Wir wollen aber auch die Wohnungsunternehmen nicht aus ihrer Verantwortung entlassen und fordern bei Verzicht auf die Fehlbelegungsabgabe eine angemessene Beteiligung, zum Beispiel durch Kooperationsverträge, Mietzinssenkungen, Sozialarbeit oder ähnliche Umfeldverbesserungen. Die SPD-Fraktion erwartet also nicht nur ein reformiertes Wohnungsbaurecht für eine moderne und soziale Wohnraumförderung, sondern auch eine ausreichende finanzielle Ausstattung, damit das neue Wohnungsbaurecht von den Län
- Über das Moderne unterhalten wir uns später noch einmal. Ich glaube, mit Herrn Storjohann sind wir uns schon einig. Die Wohnungsbaupolitiker wissen schon, was gemeint ist.
Lassen Sie mich noch kurz auf die Schwerpunkte des Landeswohnungsbauprogramms eingehen. Wir können in Schleswig-Holstein zurzeit von einem entspannten Wohnungsmarkt sprechen. Trotzdem bleibt nach unserer Auffassung die Förderung des sozialen Wohnungsbaus unverzichtbar, um auch künftig bezahlbaren Wohnraum für Haushalte bereitzustellen, die auf dem freien Wohnungsmarkt sonst keine Chance hätten.
In den nächsten Jahren wird es ein massives Auslaufen von Belegrechtsbindungen im Mietwohnungsbau geben. Hier ist es dringend geboten, entgegenzuwirken. Das heißt, auch die Förderung in Schleswig-Holstein muss sich deswegen auf die Maßnahmen konzentrieren, die der Sicherung von Belegrechten dienen. Das sind - wie schon erwähnt - die Modernisierung im Bestand, der Ankauf von Belegrechten, aber auch ein bedarfsgerechter Neubau, vor allem im Rahmen größerer, mehrjähriger Stadtentwicklungsprojekte wie zum Beispiel im Hochschulstadtteil in Lübeck oder hier an der Hörn in Kiel. Es bleibt nach wie vor unverzichtbar, einen Teil der Mittel in die Neubauförderung zu stecken.
Eine große Herausforderung für die Wohnungspolitik ist, das Auseinanderbrechen sozial gemischter und deshalb stabiler Stadtstrukturen zu verhindern. Das Programm „Soziale Stadt“ ist hier eines der Zukunftsprogramme überhaupt. Wir wollen, dass dieses Programm im Landeswohnungsbauprogramm fortgeführt und finanziell abgesichert wird.
Aber auch eine gute Mischung von Mietwohnungsbau und Eigentum dient der Stabilisierung. Deshalb ist es richtig, weiterhin zukünftig 50 % der Mittel für die Eigentumsförderung bereitzustellen und das vorrangig den Haushalten zugute kommen zu lassen, die ohne zusätzliche Förderung kein Eigentum erwerben könnten.
Ein Schwerpunkt bleibt für uns dabei die Förderung der Gruppenselbsthilfe, wie sie der Kleinsiedlerbund schon seit Jahren erfolgreich praktiziert.
Im Hinblick auf den zunehmenden Anteil von alten Menschen in der Gesellschaft sowie auf die sich wandelnden gesellschaftlichen Anschauungen wollen wir Modelle des altengerechten und behindertengerechten sowie des generationsübergreifenden und nachbarschaftlichen Wohnens fortentwickeln.
Ich komme sofort zum Schluss, Herr Präsident! - Also, es gibt noch viel zu tun. Die Wohnungsbaupolitik hat immer Konjunktur - dieser Auffassung bin ich, denn Wohnung ist und bleibt ein Grundrecht des Menschen.
Noch ein letzter Satz: Es ist alternative Abstimmung vorgesehen, ich glaube, wir waren so verblieben, Herr Storjohann! Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Reinhard Sager wurde schon ganz nervös, als er von Frau Gröpel immer so scharf angeguckt wurde.
(Heiterkeit - Lothar Hay [SPD]: Ich gehe da- von aus, Frau Gröpel hat Geschmack! - Glok- ke des Präsidenten)
Lieber Herr Bauminister Buß, ich weiß nicht, wie Sie es empfunden haben, als Sie den heute zu diskutieren
den Antrag gesehen haben. Ich jedenfalls fragte mich: Was wollen meine roten und meine grünen Kollegen mit diesem Antrag erreichen?
