Protocol of the Session on May 26, 2004

Es freut mich auch, dass das Wort „Schule“ noch hineingekommen ist. Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass wir nicht nur sagen, Technologiepolitik oder Technologieförderung hier im Lande finden zwischen wissenschaftlichen Institutionen, Universitäten, Ingenieurbüros und der Industrie statt, sondern dass wir sagen: Technologieförderung sollte auch ganz unten anfangen. Dem ist hier Ausdruck verliehen worden. Ich meine sogar, sie sollte schon im Kindergarten beginnen. Auf jeden Fall sollte sie in der Schule beginnen. Die Erfolge bei „Jugend forscht“, die wir jüngst durch die Presse zur Kenntnis nehmen konnten, sprechen für sich. Schleswigholsteinische Schüler leisten auf dem Gebiet der Innovation etwas. Ich wünsche mir auch, dass die Technologiestiftung - oder die neue Innovationsstiftung - Tüftler- und Bastler-Arbeitsgemeinschaften an den Schulen anregt und initiiert und dass sie einen Transfer zwischen Wissenschaft, Entwicklung im

Ingenieurbereich und den Schulen mitorganisieren hilft.

Dahinter steckt auch, dass die Motivation irgendwo im unteren Bereich anfangen muss. Ich bin verzweifelt darüber, dass es heißt, in Schleswig-Holstein gebe es in einem Jahrgang nur vier, die auf das Physiklehramt studieren. So wenig Motivation besteht also bei den Schülern und bei den Jugendlichen in Bezug auf Naturwissenschaften und Technik, dass offensichtlich ein Nachwuchsmangel entsteht. Daher sollte sich die Innovationsstiftung auch dieses Themas annehmen.

Zum Stiftungsrat ist schon viel gesagt worden. Ich halte es für demokratietheoretisch erforderlich, dass alle politischen Kräfte, die in diesem hohen Hause vertreten sind, direkten Informationszugang zur Stiftung erhalten.

(Beifall beim SSW)

Das ist doch etwas Selbstverständliches. Ich kann es nur als Dekadenz einer großen Partei wie der CDU betrachten, dass sie so etwas ablehnt. Woher soll der Schaden kommen? Im Übrigen verfahren wir nach dem Motto: Aus zwei mach eins, sodass es künftig in der einen Stiftung netto natürlich weniger Stiftungsräte gibt als zuvor in den beiden Stiftungen.

Zu den Personalräten hatten wir einen relativ einfachen Vorschlag gemacht,

(Zuruf des Abgeordneten Hermann Benker [SPD])

der sich jetzt durch die Kompetenz des sozialdemokratischen Koalitionspartners auf hohem Niveau entfaltet. Aber, meine Damen und Herren, es ist keine Kleinigkeit. Wir müssen uns klar machen, dass mit der Fusion dieser beiden Stiftungen auch Personalfusionen stattfinden. Das - das kennen wir aus allen möglichen Bereichen - sorgt im Personal für sehr viel Unruhe. Daher ist es, denke ich, wichtig, dass dies auch institutionell durch Personalvertretungen gebührend begleitet werden kann.

Ich denke, wir haben als Gesetzgeber mit diesem Änderungspaket eine sehr gute Arbeit geleistet. Das einstimmige Ergebnis, von dem die Berichterstatterin gesprochen hat, spricht für sich. Wir lehnen allerdings den Änderungsantrag der CDU ab. Sie hat offensichtlich einerseits diesem Paket zugestimmt

(Glocke des Präsidenten)

- Herr Präsident, ich komme gleich zum Schluss -, andererseits stellt sie aber einen Änderungsantrag, der dem entgegensteht. Das halten wir für hanebüchen. Das wollen wir nicht.

(Detlef Matthiessen)

Beide Stiftungen leisten gute Arbeit. Die gemeinsame Stiftung wird auch gute Arbeit leisten -

(Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege, formulieren Sie bitte Ihren Schlusssatz!

und dies unter verbesserten Rahmenbedingungen. Ich wünsche der neuen Innovationsstiftung alles Gute und viel Erfolg.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt dem Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die Sinnhaftigkeit der Zusammenlegung von Energiestiftung und Technologiestiftung braucht man - so denke ich - heute nicht mehr zu diskutieren, da dies schon in der letzten Debatte ausführlich geschehen ist. Wir waren uns damals parteiübergreifend einig, dass eine Bündelung der Kräfte durchaus Sinn macht. In den Ausschussberatungen spielten daher die Frage der konkreten Umsetzung und die Ausgestaltung der neuen Stiftung eine Rolle. Das wurde gerade eben nochmals deutlich.

