Der frühere Präsident der Stanford University, Gerhard Casper - ein Deutscher -, hat dieses Auswahlrecht erst kürzlich in der „Zeit“ als wesentliche Komponente einer notwendigen Hochschulreform bezeichnet. Ich zitiere:
„Am wichtigsten aber ist: Die Universitäten sollten sich ihre Studenten aussuchen können. Komplett."
Für problematisch halten wir jedoch die stromlinienförmige Auswahl aller Rektoratsmitglieder durch den Rektor und die Einführung einer „Richtlinienkompetenz“ für die Universitäts- beziehungsweise Hochschulrektoren. Wenigstens geht der Entwurf der Union dabei nicht so weit wie der Referentenentwurf der Landesregierung, dem zufolge die Rektoren künftig auch „freihändig“ über den Abschluss von Zielvereinbarungen mit der Landesregierung bestimmen können. Damit würden Rektoren dann vollends zu Diktatoren auf Zeit. Bei solchen Modellen, die an das Direktionsrecht eines Unternehmensvorstandes in der Wirtschaft angelehnt sind, wird, wie ich meine, ein wesentlicher Punkt übersehen: In einem Wirtschaftsunternehmen können die Gesellschafter beziehungsweise kann der Aufsichtsrat den Geschäftsführer beziehungsweise den Vorstand jederzeit in die Wüste schicken. Bei einem Rektor mit der Stellung eines Herrschers aller Reußen - darauf läuft das Konzept der Landesregierung ebenso wie tendenziell auch der CDU-Vorschlag hinaus - ist das nicht möglich. Da installiert man für vier beziehungsweise sechs Jahre
Zum Thema „Landeshochschulrat“ habe ich mich schon mehrfach kritisch geäußert. Die Vorliebe der Union für solche Räteorgane ist mir nach wie vor schleierhaft. Ich frage mich: Wie würde die CDU wohl reagieren, falls jemand auf die Idee käme, einen Landesagrarrat zu installieren, besetzt mit sieben Personen, die hauptberuflich nichts mit der Landwirtschaft zu tun haben, aber mit wesentlichen Koordinationsaufgaben für die Landwirtschaftspolitik betraut werden?
Ich bin sicher, die CDU würde mit Herrn Carstensen an der Spitze den ersten schleswig-holsteinischen Bauernkrieg vom Zaun brechen. Für den Hochschulbereich scheint die Union derartige Rätestrukturen jedoch ganz toll zu finden. Das ist wirklich kurios.
Die Begeisterung der Union für Organisationsfragen schlägt sich auch in einer nebelhaften Experimentierklausel nieder, einer Experimentierklausel, die eine Umkrempelung der Gremienstrukturen von Hochschulen gestatten würde. Welchen Sinn aber macht es eigentlich, Hochschulen dauernd mit Organisationsveränderungen in Atem zu halten, statt ihnen die Konzentration auf Forschung und Lehre zu ermöglichen? Der von der CDU vorgeschlagene § 20 a HSG - projektbezogene Vergabe von Mitteln - erlaubt im schlimmsten Falle die Abschaffung der Globalhaushalte durch die Hintertür. Jeder weiß doch, dass die Budgets der schleswig-holsteinischen Hochschulen durch jahrzehntelange Auszehrung bis Unterkante Oberlippe angespannt sind. Wenn man aus diesen Globalbudgets auch noch einen Teil für Projektmittel abknapst, über deren Verteilung dann wieder das Ministerium bestimmt, sind die Budgethoheit und damit ein wesentlicher Teil der gestärkten Hochschulautonomie gleich wieder einkassiert.
Insgesamt kann ich nur sagen: Es gibt eine Reihe von Punkten, denen wir nicht folgen können. Die Beratung dieses Gesetzentwurfs gemeinsam mit dem HSG-Entwurf der Landesregierung im Ausschuss halten wir für einen vernünftigen Weg. Da würden wir uns in einem Durchgang mit beiden Gesetzentwürfen auseinander setzen können.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den dritten großen Baustein zur Veränderung der schleswig-holsteinischen Hochschullandschaft erwarten wir von der Landesregierung noch vor der Sommerpause. Nach den Ergebnissen der Erichsen-Kommission mit den daraus folgenden Zielvereinbarungen hatten wir eine erste Hochschulgesetzänderung zur Einführung der Juniorprofessur. Jetzt geht es um Strukturveränderungen im Management der Hochschulen und um ein neues Verhältnis zwischen Politik und Hochschulen.
Anders als heute Morgen, Herr Kayenburg, als Sie in der Wirtschaftspolitik leider keine eigenen Vorschläge vorweisen konnten, hat die CDU zu diesem Thema einen interessanten Gesetzesvorschlag vorgelegt. Herr de Jager, übernehmen Sie! Reformen sind notwendig, um tatsächlich eine transparente und pünktliche Umsetzung der Zielvereinbarungen zu garantieren. Daher halte ich es für unerlässlich, dass wir den dritten anstehenden Schritt zur Hochschulreform noch in dieser Legislaturperiode machen.
