Das liegt an den natürlichen Bedingungen. Das liegt natürlich auch an der guten Ausbildung unserer Landwirte und an anderen Faktoren mehr. Dabei ist gleichzeitig eine sinkende Rentierlichkeit im Forstsektor zu beobachten. Es ist daher verständlich, dass wir insbesondere im Privatwaldsektor nur minimale Neuwaldbildungen beobachten können. Ich hoffe, dass mit den Mitteln aus der GruWAG-Erhöhung die Neuwaldbildung gesteigert werden kann. Dort, wo es möglich ist, sollte nach natürlicher Sukzession der Forstsaatkultur der Vorzug vor Anpflanzungen gegeben werden. Dies nicht zuletzt auch aus Kostengründen, sodass wir durch diese modernen Methoden zu mehr Neuwaldbildung kommen.
Immer noch stellt der Verbiss durch zu hohe Wildbestände ein großes Problem dar. Dies ist ein Problem, das vom Menschen gemacht ist. Das müssen wir mit effizienten Jagdmethoden durch intensivierten Abschuss lösen. Dies immer wieder zu beklagen, hilft nicht. Da erwartet meine Fraktion Fortschritte.
Aus dem Bericht wird ersichtlich, dass die Altersstruktur der heimischen Waldbestände die Einträglichkeit des Waldbaus derzeit nicht gerade fördert. Während unsere Gesellschaft immer älter wird, ist der Wald in Schleswig-Holstein jung. Der Anteil heimischer Bäume ist mit 47 % im Bundesvergleich sehr gut. Ich glaube, das Saarland liegt als einziges Bundesland vor uns. Allerdings überwiegt der Nadelholzanteil und sollte durch Umbau weiter reduziert werden. Fichtenmonokulturen erreichen statistisch zu 100 % ihre Hiebreife nicht. Ich frage mich manchmal, warum diese von interessierten Kreisen immer noch als „Brotbaum“ befürwortet werden. Erfreulich ist: 47 % der Waldflächen des Landes SchleswigHolstein - die Landesforsten Lübeck, Lauenburg, Mölln und andere - werden nach Kriterien bewirtschaftet, die dem Begriff der Nachhaltigkeit und der Naturnähe alle Ehre machen.
Das FSC-Siegel finden Sie sowohl auf den Rohstoffprodukten als auch auf vielen Verarbeitungsprodukten.
Ein weiteres sehr positives Beispiel ist die Waldpädagogik. Neben dem sehr bekannten Angebot des ErlebnisWaldes Trappenkamp - mit Besucherzahlen wie das Multimar Wattforum - nimmt SchleswigHolstein bei den Schulwäldern bundesweit eine Spitzenstellung ein. Wir haben mehr als 50 Wald- und Naturkindergärten. Das passt zu unserer Politik: Schleswig-Holstein - ein Land für Kinder, ein Land mit Zukunft.
Es ist noch viel zum Thema Wald zu sagen. Wir werden uns insbesondere im Plenum sicherlich noch mit dem Waldgesetz beschäftigen. Über den Bericht werden wir im Ausschuss diskutieren. Darauf freue ich mich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Obwohl der Zeitraum von sechs Jahren für den Wald nur eine kleine Zeitspanne darstellt, muss man erkennen, dass in diesem Bericht seit dem Fünften Forstbericht von 1998 in diesem Bereich viel geschehen ist. Ich will hier vorwegnehmen, dass nicht alles positiv ist. Das macht der Sechsten Forstbericht auch deutlich. Was den Schadenszustand unserer Wälder angeht, so hat sich in den letzten Jahren keine spürbare Verbesserung eingestellt. Seit Beginn der Waldschadenserhebung hat sich der Zustand unserer Wälder konstant verschlechtert. Aber nicht nur die Schadstoffeinträge setzen unseren Wäldern zu, auch die großen Stürme „Anatol“ und „Anna“ haben nachträglich ihre Spuren hinterlassen. Letzteres ist zwar natürlich bedingt, aber ein kranker Wald reagiert auf solche Kalamitäten anfälliger als ein gesunder Wald.
