Ingrid Franzen
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob es uns wie bei dem vorherigen Tagesordnungspunkt gelingt. Da waren wir eigentlich vorbildlich und gut. Deswegen zwei Sätze, die wir alle als Überschrift haben könnten: Alle Demokraten - sowieso dieses Landtages - sind für Opferschutz. Alle Demokraten sind für optimale Aufklärung von Straftaten. - Mit dieser Überschrift müssten wir alle uns doch identifizieren können. Das kann doch nicht das Problem sein, auch wenn man sich über die Mittel
austauscht, die wir verwenden wollen, um dort hinzukommen.
Diese Überschriften müssen da sein. Wenn das so ist, bin ich beruhigt. Trotzdem will ich Ihre Motivation für diese Diskussion aufgreifen.
Zu Ihnen, Herr Schlie: Sie sind aus meiner Sicht zweimal fachlich falsch eingestiegen. Ich sage das hier einmal so deutlich. Es ist immer eine relative Sache. Sie haben die Aufklärungsquote gelobt, die auch beachtlich ist - ich habe das mitgeschrieben -, aber Sie haben nicht gesagt: bei bestehender Rechtslage.
Das ist die Aufklärungsquote. Das ist doch wunderbar. Das muss man dazu sagen.
Sie haben den Fahndungserfolg bei Moshammer gelobt. Das ist schon tausendmal gesagt worden. Auch dies ist geschehen bei bestehender Rechtslage.
Das Einzige, das an der Gesamtdebatte in der Öffentlichkeit, in Fernsehdiskussionen bemerkenswert ist, ist, dass es den Fans der Erweiterung von DNAAnalysen gelungen ist, diesen Fall, der nicht für diese Diskussion taugte, für diese Diskussion zum Anlass zu nehmen. Das ist bemerkenswert, sonst gar nichts.
Warum ich nach vorn gegangen bin und was mich ärgert, insbesondere in öffentlichen Diskussionen auch im Fernsehen, die sonntags, auch noch schlecht geleitet, stattfinden, ist, wie mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts umgegangen wird. Es stimmt nicht, wenn Sie sagen, dass die DNA-Analyse nach jetziger Gesetzeslage die informationelle Selbstbestimmung nicht einschränkt. Das stimmt nicht. Hier werden Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts verletzt. Ich muss sie nicht noch einmal zitieren. Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Organ in unserem Staat, der so genannten dritten Gewalt; es ist unabhängig; es gilt für alle, für alle Politiker, egal welcher Couleur, für alle Fachminister und auch für alle Verbände.
Ich finde es schrecklich, wenn es in einer öffentlichen Diskussion - ich meine jetzt nicht diese hier, sondern ich meine die Fernsehdiskussion vom Sonntag - fast nur noch einem Rechtsprofessor obliegt, dieses Verfassungsgericht mit seinen Leitsätzen zu verteidigen. Dann sind wir weit gekommen, meine Damen und
Herren. Das darf uns nicht passieren, hier schon gar nicht!
Die Strafprozessordnung ist eine Regelung des Staates für den Umgang mit Verdächtigen, Angeklagten, mit Straftätern, und zwar auf dem Wege zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Wir als Parlament sollten auch nie vergessen: Rechtskräftig verurteilen nur unsere Gerichte und sonst niemand, nicht die „Bild“Zeitung und auch keine anderen Medien. Und es ist eine Frage der Qualität von gelebter Demokratie, wie wir die Strafprozessordnung gestalten. Damit müssen wir sehr vorsichtig sein.
Wohin führen diese emotional geführten Debatten, wo der Verstand nicht ganz vorn mit dabei ist? - Sie verunsichern die Bevölkerung - das können Sie in allen Umfragen lesen -, sie bereiten den Boden für weitere Öffnungen, ohne dass man Gelegenheit hat, alle Dinge gründlich zu diskutieren. Schauen Sie doch nach England. Dort ist seit 1995 schon alles möglich. Und was fordern sie jetzt? - Die DNA von allen Menschen. Das ist nämlich die logische Konsequenz, wenn man alles öffnet.
Abschließend möchte ich sagen, dass ich es sehr bemerkenswert gefunden habe, dass ein Brief die Aktuelle Stunde herbeigeführt haben soll. Das glauben Sie doch selber nicht! Bemerkenswert an dieser Aktuellen Stunde fand ich auch, dass sich noch einmal sehr deutlich der Unterschied zwischen CDU und FDP dargestellt hat. Herr Kubicki ist zwar nicht mehr da, aber er hat sein Statement hier abgegeben. Das einzig Beruhigende an diesem Thema hier heute in der Aktuellen Stunde ist: Sie werden keine Chance bekommen, meine Damen und Herren von der CDU, diesen Konflikt austragen zu lassen, Sie werden in der Opposition weitermachen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Sitzung im August 2004 hat der SchleswigHolsteinische Landtag das Juristenausbildungsgesetz in zweiter Lesung mit großer Mehrheit bei Enthaltung der CDU verabschiedet. Deshalb, lieber Herr Wadephul, ist die Enthaltung die logische Konsequenz für heute, obwohl ich in der Kritik, die Sie geäußert haben, nicht so weit von Ihnen entfernt bin. Dazu komme ich noch.
Heute geht es um die gesetzliche Grundlage für die Änderung des Staatsvertrages zwischen den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung. Ganz genau können Sie die Bezeichnung, die noch umständlicher ist, in der Drucksache nachlesen. Die Zusammenarbeit der drei genannten norddeutschen Bundesländer hat hier bereits Jahrzehnte Tradition. Das ist vorbildlich und das kann deshalb hier und heute einmal öffentlich gelobt werden.
Andere Bereiche der Landes- und der Hochschulpolitik lernen hier erst mühsam laufen. Die Anpassung des Staatsvertrages an das Bundesrahmengesetz zur
Juristenausbildung, das bereits zum 1. Juli 2003 in Kraft getreten ist, ist sachlich geboten und unausweichlich. Ich beziehe mich deshalb auf die Einzelheiten, die die Ministerin hier vorgetragen hat. Aber Sie haben auch vorgetragen, Frau Ministerin, dass weitere Änderungen vorgenommen worden sind.
Dafür habe ich grundsätzlich Verständnis, denn es handelt sich immerhin um eine Novellierung des bisher gültigen Staatsvertrages aus dem Jahr 1972. Da fällt natürlich einiges an, was man gleich mit erledigen kann.
Meines Erachtens - und da bin ich nahe bei der Aussage von Herrn Dr. Wadephul - hätte es allerdings dem Gesamtpaket durchaus nicht geschadet, sondern seine Akzeptanz erhöht, wenn auch im parlamentarischen Verfahren zwischen der ersten und zweiten Lesung eine Diskussion stattgefunden hätte, eine Anhörung schriftlich oder mündlich. Bei dem Ablauf Mittwoch erste Lesung Freitag zweite Lesung, ist das eher illusorisch. Wenn Sie sagen, dass die Verhandlungen im Sommer 2004 geeint waren, frage ich mich, was zwischen dem Sommer und heute passiert ist.