Eine wichtige Neuerung ist es, dass die Innovationsstiftung ergänzend zur staatlichen Förderung tätig sein wird. Mit dieser ausdrücklichen Bindung an eine ergänzende Förderung legen wir fest, dass die Innovationsstiftung nicht originäre Landesaufgaben übernimmt und den Landeshaushalt dahingehend nicht entlastet, dass Landesaufgaben auf die Stiftung abgewälzt werden können.

(Beifall der Abgeordneten Christel Aschmo- neit-Lücke [FDP])

Das Land steht also weiterhin in der Verantwortung, Technologieförderung und Energieförderung zu betreiben. Die Innovationsstiftung nimmt sich im Rahmen dieser Förderung des Landes der besonderen Fälle an und ergänzt die staatliche Förderung, wo dies nötig ist. Dabei wird sich die Innovationsstiftung bewusst auch direkt an die Wirtschaft wenden und versuchen, die Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft zu fördern.

Mit diesem Ansatz haben wir in Schleswig-Holstein schon in der Vergangenheit Erfolge erzielen können. Daher ist es nur folgerichtig, dass wir ihn im Stiftungsgesetz festschreiben. Neu ist aber, dass versucht werden soll, nicht nur den Dialog zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zu fördern, sondern es soll gerade auch versucht werden, die Schulen unseres Landes in diesen Dialog mit einzubeziehen.

Die meisten Themenfelder der Innovationsstiftung sind naturwissenschaftlicher Art. Aber immer weniger Schülerinnen und Schüler wählen diesen Bereich als schulischen Schwerpunkt. Dieses gilt es zu korrigieren. Dabei ist der Ansatz, die Schulen mit in das Aufgabenfeld der Innovationsstiftung aufzunehmen, genau richtig. So schaffen wir eine Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg von morgen. Ich denke, hier kann eine langfristige Perspektive entstehen, die es ermöglicht, besser für die Zukunft gerüstet zu sein als andere Bundesländer.

Besonders erfreut sind wir natürlich, dass wir als SSW eine Mehrheit dafür finden konnten, die politische Beteiligung in der Innovationsstiftung zu erweitern. In Zukunft werden alle im Landtag vertretenen Parteien einen Sitz im Stiftungsrat haben. Dabei ging es uns nicht so sehr darum, politischen Einfluss im Sinne von Abstimmungsmajoritäten zu erlangen, sondern darum, die Arbeit der Innovationsstiftung auf eine möglichst breite politische Basis zu stellen und sie insoweit zu begleiten. Dies entspricht nicht nur unserem parlamentarischem Selbstverständnis, sondern dient vor allem einem regelmäßigen und breit angelegten Austausch, der für alle Seiten fruchtbar sein kann. Ich denke, dass diese Regelung auch Vorbild für andere Stiftungen und Landeseinrichtungen sein kann.

In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch, dass eine Stellvertreterregelung eingeführt wird. Diese Regelung ermöglicht sicherlich noch besser die kontinuierliche Teilnahme an den entsprechenden Sitzungen und somit die kontinuierliche Teilnahme an Entscheidungsprozessen. Ich glaube, auch so wird die breite Verankerung der Innovationsstiftung in Landespolitik, Wirtschaft und Wissenschaft gestärkt.

Weiterhin wird auch geregelt, dass die bisherigen Personalräte der Energie- und der Technologiestiftung vorerst formell bestehen bleiben und dass die bisher vereinbarten Dienstvereinbarungen für eine Übergangszeit weiter gültig bleiben. Somit ist eine kontinuierliche Arbeitnehmervertretung gewährleistet, und es besteht die Möglichkeit, dass sich die Geschäftsführung und die Arbeitnehmervertreter ohne übermäßigen Druck und ohne rechtliche Unsicherhei

(Lars Harms)

ten auf die neue Situation einstellen können. Dies ist nach unserer Auffassung eine gute Grundlage für eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Insgesamt kann man sagen, dass Anregungen quer durch die Parteien und Institutionen in den Gesetzentwurf eingeflossen sind. Das macht es auch leicht, dem Gesetzentwurf zuzustimmen; denn bei der Beratung ging es ausschließlich um die gemeinsame Zielsetzung aller, die Innovationsstiftung möglichst schlagkräftig zu machen. Dieses Ziel wird meiner Meinung nach mit dem Gesetzentwurf auch erreicht.

