Protocol of the Session on September 24, 2004

Frau Abgeordnete, bitte kommen Sie zum Schluss.

Ich komme zum Schluss.

Mit der Gesetzesänderung ist die Tür für eine bessere Förderung dieser Ansätze von Projekten zur auditiven und visuellen Mediengestaltung geöffnet worden. Es sichert sie mitnichten ab, aber es macht klar, dass die Förderung von Filmprojekten mit zur Medienkompetenzförderung gehört.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Kubicki das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion stimmt der hier vorgelegten Beschlussempfehlung zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes nicht zu. Das hat insbesondere folgende Gründe:

Erstens. Wir halten die von Rot-Grün für § 21 Abs. 3 vorgeschlagene Regelung, dass die technische Zusammenführung der Beiträge zu einer Sendung innerhalb des Gebietes erfolgen muss, für welches das Fernsehprogramm bestimmt ist, für europarechtlich nach wie vor unzulässig.

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU])

Zweitens. Wir sind nicht unbedingt der Auffassung, dass sich die Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien mit der Frage der Vergabe von Gütesiegeln beschäftigen sollte - getreu der Devise: Wenn man keine Aufgaben hat, sucht man sich neue.

(Beifall der Abgeordneten Christel Aschmo- neit-Lücke [FDP])

Noch im Januar haben wir uns mit dem ersten Entwurf der CDU-Fraktion zur Änderung des Rundfunkgesetzes beschäftigt. Seinerzeit war unser Hauptkritikpunkt - daran möchte ich erinnern -, dass in Ihrem Ursprungsentwurf, Herr Kollege Kayenburg, gefordert wurde, dass die studiotechnische Abwicklung der regionalen Fensterprogramme in Schleswig-Holstein erfolgen muss. Insbesondere wegen gravierender europarechtlicher Bedenken hatten wir diese Regelung abgelehnt. Aus unserer Sicht wurden die Grundsätze der Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit missachtet, weil der Markt für entsprechende Betriebsstätten außerhalb Schleswig-Holsteins abgeschottet würde. Die Union hat daraus gelernt und einen neuen Gesetzentwurf eingebracht. Dieser verzichtete dann auf die Regelung zur studiotechnischen Abwicklung.

SPD und Grüne formulierten es anders. Nach dem Wunsch von Rot-Grün muss künftig „die technische Zusammenführung der Beiträge zu einer Sendung innerhalb des Gebietes erfolgen, für welches das Fernsehprogramm bestimmt ist“.

Diese Formulierung ist aus unserer Sicht ein geschickter, taktischer Schachzug. Sie trägt der Entwicklung Rechnung, dass künftig möglicherweise gemeinsame Regionalfenster für Schleswig-Holstein und Hamburg produziert werden. Dennoch hat sie faktisch die gleiche Wirkung wie der ursprüngliche CDU-Antrag. Wir verstehen unter der technischen Zusammenführung der Beiträge auch die studiotechnische Abwicklung. Wenn diese aber auf ein bestimmtes Gebiet begrenzt wird, gelten die gleichen europarechtlichen Bedenken wie beim CDU-Entwurf vom Anfang dieses Jahres. Wir halten auch diese Regelung für unzulässig.

Frau Kollegin Böhrk, nebenbei bemerkt hat der Ort der technischen Zusammenführung auch nichts mit der inhaltlichen Qualität der Beiträge für das Regionalfenster zu tun und nur darauf kommt es uns und dem Zuschauer an.

(Beifall bei der FDP)

(Wolfgang Kubicki)

Wir wollen genau wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen hier im hohen Haus, dass eine qualitativ hochwertige regionale Berichterstattung erfolgt. Sie hingegen versuchen mit dem vorgeschobenen Qualitätsargument, den Markt in unzulässiger Weise zu regulieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, SPD und Grüne haben im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch einen weiteren, völlig neuen Regelungsbedarf eingebaut. Sie wollen, dass die ULR eine weitere Aufgabe bekommt. Die ULR soll künftig auch zur „Stiftung Warentest" für Set-Top-Boxen werden. Sie soll „technische Einrichtungen für den Zugang und die Nutzung audiovisueller Angebote" prüfen, bewerten, zertifizieren und ein Gütesiegel verleihen können. Dafür bekommt sie eine Gebühr. Die herstellenden Firmen sparen sich im Gegenzug Entwicklungs- und Werbekosten, weil sie sich „nur noch" nach den Zertifizierungskriterien der ULR richten müssen und durch das Gütesiegel eine weitere Werbemöglichkeit erhalten. Von Schleswig-Holstein aus geht dann die gesamte Republik rosigen Zeiten entgegen.