Das Wetter zeigt, wir haben Winter, es ist dunkel, man kann es also doch merken. Da fühle ich mich nicht sehr gut behandelt.
Ich möchte deshalb einen Punkt explizit ansprechen; Sie haben ihn schon genannt und ich glaube, er ist keine logische Konsequenz aus dem, was wir Ihnen auf Bundes- und Landesebene juristisch vorgegeben haben. Das ist die Gewichtung der schriftlichen und mündlichen Prüfung. Sie haben es erwähnt, aber ich wiederhole es: Die schriftliche Prüfung ist zulasten der mündlichen Prüfung neu gewichtet worden, 70:30. Ich frage mich allerdings, ob das wirklich dem Anforderungsprofil an Juristinnen und Juristen entspricht. Da ist mir ganz egal, ob sie später Richter, Anwälte oder in sonstigen anderen meist beratenden Berufen tätig sind. Meine Erfahrung aus über 20jähriger Tätigkeit innerhalb der Justiz sagt mir: In kaum einem anderen Beruf ist der mündliche Vortrag von so großer, manchmal sogar entscheidender Bedeutung. Auch spontane Erwiderungen, Talente als Moderator und Vermittler der Parteiinteressen sind gefragt, flexibles Sprachvermögen, Überzeugungskraft künftiger Juristinnen und Juristen, das alles würde in einer größeren Gewichtung der mündlichen Prüfung durchaus seinen Platz behalten haben. Ich weiß, dass dieser Punkt auch in anderen Bundeslän
dern kritisch hinterfragt worden ist - wahrscheinlich mit genau so wenig und viel Erfolg wie bei uns - und dass deshalb sogar eine baldige Änderung des Staatsvertrages in Aussicht genommen wird.
Es wird - wie bei Staatsverträgen oft - aus übergeordneten Gründen wohl kaum möglich sein, in Ruhe Details zu beraten oder noch zu ändern, schließlich haben alle drei Bundesländer unterschrieben. Das ist nicht nur in diesem Fall so. Ich empfehle deshalb der SPD-Fraktion - mit oder ohne Zähneknirschen - erstens die Überweisung an den Ausschuss und zweitens - ich gehe davon aus, dass wir am Freitag nicht erneut zu dem Tagesordnungspunkt reden werden - die Zustimmung am Freitag in der zweiten Lesung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte mir unabhängig von diesem Skandal, der Flensburg erreicht hat, vorgenommen, im letzten Dreivierteljahr alle Einrichtungen, in denen Hilfe für alte Menschen gewährt wird, zu besuchen. Ich habe auch im DRK ein Heim besucht, den Valentinerhof, mit gutem Ergebnis - wobei es nicht Pflicht und auch nicht Können und auch nicht Wollen einer Abgeordneten ist, Mängel festzustellen. Das ist nicht unsere Aufgabe. Daraus resultierend ist mir eines sehr wichtig, und zwar gerade an dieser Stelle: Der Dank an alle in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch durch diese Diskussion unter die Räder gekommen sind.
Ich will noch einmal ein Schlaglicht auf das werfen, was inzwischen publiziert worden ist. Im Grunde genommen ist es doch so, dass dort Personal zusätzlich weggenommen worden ist, bis zu acht Kräfte in diesem einzigen Heim, dass dort nachts nur noch eine Fachkraft für 100 Personen zuständig war - wie will man das verantworten? -, dass Pflegerinnen und Pfleger weinend nach Hause gegangen sind, weil sie wussten, dass sie ihre Pflicht nicht getan haben. Das dürfen wir nicht zulassen, das darf niemand zulassen.
Pflege ist keine Fließbandarbeit, Pflege passiert mit und an jedem einzelnen Menschen, braucht eine gedeihliche, eine menschenwürdige Atmosphäre auf beiden Seiten; sonst klappt das nicht. Liebe Frau Kleiner, das ist in aller erster Linie Pflicht des Trägers,
sowohl des privaten wie auch des freigemeinnützigen. Wo leben wir denn, wollen wir das wirklich alles verstaatlichen und kontrollieren?
Es braucht wechselseitiges Vertrauen, es braucht Transparenz, es braucht selbstverständlich auch Controling. Das alles war am Friesischen Berg nicht gegeben. Ich habe neben einer Mitarbeiterin gesessen, im Friesischen Berg tätig, ungekündigt, im Moment nichts tuend - eine schlimme Situation -, die mir gesagt hat: Wir haben oft genug moniert, aber nach außen Kritik geben hieße, sich gleichzeitig beim Arbeitsamt melden. - Meine Damen und Herren, wenn wir solche Atmosphären in einem Heim gehabt haben, konnte das nicht gut gehen und es ist auch nicht gut gegangen.
Ich will mich sehr dafür einsetzen, dass wir eine Differenzierung vornehmen. Das haben auch viele hier schon gesagt. Ich will das noch einmal machen, weil es einen Leserbrief von der DRK-Jugend in der „Landeszeitung“ gab. Man spricht hier vom „DRK“. Wir müssen den DRK-Landesverband ansprechen, das ist richtig. Wir haben Ehrenamtler zu schützen, wir haben Spender zu schützen und wir haben die Kreisverbände zu schützen, die stark sind, die eigene Heime haben und die in Ordnung sind. Das müssen wir hier sehr deutlich machen und das ist mir wichtig.
Allerdings - auch das ist gesagt worden - muss das DRK schonungslos aufklären. Das wird passieren. Herr Fiedler hat das heute Morgen persönlich bestätigt. Wenn jetzt eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeschaltet werden soll, frage ich, ob das wirklich das Problem des DRK gewesen ist, dass es nicht wirtschaftlich genug war, oder ob es nicht vielmehr umgekehrt war, dass es zu wirtschaftlich ist? Muss hier nicht eine Qualitätsgesellschaft eingeschaltet werden?
Die Öffentlichkeit ist hergestellt und damit wird es sich zum Guten wenden können.
Lassen Sie mich abschließend sagen, dass ich der Meinung bin, dass der MDK funktioniert hat. Wir haben den Leiter der Pflegeabteilung, Herrn Hoffmann, bei uns in der öffentlichen Diskussion gehabt. Ich denke, es ist in Ordnung.
Die Abwicklung an sich ist ein Skandal im Skandal gewesen. Es musste nicht innerhalb von 14 Tagen passieren, sondern es ist so gemacht worden. Verlangt hat das niemand, wirklich niemand. Das ist die Verantwortung des DRK gewesen.
Diese Wahrheit muss auf den Tisch, sie ist auch öffentlich geäußert worden. Deshalb bin ich auch nicht der Meinung, dass wir für diesen Fall Notfallpläne brauchen, sondern ich bin der Meinung, dass wir diesen Fall verhindern müssen. Er darf nicht wieder vorkommen.
Pflege ist ein gesellschaftliches Thema. Wir sind alle daran beteiligt, wir sind auch in einem Alter, in den wir sehr motiviert sind, uns daran zu beteiligen.
Lieber Thorsten Geißler, Sie können so nett sein.