Zu guter Letzt möchte ich noch dem Kollegen Hermann Benker für die wichtige Koordinierungsarbeit danken,

(Beifall)

die gerade auch dazu geführt hat, dass der Gesetzentwurf schnell und unkompliziert beraten werden konnte. Wenn es schnell und unkompliziert geht, so ist das immer ein Zeichen guter Politik. Dafür vielen Dank, Hermann!

(Beifall bei SSW und SPD)

Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich dem Herrn Abgeordneten Hermann Benker das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes zur Innovationsstiftung setzen wir eine schleswig-holsteinische Erfolgsgeschichte fort. Ich freue mich schon auf den ersten parlamentarischen Abend mit der Innovationsstiftung, auch wenn wir dann wieder unmittelbar vor dem Imbiss Bilder über den Heilungserfolg bei Morbus Crohn gezeigt bekommen. Aber so etwas muss man als Abgeordneter eben aushalten.

(Heiterkeit)

Im Grunde ist heute bereits alles gesagt worden. Wichtig zu erwähnen ist noch, dass diese Stiftungen ein Lob von der Industrie- und Handelskammer erfahren haben, die sich keineswegs immer besonders wohlwollend äußert. Ich zitiere:

„Die TSH ist in Schleswig-Holstein zu einem anerkannten Partner von Wirtschaft und Wissenschaft geworden.“

In der gleichen Stellungnahme der IHK heißt es außerdem

„Die Energiestiftung hat sehr viele Prozesse und Investitionen ermöglicht, die wir heute nicht mehr missen mögen.“

Der Dank für diese Leistungen gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beider Stiftungen.

(Beifall)

Zwei Dinge möchte ich noch ansprechen. Frau Aschmoneit-Lücke, Sie wollten den Stiftungszweck sehr allgemein halten. Genau das hat aber in der Vergangenheit häufig dazu geführt, dass der Stiftungsrat Dinge abgelehnt und gesagt hat: Das ist nicht unsere Aufgabe. Deshalb haben wir uns so viel Mühe gegeben, spezifisch auszuformulieren, was die Stiftung eigentlich alles selber tun sollte.

Zu den Aufgaben im Einzelnen nur einige wenige Bemerkungen.

In Nummer 1 heißt es, Entwicklung, Transfer und Implementierung von Technologien und Innovationen in der Wirtschaft sollten unterstützt werden, und zwar vor allem durch die Förderung von Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. In den Vorbemerkungen taucht diesbezüglich zum ersten Mal die Formulierung „bis zur Markteinführung“ auf. Das war bisher in keiner der Stiftungen der Fall, und das fehlt auch im deutschen Förderwesen insgesamt. Die Amerikaner fördern bis zur Marktreife. Das machen wir nicht. Hier kommt der Stiftung meiner Meinung nach eine wichtige Aufgabe zu.

(Beifall der Abgeordneten Ursula Kähler [SPD])

Wir haben in Nummer 2 - das ist schon erwähnt worden - die „Spürnase des Trüffelschweins“ festgelegt. Dahinter verbirgt sich die Frage, wie man Zukunftsfelder auch wirklich erforscht und feststellt: Was davon ist in Schleswig-Holstein nutzbar? Professor Hohmeyer hat in seinem Beitrag in der Anhörung darauf hingewiesen, dass klimaschutzorientiertes Verhalten, Energiesparkonzeptionen, Energieeinspartechnologien und die Entwicklung erneuerbarer Energien in der Zukunft vielleicht das größte Augenmerk verdienen, wenn man die gesamtgesellschaftliche Entwicklung betrachtet. Das haben wir unter Nummer 3 ebenfalls aufgenommen.

Wir haben unter Nummer 4 die Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung aufgenommen, ohne uns einem Programm zuzuwenden.

Das Wichtigste ist, das wir unter Nummer 5 folgenden Passus aufgenommen haben: