Baden-Württemberg zu 95 %. Wir haben es nach vielen, langen Diskussionen geschafft, dass wir in Schleswig-Holstein endlich bei 50 % sind.
Die stärkere Gewichtung der Bestandsförderung, eine der unumstrittenen Zielsetzungen einer Reform der sozialen Wohnraumförderung, wird durch den Wegfall der Geltendmachung als Vorkosten wie der Verteilung von Erhaltungsaufwand auf mehrere Jahre erheblich behindert.
Der finanzielle Start des Programms „Soziale Stadt“, über das wir schon öfter gesprochen haben, ging in Wahrheit zulasten der sozialen Wohnungsbauförderung.
Fazit: Zur Mitte der Legislaturperiode in Berlin ist ganz klar: Trotz weiterhin sinkender Beschäftigungszahlen im Baugewerbe und trotz sinkender Zahl der Bauanträge setzt Rot-Grün keine Impulse für die Ankurbelung der Wohnungswirtschaft.
Die Abschaffung des Bauministeriums hat zu einem Verlust des politischen Gewichts der Wohnungs- und Städtebaupolitik geführt.
Über die Ausgestaltung des Landeswohnungsbauprogramms wird ebenfalls noch heftig gerungen. Deswegen ja heute auch der Antrag. Die Bedarfsprognosen sind in den letzten Jahren sehr zögerlich den realen Verhältnissen angepasst worden.
Die bereitgestellten Mittel für den Geschosswohnungsbau liegen brach. Eine Umschichtung zugunsten der Eigentumsbildung kann eher und kräftiger erfolgen - das ist die Auffassung der CDU.
Der Wohnungsmarkt ist zurzeit sehr entspannt. Dennoch gibt es einige kleine Inseln, auf denen es sich lohnt vereinzelt, Geschosswohnungsbau zu machen, sei es im Bereich Kraftgürtel Hamburg oder auch auf einigen Inseln, die dafür noch infrage kommen, Heinz Maurus!
In den letzten vier Jahren hat sich die Zahl der geförderten Wohneinheiten in Schleswig-Holstein halbiert. 2.400 Wohneinheiten sollen in diesem Jahr erreicht werden. Ich bin interessiert, ob der Minister das
Wie Hohn klingt die Formulierung im rot-grünen Antrag, „dem massiven Auslaufen der Belegrechtsbindungen im Mietwohnungsbau gilt es, entgegenzuwirken“. Sie haben zurzeit einen Bestand von 80.000 Sozialwohnungen. Wenn jedes Jahr 5.000 Belegbindungen herausfallen, schaffen Sie es mit Ihren jetzigen Programmzahlen nicht, den Abgängen irgendetwas entgegenzusetzen. Das ist Augenwischerei. Da müssten Sie schon wesentlich stärker programmatisch eingreifen. Aber das tun Sie nicht.
- ja, aha! - wobei wir auch die neuen Richtlinien mit der individuellen Zinsanpassung sehr kritisch sehen, denn damit werden auch Fallen für zukünftige Wohnungsinhaber aufgestellt, denen sie manchmal nicht entrinnen können.
Und bürokratische Hemmnisse sorgen dafür, dass das Wohnungsprogramm so, wie es jetzt besteht, nicht optimal abgerufen wird.
Wir machen uns also dafür stark, dass verstärkt das Eigentum gefördert wird. Auf diese Weise werden auch Mietwohnungen frei und damit wird die Situation für Haushalte mit Problemen beim Zugang zum Wohnungsmarkt insgesamt verbessert.
Wir unterstützen ausdrücklich die Gruppenselbsthilfemaßnahmen des Deutschen Siedlerbundes und anderer Träger und setzen uns für ein ausreichendes Kontingent hierfür ein. - Vielleicht kann der Herr Minister auch darauf eingehen, wie es in diesem Jahr mit dem Kontingent des Deutschen Siedlerbundes aussieht und ob er bereit ist, da noch etwas zu tun.
Die CDU bekennt sich zur Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus, ausgerichtet an den in unserem Antrag formulierten Leitlinien.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es bleibt zu hoffen, dass dem Wohnungsbau in Schleswig-Holstein eine bessere Zukunft beschieden ist als den verschiedenen Versionen dieses Antrages, die schon nach kurzer Zeit ihre Zukunft immer hinter sich hatten.
Für den Fall, dass ich mit den verschiedenen Versionen nicht immer ganz auf dem Laufenden bin, halte ich meine Rede vielleicht besser nur unter Vorbehalt.
Es irritiert ein wenig, wenn die Regierungsfraktionen einen Antrag zum Wohnungsbau einbringen, der wenig mit der quantitativen Entwicklung der letzten Jahre auf diesem Politikfeld zu tun hat. Die Zahl der geförderten Wohneinheiten ist dramatisch zurückgegangen. Im Jahre 1996 betrug sie noch 5.400 Einheiten, für 2001 hat sich die Zahl mehr als halbiert und ist bei 2.400 angekommen.
(Renate Gröpel [SPD]: Darauf sind wir auch stolz! - Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist so auch sinn- voll!)
- Ist ja in Ordnung! Die Situation auf dem Wohnungsmarkt hat sich entspannt; das kann man daran erkennen. Das hat auch etwas mit den Anfang bis Mitte der Neunzigerjahre investierten Anstrengungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu tun.
Wesentlich mehr Einfluss haben hingegen der Rückgang des Wanderungsdrucks aus den fünf neuen Bundesländern und die Verminderung der Anfang der Neunzigerjahre extrem hohen Aussiedlerzahlen bei gleichzeitig stark gestiegener Aktivität des privaten Wohnungsbaus.
Hauptziel der Wohnungsbauförderung kann aus diesem Grund nicht mehr die Sicherstellung der Grundversorgung der breiten Bevölkerung sein; sie muss zielgenauer werden. Mit der notwendigen Neuorientierung der Förderpolitik ist auch eine Umstellung der Förderinstrumente unumgänglich.
Sie haben in Ihren Antrag eine neue Passage eingefügt, nach der die Förderung so reformiert werden soll, dass die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe zukünftig nicht mehr nötig ist. Das schaffen Sie aber nur, wenn
Das kann durch das sukzessive Auslaufen der Belegungsbindung und die Umstellung der Förderung auf ein personenbezogenes Wohngeld erreicht werden.
Es ist bedauerlich, dass Sie dies nicht wollen. Oder wie ist die unter Punkt 2 aufgeführte Aufforderung an die Landesregierung, sich auf Maßnahmen zur Sicherung der Belegrechtsbindung zu konzentrieren, zu verstehen? Das hat mit Innovation wenig zu tun.
Und wie wollen Sie die Fehlbelegungsabgabe überflüssig machen, wenn Sie weiterhin massiv auf die Objektförderung setzen?
Entweder ist der rot-grüne Gemeinschaftsantrag in diesem Punkt inkonsequent oder aber er ist das Ergebnis eines Formelkompromisses, der die Unterschiede der Auffassungen in der Regierungskoalition kaschieren soll.