Protocol of the Session on March 10, 2004

Herr Qualen wies richtigerweise daraufhin, dass es mit der verfassungsrechtlichen Stellung des Landesrechnungshofs als selbstständige oberste Landesbehörde nicht vereinbar ist, auf Fragen der Abgeordneten zu antworten - und das, obwohl es ja ein verfassungsrechtlich garantiertes Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Landesregierung gibt. Das ist eben der Punkt.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Kann es angehen, dass ehemalige Präsidenten des Landesrechnungshofs nicht den gleichen Regelungen unterliegen wie ehemalige Minister, Staatsekretäre und Beamte der Landesregierung?

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Die Ausschussmehrheit und der SSW waren der Auffassung, dass das nicht angehen kann. Deshalb wurde der Wissenschaftliche Dienst des Landtages beauftragt, einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf zu Beseitigung dieser Regelungslücke zu erarbeiten. Dieser Vorschlag liegt jetzt als Gesetzentwurf vor und beinhaltet im Grunde eine Mitteilungspflicht des Landesrechnungshofs. Er zielt darauf ab, dass der Landesrechnungshof den Finanzausschuss des Landtages nicht nur über die Tätigkeit ehemaliger Mitglieder des Landesrechnungshofs informiert, sondern auf Verlangen auch nähere Auskunft gibt und die Akten dazu herausgibt.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die amtierenden Mitglieder des Landesrechnungshofs eine genehmigungspflichtige Tätigkeit nur mit Zustimmung des Finanzausschusses übernehmen. Ich möchte dabei unterstreichen, dass der vorliegende

(Anke Spoorendonk)

Gesetzentwurf in keinster Weise die Unabhängigkeit des Landesrechnungshofs infrage stellt.

(Beifall der Abgeordneten Ursula Kähler [SPD], Günter Neugebauer [SPD] und Mo- nika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

Im Gegenteil, er stärkt die Institution des Landesrechnungshofs, da ehemalige Mitglieder so nicht mehr einem falschen Verdacht ausgesetzt werden können. Daher möchte ich klarstellen: Keiner hat hier behauptet - ich zumindest nicht -, dass die neue berufliche Tätigkeit von Dr. Korthals im Widerspruch zu den entsprechenden Regelungen im Landesbeamtengesetz steht. Da aber von Seiten des Landesrechnungshofs keine näheren Angaben zu diesen Tätigkeiten gemacht wurden, konnte nicht einmal der Wissenschaftliche Dienst des Landtages eine abschließende Beurteilung abgeben. Ich denke, das muss in Zukunft vermieden werden.

(Beifall der Abgeordneten Ursula Kähler [SPD] und Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Man kann sich doch nicht hier hinstellen und einfach über alles reden. Das geht doch nicht, man muss sich doch zum Thema äußern.

(Beifall beim SSW sowie der Abgeordneten Ursula Kähler [SPD], Günter Neugebauer [SPD] und Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich erteile das Wort jetzt Frau Ministerpräsidentin Simonis. Ich weise daraufhin: Ursprünglich war eine Redezeit der Regierung nicht vorgesehen, sodass damit die Aussprache erneut eröffnet ist und jeder Fraktion wieder die Hälfte der Redezeit zusteht. Ich werde die zweieinhalb Minuten zustehende Redezeit dann auf drei Minuten aufrunden. Frau Ministerpräsidentin, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Erlauben Sie mir bitte eine Richtigstellung. Durch den Abgeordneten Arp wurde hier zweimal behauptet, Staatssekretär a. D. Gärtner habe bei der Ausübung seiner Nebentätigkeit sich nicht an die von Recht und Gesetz vorgeschriebenen Regeln gehalten. Herr Staatssekretär a. D. Klaus Gärtner ist seiner Anzeigepflicht nachgekommen wie gesetzlich vorgeschrieben. Er hat seine beabsichtigte Tätigkeit dem zuständigen Dienstherrn, also der Che

fin der Staatskanzlei, gemeldet. Diese wurde dann abschließend von der zuständigen Abteilung - nicht von mir - geprüft und genehmigt. Seine Nebeneinkünfte meldet Staatssekretär a. D. Klaus Gärtner dem Landesbesoldungsamt.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nach § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung erhält Frau Abgeordnete Kähler das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen von der CDU und auch von der FDP, Sie sollten hier den Ball wirklich ein bisschen flach halten.

(Zuruf des Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU])

- Herr Kayenburg, ich würde an Ihrer Stelle ein bisschen vorsichtig sein

(Lachen bei CDU und FDP - Martin Kayen- burg [CDU]: Wo bin ich hier eigentlich?)

mit Ihren Äußerungen, die Sie hier heute gemacht haben. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass der Präsident, von dem Sie gesagt haben, dass man ihm hier ganz offensichtlich an die Wäsche wolle, von dieser Landesregierung, und zwar ausschließlich von der SPD, vorgeschlagen worden ist als Landesrechnungshofpräsident. Es war die SPD-Fraktion, die das damals getan hat. Tun Sie nicht so, als ob wir traurig darüber gewesen wären. Im Gegenteil, nehmen Sie doch einfach zur Kenntnis, dass der Landesrechnungshofpräsident wie der gesamte Landesrechnungshof Partner des schleswig-holsteinischen Parlaments ist.

(Martin Kayenburg [CDU]: Sie verhalten sich aber nicht so! Das ist doch das Prob- lem!)