Aber das ist heute nicht Ihr Tag. Erlauben Sie mir, dass ich einmal den Finger in die Wunde lege: CDU, FDP und Rechtsstaatlichkeit, das ist ein ständiges Schauspiel im Innen- und Rechtsausschuss. Das darf ich sagen, weil wir Gott sei Dank öffentlich tagen. Aber meistens ist niemand da, der sich dafür interessiert. Das ist so.
Da erleben wir immer wieder, wie Sie sich auseinander dividieren, bis in die Abstimmungen hinein. Dafür könnte man viele Beispiele bringen. Wir hatten ja letztes Mal den europäischen Haftbefehl. Da hatten wir die Debatte zwischen Herrn Geißler und Herrn Kubicki. Ich weiß nicht, ob Sie sich nicht mal treffen. Da könnten Sie es auch machen. Im Parlament ist es herrlich.
Deshalb will ich Ihnen noch einmal ganz klar sagen, dass Sie sich eine Debatte über einen der wichtigsten Punkte leisten, nämlich über einen der Punkte, in dem
das Land Zuständigkeiten hat, im Justiz- und Innenbereich, und Sie sind sich einfach uneinig.
Ich zitiere den letzten Satz von Herrn Garg. Er ist hier vom Pult weggegangen und hat gesagt, dass die FDP keinen Ordnungs- und Überwachungsstaat haben will, sondern einen Rechtsstaat. Recht hat der Mann! Das hat er aber zu Ihnen, zur CDU, gesagt, nicht zum gesamten Parlament. Das war schon ein erstaunlicher Schlusssatz; das will ich hier noch einmal sehr deutlich sagen.
Ich will zur Sache kommen. Ich möchte beiden Ministern, die Arbeitsgruppen eingerichtet haben, etwas mitgeben; das haben wir beim ersten Tagesordnungspunkt auch getan. Das sind die Gesichtspunkte des Datenschutzes. Wir haben uns in unserer internen Beratung mit dem Datenschutzbeauftragten, Herrn Bäumler, der hier ja viel gelobt wird, auseinander gesetzt. Ich will Ihnen zwei, drei Argumente für die Beratung mitgeben; denn wir sind da ja federführend.
Es gibt kein Tabu für eine Erweiterung, für weitere Felder, nicht einmal für die Einschränkung des Richtervorbehalts bei den Tatortuntersuchungen. Das finde ich sehr wichtig. Es gibt ja den Verzicht auf die Bereitschaft der Richter; das halte ich für schwierig. Allerdings werden wir bei langfristiger Aufbewahrung sehr vorsichtig sein müssen und auch bei Rückfallbeurteilungen werden wir den Richtervorbehalt brauchen.
Herr Bäumler hat deutlich gesagt - das war auch meine Rede in der Debatte -: Vorsicht vor der Umkehr der Beweislast. Bis jetzt gibt es eine Unschuldsvermutung. Meine Damen und Herren, darauf können wir sehr stolz sein. Wenn wir jetzt der DNA so großen Raum geben wollen, wie Sie es hier debattieren, dann muss man aufpassen, dass diejenigen, die Spuren hinterlassen, nicht diejenigen sind, die sagen müssen, wo sie wann und wie gewesen sind. Wir alle hinterlassen ständig irgendwelche Spuren. Das ist völlig normal. Sie brauchen nur an unsere Haarpracht zu denken. Jeder Ort kann auch ein Tatort werden. Ich denke, dass wir aufpassen müssen und dass wir das mitgeben müssen.
Abschließend will ich mich genauso wie meine Vorredner für den Besuch beim LKA bedanken. Dort haben wir eine Menge dazugelernt. Da hat es aber keinerlei Forderungen gegeben, auf die Sie sich stützen könnten, es so oder so zu machen. Es hat Beamte
gegeben, die die Arbeit selbstbewusst dargestellt haben. Dafür bedanke ich mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute wird in zweiter Lesung das Gesetz über die Ausbildung von Juristinnen und Juristen im Land Schleswig-Holstein verabschiedet. Es wird auch Zeit, denn das Bundesrahmengesetz ist seit dem 1. Juli 2003 in Kraft und viele andere Bundesländer haben die Umsetzung des Rahmenrechts in Landesrecht bereits abgeschlossen.
Brauchen wir diese Reform überhaupt - Reform ist fast schon das Unwort des Jahres oder könnte es gut werden - und bringt sie was? - Beides will ich für die SPD- Fraktion ausdrücklich bejahen. Wir brauchen sie und sie bringt etwas.
Nach ausführlicher Lesung und Beratung will ich Ihnen und mir umfängliche Begründungen dazu ersparen. Trotzdem möchte ich Ihnen drei Schlagworte zur Erinnerung nennen:
Erstens. Die Wahlfachprüfungen werden vollständig auf die Universitäten übertragen, sodass ihnen damit ein wesentlicher Teil der Examensprüfungen selbst obliegt, jedoch bleibt das erste Staatsexamen erhalten. Ich denke, das ist eine Stärkung der Universitäten, um sich zu profilieren.
Zweitens. Mit der Aufnahme neuer interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen und dem Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen erfolgen eine längst fällige inhaltliche Reform und eine Anpassung an den internationalen Bedarf. Künftige Generationen von Juristinnen und Juristen werden vertiefte Kenntnisse der Kommunikation und der Verfahren außergerichtlicher Streiterledigung erlangen und dadurch besser auf die alltäglichen Anforderungen vorbereitet sein.
Drittens. In der Referendarausbildung wird durch die Erhöhung der Dauer der anwaltlichen Ausbil
dungsstation von vier auf neun Monate endlich der Tatsache Rechnung getragen, dass 80 % der Referendare nach dem zweiten Examen eine anwaltliche Tätigkeit aufnehmen.
Lassen Sie mich kurz etwas zu den Änderungsanträgen sagen. - Dank der gründlichen Auswertung der erneuten schriftlichen Anhörung durch das Justizministerium, einer interfraktionellen Initiative und der Sondersitzung des Innen- und Rechtsausschusses schlagen wir Ihnen zwei Änderungen vor:
Die erste Änderung betrifft § 7 und schließt eine Gesetzeslücke bei der Gewichtung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsteile innerhalb der Schwerpunktprüfung. Ferner ermöglicht diese Änderung den Universitäten, den Umfang von Prüfungsarbeiten zu begrenzen. Letzteres ist gut für die Studenten, die ein Thema kurz und prägnant bearbeiten müssen, und es entlastet die Prüfer.
Mit dem zweiten Änderungsvorschlag in § 15 schaffen wir weichere Übergangsfristen, die insbesondere Studenten zugute kommen, die durch Auslandssemester, Gremienarbeit oder durch Elternschaft nach der bisherigen Fassung benachteiligt wären.
Wichtig ist mir und der SPD-Fraktion allerdings, dass durch diesen Änderungen die Reform der Juristenausbildung nicht verzögert, sondern zügig in Angriff genommen und umgesetzt wird. Dazu gibt es mehr Bereitschaft bei den Universität, den Anwälten und der Anwaltskammer, als es uns die Opposition in der ersten Lesung glauben machen wollte.
