Grundlage unseres Entwurfes lässt sich hervorragend debattieren. Wir sind gern bereit, Änderungs- und Verbesserungsvorschläge entgegenzunehmen. Selbstverständlich werden wir die Spezifika des Landes berücksichtigen. Was wir nicht tun sollten, ist, bösartig am Text vorbei zu argumentieren. Damit kommen wir keinen Schritt weiter und das ist nicht im Interesse dieses Landtages.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen von der CDU, wir werfen Ihnen gar nicht Bösartigkeit vor, sondern wir sagen, Sie haben wahrscheinlich etwas unbedarft aus Bayern abgeschrieben, ohne vorher in unsere Verfassung zu schauen. Ich sage Ihnen deutlich: Wer mehr Rechte für dieses Parlament will, der kann uns nicht in einem ersten Schritt eine Selbstentmachtung des Parlamentes vorschlagen.
Wir müssen davon ausgehen, dass Sie den Gesetzentwurf, den Sie uns vorschlagen, gelesen haben und dass Sie die Vereinbarung, die ganz klar sagt, dass wir damit daran gehindert sind, zukünftig frühzeitig in das mit eingebunden zu werden oder auch das zu diskutieren, was die Landesregierung diskutiert, gelesen haben. Damit kann die Landesregierung den Landtag quasi in seiner Aktionsfähigkeit lahm legen. Das kann nicht Ihr eigentliches Interesse sein.
Ein Letztes möchte ich noch zu den Fragen des Bundesrates sagen. Wir haben bisher - das kann ich wenigstens für meine Fraktion sagen - immer dann, wenn im Bundesrat hochpolitische Themen beraten wurden, diese in den Landtag eingebracht. Das Recht haben wir. Erbschaftsteuer, Vermögensteuer, Ehegattensplitting - alles Mögliche haben wir hier eingebracht und selbstverständlich miteinander diskutiert. Dieses Recht haben wir und das nehmen wir auch wahr. Wir müssen aber beachten - da hilft auch kein Drumherumreden -, dass es den Gewaltenteilungsgrundsatz gibt. Dieser Gewaltenteilungsgrundsatz verbietet uns gerade, der Landesregierung verpflichtend Dinge mitzugeben.
Ich bitte Sie, sich intensiv mit diesem Grundsatz zu beschäftigen. Information - ja. Wenn Sie uns im Ausschuss davon überzeugen können, dass Ihre Initiative mehr bringt als mehr Bürokratie und mehr Berichtspflichten, sondern wirklich mehr Einflussmöglichkeiten für das Parlament, dann sind wir durchaus bereit, an der einen oder anderen Stelle etwas mit Ihnen gemeinsam zu machen. Nur, wir müssen davon überzeugt sein, dass sich real etwas verbessert und nicht nur pro forma etwas aus einem anderen Land übernommen wird.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich unterstelle ja, dass es die CDU-Fraktion gut gemeint hat. Nur, Herr Schlie, das Gegenteil von gut ist gut gemeint.
- Ich gehe davon aus, dass Sie sich Gedanken gemacht und nicht einfach etwas übernommen haben, was es in Bayern gibt.
Die erste Frage, die ich mir stelle, ist, warum Ihnen das nach 14 Jahren auffällt. Denn die Verfassung ist seit über 14 Jahren in Kraft und auf Artikel 22 Abs. 3 kommen Sie gerade jetzt, nicht einmal ein Jahr vor Ende der Legislaturperiode.
