Protocol of the Session on March 10, 2004

Jetzt haben wir einen Vorschlag vom Wissenschaftlichen Dienst, von Juristen.

(Zuruf des Abgeordneten Werner Kalinka [CDU])

- Herr Kalinka, da kann man nur noch lachen.

Jetzt haben wir also einen Vorschlag von Juristen. Im Finanzausschuss - um Ihnen das zu berichten, denn die meisten von Ihnen waren ja nicht dabei - haben Grüne und SPD gesagt, dass sie diesen Vorschlag des Wissenschaftlichen Dienstes, das Gesetz des Landesrechnungshofs zu ändern, als ihren eigenen Vorschlag für eine Gesetzesänderung zu einer Ersten Lesung in den Landtag einspeisen wollen, damit wir das dann im Finanzausschuss und im Innen- und Rechtsausschuss ordnungsgemäß beraten und bewerten können. Zu diesem Vorschlag von Rot-Grün haben CDU und FDP geschwiegen.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

(Monika Heinold)

Nichts von wegen datenschutzrechtliche Bedenken, auch kein Hinweis darauf, dass das juristisch nicht Ordnung oder gar ganz gefährlich sei oder dass - was Sie hier sagten - das alles eine Kampagne sei. Alles das ist dort nicht gefallen.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Lesen Sie mal das Protokoll! - Zuruf des Abgeordneten Wolf- gang Kubicki [FDP])

Wenn ich heute hier die Debatte verfolge, bin ich etwas erstaunt. Immer, wenn wir eine Debatte über Nebentätigkeit führen, sind die Vertreterinnen und Vertreter der CDU die ersten, die parlamentarische Untersuchungsausschüsse einrichten. Wenn es aber darum geht, nur zu überlegen, ob wir vielleicht Nebentätigkeiten von Präsidenten des Landesrechnungshofs zukünftig für das Parlament transparent machen wollen

(Martin Kayenburg [CDU]: Von ehemaligen, nun bleiben Sie mal bei der Wahrheit!)

- von ehemaligen, vielleicht auch von zukünftigen -,

(Martin Kayenburg [CDU]: Nein, das sind immer ehemalige, auch die zukünftigen!)

dann stellen CDU und FDP dem Landesrechnungshof sofort einen Persilschein aus und sagen: Bloß nicht hinschauen, das ist ja der Landesrechnungshof.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Ach, Frau Hei- nold! - Zuruf des Abgeordneten Martin Kay- enburg [CDU])

Meine Damen und Herren, ich bin mehr als erstaunt über die heutige Debatte. Und wenn Herr Arp dann auch noch sagt, unter diesen Bedingungen sei er nicht bereit, irgendetwas zu machen oder irgendeinem Vorschlag zuzustimmen,

(Beifall des Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU])

weiß ich nicht, ob Sie sich durchgelesen haben, worum es heute geht.

(Martin Kayenburg [CDU]: Sie haben es wieder nicht kapiert!)

Es geht heute überhaupt nicht um eine Zustimmung zu irgendeinem Papier, sondern es geht um die Überweisung eines Gesetzesentwurfs in einen Ausschuss. Sie haben selbst gesagt, das Sie damit einverstanden seien, diesen Entwurf logischer Weise in das parlamentarische Verfahren einzuspeisen. Sie sind damit einverstanden. Insofern geht es heute überhaupt nicht darum, unter irgendwelchen Bedingungen irgendetwas zu verabschieden.

(Glocke der Präsidentin)

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Arp?

Nein, ich habe nur noch 45 Sekunden Redezeit und möchte meinen Satz zu Ende führen.

Wir haben einen Gesetzentwurf eingebracht, den werden wir im Innen- und Rechtsausschuss und im Finanzausschuss ordnungsgemäß beraten und werden prüfen, ob er rechtlich haltbar ist. Wenn er rechtlich in Ordnung ist, wird es unsere Intention sein, ihn in Zweiter Lesung dann auch zu verabschieden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Spoorendonk.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte im Finanzausschuss zum Thema Korthals fand ich überhaupt nicht prickelnd. Ich teile aber die Auffassung der Kollegin Heinold, dass ich den Eindruck habe, mich heute irgendwie im falschen Film zu befinden.