- Aber hallo! Herr Geißler, Sie melden sich zum rechten Zeitpunkt zu Wort. Denn ich möchte direkt auf die Haltung der CDU-Fraktion im Innen- und Rechtsausschuss eingehen. Sie werden sich enthalten oder das Gesetz in Gänze ablehnen.
Dazu zwei kurze Anmerkungen: Sie fordern, weitaus mehr Regelungen im Gesetz zu treffen, statt - wie vorgesehen - in die Verordnung zu verlagern. Das, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, widerspricht meines Erachtens allen Regeln der Kunst moderner und effizienter Gesetzgebung und ist im Grunde genommen in der Modernisierungsdebatte eine Rolle rückwärts. Ich weiß gar nicht, wie Sie das mit Ihren anderen Redebeiträgen vereinbaren können.
Ferner wollen Sie dem JAG auch nicht zustimmen, weil Ihnen Rot-Grün im Ausschuss bei einer zum jetzigen Beratungsstand - das betone ich - noch vorzunehmenden mündlichen Anhörung ausschließlich der CAU nicht gefolgt ist. Dabei wäre es - das wissen wir aus den schriftlichen Stellungnahmen - darum gegangen, mehr Finanzmittel für die Reformen zu bekommen.
Fakt ist aber - da hilft ein Blick in die andere Ausschuss- und Parlamentsarbeit -, dass Landesregierung und CAU für den Zeitraum 2004 bis 2008 eine Zielvereinbarung über jährlich circa 134 Millionen € für laufende Kosten und 3,8 Millionen € für Investitionen abgeschlossenen haben; diese Summen beinhalten nicht die Klinika.
Ferner werden die Tarifsteigerungen ausgeglichen und das sind noch einmal rund 3 Millionen € im Jahr. Und - das ist im Zusammenhang mit dem JAG besonders wichtig - die CAU hat sich „zur Weiterentwicklung wettbewerbsfähiger Studienstrukturen“ - das ist ein wörtliches Zitat aus der Vereinbarung - verpflichtet.
Meine Damen und Herren, anders kann es doch auch nicht sein: Wir wollten uns doch nicht bis 2008 jede Möglichkeit der Reform von Studiengängen nehmen.
- Herr Präsident, ich komme zum Schluss. - Lieber Herr Geißler, wir wissen ja, dass Sie uns in Richtung Lübeck verlassen werden. Suchen Sie sich doch ein anderes Feld, auf dem sich Sie und Ihre Fraktion noch einmal rechtspolitisch profilieren können. Das JAG eignet sich dazu nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mehr Sicherheit steht nicht nur in Deutschland bei den Bürgerinnen und Bürgern hoch im Kurs. Das gilt sicher genauso in ganz Europa, insbesondere auch in dem ab Juni 2004 erweiterten Europa. Dabei ist der Maßstab Europa eher noch zu klein gegriffen, denn nicht nur die Wirtschaft arbeitet zunehmend global. Das Verbrechen hat diese Dimension schon viel länger entdeckt und leider sehr erfolgreich zulasten unserer Sicherheit betrieben.
So viel einleitend und als nicht zu vernachlässigender Maßstab zu diesem sperrigen Thema; ich wiederhole die Überschrift nicht, die Herr Kubicki hier zu Recht genannt hat.
Zum Verfahren im Landtag lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen: Die SPD-Fraktion wird dem Antrag der FDP hier und heute nicht zustimmen. Ich beantrage die Überweisung dieses komplexen Themas, das in fünf Minuten für keinen von uns abhandelbar ist, in den Innen- und Rechtsausschuss federführend und in den Europaausschuss mitberatend.
Zur Sache! Im Grundsatz ist der europäische Haftbefehl zu begrüßen. Herr Kubicki, das schien mir auch bei Ihnen noch möglich zu sein. Er ist der erste
konkrete Schritt zur Verwirklichung der vom Europäischen Rat gewollten justiziellen Zusammenarbeit. Auch in einer europäischen Verfassung, die leider noch nicht beschlossen ist, würde das ein Kapitel sein. Er hat eine längere Entstehungsgeschichte, die sich nach dem 11. September 2001 beschleunigt hat. Eine größere Öffentlichkeit hat das Thema allerdings erst erlangt, als der italienische Präsident Berlusconi die geplanten 32 Straftaten auf sechs reduzieren wollte. Insbesondere wollte er die Aufnahme von Wirtschaftsstraftaten verhindern. Das ist zum Glück abgewendet worden.
Denn, Herr Kubicki, der Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 ist natürlich einstimmig erfolgt und ist damit auch für die Bundesrepublik rechtsverbindlich. Das ist mein Rechtsverständnis; Sie dürfen es gern anders sehen.
Auch im Europäischen Parlament haben am 6. Februar 2004 414 von 626 Abgeordneten dem Rahmenbeschluss zugestimmt bei vorheriger gründlicher Untersuchung grundrechtsrelevanter Fragen, auch unter Beteiligung von Grünen und Liberalen.
Zum Inhalt! Der europäische Haftbefehl wird an die Stelle aller bisherigen Übereinkommen über die Auslieferung treten und die Verfahren effizienter und schneller gestalten. Das ist doch eigentlich das, was auch wir wollen! Wenigstens höre ich das hier ununterbrochen.
Der Haftbefehl soll - Sie haben darauf hingewiesen - für 32 Straftaten gelten, für die eine so genannte Positivliste erstellt wurde. Das bedeutet, dass in diesen Fällen die ausländischen strafrechtlichen Entscheidungen anerkannt werden, und zwar ohne die Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit. Das ist doch ein Geben und Nehmen. Deutschland ist nicht das Nonplusultra, auch wenn wir auf unsere Strafgesetze materiell und formell stolz sein können, sondern es ist ein Geben und Nehmen. Jeder muss das andere anerkennen. So ist das Abkommen geschlossen worden.
Wichtig ist für mich, dass der Haftbefehl die europäische Menschrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der EU respektiert. Eine Auslieferung darf zum Beispiel bei drohender Folter nicht erfolgen.
Selbstverständlich hat es während des gesamten Verfahrens kritische Punkte gegeben. Man muss nur in die Anhörungen schauen. Beispielhaft verweise ich
hier auf die Forderungen der Bundesrechtsanwaltskammer aus dem Jahr 2001. Selbstverständlich wird es immer wieder Beispiele geben, wo einem die Haare zu Berge stehen und man sagt: Dafür haben wir es ja auch nicht gewollt.
Lassen Sie mich abschließend Folgendes sagen: Ich glaube, dass uns der europäische Haftbefehl in den Fachausschüssen Europa sowie Innen und Recht Anlass sein sollte, uns grundsätzlich mit dem Thema justizieller Zusammenarbeit in Europa zu beschäftigen. Dabei muss man diskutieren, was wir wollen. Sie, Herr Kubicki, haben gesagt: gleiche Maßstäbe und vielleicht später. Aus meiner dreijährigen Erfahrung in einem Ministerium, das sehr stark harmonisiert war - um es einmal vorsichtig auszudrücken; kein Bauer würde das unterschreiben -, warne ich davor, sich von einer zu großen Rechtsharmonisierung mehr Rechtsfrieden zu versprechen. Mögen wir liberal sein in unseren Anwendungen, aber dann müssen wir auch die Systeme in den anderen Staaten anerkennen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Binnen kurzer Zeit, zuletzt auf Antrag der SPD-Fraktion am 24. September des letzten Jahres, befassten wir uns mit Motorola. Inzwischen ist die Kündigung für 600 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer traurige Wirklichkeit geworden. Damit stellt sich für uns alle, die wir in dieser Region verantwortlich sind, die große Aufgabe zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Region, aber auch für den Erhalt der noch vorhandenen 1.200 Arbeitsplätze bei Motorola, die wir nicht aus dem Blick verlieren dürfen; denn leider erhalten sich diese Arbeitsplätze nicht automatisch, wie Sie, Herr Minister, schon ausgeführt haben.
