Protocol of the Session on February 18, 2004

(Klaus Schlie [CDU]: Das erkläre ich Ihnen!)

Von einer Partei, die sich selbst als kommende Regierungspartei sieht, hätte der SSW einfach mehr Mut und mehr Klarheit erwartet.

Der Antrag selbst ist sehr unsystematisch und nur schwer nachvollziehbar. Schon der erste Satz ist schwer zu verstehen: Die Landesregierung wird nämlich aufgefordert, dass alle Kommunen des Landes und die kommunalen Landesverbände gebeten werden sollen, bis zum 29. Februar 2004 Aufgaben zu benennen, die nicht erfüllt werden müssen oder zurzeit nicht erfüllt werden können oder reduziert werden müssen.

Dabei stellt sich mir wirklich die Frage: Welche Aufgaben meinen Sie überhaupt? Meinen Sie etwa die Selbstverwaltungsaufgaben?

(Klaus Schlie [CDU]: Ach, Frau Hinrich- sen!)

Meinen Sie auch die Pflichtaufgaben?

Genau so undifferenziert und unsystematisch, wie Ihr Antrag anfängt, ist der gesamte Antrag von Ihnen.

(Beifall beim SSW)

Ich erteile Herrn Minister Buß das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke Ihnen für die Gelegenheit, wieder zum Thema Verwaltungsmodernisierung sprechen zu dürfen.

Bereits am 14. November 2003 hat mein Kollege Dr. Stegner zum Antrag der CDU Stellung genommen. In der Dezember-Tagung habe ich Ihnen den von allen Fraktionen gemeinsam erbetenen Bericht der Landesregierung zur Fortentwicklung der Verwaltungsre

form gegeben. Ich gehe daher nicht auf die Einzelheiten des umfangreichen Antrags der CDU-Fraktion ein.

Wie Sie wissen, gibt es große Gemeinsamkeiten zwischen Ihren Vorschlägen und dem, was die Landesregierung gemeinsam mit ihren Partnern in der kommunalen Familie vereinbart und bereits begonnen hat; ich darf auf die Ausführungen von Herrn Kollegen Puls verweisen.

So sind wir der gemeinsamen Überzeugung, meine Damen und Herren, dass grundsätzlich alle staatlichen Vollzugsaufgaben im Hinblick auf eine künftige kommunale Aufgabenwahrnehmung auf den Prüfstand gehören. Für eine Zuordnung von Aufgaben zwischen Land und Kommunen sind dabei die Prüfkriterien Wirtschaftlichkeit, Professionalität und Bürgernähe entscheidend. Auch gibt es Übereinstimmung zwischen allen Beteiligten, dass es vor einer Aufgabenverlagerung einer Aufgabenkritik bedarf.

Der Antrag der CDU-Fraktion besitzt aus meiner Sicht zwei große Fehler. Erstens: In Verkennung der bereits seit langem laufenden Arbeit der Landesregierung, seit dem Angebot eines Zehnjahrespaktes an die Kommunen vom März 2003 ist er mit großer Verspätung gestellt worden.

Zweitens: Die kommunale Seite gestaltet den Prozess Fortführung der Funktionalreform und Verwaltungsstrukturreform längst in einer gemeinsamen Projektstruktur partnerschaftlich mit der Landesregierung.

Wir sind mit den kommunalen Landesverbänden bereits in konkreten Gesprächen über bestimmte Vollzugsaufgaben des Landes, die auf die Kreise übertragen werden können. Befördert würde die von der Landesregierung mit Beschluss vom 11. November 2003 angestrebte Aufgabenübertragung allerdings, wenn die elf Kreise und vier kreisfreien Städte kreisübergreifende Modelle zur Verwaltungskooperation entwickelten. Auf deren Basis könnten die bisher in der Regel in drei Landesbehörden wahrgenommenen Aufgaben vor allem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kommunalisiert werden. Es besteht Einvernehmen mit der kommunalen Seite, dass hierbei auch die Übernahme des so genannten EUAnlastungsrisikos vom Land auf die Kommunen rechtssicher berücksichtigt werden muss.

Meine Damen und Herren, wenn ich zusammenfassen darf: Über die Notwendigkeit einer Verwaltungsmodernisierung und ebenso über deren Zielrichtung besteht weitgehend Konsens. In Kooperation mit den kommunalen Partnern hat die Landesregierung bereits seit langem einen klaren Kurs eingeschlagen. Wenn ich daran denke, dass ich erstmals im August 2002 in

(Minister Klaus Buß)

einem dpa-Interview auf die Notwendigkeit einer Verwaltungsstrukturreform gerade im kommunalen Bereich hingewiesen habe, und wenn ich bedenke, welche Schelte ich damals besonders von Herrn Schlie erhalten habe; ich erinnere mich noch sehr genau an seine Worte: „Lassen Sie Ihre Finger von unseren Kommunen!“ - -

(Klaus Schlie [CDU]: Das sollten Sie immer noch tun!)

- Nein, warum? Sie selbst haben doch gefordert, dass wir mehr tun müssen. Können Sie sich an Ihre Worte von vor kurzem nicht mehr erinnern?

