Sehr geehrter Herr Arp, wenn Sie dann für die Beratung die schnellste Gangart der Schweine bemühen müssen, ist das Ihr Problem, aber nicht das der Schweine.
Zweitens zur Ratifizierung! Fast alle Länder haben bereits die Staatsverträge ratifiziert. Im Übrigen sind die zweiten Lesungen terminiert. Alles andere, was hier gesagt worden ist - ich glaube, von Herrn Dr. Garg - ist falsch.
Drittens! Herr Dr. Garg, hier den Finanzminister als Drückeberger zu bezeichnen, obwohl Sie wissen, dass er für dieses Land im Vermittlungsausschuss ist, finde ich nicht besonders freundlich.
Mit dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland wird im Einklang mit der Rechtsprechung auch des Europäischen Gerichtshofs für in öffentlicher Trägerschaft veranstaltete Lotterien und Sportwetten der ordnungsrechtliche Vorrang eingeräumt. Der Staatsvertrag macht deutlich, dass trotz eines eingeschränkten Angebots an Glücksspielen der Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung im Vordergrund steht. Das bedeutet gegenüber der bisherigen Gesetzeslage eine deutliche Verbesserung. Mit dem Inkrafttreten des Lotterie-Staatsvertrages treten sowohl die Lotterieverordnung von 1937 als auch das Sportwettengesetz von 1948 außer Kraft.
Der zweite mit einem Zustimmungsgesetzentwurf vorgelegte Staatsvertrag zielt auf eine länderübergreifende Regionalisierung der Einnahmen der Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks ab, die über so genannte gewerbliche Spielvermittler erlangt werden.
Meine Damen und Herren, dieser Vertrag entspricht doch unserem System des Föderalismus. Auch wenn Schleswig-Holstein derzeit ein Geberland ist, handelt es sich hierbei doch um nichts anderes als einen Status quo, der sich jeden Tag ändern kann, zum Beispiel zugunsten des Landes. Ich möchte einmal Ihre Stimmen, Ihre Äußerungen hören, wenn die Firma, die hier genannt worden ist, ihren Sitz in einem anderen Land hätte und schleswig-holsteinische Spieler dort spielen, was Sie dann sagen würden! Dann hätten Sie uns aufgefordert: Machen Sie sofort einen Staatsver
Man muss diesen Regionalisierungsstaatsvertrag als das sehen, was er ist, nämlich als eine Art Länderfinanzausgleich im Bereich der Glücksspielmittel. Ich kann nur eines sagen, in Niedersachsen, wo wir eine Koalition von CDU und FDP haben, hat man den Verträgen bereits zugestimmt, hat ratifiziert, obwohl Niedersachsen deutlich mehr verliert, Herr Schlie, als Schleswig-Holstein.
Sollte sich herausstellen, dass für die vorgenommene Regionalisierung nach dem Regionalisierungsstaatsvertrag unzulässige Daten zugrunde gelegt worden sind oder werden, besteht eine staatsvertraglich verankerte Lösung zur Änderung des Vertrages.
Von besonderer Bedeutung für Schleswig-Holstein ist die Bestimmung über den Vorwegabzug der Bearbeitungsgebühr und einer weiteren Pauschale. Dadurch wird sichergestellt, dass nur die durch die Spielervermittlung tatsächlich erlangten Vorteile ausgeglichen werden.
Lassen Sie mich noch sagen: Wenn die Verträge nicht zustande kommen sollten und Schleswig-Holstein vielleicht das einzige Land wäre, das hier nicht zustimmte, dann hätte dieses Land, weil wir dann praktisch nicht mehr im Lotto- und Totoblock wären, viel größere Nachteile, als Sie dem Land im Augenblick zureden wollen. Ich darf Sie herzlich bitten, diesen Gesetzen Ihre Zustimmung zu geben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Herr Innenminister, Sie haben eben noch einmal die Zeitschiene angesprochen. Lassen Sie mich noch ein Datum hinzufügen, das die Beratungszeit deutlich macht. Die Finanzminister der Länder
haben am 20. September 2001 beschlossen, die Regionalisierung der Lotterieeinnahmen vorzunehmen. Ich wiederhole: 20. September 2001. Unterrichtung der Landesregierung am 15. Dezember 2003. Das ist der zeitliche Rahmen, über den wir hier reden. Die Verneinung der notwendigen Beratungen, die wir verlangt haben zu den Auswirkungen, die hier erfolgt sind, das ist die tatsächliche Zeitschiene, über die zu sprechen ist.
Meine Damen und Herren, mehrfach wurde der Eindruck erweckt, hier gebe es ein Misstrauen in die Handlungsweise von Regierungen, insbesondere auch der bayerischen Staatsregierung. Ich will das hier noch einmal deutlich sagen: Wir zweifeln nicht daran, dass sich die bayrische Staatsregierung an Gesetze hält. Wir zweifeln auch nicht daran, dass sich die schleswig-holsteinische Landesregierung an Gesetze hält. Herr Minister, das ist eine ziemlich plumpe Einführung in diese Diskussion.