Die Sturmwürfe haben aber nicht nur Schäden in den Forsten hinterlassen. Ihre Auswirkungen schlagen sich auch erheblich auf den Holzmarkt nieder. Die Dimension des Schadens durch „Anatol“ ist enorm. So entspricht der Sturmholzanfall fast einem Viertel des regulären jährlichen Holzeinschlags in SchleswigHolstein. In den landeseigenen Wäldern entstanden etwa 270 ha Kahlfläche. Der Sturm hat zwar vorübergehend für steigende Einnahmen gesorgt, aber er hat auch mit dazu geführt, dass die Holzpreise anschließend in den Keller gegangen sind.
Auch die Stürme in Süddeutschland haben ihre Auswirkungen auf den Holzmarkt. Daher mussten auch dort enorme Sturmholzmengen eingelagert werden. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass sich die Vermarktung dieses Holzes voraussichtlich bis Ende dieses Jahres hinziehen wird. Das wird sich auch auf die wirtschaftliche Situation unserer Betriebe hier in Schleswig-Holstein auswirken.
Dazu kommt dann noch die schlechte konjunkturelle Situation, in der wir uns zurzeit befinden. Insbesondere gilt das für die Baukonjunktur, die sich auch negativ auf die betriebswirtschaftliche Situation der Forstbetriebe auswirkt. Vor diesem Hintergrund ist es begrüßenswert, dass die meisten Waldbesitzenden ihren Wald trotz der zurzeit ungünstigen Ertragslage nach wie vor selbst bewirtschaften und als Betriebsbestandteil erhalten wollen. Private und kommunale Waldbesitzende haben zwar im Berichtszeitraum von 1998 bis 2002 Fördermittel von insgesamt 21,1 Millionen € bekommen, aber dies konnte die
Erfreulich ist hingegen, dass im Berichtszeitraum mit der Förderung der Neuwaldbildung in Höhe von 6,4 Millionen € allen Anträgen auf Förderung der Investitionskosten und Gewährung der Erstaufforstungsprämien entsprochen werden konnte. Weniger erfreulich ist aber, dass wir es im Berichtszeitraum nicht geschafft haben, jährlich mindestens 1.000 ha neuen Wald zu schaffen, um so die 12 % Waldanteil zu erreichen. Leider konnten hier nur durchschnittlich 310 ha jährlich aufgeforstet werden. Mit einer derartigen Entwicklung werden wir das gesetzte Ziel, nämlich bis zum Jahr 2010 einen Waldanteil von 12 % zu haben, nicht erreichen. Dies ist bedauerlich. Damit wird Schleswig-Holstein auch weiterhin das waldärmste Flächenland Deutschlands bleiben.
Es ist aber erfreulich, dass die Landesregierung zwecks Neuwaldbildung Mittel aus der GruWAG in ihr Biotopwaldprogramm steckt.
Dies wird uns mit jährlich 100 ha zwar nicht weit nach vorn katapultieren, aber es zeigt, dass die Landesregierung erfinderisch handelt, um dem gesteckten Ziel näher zu kommen. Lieber Kollege Ehlers, auch das hat etwas mit Grundwasserschutz zu tun, wenn wir Mittel aus dieser Abgabe in die Neuwaldbildung stecken. Das ist purer Grundwasserschutz, den wir hier leisten.
Um den Wald und die Forstwirtschaft für die Zukunft nachhaltig und naturnah zu sichern, hat die Landesregierung bereits den Weg der Zertifizierung eingeschlagen. Hiermit verpflichtet sich die Landesregierung, bei der forstlichen Bewirtschaftung des Waldes ökologische, wirtschaftliche und soziale Standards einzuhalten. Diesen Schritt begrüßen wir. Wir sehen insbesondere in der naturnahen Bewirtschaftung die Möglichkeit, unsere Wälder zu stabilisieren.