Zweitens hätten Sie einmal die Kommentierung zur Landesverfassung lesen sollen. Darin steht - Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Genehmigung -:
„Die Unterrichtungspflicht ergibt sich jedoch unabhängig von der zukünftigen gesetzlichen Regelung unmittelbar aus der Verfassung und kann auch ohne gesetzliche Konkretisierung erfolgen.“
Nun haben Gesetze die Aufgabe, Konflikte im Zweifel zu vermeiden, Herr Kollege Schlie. Das, was Sie vorlegen, wird die Konfliktintensität verschärfen. Möglicherweise - das unterstelle ich jetzt nicht - wollen Sie der künftigen Opposition Gelegenheit verschaffen, beständig darauf hinzuweisen, dass die Landesregierung einen Gesetzesbruch begeht, indem
Sie haben keine konkrete Regelung für Konfliktpotenziale in dem Gesetzentwurf aufgezeigt. Das ist doch eigentlich die notwendige Voraussetzung. Auch da hilft im Zweifel ein Blick in die Verfassung. Es gab bereits in der 12. Legislaturperiode die Vorlage eines Parlamentsinformationsgesetzes. Vielleicht hätten Sie daran anknüpfen sollen, um festzustellen, dass Sie in dem Gesetz Begrifflichkeiten definieren müssen, was Sie nicht tun. Was ist eine bedeutende Angelegenheit? Was sind Grundsatzfragen? Was sind Gegenstände von grundsätzlicher Bedeutung? Was ist die Konkretisierung des Tatbestandmerkmals „frühzeitig und vollständig“? All dies fehlt bei Ihnen. Wir können das gerne im Ausschuss nachholen, aber die spannende Frage für uns lautet: Was außer der Tatsache, dass Herr Stoiber nächste Woche in SchleswigHolstein ist und Sie möglicherweise dokumentieren wollen, dass Sie hier ganz fleißig sind, hat Sie gerade jetzt, ein Jahr vor Ende der Legislaturperiode, veranlasst, das Parlamentsinformationsgesetz in Ihrer Version auf den Weg zu bringen? Darauf hätte ich gerne eine Antwort. Den Rest können wir gerne im Ausschuss beraten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich der erfreulich sachlichen Debatte einige Gedanken hinzufüge.
Ein Parlamentsinformationsgesetz müsste inhaltlich die Vorgaben der Landesverfassung umsetzen und konkretisieren. Vergleicht man nun den CDUGesetzentwurf mit Artikel 22 der Landesverfassung, fällt auf, dass § 1 des Entwurfs nicht etwa eine Konkretisierung der in Artikel 22 der Verfassung normierten unbestimmten Rechtsbegriffe wie zum Beispiel „frühzeitig“, „vollständig“, „Grundsatzfragen“, „Gegenstände von grundsätzlicher Bedeutung“ enthält.
Verfahrensmodalitäten und Verfahrenswege innerhalb der einzelnen Fallgruppen werden ebenfalls nicht geregelt. Vielmehr entspricht der Entwurf inhaltlich nahezu Artikel 22 der Verfassung. Wir haben gerade von Herrn Kubicki das Zitat aus der Kommentierung gehört. Artikel 22 der Verfassung gibt dem Parlament eben einen direkten Informationsanspruch. Insofern kann ich nicht erkennen, dass Ihnen dieser Ge
Nach § 2 des Gesetzentwurfs ist das Nähere in einer Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung zu regeln, deren Entwurf die CDU ebenfalls eingebracht hat. Insofern darf ich auf die Ausführungen des Kollegen Puls verweisen. Die vorgesehene gesetzliche Verpflichtung widerspricht nach meiner Auffassung der Regelung der Landesverfassung. Der Verfassungsgeber hat sich eben gerade nicht für eine Vereinbarung, sondern für eine Konkretisierung durch Gesetz entschieden, wenn dieser Weg überhaupt gegangen werden soll.
Der Gesetzentwurf leidet somit an zwei rechtlichen Mängeln. Er besitzt nicht den für ein Ausführungsgesetz erforderlichen Inhalt und berücksichtigt nicht die geltende Verfassungsrechtslage.
Ich will nicht noch einmal darauf hinweisen, dass der Entwurf der bayerischen Gesetzeslage äußerst ähnlich ist. Dies ist hier schon reichlich geschehen. Nur ist die verfassungsrechtliche Ausgangslage in Schleswig-Holstein eben eine andere als in Bayern. In Bayern gibt es keinen Artikel 22, wie wir ihn in Schleswig-Holstein haben, der dem bayerischen Parlament einen direkten Informationsanspruch gewähren würde. Vielleicht ist das übersehen worden.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung ist sich ihrer Unterrichtungsverpflichtung, wie sie sich aus Artikel 22 der Landesverfassung ergibt, bewusst und hat deshalb in ihren Richtlinien über Gesetz- und Verordnungsentwürfe ausführliche Vorgaben für die Informationen des Landtages über Gesetzentwürfe, Verordnungsentwürfe von grundsätzlicher Bedeutung und Staatsverträge festgeschrieben. Wir bemühen uns in ständiger Praxis, über die anderen in Artikel 22 der Landesverfassung genannten Bereiche wie zum Beispiel über bedeutende Vorhaben auf EU- und Bundesebene zu unterrichten.