Nein, das Problem hat Thomas Stritzl eben an einem Beispiel deutlich gemacht. Sie haben zu Beginn der Beratung hier, die nur wenige Wochen gedauert hat, erst einmal lange bestritten, dass es überhaupt eine solche Postannahmestelle gibt. Dann gab es sie doch. Dann haben Sie gesagt, das mache aber nichts, dass es sie gebe, denn das bewirke nichts. Dann hat es doch etwas gemacht, und das Entscheidende ist, dass im Augenblick keine Regierung einen Einfluss darauf hat, ob denn diese Umsätze zu zählen sind, sondern dass dies im Augenblick gerichtsanhängig ist und dass andere dies entscheiden.
Meine Damen und Herren, ich will zu dem Antrag kommen, den SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus der Diskussion heraus hier nachgeschoben haben und mit dem sie den Eindruck erwecken, mit diesem Antrag sei dann sozusagen die Kuh vom Eis. Dem ist nicht so. Sie machen eigentlich einen Selbstgänger, denn Sie sagen, für den Fall, dass wir das Gefühl haben, dass nicht richtig gerechnet worden sei, solle § 5 Abs. 2 des Regionalisierungsstaatsvertrages angewendet werden. Dazu muss man aber nicht besonders auffordern. Ich denke, das tut die Regierung schon von sich aus und ganz selbstverständlich.
Als Zweites erwecken Sie mit dem Nachsatz den Eindruck, als sei die Neuverhandlung des Staatsvertrages auf der Grundlage des Staatsvertrages möglich. Die Neuverhandlung des Staatsvertrages ist frühestens nach dem 31. Dezember 2014 möglich. Das ist der frühestmögliche Termin, an dem dieser Staatsvertrag ausläuft. Das ist eine Frist, die nicht hilfreich ist, insbesondere deshalb nicht, weil diese Gesetzgebung und der Inhalt dieser Staatsverträge ausschließlich Vergangenheit bewältigt, aber nicht Zukunft gestaltet. Auch die Zahlen, die hier genannt werden, sind immer Berechnungen aus der Vergangenheit. Wir haben es mit einer Entwicklung zu tun, die, in die Zukunft gerichtet, deutlich steigende Umsätze erwarten lässt und deshalb auch deutlich steigende Einnahmen für das Land Schleswig-Holstein. Deshalb ist es notwendig, dass wir diese Staatsverträge mit großer Sorgfalt auf eine erweiterte Beratungsbasis stellen. Deshalb wird meine Fraktion diese Staatsverträge ablehnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch einmal drei Bemerkungen. Ich denke, wenn wir die Debatte um die Weiterentwicklung des Föderalismus in der Bundesrepublik ernst nehmen, müssen wir uns dem stellen, was heute Thema ist. Wir können dann nicht sagen, wir beschäftigen uns damit nur in Lübecker Erklärungen und grundsätzlich und immer anders mit diesem Thema, dann müssen wir auch sagen: Wir müssen Farbe bekennen, wir müssen dazu stehen. Wir müssen dazu stehen, dass es in diesem Bereich Planungssicherheit geben muss, weil sich die Verhältnisse verändert haben, weil sich die Wirklichkeit verändert hat. Deshalb müssen wir darauf reagieren, und das geschieht mit eben diesen beiden Staatsverträgen.
Zweite Bemerkung! Die Frage nach der Postannahmestelle ist schon wieder angeklungen. Das ist im Finanzausschuss geklärt worden.
Ich denke mir, man muss darum redlich sein und sagen, dass der Staatssekretär der Finanzen im Finanzausschuss deutlich gemacht hat, dass die Postannahmestelle in Bayern in den Verhandlungen nicht aufgetaucht ist, sie keine Rolle gespielt hat, überhaupt nicht erwähnt wurde und nur zufälligerweise über
Gespräche mit dem Lotto- und Totoblock auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Ich bleibe dabei, wenn die bayerische Staatsregierung sagt: „Liebe Kollegen Staatssekretäre, liebes Bundesland SchleswigHolstein, das verhält sich so, wie in dem Umdruck dargestellt“, dann muss ich daran glauben. Ich kann dann nicht sagen, das passt mir nicht, daran glaube ich nicht.
Die dritte Bemerkung! Wir haben es mit einer ganz schwierigen Materie zu tun. Wenn hier gesagt wird, wir müssten erst einmal alles zurückstellen, dann ist die Frage noch nicht geklärt, liebe Kollegen von der CDU: Was wollt Ihr eigentlich erreichen? Wollt Ihr erreichen, dass sich Schleswig-Holstein als einziges Bundesland ausklinkt?
Mir ist nicht klar geworden, was die Richtung ist und was das Ziel ist. Darum bitte ich, dass man sich noch einmal hier hinstellt und sagt, was man eigentlich will.
Will man, dass wir als einziges Bundesland diesen Staatsverträgen nicht zustimmen? - Dann soll man das sagen und dann soll man uns auch bitte über die Konsequenzen aufklären.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Spoorendonk, wenn die Frage der Postannahmestelle geklärt wäre, dann brauchte es den vorliegenden Antrag von SPD und Grünen nicht.
Dass uns die Drucksache 15/3523 heute vorliegt und wir darüber abstimmen sollen, ist gerade der Beweis dafür, dass die Frage der Postannahmestelle eben nicht geklärt ist. Deshalb macht es überhaupt keinen Sinn - darauf hat auch der Kollege Dr. Wadephul hingewiesen -, heute zwei Staatsverträge mit solch