Daher begrüßen wir auch die zwischen Landesregierung und Privatwaldbesitzern getroffenen Maßnahmen, die auf Vertragsnaturschutz im Wald abzielen. Hervorheben möchte ich hierbei insbesondere die erfolgreichen Verhandlungen zwischen der Landesregierung und dem schleswig-holsteinischen Waldbesitzerverband.
Die im Dezember letzten Jahres abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen über NATURA-2000-Gebiete stellen eine wichtige Grundlage zum finanziellen Ausgleich für erforderliche Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen in diesen Gebieten dar. Hier waren die Waldbesitzer nach vorherigen umfangreichen
Gesprächen mit dem Umweltministerium gewillt, freiwillige Vereinbarungen einzugehen. Diesen Weg begrüßt auch der SSW, denn nur so schafft man in der Bevölkerung die Basis und die Akzeptanz für den europäischen Naturschutz. Naturschutz ist hier auch Waldschutz und Schutz der Lebensgrundlagen. Dem sollten wir uns verpflichtet fühlen.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Herr Kollege Hopp zieht seine Wortmeldung nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung im Gesamtinteresse zurück. Ich schließe die Beratung.
Es ist beantragt worden, den Bericht federführend an den Umweltausschuss und mitberatend an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wahl der Mitglieder zur 12. Bundesversammlung Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 15/3217 Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/3222 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 15/3224 Wahlvorschlag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/3237
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über die Wahlvorschläge abstimmen und schlage Ihnen hierfür offene Abstimmung vor. - Dem wird nicht widersprochen. Dann werden wir so verfahren.
Ich weise darauf hin, dass nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete nur eine Stimme zu vergeben hat.
Ich will ferner darauf hinweisen, dass die erforderlichen Stimmenzahlen für die einzelnen Vorschläge folgende sind: Für den Vorschlag der FDP-Fraktion sind vier Stimmen ausreichend. Für den Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind vier Stimmen ausreichend. Für den Vorschlag der CDU-Fraktion sind 30 Stimmen ausreichend. Für den Vorschlag der SPD und der Abgeordneten des SSW sind 41 Stimmen ausreichend. - So weit die Hinweise.
Zunächst rufe ich den Wahlvorschlag der Fraktion der FDP, Drucksache 15/3217, auf. Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Dieser Wahlvorschlag vereinigt sechs Stimmen auf sich.
Ich rufe den Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/3222, auf. Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Der Wahlvorschlag vereinigt fünf Stimmen auf sich.
Ich rufe den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/3224, auf. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Der Wahlvorschlag vereinigt 32 Stimmen auf sich.
Ich rufe jetzt den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 15/3237, auf. Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Danke. Dieser Wahlvorschlag vereinigt 42 Stimmen auf sich.
Damit sind die vom Schleswig-Holsteinischen Landtag zu wählenden Mitglieder der Bundesversammlung entsprechend der Vorschläge der Fraktionen gewählt. - Der Tagesordnungspunkt ist erledigt.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen im Land Schleswig-Holstein (Juristenausbildungsge- setz - JAG)
Zur Berichterstattung erteile ich der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Schwalm, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem durch Plenarbeschluss vom 28. August 2003 überwiesenen Gesetzentwurf in drei Sitzungen, zuletzt in seiner Sitzung am 18. Februar 2004, befasst und eine schriftliche Anhörung durchgeführt.
Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der CDU, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der Drucksache 15/3197 anzunehmen.
Das ist die vom Ausschuss empfohlene Fassung. - Ich danke der Frau Berichterstatterin für diesen Bericht. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute wird in zweiter Lesung das Gesetz über die Ausbildung von Juristinnen und Juristen im Land Schleswig-Holstein verabschiedet. Es wird auch Zeit, denn das Bundesrahmengesetz ist seit dem 1. Juli 2003 in Kraft und viele andere Bundesländer haben die Umsetzung des Rahmenrechts in Landesrecht bereits abgeschlossen.