Wir werden nicht für dieses Gütesiegel, aber auch nicht dagegen stimmen, weil wir nicht glauben, dass sich die Industrie an dem Gütesiegel der ULR Schleswig-Holsteins messen lassen wird. Wir sind zwar der Auffassung, dass es nicht unbedingt eines weiteren Gütesiegels bedarf, Verbaucherinformationen über die Bedienerfreundlichkeit neuer Geräte, insbesondere zum Empfang des neuen terrestrischen Fernsehens, kann auch die Stiftung Warentest - das wird sie auch machen - durch entsprechende Vergleichstests liefern.

Ein von unabhängiger Stelle vergebenes Zertifikat für benutzerfreundlich gestaltete digitale Endgeräte kann aber auch eine vergleichbare Ergänzung der bestehenden Warentests sein. Ob nun gerade die ULR die Aufgabe der Zertifizierung übernehmen muss, lassen wir einmal dahingestellt. Deshalb enthalten wir uns in diesem Punkt. Insgesamt werden wir dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

(Beifall bei der FDP)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Fröhlich das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kayenburg, Sie schaffen es immer wieder, mich zu enttäuschen. Sie könnten eigentlich ein moderner, vorwärts gewandter Konservativer sein, aber Sie sind immer wieder ein Zauderer und

rückwärts gewandt und schließlich nur polemisch, was ich immer schade finde, es steckt dann nichts dahinter. Wenn Frau Caroline Schwarz eine viel beachtete große Anfrage zur Wirtschaftlichkeit von Kulturförderung stellt, dann hat das aus Ihrer Sicht offenbar nichts mit Klientelpolitik zu tun. Wenn die Grünen dafür sorgen, dass ein Stück Standortpolitik auch über die kulturelle Filmförderung erfolgt, dann ist das plötzlich Klientelförderung, weil sie auf irgendeine Weise mitbekommen haben, dass wir uns mit einigen dieser Menschen ganz gut verstehen. Wenn die alle grün wählen würden, Herr Kayenburg, dann würden Sie hier Ihr blaues Wunder erleben. Das tun sie leider nicht, wir könnten uns glücklich schätzen, wenn es so wäre.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kulturpolitik ist Standortpolitik, auch das wird Caroline Schwarz nicht müde zu betonen. Deswegen ist es für uns ein wichtiges Anliegen, dies hier hineinzubringen. Es ist völlig klar, dass die Änderungen, das Regionalfenster und das Gütesiegel, in erster Linie nicht etwas mit dem kulturellen Auftrag von Medien zu tun haben, sondern mit dem wirtschaftlichen Aspekt von Medien. Für uns Grüne steht der kulturelle Auftrag von Medien im Vordergrund. Wir würden ihn lieber im Kulturressort unterbringen als in der Staatskanzlei beziehungsweise im Innen- und Rechtsausschuss. Wir würden lieber die Fachleute, die sich mit Kultur beschäftigen, auch auf die Medienpolitik ansetzen, damit man an dieser Stelle das Know-how und die Kompetenz zusammenfasst und nicht kompromissweise im Innen- und Rechtsausschuss, weil in allen Bundesländern die Medien im Innen- und Rechtsausschuss untergebracht sind, egal wo sie ministeriumsmäßig ressortieren.

