Erste Unwahrheit: Ein Rechtsverfahren bei der EU steht unmittelbar bevor. - Die Wahrheit ist, dass dies noch Jahre dauert und inhaltlich nicht zwingend ist.
Zweite Unwahrheit: Die Wasser- und Landflächen im Nationalpark werden von der EU nicht mitgezählt. - Die Wahrheit ist, dass andere EU-Länder sehr wohl Wasserflächen gleichwertig benennen und Dänemark ist für dieses Verfahren von der EUKommission sogar gelobt worden.
Dritte Unwahrheit: Die EU-Kommission verlangt die Nachmeldung von Eiderstedt. - Die Wahrheit ist, dass die EU lediglich Klärungsbedarf angemeldet hat und die Landesregierung selbst im vorauseilenden Gehorsam ganz Eiderstedt anmelden will.
Vierte Unwahrheit: Die Anmeldung Eiderstedts ist naturschutzfachlich geboten. - Die Wahrheit ist, dass die Landesregierung selbst noch 1999 die gegenteilige Auffassung vertreten hat und mehrere jetzt vorliegende gutachterliche Stellungnahmen zu dem eindeutigen Ergebnis kommen, dass aus naturschutzfachlicher Sicht eine Anmeldung nicht geboten ist, weil die zahlen- und flächenmäßig am besten geeigneten Gebiete bereits gemeldet wurden.
Fünfte Unwahrheit: Der Erhalt der Trauerseeschwalbe erfordert ein Schutzgebiet. - Das haben wir schon
ein paar Mal gehört. Die Wahrheit ist, dass die Population der Trauerseeschwalbe in Eiderstedt seit 1980 nicht ab -, sondern zugenommen hat und dies wesentlich auf die Unterstützung der Landwirte durch die Einzäunung und Nesthilfen zurückzuführen ist.
Die Liste lässt sich fortführen, wenn man die Ungereimtheiten bei den Zählungen und dem NABUGutachten heranzieht.
Ich möchte Ihnen noch sagen, was der Kreistag Nordfriesland heute beschlossen hat. Die Fraktionen von CDU, SPD - man höre! -, Wählergemeinschaft und SSW haben Folgendes beschlossen:
„Der Kreistag Nordfriesland bekennt sich ausdrücklich zum Vogelschutz und zum Vertragsnaturschutz auf freiwilliger Basis.
Der Kreis Nordfriesland ist aufgrund der jetzt bekannten Daten- und Rechtslage der festen Überzeugung, dass eine Ausweisung Eiderstedts und der Eider-Treene-SorgeRegion als besonderes Schutzgebiet nach der EU-Vogelschutzrichtlinie nicht erforderlich ist.
Er verweist auf die Begründung der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Nordfriesland, auf das Gutachten des Kölner Büros für Faunistik und auf die Stellungnahmen der betroffenen Ämter und Gemeinden.
Die Ministerpräsidentin wird aufgefordert, zu gewährleisten, dass die Prüfung der genannten Stellungnahmen und Gutachten umfassend und objektiv erfolgt.“
- Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Nach alledem bleibt: Das Vertrauen in den Umweltminister ist nachhaltig gestört. Frau Ministerpräsidentin, nehmen wenigstens Sie den Appell Ihrer SPD-Basis in Nordfriesland Ernst und ziehen Sie die Angelegenheit an sich.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ähnlich wie auf Eiderstedt haben sich die Gemeinden des Nordkreises Ostholstein über Parteigrenzen hinweg zusammengeschlossen, sich aufgestellt. Wir führen eine Diskussion über die fachliche Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie. Ich meine, wir sind so gut vorbereitet wie nie zuvor.
Wir haben Gutachten für die uns berührenden Vogelschutzgebiete und für das grundsätzliche, von der Landesregierung zur Identifizierung der Gebiete zugrunde gelegte Konzept aufgestellt. Innerhalb von kurzer Zeit wurde das geschafft, was die Landesregierung versäumt hat, nämlich eine ausgewogene und wissenschaftlich belastbare Datengrundlage und Argumentation zu erstellen. Die Gutachten habe ich dem Minister am Mittwoch überreicht.
Wir erwarten, dass die Landesregierung in eine konstruktive Diskussion mit den Gemeinden vor Ort über die Rücknahme der Gebietsvorschläge „Fehmarnsund/Ostküste Oldenburgs“ und über die Verkleinerung des Gebietsvorschlags „Östliche Kieler Bucht“ eintritt.
Die Gutachten zeichnen ein differenziertes Bild, kommen aber zu klaren Ergebnissen. Ich beschränke mich hier auf einige wenige Kernsätze aus der allgemeinen Konzeptkritik und aus den für Ostholstein wesentlichen Gutachten:
„Die Schutzgebietsgebietsausweisung ‚Östliche Kieler Bucht’ ist in der vorliegenden Grenzziehung weder gerechtfertigt noch geboten. Zu identifizieren wären allenfalls besonders wertvolle Flachgründe der Ostsee und Flachwasserbereiche des Großen Binnensees. Für alle weiteren in den Gebietsvorschlag einbezogenen Flächen ist eine Schutzgebietsausweisung weder notwendig noch besteht eine zahlen- und zugleich auch flächenmäßige Eignung … der Vogelschutzrichtlinie.
Die Erweiterung mit dem Gebietsvorschlag ‚Fehmarnsund/Ostküste Oldenburgs’ ist in keinem Fall gerechtfertigt. Sowohl für Bergente wie auch für Eisente, Eiderente und Trauerente sind bereits mehr Schutzgebiete ausgewiesen, als überhaupt Exemplare vorkommen.“
Die erhebliche Beschränkung gerade der intensiv genutzten küstennahen Land- und Wasserflächen durch die Ausweisung von Vogelschutzgebieten be
- Verträglichkeitsprüfungspflicht und Bewirtschaftungsplanung werden uns Bürokratie, hohe Kosten und Wettbewerbsnachteile bringen, die hinzunehmen ornithologisch-fachlich kein Grund besteht.
Ich erwarte von Ihnen, Herr Minister: Nehmen Sie diese Meldungen zurück. Sie sind fachlich nicht gerechtfertigt.
(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich kann das gut verstehen! Kurz vor dem Parteitag würde ich auch gern nach vorn gehen!)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Heinold, darin unterscheiden wir uns übrigens auch.
Herr Nabel, Sie fühlen sich ungerecht behandelt. Ausgerechnet von der Presse. Werden Sie aber nicht. Die Landesregierung handelt ungerecht und nicht nachvollziehbar.
Die Zeitung „Der Landtag“ - das zur Information - ist nicht Ihre Zeitung. Es ist die Zeitung des gesamten Landtages.