Ich will aber auch die Gelegenheit dieser Debatte nutzen, gute Nachrichten zu erwähnen. Dem Betriebsrat und der IG-Metall ist es gelungen, dem amerikanischen Riesen Motorola deutsche Standards bei Massenentlassungen abzuringen. Alle Entlassenen bekommen eine Abfindung nach anerkanntem Schlüssel und - das ist besonders wichtig - dieses Geld müssen sie auch nicht in die Beschäftigungsgesellschaft mit einbringen. Welch eine abstruse Vorstellung der Geschäftsführung auch in Flensburg!
Im Dezember des letzten Jahres wurde eine Transfergesellschaft gegründet, die Chancen für Weiterbildung, Praktika und Jobtraining bietet, und den Arbeitslosen - besonders wichtig - bietet sie maximal 24 Monate bis zu 80 % ihres letzten Monatsgehalts. Auch dazu muss Motorola 10 % beitragen. Meine Anerkennung sage ich hier dem Betriebsrat und der IG-Metall.
Die Verwendung der Fördergelder - dem SSWAntrag danke ich ausdrücklich - ist heute das Thema. Die Rückzahlung war von allen Sprechern und auch von Ihnen, Herr Minister, gefordert worden. Wir haben sehr viel Verständnis dafür, dass Sie die Zahl nicht nennen; sie wird berechnet. Sicherlich ist das „europäisch“ und kompliziert geregelt. Der Konzern muss die anteiligen Gelder zurückzahlen, wie es hier bereits gefordert worden ist. Ich denke, dass dies ein wichtiges Instrument, ein Zwang für die öffentliche Wirtschaftsförderung ist.
Ich hoffe, meine Damen und Herren von der Opposition - ich habe mir die Debatte vom September des letzten Jahres noch einmal durchgelesen -, dass Sie heute dieses Instrument nicht wieder infrage stellen und damit auch die Ansiedlung von Motorola seinerzeit. Wer das hier nämlich noch einmal tut - auch öffentlich; ich habe das gut in Erinnerung -, der möge das auch zu Hause bei uns in Flensburg sagen, der möge klipp und klar sagen, es sei ein Fehler gewesen, diese Neuansiedlung, diesen Neubau zu fördern, und der möge das vor allen Dingen auch den 1.200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Motorola sagen.
Wir sollten uns stattdessen lieber gemeinsam zusammensetzen - ich freue mich über die Ankündigung der Konferenz, Herr Minister -, um über die zurückfließenden Mittel zu beraten und darüber, wie damit optimal geholfen werden kann.
Auch ich möchte noch einmal auf den „Zeit“-Artikel eingehen. Meine Damen und Herren, der Redakteur ist dort gewesen, der Redakteur hat viele Gespräche geführt; das ist gründlich recherchiert worden. Keiner hat ja die absolute Wahrheit gepachtet. Nur, ob es gescheit ist, dann zu sagen - wie es der Oberbürgermeister getan hat -, dass das alles nicht richtig sei, dass man das nicht so sehe, dass alles viel besser sei, sollten wir hinterfragen. Aber wir sollten selbstkritisch zur Kenntnis nehmen, dass uns eine so große Zeitung das Schlusslicht sogar in der Bundesrepublik zuweist - noch hinter dem Osten. Das ist etwas, was man nicht einfach so wegwischen kann.
Nun hat ja der Oberbürgermeister der Stadt Flensburg angekündigt - eineinhalb Jahre vor Ablauf seiner
Amtszeit -, dass er abtreten will. Vielleicht ist er ja schon auf der Reise. Das weiß ich nicht.
Der Wirtschaftsminister hat Initiativen angekündigt und ich denke, wir können das alles sehr gut unterstützen. Zur Anregung für ein Kompetenzzentrum für mobile Kommunikation, das dann auch mit der örtlichen Wirtschaftsförderung zusammen erarbeitet wird - anwendungsbezogene Forschung; dafür haben wir die Fachhochschule und bauen sie aus - und das vor allen Dingen auch der Sicherung der 1.200 Arbeitsplätze dient, die Motorola noch hat, empfehle ich Ihnen, Herr Minister, auch in Anbetracht der schon beginnenden Diskussion zur OBNachfolge bei uns in Flensburg, was die Verwaltungsspitze angeht, eine breite Beteiligung aller in Flensburg. Flensburg ist immer ein besonderes Pflaster - ohne Regierung und Opposition -, wo breite Mehrheiten, die man einladen kann, immer gegeben sind.
Ich möchte noch einmal die Chance nutzen, an meine Region zu appellieren. Meiner Heimatstadt Flensburg möchte ich empfehlen, mit ihren Nachbarn zusammen mehr Regionalität statt Rivalität zu praktizieren. Es sind Ansätze da - die Campushalle sei genannt -, wo auch das Land sehr gut mit hoher Förderung reagiert hat; die Campushalle läuft und sie wird auch schon privat erweitert.
- Ja, das ist richtig. Die SG führt sogar vor Kiel. Frau Ministerpräsidentin, vielleicht schaffen wir es ja einmal.
Weiter gibt es die gemeinsame Wirtschaftsförderungsgesellschaft, die WIREG. Aber es gibt eben auch noch eine Menge zu tun.
Wir werden die Neuverteilung der von Motorola zurückzuzahlenden Gelder, Herr Minister, weiter gern verfolgen und wenn wir in Flensburg etwas mehr brauchen angesichts der dramatischen Lage, dann - so glaube ich - werden wir das bei Ihnen auch bekommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Opferschutz ist seit geraumer Zeit in aller Munde. So forderte im Juni dieses Jahres die Justizministerkonferenz in Schleswig-Holstein, in Glücksburg - Frau Ministerin, vielen Dank für die Werbung - einstimmig:
„Die Justizministerinnen und Justizminister betonen erneut den Schutz der Opfer von Straftaten als eine besonders wichtige Aufgabe der Strafjustiz. Sie halten zur Verbesserung der Position der Opfer im Strafverfahren weitere gesetzliche Änderungen für erforderlich.“
Das ist parteiübergreifend beschlossen worden. Das finde ich wichtig. Ich finde es auch wichtig, dass wir uns hier daran erinnern.
Auch der Landtag hat sich mehrfach mit dem Thema beschäftigt. Ich konnte das komprimiert nachlesen, was ich übrigens sehr gern getan habe. Ich bedanke mich bei der Ministerin auch dafür, dass sie einen „schlanken“ Bericht gemacht hat, indem sie auf die Drucksachen verwiesen und nur Neues ausgeführt hat. Das hat ihrem Haus gedient und ist für uns als Grundlage ausreichend.