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir alle müssen doch begreifen, dass die Verwaltungsmodernisierung, die Strukturreform im kommunalen Bereich nicht durch Umlegen eines Hebels durchgeführt werden kann, sondern wir müssen hier einen Prozess gestalten. Wir haben Strukturen, die über Jahrzehnte gewachsen sind, an die sich die Menschen gewöhnt haben. Hier voranzukommen bedeutet, dass wir alle Menschen, die davon betroffen sind, auf dem von uns gemeinsam gewollten Weg mitnehmen müssen. Da können wir nur prozessgestaltend wirken. Wenn ich bedenke, was in der Zeit von August 2002 bis heute alles passiert ist, dass überall, wo ich im kommunalen Bereich hinkomme, sehr sachlich über diese Fragen diskutiert wird,

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dass überall der Wille da ist, darüber nachzudenken, komme ich zu der Überzeugung, dass wir in sehr kurzer Zeit ein gutes Stück vorangekommen sind.

Wer glaubt - ich sage es noch einmal -, mit einem Ruck eine solche Entwicklung schlicht umdrehen und völlig neue Strukturen schaffen zu können, der liegt falsch, der nimmt die Menschen nicht mit und der wird scheitern.

Die Landesregierung setzt weiterhin strikt auf Freiwilligkeit. Ich bin sehr froh, dass die CDU-Fraktion diesen Weg jetzt offensichtlich mitgehen will.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Die Beratung ist geschlossen. Der Ausschuss empfiehlt uns - wie vorhin gehört - die Ablehnung des Antrages Drucksache 15/2993. Wer der Ausschussempfehlung folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegen

stimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP angenommen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Studiengebühren an staatlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein (Studiengebühren- gesetz - StudienGebG)

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 15/2991

Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses Drucksache 15/3166

Ich erteile das Wort dem Berichterstatter des Bildungsausschusses, Herrn Abgeordneten Dr. von Hielmcrone.

(Andreas Beran [SPD]: Der hat Besucher! - Unruhe)

- Aha, dann kann uns vielleicht Herr de Jager etwas erzählen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verweise spontan auf die Vorlage. Der Bildungsausschuss hat sich in seiner vorletzten Sitzung mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Auf Antrag der antragstellenden Fraktion ist auf eine weitere Anhörung verzichtet worden, weil der Gesetzentwurf bereits im vergangenen Jahr Gegenstand einer Anhörung gewesen ist. Aus diesem Grunde führen wir heute ohne Anhörung die zweite Lesung durch.

Ich danke für den Bericht. Man sollte vielleicht ergänzen: Der Ausschuss empfiehlt Ablehnung. - Zum Bericht wird das Wort nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Dr. Klug das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Elf Tage vor der heutigen zweiten Lesung unseres Gesetzentwurfes hat die SPD-Landtagsfraktion eine Initiative für ein Studienkontenmodell angekündigt.

(Zuruf des Abgeordneten Holger Astrup [SPD])

(Dr. Ekkehard Klug)

- Der SPD-Fraktionsarbeitskreis Bildung hat das gemacht.

(Erneuter Zuruf des Abgeordneten Holger Astrup [SPD])

- Der Abgeordnete Jürgen Weber hat das getan. - Ah, ein Dissens in der SPD! Das ist ja interessant. Gut, dass wir heute über das Thema debattieren können.

(Holger Astrup [SPD]: Ein bisschen Sorgfalt kann nicht schaden, Herr Kollege!)

Die heutige Debatte ist eine gute Gelegenheit, beide Modelle einmal gegenüberzustellen. Denn jahrelang haben Sozialdemokraten und Grüne mit Abscheu und Empörung auf unsere wiederholten Vorstöße reagiert, Gebühren für Langzeitstudierende einzuführen. Und jetzt wird von sozialdemokratischer Seite - ich will das einmal so allgemein formulieren - ein Modell von Studienkonten ins Gespräch gebracht. Das hat übrigens auch schon in der letzten Debatte über dieses Thema eine Rolle gespielt.

Meine Damen und Herren, als die „tageszeitung“ am 5. November letzten Jahres über BildungskontoModelle der Grünen berichtete, lautete die Überschrift sehr treffend: „Die Gebühr, die Konto heißt“. „Konto“ klingt natürlich feiner, ist aber in der Realität sehr viel komplizierter.

Da müsste dann nämlich, wenn es nach den Vorstellungen, die am 7. Februar 2004 von Jürgen Weber in den „Kieler Nachrichten“ dargelegt worden sind, für jeden einzelnen Studenten ein Buchungssystem eingeführt werden, das die Teilnahme an jeder einzelnen Lehrveranstaltung genau registriert. Heute wird überhaupt nur die Teilnahme an leistungsnachweispflichtigen Lehrveranstaltungen an den Hochschulen registriert. Das ist ein Buchungsaufwand und ein Studienkontenverwaltungssystem, das sich gewaschen hat.

Studienkonten verhalten sich zu Studiengebühren für Langzeitstudierende wie das Toll Collect-Mautsystem zur Vignette.