wonach bisher bestehende Dienst
§ 16 des Maßregelvollzugsgesetzes regelt die Anliegenvertretung neu. Neben einer oder einem in der Psychiatrie und im Maßregelvollzug erfahrenen Ärztin oder Arzt, einer Psychologin oder einem Psychologen, einer im Maßregelvollzugsangelegenheiten erfahrenen Person mit der Befähigung zum Richteramt, einer Person auf Vorschlag der Vereinigung der Angehörigen und Freunde psychisch kranker Menschen wird dieser neu zu gründenden Besuchskommission auch die oder der Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten angehören.
Mit dem durch den Beschluss des Sozialausschusses im Einvernehmen mit dem beteiligten Innen- und Rechtsausschuss vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umwandlung psychiatrischer Einrichtungen und Entziehungsanstalten wird erreicht, was von uns schon in der ersten Lesung eingefordert wurde: Die Angebote der Kliniken mit ihrer besonderen Fachlichkeit können bewahrt und weiterentwickelt werden.
Die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden gewahrt. Die Durchführung des Maßregelvollzugs durch einen entsprechenden Beleihungsvertrag sichert die Fachaufsicht des Landes.
Wir erwarten durch die Privatisierung eine Verbesserung der therapeutischen Versorgung und die schrittweise Behebung der baulichen Mängel. Ich bitte Sie im Namen meiner Fraktion um Zustimmung zum uns heute vorliegenden Beschlussvorschlag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um einen weit reichenden Gesetzentwurf; es geht um 1.800 Arbeitsplätze und 200 Ausbildungsplätze; es geht um acht, bald neun, Standorte; es geht um Regionen in Schleswig-Holstein, die hier betroffen sind, Ostholstein und Schleswig, und es geht um ein leistungsfähiges Unternehmen mit einem sehr guten Know-how.
Weder sind alle Arbeitsplätze noch alle Standorte durch das, was hier beschlossen wird, garantiert. Es
ist eine hohe Verantwortung, die die Landesregierung und Rot-Grün übernehmen. Wir hoffen, dass sich die Erwartungen erfüllen.
Wenn eine Privatisierung kommt, gegen die wir grundsätzlich nicht sind, dann wird dies auch unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten möglicherweise längerfristig weitere Entwicklungen nach sich ziehen. Dessen muss sich jeder bewusst sein.
Den Maßregelvollzug zu privatisieren, ist nicht ohne Risiko. Wir haben dies in den vergangenen Monaten bei den Problemen in Schleswig und Neustadt miterlebt. Wenn jetzt offensichtlich - ich will nicht sagen: Ihnen vorschwebt - die Lösung eine ganz enge Fachaufsicht sein soll, habe ich zumindest erhebliche Zweifel, ob dies so funktionieren wird.
Mir scheint bedenkenswert, was die Ärztekammer des Landes - bei uns eingegangen am 24. September 2004 - formuliert hat. Ich zitiere:
„Bedenkenswert erscheint dem Vorstand der Ärztekammer Schleswig-Holstein die Tatsache, dass mit diesem Gesetzentwurf hoheitliche Aufgaben wie die Zwangsunterbringung in Form der Beleihung durch private Personen wahrgenommen werden sollen. Es handelt sich hierbei um einen sensiblen Bereich in unserer Gesellschaft und es muss die Frage gestellt werden, welche weiteren Aufgaben aus diesem Bereich zukünftig der Privatisierung anheim fallen sollen.“
Entscheidendes Motiv für die Landesregierung, für Rot-Grün, scheint nach wie vor der Verkaufserlös zu sein. Sie wollen mit dem Geld vor allen Dingen versuchen, die außerordentlich dramatische Haushaltslage des Landes ein klein wenig zu mildern.
Entscheidend ist aber doch vor allen Dingen, dass es um kranke Menschen geht, um 1.600 Plätze. Ich hätte mir eine klare Aussage dazu gewünscht, dass Sie zumindest einen Teil des Erlöses für gesundheitsfördernde Maßnahmen verwenden wollen. Dazu sind Sie eine Aussage bislang schuldig geblieben.
Problematisch ist die Nichtbeteiligung der kommunalen Landesverbände. Diese haben am 6. September 2004 formuliert - Entschuldigung, ein paar Tage vorher haben sie das formuliert -, dass sie das kritisieren. Die Landesregierung hat geantwortet - ich zitiere -:
der Erarbeitung der Regierungsvorlage des oben angeführten Gesetzes nicht beteiligt wurde, weil Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung durch den Gesetzentwurf nicht betroffen sind und das Gesetz nur begrenzte örtliche Auswirkungen hat.“
Meine Damen und Herren, es geht um die zentrale wichtige Einrichtung für Schleswig-Holstein und ich finde es bedauerlich, dass die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände nicht beteiligt worden ist.
Herr Abgeordneter Kalinka, Herr Kollege, ist Ihnen nicht bekannt, dass die örtlich zuständigen Kommunen sehr wohl vorher befragt worden sind?
- Entschuldigung, das ist mir natürlich bekannt und genau dahin geht doch meine Kritik, dass dies eine Einrichtung für ganz Schleswig-Holstein ist und nicht nur für Ostholstein und Schleswig. Das ist doch der Kernpunkt.
Ich kann es am Ende auf folgenden Punkt bringen: Dieser Gesetzentwurf ist mit heißer Nadel durch die Ausschüsse gebracht worden.
Wir hatten am 16. September 2004 die Sozialausschusssitzung. Lassen Sie mich noch einmal ganz ruhig vortragen: Der Kollege Baasch erläuterte, welche Veränderungen Rot-Grün zum Gesetzentwurf der Regierung vorhaben. Zum Zeitpunkt seiner Ausführungen lag dem Ausschuss noch nicht einmal die
schriftliche Unterlage als Tischvorlage vor. Dann wurden uns fünf Minuten Lesepause gegeben, damit wir uns die neun Seiten noch einmal durchlesen können. Wer so Gesetze verabschiedet, der muss sich schon einem sehr kritischen Maßstab unterwerfen.
Dass es die Regierungskoalition war, die beim Regierungsgesetzentwurf nachbessern musste, ist auch schon eine deutliche Sprache. Sie haben hier keine großartige Leistung erbracht, sondern das ist sehr bedenklich. Sie werden verstehen, dass sich die CDUFraktion aus all diesen Gründen ihrer Stimme enthalten wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen von der SPD, selbstverständlich war mir die Teilnahme an der Beratung sehr wichtig, denn es geht um deutlich mehr als 1.800 Arbeitsplätze und um wesentliche Dinge, die bei einer Privatisierung eine Rolle spielen sollten.