Warum dieses Beispiel keine Wirkung auf RTL und SAT.1 hat, ist mir ein Rätsel. Beide betrachten ihre Regionalfenster eher als notwendiges Übel, das sie lieber heute als morgen aufgeben würden, denn als eine Chance, Zuschauer und Zuschauerinnen zu binden. Weil das Engagement der so genannten Hauptprogrammveranstalter größer werden könnte, weil es dazu noch Raum für Zentrali
Die Empfehlung des Innen- und Rechtsausschusses geht einen mutigen Weg, um aktuelle Berichterstattungen aus dem Land und deshalb die Gestaltung sowie die Produktion der Sendebeiträge vor Ort und damit redaktionelle Arbeitsplätze in SchleswigHolstein zu sichern. RTL und SAT.1 haben angekündigt, diese Norm unter Berufung auf die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit von der EUKommission überprüfen zu lassen.
Der Anwalt der beiden hat dazu in der Anhörung, die der Ausschuss dankenswerterweise durchgeführt hat, vorgetragen.
Gegebenenfalls werden wir das Prüfungsverfahren zum Anlass nehmen, der Kommission dann gemeinsam erneut darzulegen, welchen Stellenwert die Regionalfenster zur Vielfaltsicherung und für die regionale und kulturelle Identität einer Region haben. Außerdem wollen wir gemeinsam mit den anderen Ländern noch weitere gesetzgeberische Schritte gehen. Sie sollen in der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober dieses Jahres im Zusammenhang mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag entschieden werden.
Wie es im Landesrundfunkgesetz schon angelegt ist, soll dann auch bundesweit einheitlich gesetzlich vorgegeben werden, dass die Regionalfenster die Ereignisse des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens in dem jeweiligen Land aktuell und authentisch darstellen sollen.
Wir halten es für problematisch, wenn die Regionalfenster für Schleswig-Holstein zum Beispiel in München gemacht werden, wo kein Mensch weiß, wo zum Beispiel Busenwurth oder Kuddewörde liegt, aber worüber berichtet werden würde mit dem vollem Nichtwissen eines Menschen - -
Wir müssen aufpassen, dass wir nicht eines Tages aus Kostengründen die Produktion gleich aus Taiwan bekommen.
Zur Vielfaltsicherung soll ferner Folgendes geregelt werden: Die Hauptprogrammveranstalter haben organisatorisch sicherzustellen, dass die redaktionelle Unabhängigkeiten des Fensterprogrammveranstalters gewährleistet ist. Außerdem sind die Veranstalter der Fensterprogramme künftig in allen Ländern gesondert, das heißt getrennt vom Hauptprogrammveranstalter, zugelassen. Wenn sich im Ausschreibungsverfahren mehrere Unternehmen bewerben, wird die ULR künftig auswählen können, welches Unternehmen die Zulassung erhält, weil es das beste Regionalfenster machen wird.
Die Botschaften der Neuregelung sind klar. Die Regionalfenster sind uns wichtig. Über die Parteigrenzen hinweg ziehen wir in der Sache - ich hoffe, es bleibt dabei - am selben Strang und in die gleiche Richtung. Über die Ausführungen gibt es hier offensichtlich noch Auseinandersetzungen. Dann warten wir einmal die gerichtliche Auseinandersetzung ab. Ich bedanke mich heute für Ihre Initiative und Ihre Aufmerksamkeit.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/3683, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dieser Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der Fraktion der CDU bei Enthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.
Ich lasse über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, Drucksache 15/3162 (neu) in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP beschlossen.
Zunächst begrüße ich auf der Tribüne eine neue Besuchergruppe, und zwar Bürgerinnen und Bürger aus Elmshorn. - Seien Sie uns willkommen!
Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/3674 (neu)
Der interfraktionelle Antrag liegt allen vor. - Wer diesem interfraktionellen Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist einstimmig angenommen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umwandlung psychiatrischer Einrichtungen und Entziehungsanstalten (PsychE-UmwG)
Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Sozialausschusses, Herrn Abgeordneten Beran, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf zur Umwandlung psychiatrischer Einrichtungen und Entziehungsanstalten durch Plenarbeschluss vom 16. Juli 2004 federführend dem Sozialausschuss und zur Mitberatung dem Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Der Sozialausschuss hat in einer Sondersitzung am 2. September eine mündliche Anhörung durchgeführt und am 16. September beraten.
Im Einvernehmen mit dem beteiligten Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt der Sozialausschuss dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung von CDU und FDP, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der Drucksache 15/3641 (neu) - 2. Fassung - anzunehmen. Fettungen gegenüber der Regierungsvorlage sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Privatisierung ist für Sozialdemokraten kein Selbstzweck.
Auch deshalb führte der Vorschlag der von der Landesregierung eingesetzten Strukturkommission, die psychatrium GRUPPE, also die ehemaligen Fachkliniken Heiligenhafen und Neustadt sowie die Fachklinik Schleswig, von Anstalten des öffentlichen Rechts in Gesellschaften mit beschränkter Haftung umzuwandeln, zu intensiven Beratungen. Ich möchte an dieser Stelle den beteiligten Häusern, insbesondere Frau Ministerin Trauernicht, Herrn Staatssekretär Fischer, Frau Ministerin Lütkes und Frau Staatssekretärin Diederich sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre kundige und engagierte Arbeit und Unterstützung danken.
Was ist das Ziel des uns jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs? Das Fachklinik-Umwandlungsgesetz schafft die landesrechtliche Voraussetzung, den für eine Privatisierung erforderlichen Formwechsel von Anstalten des öffentlichen Rechts in privatrechtliche Gesellschaften vorzunehmen. Nach diesem Formwechsel kann die Veräußerung der Geschäftsanteile an private Erwerber erfolgen.
Während die Veräußerung der Bereiche der „regulären Psychiatrie“ keine größeren rechtlichen Probleme aufwirft, stellen sich im Zusammenhang mit dem Verkauf der forensischen Anteile Fragen. Es werden hoheitliche Aufgaben, nämlich der Vollzug von freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung nach §§ 63 und 64 StGB und die präventive Unterbringung nach den Vorschriften des PsychKG, an Private übertragen.
Wir Sozialdemokraten halten es aus ethischen und verfassungsrechtlichen Gründen für unabdingbar, weitestgehende Einwirkungsmöglichkeiten des Landes zu erhalten.
Das heißt für uns: Das Land darf nicht auf die Rechtsaufsicht beschränkt sein, sondern muss die Fachaufsicht ausüben. Dies ist im Beleihungsvertrag mit einem privaten Betreiber festzuschreiben.
Schon bei der ersten Lesung des damals vorliegenden Gesetzentwurfs wurde deutlich, dass dieser noch intensiver Beratungen in den beteiligten Fachausschüssen bedurfte.