- Lesen Sie doch bitte alle Voten des Finanzausschusses beziehungsweise des Parlamentes nach, die hier immer einstimmig gefasst worden sind. Man kann sagen, zu 99 % sind alle Voten einstimmig gefasst worden, und zu 99 % sind die Einlassungen, die der Landesrechnungshof in kritischen Punkten gemacht hat, vom Finanzausschuss und vom Plenum gemeinsam beschlossen und auch akzeptiert worden.

Ich bin der Frau Kollegin Spoorendonk sehr dankbar, dass sie den Ablauf klar gestellt hat, dass es nicht darum geht, hier eine Person in Misskredit zu brin

(Ursula Kähler)

gen, sondern dass es in der Tat darum geht, eine ganz offensichtliche Gesetzeslücke zu schließen, um zu vermeiden, dass für die Zukunft solche Diskussionen hier geführt werden müssen.

(Zuruf des Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU])

- Herr Kayenburg, das Landesrechnungshofgesetz in seiner Änderung habe ich damals im Wesentlichen für meine Fraktion eingebracht, erzählen Sie hier also nicht so einen Schwachsinn.

(Lachen und Zurufe bei der CDU: Oh, oh! - Weiterer Zuruf von der CDU: Das kann doch wohl nicht wahr sein! Das bleibt ungesühnt?)

Darf ich darauf hinweisen, dass das Wort „Schwachsinn“ nicht unbedingt zum parlamentarischen Sprachgebrauch gehört.

(Weitere Zurufe von der CDU)

- Das entscheidet das Präsidium.

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Dr. Garg.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich habe mich wegen zwei Punkten gemeldet, erstens wegen der angeblichen Einvernehmlichkeit im Finanzausschuss. Ich weiß ja nicht, in welchem Finanzausschuss Sie, Frau Kollegin Spoorendonk, Sie, Frau Kollegin Heinold, und Sie, Frau Kollegin Kähler, oder Sie, Herr Kollege Neugebauer, gesessen haben, von Einvernehmlichkeit kann mitnichten die Rede sein. Ich darf daran erinnern, dass es ein Rechtsgutachten über das Verhalten des Landesrechnungshofpräsidenten a. D. Korthals gab, das angeblich die SPD-Landtagsfraktion beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben hatte. Immer dann, wenn der Kollege Arp oder ich gebeten haben, uns dieses Gutachten zugänglich zu machen, konnte der Kollege Neugebauer darauf verweisen, dass dummerweise just zu diesem Zeitpunkt der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Herr Astrup, nicht im Raume sei und er ihn deswegen nicht fragen könne und er deswegen das Gutachten nicht zugänglich machen könne.

(Beifall bei FDP und CDU)

Aus diesem Grund und nur aus diesem Grund hat dann der Ausschuss selbstverständlich einvernehmlich beschlossen, dass wir ein zweites Gutachten vom

Wissenschaftlichen Dienst anfordern müssen, aber deswegen, weil die SPD uns ihr Gutachten nicht zugänglich gemacht hat. Das ist ihr gutes Recht, aber heute so zu tun, als ob Einvernehmlichkeit in der Sache gewesen sei, das ist, mit Verlaub, schon etwas frech.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Wenn Sie ehrlich sind, Herr Kollege Neugebauer und die Kolleginnen und Kollegen, zumindest die, die für die Sozialdemokraten im Ausschuss sitzen, würden Sie zugeben, dass die gesamte Debatte durch einen sozialdemokratischen Informationsbrief des Kollegen Neugebauer ausgelöst wurde, der in einem abschließenden Satz dem ehemaligen Landesrechnungshofpräsidenten vorwarf, er habe durch sein Verhalten dem Ansehen des Landesrechnungshofes erheblichen Schaden zugefügt. Herr Kollege Neugebauer konnte in vier Sitzungen des Finanzausschusses nicht ein einziges Mal belegen, dass dieser Schaden eingetreten ist.

(Beifall bei FDP und CDU)

Aus diesem Grund finde ich es wirklich unerhört, dass Herr Neugebauer, der der Einzige ist, der dem Ansehen des Landesrechnungshofes wirklich Schaden zugefügt hat, nämlich durch seine vorschnelle Pressemitteilung,

(Beifall bei der CDU)

damit er davon wieder herunterkommt, hier einen Gesetzentwurf ernsthaft zur Beratung vorlegt und behauptet, es sei eine Gesetzeslücke identifiziert worden. Meine Damen und Herren, das grenzt an einen Missbrauch des Parlaments. Es gibt mitnichten eine Regelungslücke. Die Lücke, lieber Herr Kollege Neugebauer, liegt in diesem Fall ganz woanders; da würde ich noch einmal bei Ihnen suchen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Das Wort zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Neugebauer.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Aufregung auf der - ehemals nach der alten Sitzordnung - rechten Seite des Hauses ist sehr erstaunlich,

(Martin Kayenburg [CDU]: Sie sind also doch von gestern! - Weitere Zurufe von der CDU: Er lebt in der Vergangenheit!)

(Günter Neugebauer)

um nicht zu sagen, verräterisch, Herr Kayenburg. Ich nehme Ihnen ja nicht übel, dass Sie nicht auf dem Stand der Diskussion im Finanzausschuss sind, aber ich nehme Ihnen wirklich übel, dass Sie ohne Kenntnis der Rechtslage und der Diskussionen, die wir gehabt haben, sich in dieser Art und Weise - fast müsste man sagen, aber das wäre unparlamentarisch, unflätig - an dieser Diskussion beteiligen.