Natürlich ist es so, dass die neue berufliche Tätigkeit des ehemaligen Präsidenten des Landesrechnungshofs der Auslöser dieser Gesetzesinitiative war. Aber dennoch vertritt der SSW die Auffassung, dass es sich dabei nicht um eine Lex Korthals handelt,

(Zuruf von der FDP: Was denn sonst! - Zuru- fe von CDU und FDP: Ach, ach!)

sondern um eine echte Regelungslücke im Landesrechnungshofgesetz.

Die Tätigkeit von Dr. Korthals als Geschäftsführer der Treuhand Consult KG, die sich unter anderem mit Beratungen im kommunalen Bereich beschäftigt, war nur der Anlass dazu, dass wir im Finanzausschuss auf diese Problematik aufmerksam wurden.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Karl- Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

Worum geht es eigentlich?

(Zurufe von der FDP)

(Anke Spoorendonk)

- Ja, die Frage muss ich vor dem Hintergrund der Redebeiträge stellen, die von Ihnen gekommen sind.

(Beifall der Abgeordneten Ursula Kähler [SPD] und Günter Neugebauer [SPD])

Laut Landesbeamtengesetz gibt es eine Anzeigepflicht für den Personenkreis der Ruhestandsbeamten und früheren Beamten mit Versorgungsbezügen, die eine Beschäftigung oder eine Erwerbstätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses eingehen. Vorraussetzung für eine Anzeigepflicht ist, dass der ehemalige Beamte außerhalb des öffentlichen Dienstes eine Beschäftigung oder Erwerbungstätigkeit aufnimmt, die mit der im Konkurrenzzeitraum ausgeübten Tätigkeit - -

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wie ist die denn verletzt worden, die Anzeigepflicht? - Weite- re Zurufe von CDU und FDP)

- Ich zitiere einfach einmal ein bisschen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das bestreitet ja auch keiner!)

- Nun hör doch endlich mal zu!

(Beifall der Abgeordneten Ursula Kähler [SPD] und Günter Neugebauer [SPD] - Zuru- fe von FDP und CDU)

Sie gilt also bei Tätigkeiten, die mit der im Konkurrenzzeitraum ausgeübten Tätigkeit in Zusammenhang stehen und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können. So steht es da. Nach Entgegennahme der Anzeige muss die zuständige oberste Dienstbehörde diese Erwerbstätigkeit untersagen, wenn dadurch dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Durch die Untersagung soll verhindert werden, dass das Amtswissen eines früheren Beamten bei Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes für private Zwecke genutzt wird. Die entsprechenden Regelungen des Landesbeamtengesetzes gelten auch für den Landesrechnungshof und somit für den ehemaligen Präsidenten des Landesrechnungshofs.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist doch un- streitig!)

- Das ist unstreitig, so weit so gut.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kayenburg?

Nein, ich will das hier zu Ende führen.

Als die Beratertätigkeit von Dr. Korthals Ende letzten Jahres bekannt wurde, hat sich der Finanzausschuss in mehreren Sitzungen - das habe ich schon angesprochen - damit beschäftigt. Der amtierende Präsident des Landesrechnungshofs hat dabei dem Ausschuss versichert, dass die Tätigkeit von Dr. Korthals nach § 85 a des Landesbeamtengesetzes geprüft wurde und dass weder eine Anzeigepflicht besteht, noch dienstliche Interessen durch die Beratertätigkeit im Sinne von § 85 a des Landesbeamtengesetzes und so weiter beeinträchtigt werden.

Allerdings verweigerte er mit Hinweis auf die besondere verfassungsrechtliche Stellung des Landesrechnungshofs und aus datenschutzrechtlichen Gründen jede weitere Auskunft auf Nachfrage der Mitglieder des Finanzausschusses. Das ist alles nachzulesen.

(Beifall der Abgeordneten Ursula Kähler [SPD])