In Berlin und in Kiel haben Sie Mehrheiten, die es Ihnen erlauben, Ihre jeweiligen Koalitionsverträge im Bereich Wohnungsbau über die Gesetzgebung umzusetzen. Aber nun scheint Sand im Getriebe zu sein. Fraktionen und Regierung scheinen nicht mehr zusammen -, sondern gegeneinander zu arbeiten.
Deshalb empfinde ich den heute vorgelegten Antrag auch als eine einzige Misstrauenserklärung gegenüber den eigenen Regierungen in Kiel und Berlin.
Die von Ihnen gestützten rot-grünen Kabinette scheinen sich wohl von bisher sicher geglaubten Positionen verabschieden zu wollen. Deshalb ist ihr Misstrauen natürlich berechtigt, für mich aber auch Anlass genug, die Entwicklung der Verpflichtungsermächtigungen auf Bundesebene in den letzten Jahren einmal aufzuzeigen. 1993 nämlich betrug der Beitrag des Bundes noch fast 4 Milliarden DM. 1998, im letzten Jahr der CDU/CSU-geführten Bundesregierung, standen noch 1,35 Milliarden DM zur Verfügung. Die rot-grüne Koalition reduzierte auf 1,1 Milliarden, dann auf 600 Millionen DM und im Haushaltsentwurf 2001 auf die gesetzliche Mindesthöhe von 450 Millionen DM.
Ich möchte auch gern auf die Zweckbindung der Rückflussmittel eingehen. Der drastische Rückgang der bundeseigenen Fördermittel wirft die Frage nach einem Verstoß gegen § 20 II. Wohnungsbaugesetz auf, da inzwischen - dank hoher Verpflichtungsrahmen aus der Regierungszeit der CDU/CSU - jetzt mehr Mittel zurückfließen, als für den sozialen Wohnungsbau aufgewendet werden.
Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben wird sich in den kommenden Jahren noch weiter öffnen. Rot-Grün hat es somit geschafft, die soziale Wohnungsbauförderung zu einer Gewinnquelle zu machen. Sie machen keine soziale Politik mehr. Sie haben nämlich vor der Bundestagswahl eine Verstärkung des Bundesanteils versprochen.
Bis zur Mitte der Legislaturperiode, also im Sommer, blieb die Bundesregierung den Beweis einer integrierten Wohnungs- und Städtebaupolitik schuldig. In diesen Wochen beginnen die rot-grünen Koalitionsfraktionen erstmals, sich der Notwendigkeit zur Reform des sozialen Wohnungsbaus zu erinnern. Angesichts der aus den Fünfzigerjahren stammenden gesetzlichen Grundlagen ist die Reform auch überfällig. Aber sie hätte bereits Anfang 1999 in Kraft treten können, wenn die Gesetzesvorlage des damaligen Bauministers Töpfer nicht auf eine politisch-wahltaktisch motivierte Blockadehaltung der SPD-regierten Länder gestoßen wäre.
Statt zügig nach der Bundestagswahl eine neue Gesetzesinitiative anzugehen, hat die neue Bundesregierung mittlerweile den Stellenwert des sozialen Wohnungsbaus herabgesetzt und die Voraussetzungen für eine Einbettung der Reform in eine integrierte Wohnungsund Städtebaupolitik schrittweise verschlechtert.
Auf das Herunterschrauben der Mitfinanzierung auf das gesetzliche Mindestniveau bin ich bereits eingegangen. Zusätzlich sind die steuerlichen Förderbedingungen des Mietwohnungsbaus rückwirkend teilweise abgebaut worden. Investitionshemmende Eingriffe in die Spielräume beim Vermietungsertrag über eine Mietrechtsreform sind von der Bundesregierung in die Diskussion gebracht worden.
Der in der Förderung des sozialen Wohnraums angestrebte besondere Stellenwert des selbst genutzten Wohneigentums erscheint durch den stufenweisen Abbau der Eigenheimzulage wie durch die drastische Kürzung der Bundesmittel beim sozialen Wohnungsbau, bei dessen Förderung Eigentumsmaßnahmen immer wichtiger werden, gefährdet. Bayern fördert zu 75 % nur Eigentumsmaßnahmen,