Liebe Kolleginnen und Kollegen, die AIDS-Hilfe Flensburg musste mit dem vollständigen Streichen der Finanzmittel zum 1. April 2004 seine Arbeit einstellen, nachdem die Zuschüsse des Landes bereits in den vorangegangenen Jahren erheblich gestrichen worden waren. Der genaue Hintergrund, warum die Mittel vonseiten des Landes vollständig gestrichen wurden, sind nicht bekannt.
Es ist nicht akzeptabel, dass die rot-grüne Landesregierung die Gunst der Stunde nutzt, um sich aus der Präventionsarbeit und der psychosozialen Beratung in Flensburg zu verabschieden, indem sie die Zuschüsse von bisher 66.000 € halbiert.
Dann ist es nur ein schwacher Trost, dass künftig der Stadt Flensburg ein geringer Teil zur Verfügung gestellt wird. Die damit verbundene Maßgabe, dass künftig kein freier Träger mehr die AIDS-Beratung durchzuführen hat - so jedenfalls die Berichterstattung des „Flensborg Avis“ vom 20. April 2004 - ist nicht nachvollziehbar.
Unabhängig davon, dass eine Zuweisung der vorhandenen Mittel an die Stadt Flensburg gegen die eigene Förderrichtlinie vom 25. März 2004 verstoßen würde, die als Zuwendungsempfänger ausschließlich gemeinnützige Vereine und freie Träger von Einrichtungen zur AIDS-Prävention vorsieht, sehe ich eine Beratungseinrichtung bei der Stadt als eher kontraproduktiv an. Ich sage nur: Niederschwelliges Angebot.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW, obwohl die Formulierung des Änderungsantrags, der zufolge auch in Zukunft „nach Möglichkeit“ ein freier Träger die Beratung übernehmen soll, einen Rückschritt gegenüber dem ursprünglichen Antrag darstellt, unterstüt
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da meine Vorrednerin bei ihrer Recherche auf die gleichen Zahlen und Analysen gestoßen ist wie ich, habe ich meine Seiten 1 bis 3 auf dem Platz gelassen
und trage Ihnen nur wenige Argumente vor, warum wir über die Verwendung der Landesmittel, die bereits im Haushalt enthalten sind, hier und heute noch einmal miteinander reden.
Es geht um den Standort Flensburg. Uns ist eine niedrigschwellige Lösung vor Ort wichtig. Die negativen Erfahrungen mit einem einzigen Träger dürfen weder dazu führen, dass Hilfe suchenden Menschen Unterstützung vorenthalten wird, noch dass Beratung und Hilfe wieder in das „sichere Haus der Behörde“ verlegt werden.
Eine solche Lösung ist vor allem dann kontraproduktiv, wenn sie von oben verordnet ist und von den betroffenen Akteuren vor Ort nicht akzeptiert wird. Eine regionale Lösung, welche den gegebenen Verhältnissen und den Menschen gerecht wird, kann nur vor Ort und im Dialog gefunden werden.
Wir geben für den Lösungsweg lediglich die Prämisse mit auf den Weg, dass wir im Gegenzug zu den bereitgestellten Haushaltsmittel erwarten, dass zukünftig wie bisher ein Angebot aufrecht erhalten wird, welches für alle AIDS-Kranken, HIV-Positiven und Ratsuchenden ohne Schwellenangst zugänglich ist.
Die Erfahrung an anderen Orten zeigt, dass ein freier Träger diesen Anforderungen meist am besten gerecht werden kann.
Wir wünschen allen Beteiligten vor Ort, dass sie sich schnell auf ein tragfähiges Konzept einigen, damit die Betroffenen wieder eine Anlaufstelle und ein Hilfsangebot haben. Ich bedanke mich bei all jenen im Land Schleswig-Holstein, die sich, in Selbsthilfegruppen
engagiert, meist ehrenamtlich, dafür einsetzen, dass Präventions- und Hilfsangebote gewährleistet werden können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die AIDS-Hilfen in Schleswig-Holstein arbeiten als unabhängige Vereine und ergänzen damit die Beratung der Gesundheitsämter. Anfang des Jahres hat der Verein AIDS-Hilfe Flensburg e.V. Insolvenz angemeldet und seine Arbeit eingestellt.
Frau Kolb, das, was Sie hierzu gesagt haben, hat sich missverständlich angehört. Ich hoffe, Sie haben es nicht so gemeint. Insolvenz ist nicht wegen der Kürzung der Landesmittel, sondern wegen ganz anderer Dinge angemeldet worden. Es stehen Betrugsvorwürfe im Raum. Dies ist öffentlich nachzulesen. Sonst würde ich das hier nicht sagen.
Das Gesundheitsministerium hat daraufhin mit der Stadt Flensburg, mit der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung und - das finde ich besonders wichtig - mit Betroffenen aus Flensburg Gespräche geführt, um die entstandene Versorgungslücke zu analysieren und gemeinsam ein neues Hilfekonzept zu entwickeln. Die Säulen der AIDS-Politik sind nach wie vor dieselben: Beratung und Betreuung sowie Beratung der Angehörigen und geeignete Maßnahmen zur Prävention.