Dies gilt insbesondere für die Medizinische Fakultät und das Uni-Klinikum. Wir erwarten beispielsweise, dass die Neugliederung des Uni-Klinikums in institutsübergreifende Zentren und eine Stärkung der Pflege dieser Institution insgesamt zugute kommt.
Entscheidend ist für uns auch, dass moderne Evaluationsinstrumente dafür sorgen können, die Mittelverteilung nach Leistungen in Forschung und Lehre zu steuern. Dazu gehören nach unserer Ansicht - das haben wir in früheren Debattenbeiträgen schon deutlich gemacht - Parameter wie Frauenförderung, studentische Beteiligung und Technikfolgenabschätzung.
Aber nun zum Gesetzentwurf der CDU. Es steht ein Ereignis im Raum, das uns sehr nachdenklich gemacht hat - Sie haben darüber sicherlich auch nachgedacht, Herr de Jager -: die Nichtwiederwahl des letzten Rektors der Christian-Albrechts-Universität, der sich sehr um die Zielvereinbarungen und den gesamten Prozess der Erichsen-Kommission verdient gemacht hat. Sein erfolgreiches Engagement für den Reformprozess und die Zielvereinbarungen war offensichtlich an der eigenen Hochschule nicht breit und tief genug verankert. Deshalb glauben wir - da haben wir eine Gemeinsamkeit mit Ihnen von der
Wir gehen davon aus, dass Rektorate in ihrer operativen und exekutiven Aufgabenstellung durchaus gestärkt werden sollten. Uns geht der Gesetzentwurf der CDU aber entschieden zu weit. Im Detail sollten wir darüber im Ausschuss sprechen. Wir halten daran fest, dass die Demokratie der Hochschulen nicht ausgehebelt werden darf. Hochschulen sind keine Unternehmen. Ich bin meinen Vorrednern dankbar dafür, dass sie auf diesen Sachverhalt hingewiesen haben, dass sie deutlich gemacht haben, welche gravierenden Unterschiede es zwischen Hochschulen und Unternehmen gibt. Da sollten wir dann auch jeweils passende Strukturen wählen und nichts miteinander vermischen.
Gerade angesichts der langfristigen Haushaltsbindungen durch die Zielvereinbarungen ist es notwendig, dass Landesregierung und Parlament einmal in der Legislaturperiode einen Hochschulplan verabschieden. Das war bisher so in der Planung. Wir sehen keinen Grund, hiervon abzuweichen. Im Gegenteil, durch die Zielvereinbarungen sind wir als Parlament noch mehr gehalten, Rahmenbedingungen zu formulieren; denn sonst bräuchten wir uns gar nicht mehr um die Hochschulpolitik zu kümmern.
Nun komme ich aber zu einem Thema, bei dem ein eindeutiger Dissens mit der CDU besteht. Warum Professorinnen und Professoren keine Präsenzpflicht haben sollen und warum C 4-Fachleute allein vom Rektorat zu wählen sind, leuchtet uns nicht ein. Das leuchtet uns insbesondere nicht ein, wenn diese hochkarätigen Fachleute das Recht bekommen, Studierende auszuwählen. Ich halte es immer noch für ein gutes Recht von Studierenden, sich ihre Hochschule beziehungsweise ihren Studienort und damit auch das Profil, das sie lernen wollen, auszusuchen. Es gibt inzwischen schon eine Reihe von Möglichkeiten für die Hochschulen, Studierende auszuwählen. Wir haben im Augenblick sehr viel stärker, als es vielen bewusst ist, ein Mischmodell. Ich stelle fest, dass einige Hochschulen von diesem Modell wegen des damit verbundenen großen Arbeitsaufwands gar nicht genügend Gebrauch machen. Dass vor diesem Hintergrund das Ganze umgedreht werden soll, leuch
tet uns überhaupt nicht ein. Ich meine, die jetzigen Möglichkeiten sollten erst einmal voll ausgenutzt werden und es sollten in diesem Bereich nicht schon gleich wieder größere Einschränkungen vorgenommen werden.
Last, but not least: Der Vorschlag der CDU, Trimester statt Semester einzuführen, kann nur realisiert werden, wenn der ökonomische Zwang vieler Studierender zu jobben entfällt. Insofern ist das eine Sache, die wir nicht auf Landesebene, sondern anderswo regeln müssen.