Ich sage allgemeinverständlich, wie ich es empfinde. Wir haben eigentlich genug Papier, über das wir ausreichend debattiert haben. Was die Opfer von Straftaten und die Öffentlichkeit von uns erwarten, sind weitere konkrete Ergebnisse. Wir sollten zu Potte kommen.
Sie, Herr Lehnert, haben gesagt - ich finde es erstaunlich, dass Sie das als Opposition sagen -, Sie seien froh, dass überhaupt etwas geschehe. Ich sehe das ein bisschen anders. Ich habe deutlich den Anspruch an Gestaltung. Ich werde heute auch darlegen, wo ich ihn sehe.
Ich befasse mich - ich bitte um Ihr Verständnis; Sie haben den CDU-Entwurf vorgelegt - mit dem Entwurf des Opferrechtsreformgesetzes von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11. November 2003, der eingebracht ist und der sich mit wesentlichen Neuerungen befasst. Ich weiß sehr wohl, dass es weitere Vorgänge gibt. Das haben Sie hier geschildert. Dennoch muss man sich konzentrieren.
Auch ich möchte, dass der Bericht überwiesen wird.
Ich habe die Hoffnung, dass es uns in SchleswigHolstein gelingt, mit einem einvernehmlichen Antrag zum Opferschutz wieder in den Landtag zurückzukommen. Das wäre doch etwas. Jedenfalls ist das das Ziel, das ich anstrebe.
Jetzt zu den Einzelheiten. Der Katalog der Nebenklagedelikte nach § 395 StPO wird erweitert. Dadurch sollen insbesondere Opfer gestärkt werden, bei denen besonders gewichtige, höchstpersönliche Rechtsgüter verletzt wurden. Andere Dinge wie Beleidigungs- und Staatsschutzdelikte sind aus dem Katalog gestrichen worden.
Auch Hinterbliebene - Eltern, Kinder, Geschwister, Ehegatten und Lebenspartner -, die durch eine Straftat einen nahen Angehörigen verloren haben, sollen künftig einen Opferanwalt zur Durchsetzung ihrer Rechte beigeordnet bekommen. Ich begrüße diese Regelung. Sie entspricht den gesellschaftlichen Erwartungen an die Justiz. Man kann das kritisch sehen, Herr Kubicki. Ich habe auch Ihre Reden nachgelesen.
Ich glaube aber, dass der Zug der Zeit im Moment so ist. Ich will das hier nicht näher erörtern.
Dolmetscher und Übersetzer sind im Grunde genommen eine Selbstverständlichkeit. Stelle man sich doch bitte einmal vor, uns passiert etwas im Ausland, wir können uns nicht verständlich machen. Hier spielt langsam auch europäisches Recht mit rein. Das finde ich gut.
Gewichtig sind die Vorschläge zur Reduzierung der Belastung von Zeugen schwerer Gewalt- und Sexualdelikte. Neben der Erweiterung von Möglichkeiten der Dokumentation - wir können gern darüber reden, ob Sie da noch bessere Ideen auch zum Schutz solcher Aussagen haben - soll durch mögliche Anklageerhebung vor dem Landgericht eine zweite Tatsacheninstanz unter Umständen vermieden werden. Gedacht ist dabei besonders an Schutzbedürftige, insbesondere kindliche Opferzeugen.
Zu diesem Punkt habe ich mir lange überlegt, ob man so weit gehen kann. Letztlich begrüße ich allerdings diese Möglichkeit. Es sei noch einmal ganz deutlich gesagt: Das ist eine Möglichkeit und kein Zwang. Ich bin mir sehr sicher, dass alle Beteiligten sorgfältig mit dieser Möglichkeit umgehen werden. Liebe Frau Ministerin, deshalb gehe ich in der Beurteilung auch nicht so weit wie Sie. Sie glauben da von einer drohenden Sondergerichtsbarkeit für Sexualstraftaten reden zu müssen. Ich glaube, wir könnten das durchaus machen.
Über das Adhäsionsverfahren werden wir uns sicherlich auch noch auseinander setzen. Auch hier glaube ich, dass die Opfer und die Bevölkerung, denn jeder ist ein potenzielles Opfer, hier eine andere Erwartung haben. Letztlich wird entscheiden, was wirkungsvoll ist.
Ich will noch einmal ganz deutlich sagen: Ich will keine Schwächung des Strafprozesses. Das Strafverfahren, der Strafprozess, ist ein hohes Gut der Demokratie. Daran, wie wir mit Beschuldigten und Angeklagten sowie mit verurteilten Tätern umgehen, kann man unsere Demokratie bewerten. Ich bitte um Ausschussüberweisung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man wird bei dem Ablauf der Aktuellen Stunde ein bisschen nachdenklich. Wenn wir über Reformen sprechen, sollten wir vielleicht auch einmal darüber nachdenken, bei Aktuellen Stunden besser die Betroffenen reden zu lassen, als uns angesichts der Situation, die ich als Flensburger Abgeordnete noch einmal schildern möchte, in parlamentarisches Gezänk hineinzubegeben.
Lassen Sie mich zunächst das aufgreifen, was viele gesagt haben, auch Sie, Frau Schmitz-Hübsch. Ich habe durchaus zugehört. Das ist einfach mein Empfinden: Ich ziehe den Hut vor der Belegschaft von Motorola. Sie ist flexibel, weit über alle in der Dis
kussion befindlichen Modelle hinaus. Auch Herr Hundt könnte und müsste sehr zufrieden sein. Sie ist im wahrsten Sinne des Wortes solidarisch, denn sie hat mit 27,8 Stunden pro Woche Entlassungen verhindert. Sie hat Durststrecken gemeinsam durchgestanden. Sie erfüllte und erfüllt alle Anforderungen der Firmenzentrale in den fernen USA, und es gelang ihr auch, die Stückkosten nicht nur so zu senken, wie sie sollte, sondern dies noch zu unterbieten. Derzeit - das ist uns vom Flensburger Chef noch einmal berichtet worden - steht diese Belegschaft vor dem stärksten Produktionsquartal, das sie überhaupt jemals erlebt hat. Das muss man sich einmal vorstellen: Diese 1.800 Menschen arbeiten - noch weiß keiner, wer zu den 600 gehört, die entlassen werden sollen - bis Weihnachten mit großer Power und wissen: Danach ist es womöglich vorbei. Meine Damen und Herren, das verdient unsere Hochachtung, unseren Applaus.
Der Lohn dafür - wir wissen es -: Ein Drittel der Beschäftigten wird entlassen. Noch weiß man nicht, wen es trifft. Ich zitiere abschließend dazu den Betriebsratsvorsitzenden, Herrn Dieter Neugebauer, aus dem „Flensburger Tageblatt“ vom 17. September 2003:
„Das ist ein Schlag ins Kontor. Man hat uns hinters Licht geführt.“
Ich kann diesen Mann gut verstehen.