So schwierig ist das Feld, in dem wir uns bewegen, Herr Kayenburg, und dem wurde Ihre Rede leider in keiner Weise gerecht. Dann kann ich schon eher den Kollegen Kubicki verstehen. Das war kompetent, das war ausführlich begründet, da kann man nachdenken, es machte Sinn, sich darüber Gedanken zu machen. Aus unserer Sicht ist es die Erprobung wert, zu sagen: Okay, sollen sie ein Gütesiegel machen. Sie hätten es, wenn ich richtig sehe, übrigens auch schon nach der gegenwärtigen Rechtslage machen können. Sie haben halt den sicheren Weg gehen wollen und das mit uns beraten wollen. Okay, also lasst uns probieren, ob es bei der ULR richtig angesiedelt ist. Man kann das sicherlich auch ganz anders machen. Die Anhörung hat sich hier, finde ich, nicht ganz eindeutig nur in diese Richtung bewegt.

Immerhin haben wir ein Gesamtpaket geschnürt, das den aktuellen Belangen aus unserer Sicht sehr gerecht

(Irene Fröhlich)

wird. Zu den neuen Aufgaben der ULR gehören dann nicht nur solche Aufgaben, die die wirtschaftliche Standortsicherung betreffen, sondern eben auch kulturelle Sicherung, kulturelle Medienförderung, in diesem Fall kulturelle Filmförderung.

(Martin Kayenburg [CDU]: Kriegen die denn auch mehr Geld?)

Dies halte ich nach wie vor für den richtigen Weg. Das private Fernsehen - sie brauchen sich nur die gängigen Äußerungen der ULR-Direktoren zu vergegenwärtigen - macht uns mit aller seiner Seichtigkeit genug Kopfzerbrechen. Dies gilt auch für den öffentlich-rechtlichen Bereich. Den nehme ich gar nicht aus. Es ist gar kein Geheimnis, dass die Grünen zu den Öffentlich-Rechtlichen immer noch eine größere Nähe verspüren als zu den Privaten. Aber der Privatwirtschaft das Unterhaltungsbedürfnis anheim zu stellen, heißt natürlich, eine Seichtigkeit und Flachheit von Filmproduktionen in manchen Teilen des Programms zu haben, die es notwendig macht, so etwas wie kulturelle Filmförderung, das heißt Kompetenzförderung, Know-how-Förderung, was Filme und Filme machen betrifft, in den Vordergrund zu stellen. Dies ist, wie ich finde, eine äußerst ehrenwerte Aufgabe für die ULR. Wir haben es in den verpflichtenden Teil des Aufgabenkatalogs, der hier mitgegeben werden soll, hineingezogen und aus dem freiwilligen Teil herausgenommen. Dies ist alles insgesamt ausgewogen. Bei der Frage der Regionalfenster haben Sie den Wissenschaftlichen Dienst noch einmal bemüht, bei den Abgaben habe ich den Wissenschaftlichen Dienst noch einmal bemüht. Deswegen dauert es manchmal ein bisschen länger, aber wissenschaftlich geprüft ist sowohl das eine als auch das andere.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Hinrichsen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte eine ganz wunderbare Rede zur Änderung des Rundfunkgesetzes. Gestern erschien die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes, die vom 14. September stammt, als Umdruck und am 15. September 2004 fand die Ausschusssitzung statt. Ich muss ganz ehrlich sagen, für mich war es absolut schwierig, Herr Kayenburg, so etwas kurz vor der Sitzung und dann heute Morgen Ihren Änderungsantrag zu bekommen.

Das Problem für mich ist, dass ich die Sachen gern ernsthaft durchprüfe und mir intensiv ansehe.

(Beifall der Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP] und Karl-Martin Hentschel [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich weise wirklich darauf hin, dass es schwierig werden kann, wenn Sie leider auch nicht direkt nach der Sitzung, in der Sie wohl Bedenken geäußert haben, ausdrücklich gesagt haben, das tragen Sie erst heute vor. Für mich hörte es sich wie ein Überraschungscoup an.