Ich finde es interessant, sich mit dem Entwurf der CDU auseinander zu setzen. Ich freue mich auf den Entwurf der Landesregierung. Ich glaube, wir werden dazu noch vor der Sommerpause eine spannende Debatte haben.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Lage ist ernst, also schotten wir uns ab. - Dies könnte, provozierend gesagt, vielleicht das Motto eines Teils des CDU-Antrags sein; denn die Mittel sind knapp. Anscheinend hat die CDU vor, den Zugang zu weiterführender Bildung einzuschränken. Ich denke, dabei verkennt man den Trend, der durch die geburtenschwachen Jahrgänge vorgegeben ist. Es werden sich künftig noch weniger als jetzt für ein Studium interessieren. dpa-Bildungskorrespondent Karl-Heinz Reith schreibt dazu in einem Artikel unter der Überschrift „Politik ohne Visionen“:
„Keine Hochschule ist in Deutschland von ihren Strukturplanungen her auf den gravierenden demographisch bedingten Bewerberrückgang in den nächsten Jahren vorbereitet.“
Wir müssen also das Interesse der jungen Menschen am Studieren wecken und dürfen ihnen nicht erzählen, dass sie vielleicht nicht zum Studieren taugen.
Die Diskussion über die Zulassung zum Studium ist nicht neu. Es hat dazu mehrere Landtagsdebatten gegeben, auch eine über die Zukunft der Zentralen Vergabestelle, ZVS. Der SSW meint dazu, dass die
Hochschulen die Möglichkeit erhalten sollten, bei zulassungsbeschränkten Studiengängen einen Teil der Studierenden nach eigenen Kriterien auszuwählen.
Das läuft ja schon, das wissen wir. Neben der Auswahl der Hochschulen muss es aber auch weiterhin politisch definierte Auswahlkriterien geben. Die ZVS spielt hierbei weiterhin eine wichtige Rolle und muss erhalten bleiben.
Die Interessen der Hochschulen an Auswahl dürfen nicht gegen Kriterien der Chancengleichheit ausgespielt werden.
Aus dem Gesetzentwurf der CDU geht weiter hervor, dass sie die Rektorate stärken will. Auch die Erichsen-Kommission sprach dies aus. Der SSW kann nachvollziehen, dass Universitäten ein Interesse daran haben könnten, die Leitung zu stärken. Aber eine Universität ist keine dem Umsatz verpflichtete Firma. Sie hat eine allgemein-gesellschaftliche Aufgabe, nämlich die Bildung der Menschen. Nicht umsonst gibt es neben dem Rektorat verschiedene Gremien und daher darf die Stärkung des Rektorats nicht bedeuten, dass die Demokratie an der Universität ausgehöhlt wird.
In ihrem Gesetzentwurf schlägt die CDU auch die Einführung eines Landeshochschulrates vor. Der Kollege Klug hat dazu schon Wesentliches gesagt. Der SSW meint, dass die Gründung eines Hochschulbeirats mit einer beratenden Funktion zur Verbesserung der Zusammenarbeit und zur Koordination zwischen den Hochschulen des Landes vielleicht sinnvoll sein könnte. Denn es ist ja deutlich, dass wir Lotsen brauchen, die dafür sorgen, dass die Hochschulen in Schleswig-Holstein nicht auf Kollisionskurs geraten. Daher macht es Sinn, zukünftig einen Hochschulbeirat einzurichten, der diese mit einer übergeordneten Sicht auf die Hochschullandschaft in Schleswig-Holstein beratend vertritt.
So ein Beirat könnte als Unterstützung der Hochschulen bei der weiteren Umsetzung der Vorschläge der Erichsen-Kommission mitwirken. Als Beispiel für ein mögliches Betätigungsfeld des Hochschulbeirats kann ich den Umzug des Ausbildungszweiges Maschinenbau von der Fachhochschule Westküste an die FH Flensburg nennen. Hier hätte eine vermittelnde Instanz zwischen den beiden Fachhochschulen und dem
- Ja, es gibt einen Moderator, aber ein Beirat könnte vielleicht mehr bewirken. Denn bis jetzt ist leider noch nichts Richtiges geschehen.
Zur Einführung von Trimestern kann ich nur sagen, dass ich kaum einen Studierenden kenne, der die vorlesungsfreie Zeit nur für das Privatvergnügen nutzt. Es wird an den meisten Universitäten vorausgesetzt, dass die Studierenden von Bachelor-MasterStudiengängen diese Zeit zum größten Teil zum Schreiben von Hausarbeiten und zur Durchführung nötiger Praktika nutzen. So genannte Semesterferien sind keinesfalls verplemperte Zeit. Die Einführung von Trimestern steht bei uns wirklich nicht an erster Stelle.
Vor dem zweiten Schritt kommt der erste. Bevor sich der Landtag mit der Straffung von Studienzeiten beschäftigen kann, müssen die Rahmenbedingungen für Studierende verbessert werden.