Lassen Sie mich noch einmal darauf eingehen, ob es richtig war, Motorola zu fördern. - Es war richtig, Motorola zu fördern. Ich will noch einmal daran erinnern, in welcher Situation sich die Region befand. Die Stadt Flensburg war massiv von zeitgleichem Truppenabbau betroffen - Marinestützpunkt, Briesenkaserne seien genannt. Auch da hat sich die Ministerpräsidentin eingesetzt. Es hat nichts genützt, wie in vielen anderen Bereichen auch nicht - was ich nicht kritisiere -, aber es war schwer zu „wuppen“. Es ist für uns in Flensburg wirklich eine „Erlösung“ gewesen, so etwas „geschenkt“ zu bekommen, eine Ansiedlung in Europa für eine neue Technologie, gefördert von allen Beteiligten.
Frau Schmitz-Hübsch, ich kann beim allerbesten Willen nicht verstehen, warum Sie ausgerechnet die Ministerpräsidentin angreifen. Zitate lassen sich immer so hinsetzen, dass sie gut passen. Frau Simonis ist immer mit dabei gewesen und hat sehr früh - ich habe mir noch einmal die alten Presseberichte angesehen - erkannt, dass die Firmenzentrale in den USA etwas Fernes hat für den Norden. Sie hat sie nämlich als „Gott“ in den USA benannt, nachdem man ihr das Controlling geschildert hat. Sie ist in die USA, in die
Höhle des Löwen gefahren; sie hat die erneute Bereitschaft zum Verhandeln bekundet. Dagegen setzen Sie einen Brief von Herrn Börnsen, der nicht bei der Demonstration war, und Herr Kayenburg Diskussionsbeiträge, ob wir nicht die falsche Technik gefördert hätten. Das ist doch wirklich kein Angebot, das Sie uns machen!
Herr Kayenburg, es geht eben nicht nur um die Technik, die von hinten betrachtet anfällig ist, sondern es geht - und das wissen Sie doch als Wirtschaftsmann - auch darum, dass 500 weitere Arbeitsplätze in viel kleineren Firmen, die sich als Zulieferer und Partner in der Region gegründet haben, mit gefährdet sind. Nicht ansprechen möchte ich hier im Detail - weil das öffentlich nicht bekannt ist -, dass auch noch Hunderte von Leiharbeitern bei der Firma Menpower betroffen sind, entweder weil sie mitgehen müssen oder weil sie nicht kommen konnten, obwohl ihnen noch im Frühjahr ganz etwas anderes gesagt worden ist.
Zu Herrn Garg nur ganz kurz. Ich kann es mir eigentlich leicht machen - wer Lauenburg mit Flensburg gleichsetzt, ist eben nicht da gewesen, Herr Garg. So einfach ist das. Sie kennen das Firmengelände nicht, es ist riesig und hat Erweiterungsflächen.
- Sie haben wirklich keine Ahnung. Ich sage das einmal so deutlich. Das ist auch nicht so schlimm. Die FDP gibt es in Flensburg seit Jahrzehnten nicht. Deswegen können Sie das vielleicht nicht wissen.
Es ist im Übrigen immer sehr leicht, von hinten her Prophet zu sein, von hinten her zu wissen, wie ist gelaufen wäre. Das ist etwas, was mich wirklich wahnsinnig beeindruckt.
Ich möchte abschließend noch etwas zu China sagen, denn dieses Problem haben wir ja auch im Werftenbereich. Ist es wirklich so, dass die Belegschaft den Wettbewerb im Lohn verloren hat? Ist es überhaupt möglich, da zu verlieren? Das hieße doch auch, dass alle anderen Kosten für Miete, Ernährung, Auto, alles chinesisch sein müssten, wenn wir zu chinesischen Löhnen arbeiten sollten.
- Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Oder liegt der Hauptgrund nicht vielmehr darin, dass dort
Überkapazitäten geschaffen wurden, für die wir bluten müssen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem heute im Landtag eingebrachten Gesetz wird uns ein neues Landesgesetz präsentiert, das eine bisherige Verordnung ersetzen soll. Widerspricht das nicht den inzwischen allgemein gültigen Forderungen nach Abbau von Regelwerken und Bürokratie? So fragt man sich vielleicht erstaunt. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Wir haben hier so eine Ausnahme mit dem Juristenausbildungsgesetz heute vor uns.
Namens der SPD-Landtagsfraktion möchte ich deshalb ausdrücklich begrüßen, dass Sie, Frau Justizministerin, die juristische Ausbildung mit einem eigenständigen Gesetz regeln. Das gewährleistet uns Transparenz und entspricht auch dem Parlamentsvorbehalt in verschiedenen Fragen.
Bevor ich zu den Schwerpunkten der Reform komme, sei mir ein kurzer Blick auf die Entstehungsgeschichte des Bundesrahmengesetzes erlaubt, das am 1. Juli 2003 in Kraft getreten ist. Es gab eine umfängliche Vorgeschichte. Eine eigenständige Gesetzesinitiative des Bundesrats ist ja eher selten. Das ist auch von der FDP-Bundestagsfraktion zu sagen. Letztlich
hat Rot-Grün einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nach Beratung und Anpassung - das möchte ich hier schon einmal deutlich sagen, Herr Wadephul - mit großer Mehrheit, nämlich von SPD, Grünen und CDU/CSU, beschlossen wurde.
Auch der Bundesrat verzichtete auf Anrufung des Vermittlungsausschusses, obwohl dies von einigen Fachausschüssen und einigen Ländern gewünscht war. Es wäre spannend zu sehen, ob wir diese Einigkeit auch bei diesem Gesetzgebungsverfahren schaffen werden.
Was Sie eben kritisiert haben, war weitgehend das Verwaltungshandeln. Aber das ist eigentlich nicht unser Job.
Ich möchte die erste Lesung nutzen, um auf die wichtigsten neuen Inhalte hinzuweisen, die in die Juristenausbildung aufgenommen worden sind.
Nein. Herr Wadephul, hören Sie einfach zu. Dann sind wir schneller fertig.
Besonders wichtig sind mir dabei die neu in die juristische Ausbildung aufgenommenen interdisziplinären Schlüsselqualifikationen. Damit sind gemeint: Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Meditation, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit. Logisch, das muss gelehrt werden. So denkt jeder, der mit Gerichten zu tun hatte oder meint, sie etwa aus dem Fernsehen zu kennen. Aber, meine Damen und Herren, gelehrt wurden diese dringend notwendig werdenden Techniken bisher verpflichtend nicht. Deshalb ist die Reform ein guter Schritt nach vorn, allerdings auch ein längst überfälliger.
Unbedingt notwendig und deshalb als Reform zu begrüßen ist der neue Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen. Hierzu sollen laut dem uns vorliegenden Gesetzentwurf eine fremdsprachliche rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder ein rechtswissenschaftlich ausreichender Sprachkurs nachgewiesen werden. Reicht das, meine Damen und Herren? Hätte man hier nicht mutiger nach vorn gehen müssen? Haben wir hier als schleswig-holsteinischer Gesetzgeber noch Handlungsspielraum? Ich denke, wir sollten das kritisch prüfen.