Ich komme zur Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes, die wiederholt zitiert wurde, aber nach meiner Ansicht für einen Teil von uns vielleicht etwas überraschend ist, erstellt von Frau Dr. Riedinger. Als Erstes steht in dem Schreiben:

„Dabei bitten wir zu berücksichtigen, dass in der Kürze der uns zur Verfügung stehenden Zeit lediglich eine summarische Prüfung möglich war.“

Der Wissenschaftliche Dienst hat in der summarischen Prüfung keinen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit festgestellt, aber, wie gesagt, hinsichtlich der Dienstleistungsfreiheit. Auf der letzten Seite dieses Berichtes ist nämlich ausgeführt, dass der Europäische Gerichtshof in einem Fall, in dem die Niederlande landesweit tätige Sendeanstalten dazu verpflichtet hatten, ihre Sendungen ganz oder zum Teil von einem inländischen Unternehmen herstellen zu lassen, entschieden habe, dies gehe nicht. Wenn dann weiter unten im Gutachten steht, nach der summarischen Prüfung - wohl gemerkt nur nach dieser - bestehe ein Problem, passt das für mich überhaupt nicht zusammen. Denn wir schließen keine ausländischen Anbieter aus, um es klipp und klar zu sagen, sondern es geht um die Produktion vor Ort.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Nach meiner Ansicht und meiner summarischen Prüfung - mehr können Sie von mir heute eigentlich nicht verlangen - ist festzustellen, dass es schwierig ist, herauszufinden, was richtig ist. Die Niederlassungsfreiheit wird hier nicht angegriffen. Es sollen vor Ort nur die Produkte - -

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist doch der Inhalt!)

- Wir können uns stundenlang darüber streiten und juristische Auseinandersetzungen führen. Ich finde es hoch interessant, dass sich die Opposition genötigt sah, dies erst heute vorzulegen.

(Silke Hinrichsen)

Wir haben lange hin und her überlegt, wie wir in dieser Sache handeln. Wir haben uns dafür entschieden, dass es nach einer nur summarischen Prüfung mögliche Bedenken gibt und das zitierte Urteil in dieser Sache überhaupt nicht passt. Daher werden wir dem Gesetzesvorschlag in der Form des Beschlusses des Innen- und Rechtsausschusses zustimmen. Denn wir halten weiterhin die Autentizität der Regionalfenster durch den jetzigen Vorschlag für besser gesichert. Dies schließt § 53 des Landesrundfunkgesetzes ein, in dem auch die konkurrierende Filmförderung berücksichtigt wird. Darüber hinaus halten wir es für richtig, dass die ULR ermächtigt wird, das Gütesiegel zu erteilen. Vor diesem Hintergrund werden wir der Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses folgen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW - Martin Kayenburg [CDU]: Sehenden Auges ein Rechtsverstoß!)

Entgegen der ursprünglichen Vereinbarung bat auch die Landesregierung um eine Redezeit. Ich weise darauf hin, dass nach § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung dann auch den Fraktionen wieder eine Hälfte der festgesetzten Redezeit zusteht. Frau Ministerpräsidentin Heide Simonis, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke den Fraktionen dieses Hauses, dass sie die Initiative ergriffen haben, um die Regionalfenster der privaten TV-Programme durch eine Änderung des Landesrundfunkgesetzes zu stärken. Wir stimmen darin überein, dass ein solches gesetzgeberisches Handeln notwendig ist, leider, muss man sagen, denn es ginge auch anders, nämlich durch überzeugtes und überzeugendes Programmmachen. Dies zeigt uns beim NDR das „Schleswig-Holstein Magazin“, das bereits sehr stark mit der Regionalität wirbt und auch gesehen wird. Es ist erfolgreich, beliebt, es hat fast regelmäßig einen Marktanteil von 30 %, bei interessanter Nachrichtenlage geht das über 50 %. Es bindet die Schleswig-Holsteiner und SchleswigHolsteinerinnen an das Programm und ist deshalb für N 3 ein wichtiger Bestandteil.

Warum dieses Beispiel keine Wirkung auf RTL und SAT.1 hat, ist mir ein Rätsel. Beide betrachten ihre Regionalfenster eher als notwendiges Übel, das sie lieber heute als morgen aufgeben würden, denn als eine Chance, Zuschauer und Zuschauerinnen zu binden. Weil das Engagement der so genannten Hauptprogrammveranstalter größer werden könnte, weil es dazu noch Raum für Zentrali