Frau Spoorendonk, natürlich wird es immer wieder einmal unterschiedliche Auffassungen geben, ob man hätte unterrichten sollen. Darüber, denke ich, kann man sprechen. Ob man deswegen ein weiteres Gesetz braucht, daran habe ich meine Zweifel.
Ich meine, meine Damen und Herren, dass es ausreicht, darüber zu sprechen, wenn es einmal Auslegungsschwierigkeiten geben sollte, und dass dann die gefundenen Ergebnisse die entsprechende Grundlage für künftige Fälle bilden.
Natürlich wird die Landesregierung, wenn die Erforderlichkeit vom Parlament gesehen wird, ihre Mitarbeit bei einem solchen Gesetz nicht versagen, sondern gerne mitarbeiten. Aber, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir zuletzt eine vielleicht politische Bemerkung. Ich, der ich in meiner bisherigen beruflichen Tätigkeit sehr dafür eingetreten bin, dass wir, wo es irgend geht, deregulieren, verstehe nicht, dass gerade die CDU, deren Vorsitzender Peter Harry Carstensen landauf, landab in jedem Interview - gerade heute wieder in der „Eckernförder Zeitung“ - vehement fordert, dass Regelungen und Vorschriften massiv abgebaut werden, unmittelbar danach ein solches Gesetz einbringt, das weitere Regelungen bringt und das nach meiner Auffassung überflüssig ist.
Mir liegt noch eine Wortmeldung nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung vor. - Frau Abgeordnete Spoorendonk!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die rechtlichen Bedenken müssen wir meiner Meinung nach zur Kenntnis nehmen. Damit müssen wir uns im Ausschuss weiter auseinander setzen. Das habe ich bereits vorhin gesagt. Ich hoffe auch, dass wir uns in der Ausschussberatung mit der neuen Situation auseinander setzen. Das heißt: Vor dem Hintergrund des Föderalismuskonvents, vor dem Hintergrund der Föderalismuskommission auf Bundesebene ist angesagt, wie wir uns in Schleswig-Holstein künftig intensiver mit Bundesratsangelegenheiten und auch mit Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union auseinander setzen. Darin, dass das ein Thema für uns ist und dass es diesbezüglich auch noch etwas zu erledigen gibt, sind wir uns ja einig.
Ungeklärt ist aber zum Beispiel die Frage, ob Stellungnahmen des Landtages berücksichtigt werden sollen oder nicht, wenn es um Bundesratsangelegenheiten geht. Aus der sehr guten Synopse des Landtagsdirektors - für uns war es auf jeden Fall eine große Hilfe, dass diese Synopse vorlag - geht hervor, dass die Stellungnahmen nur in den wenigsten Bun
desländern Berücksichtigung finden. Wir müssen, denke ich, im Ausschuss darüber diskutieren, wie wir das in Schleswig-Holstein handhaben wollen. Ich finde, der richtige Weg bedeutet, dass Stellungnahmen des Landtages Berücksichtigung finden müssen. Denn wenn wir es mit einer Stärkung unseres Parlaments ernst meinen - darin sind wir uns ja auch einig -, dann muss dies der zweite Schritt sein. Aber wir wollen uns jetzt - das war mein Anliegen - nicht mit Detailfragen auseinander setzen. Ich finde, es ist gut, dass die CDU diesen Vorstoß gemacht hat. Das haben wir positiv gesehen. Alles andere muss im Ausschuss geklärt werden. - Das war mir noch einmal wichtig zu sagen.
Für die gesamte Materie ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Eine Mitberatung ist nicht gefordert worden, sodass es um Überweisung sowohl des Gesetzentwurfs als auch des Antrages in den Innen- und Rechtsausschuss geht. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann haben wir einstimmig so beschlossen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Raumordnungsbericht 2003 gibt die Landesregierung für die Legislaturperiode ihren Bericht über die räumliche Entwicklung des Landes ab. Der Bericht bietet eine Vielzahl von Daten und Karten zu der Frage, wie sich Einwohnerzahlen, Wohnungsbau, Flächennutzung und die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den verschiedenen Teilräumen unseres Landes entwickelt haben. Darüber hinaus werden die Themen StadtUmlandwanderung und interkommunale Zusammenarbeit dargestellt, zwei Themen, die in den letzten Jahren nicht nur vielfach diskutiert wurden, sondern auch zu einer Reihe von Initiativen im kommunalen Raum geführt haben.