Sowohl die neuen Schlüsselqualifikationen wie die Fremdsprachenkompetenz bieten der CAU Gelegenheit, ihr Profil zu schärfen, zum Beispiel als Brückenkopf im Ostseeraum.
Da kommen hier aber schon wieder Bedenken auf und es wird von mehr Geld gesprochen. Als hätten wir am Mittwoch keine Haushaltsberatung gehabt! Das überzeugt mich also nicht. Hier liegt eindeutig eine Chance, meine Damen und Herren.
Durch die mehr als eine Verdoppelung darstellende Verlängerung des Zeitrahmens der anwaltlichen Station von vier auf neun Monate wird endlich der Tatsache Rechnung getragen, dass über 80 % der Juristen nach dem Referendariat in die anwaltliche Tätigkeit gehen. Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Rechtsanwaltskammer in die praxisorientierte Ausbildung einbezogen werden soll.
Grundsätzlich befürworte ich das Festhalten an der Zweistufigkeit der Ausbildung zu Volljuristen. Ich habe allerdings Fragen zum Gesetzestext, zum Beispiel die Frage, ob wir das erste Staatsexamen wirklich so definieren müssen, als sei es nur die Voraussetzung für das zweite Staatsexamen. Die CAU bietet im Wintersemester bereits die Möglichkeit an, beim ersten Abschluss einen Hochschulgrad des Diplomjuristen zu erwerben. Ich glaube, das ist eine gute Sache. Angesichts des Nadelöhrs von Wartezeiten und auch des nicht großen Verdienstes von Referendaren ist es für viele unattraktiv, die zweite Prüfung und das Referendariat zu machen.
Lassen Sie mich abschließend hervorheben, dass § 7 des deutschen Richtergesetzes die Einstellungsvoraussetzungen für Richter erweitert hat. Neben den bisherigen Voraussetzungen - Examen, deutsche Staatsangehörigkeit und Grundgesetztreue - werden ausdrücklich soziale Kompetenz sowie Berufs- und Lebenserfahrung erwartet. Ich denke, hier schließt sich der Kreis. Das begrüße ich außerordentlich. Es geht darum, dass Recht mit all seinen Verästelungen immer dem Menschen zu dienen hat. Es ist dem Menschen begreiflich zu machen, und zwar nicht abstrakt und generell, sondern individuell, in jedem Einzelfall und entsprechend seinen Gegebenheiten.
Wir begrüßen den vorgelegten Gesetzentwurf und beantragen Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das grundsätzliche Thema des Antrages der CDU, der Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftätern - so auch die Überschrift -, ist wichtig. Die jeweils sehr umfangreiche - andere Adjektive erspare ich mir und uns - Berichterstattung über aktuelle Fälle, Umfragen bei der Bevölkerung, die in diesem Bereich nahezu jedes Mittel sanktionieren würde, die hohe Bereitschaft von Männern, an freiwilligen DNA-Analysen teilzunehmen, sind deutliche Hinweise darauf. Gleichwohl oder auch gerade deshalb gilt für alle Verantwortlichen wie Polizei, Justiz, aber insbesondere auch für die Politik als Gesetzgeber und Kontrollorgan: Das Gehirn muss eingeschaltet bleiben.
Deswegen stellt sich bei dem vorgelegten Antrag die Frage, Herr Geißler: Hält er, was er verspricht? Oder deutlicher gesagt: Gute Verpackung, nämlich Überschrift, aber nichts darin? - Das möchte ich mit einigen kritischen Hinweisen und Fragen gerne untermauern.
Ihr Vorschlag, DNA-Analysen ohne Gefährlichkeitsprognosen, das heißt, ohne Wenn und Aber durchzuführen, verletzt meiner Ansicht nach das Gebot der Verhältnismäßigkeit.
Ihnen ist sicher bekannt, Herr Geißler - hören Sie einmal zu; ich unterstelle Ihnen einmal, dass Sie gut informiert sind -, dass das Bundesverfassungsgericht bereits am 14. Dezember 2000 festgestellt hat, dass jede DNA-Analyse ein Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist. Darüber kann man sich nicht einfach hinwegsetzen, auch Sie nicht, Herr Geißler.
Wie wollen Sie die Verhältnismäßigkeit transparent begründen, ohne sie nach dem geltenden § 81 g StPO einer vorgeschriebenen Gefährdungsprognose zu unterstellen? - Ich denke, da müssen wir schon sehr, sehr aufpassen.
Meine weiteren Bedenken kommen aus dem datenschutzrechtlichen Bereich. Ich sage es einmal etwas plakativ: Es erinnert mich schon ein bisschen an George Orwell und an „Big brother is watching you“. In dem gestern vorgestellten Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten für die Jahre 2000/2001 hat sich dieser sehr gegen die erhebliche Ausweitung der freiwilligen DNA-Analysen ausgesprochen und erhebliche Bedenken erhoben. Was würde er erst, was würde Herr Bäumler - ich glaube, Sie haben da vorhin die falsche Stelle zitiert - zu Ihrem Antrag sagen? - Das werden wir nachfragen. Deshalb sind wir übrigens auch für die Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss.
Ich möchte durchaus sagen - das haben Sie an den Beginn Ihrer Rede gestellt -, dass auch wir die DNAAnalyse für ein wichtiges, die Strafverfolgungsermittlung erheblich verbesserndes Instrument halten. Da gibt es gar kein Wenn und Aber. Sie haben auch zitiert, dass es dazu auf Bundesebene durchaus Überlegungen gibt.
Ich möchte aber noch einmal auf das Bundesverfassungsgericht hinweisen, das am 15. März 2001 vier konkrete Fälle entschieden hat. Da ging es allerdings jeweils um bereits Verurteilte und deren Behandlung bei DNA-Analysen. Auch hier ist explizit gefordert worden, Herr Geißler, dass eine Einzelfallprüfung unumgängliche Voraussetzung ist. Es gibt kein „wenn, dann“ über ganze Tätergruppen und ich glaube, da müssen wir sehr, sehr sorgfältig sein.
Ich denke, das Thema ist mit hoher Sensibilität zu behandeln. Nicht jedes Mittel darf recht sein und
nicht jedes Mittel darf Recht werden. Für die SPDFraktion gebietet es sich, die Grundsätze des Strafprozesses, die ein hohes Gut unseres Rechtsstaates sind, auch und gerade bei diesen schrecklichen Taten zu verteidigen. Und die dürfen wir nicht nach Belieben ausdehnen.
Ich hatte mich schon einmal dafür ausgesprochen, den Antrag zur abschließenden Beratung in den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Ich denke, wir sollten uns die Zeit nehmen, das Thema zu vertiefen.
Aus den Vorlagen meines wissenschaftlichen Mitarbeiters habe ich gesehen, wie oft dieses Thema hier schon eine Rolle gespielt hat. Lieber Herr Geißler, ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, aber vielleicht sollten wir nicht auf jeden größeren Prozess - zurzeit haben wir wieder einen in Schleswig-Holstein - mit solchen Anträgen reagieren. Wir erwecken damit den Eindruck von Handlungsfähigkeit bei solchen Dingen, die wir letztlich nicht haben.