Was nun die professionelle Beratung betrifft, haben wir nach Alternativlösungen gesucht. Das Gesundheitsministerium bevorzugt ein Konzept, das die professionelle psychosoziale Beratung zusammen mit der Prävention im Gesundheitshaus der Stadt Flensburg ansiedelt. Dort sollen die Präventionsmaßnahmen gemeinsam mit der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung organisiert werden.
HIV-Prävention und Hilfe für HIV-Positive lassen sich nicht trennen. Es ist bereits mehrfach betont worden, wie wichtig die Prävention ist. Es besteht die dringende Absicht, alle Jugendlichen in Flensburg bereits von der 8. Klasse ab über Präventionsmaßnahmen zum Thema HIV und AIDS und über sexuell übertragbare Krankheiten aufzuklären.
Landesregierung will Beratung und Prävention in Flensburg weiterhin absichern. Das Leistungsangebot soll dabei nicht eingeschränkt werden.
Ich sage es hier einmal ganz klar: Wenn es gelingt, mit einem neuen Konzept sparsamer zu wirtschaften und dieselbe Leistung zu erbringen, dann muss man wirklich sehr genau überlegen, für welche Lösung man sich entscheidet. Teil des neuen Konzeptes ist eben auch die Einrichtung eines zusätzlichen AIDSPräventionskurses.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, die Landesregierung engagiert sich in der AIDS-Prävention und für die betroffenen Menschen in Flensburg auch weiterhin; das will ich ganz deutlich betonen.
Nun hat der Sozialausschuss der Stadt Flensburg empfohlen, die psychosoziale Beratung und Betreuung wieder von einem freien Träger durchführen zu lassen. Ich sage hier für das Gesundheitsministerium zu: Es wird sich mit dieser neuen Situation noch einmal kritisch auseinander setzen und darüber neu verhandeln.
Ich füge aber genauso deutlich hinzu: Es kann hierbei nicht in erster Linie um Verbandsinteressen gehen; vielmehr müssen im Mittelpunkt dessen, was dort zu entscheiden ist, die Betroffenen, die Menschen stehen.
Es ist nur Abstimmung in der Sache beantragt worden. Wer also diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und FDP bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion angenommen worden.
Bevor ich die Punkte ohne Aussprache aufrufe, will ich dem Herrn Wirtschaftsminister Gelegenheit zu einer kurzen Erklärung geben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Bitten einiger Abgeordneter würde ich Ihnen gern den aktuellen Sachstand zum Ausbau beziehungsweise zur Sanierung des Lübecker Flughafens mitteilen.
Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Der Lübecker Flughafen, Lübeck-Blankensee, ist für die Lübecker Region von allergrößter Bedeutung. Die Landesregierung unterstützt die Weiterentwicklung dieses Flughafens daher unter anderem durch die Förderung sicherheitsrelevanter Maßnahmen.
Dann zum aktuellen Gerichtsstand! Das Oberverwaltungsgericht hat die Zustimmung des Landesamts für Straßenbau und Verkehr zu den Baumaßnahmen des Flughafens nicht inhaltlich infrage gestellt. Es hat auch keine Verbindung zwischen den jetzt durchzuführenden Sicherheitsmaßnahmen mit der laufenden Planfeststellung zur Flughafenerweiterung festgestellt. Bei den aktuellen Arbeiten zur Sanierung der Start- und Landebahn handelt es sich um Maßnahmen, die wesentlich der Sicherheit des jetzigen Flugbetriebes dienen.
Das Gericht hat lediglich formalrechtlich festgestellt, dass die Entscheidungen des Landesamtes als Verwaltungsakte Beteiligungs- und Abwehrrechte der Antragsteller beeinträchtigen können und dadurch die Widersprüche der Antragsteller aufschiebende Wirkung hätten. Das Land teilt diese Auffassung in diesem Fall nicht.
Dessen ungeachtet kann dieser Auffassung durch Entscheid über die Widersprüche kurzfristig entsprochen werden. Wesentliche Verzögerungen bei den Bauarbeiten zur Sanierung der Start- und Landebahn erwarten wir daher nicht. In der nächsten Woche werden entsprechende Entscheidungen getroffen und die Baumaßnahmen werden voraussichtlich fortgesetzt.
Ein Gutachter hat heute den Zustand der Start- und Landebahn in Lübeck untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Flugbetrieb auch wegen der unterbrochenen Bauarbeiten zurzeit nicht zu verantworten ist. Das Landesamt hat daher den sofortigen Stopp des Flugbetriebes angeordnet. In diesen Minuten wird von Amts wegen das Landesamt den Flughafen durch eine Eilverfügung auffordern, die Start- und Landebahn entsprechend den Feststellun