Als ich einen ersten Blick auf das von der CDU eingebrachte Parlamentsinformationsgesetz geworfen habe, war mir eigentlich nach genauso einer Rede, wie sie Herr Kubicki eben gehalten hat. Aber bei einem näheren Blick in die Verfassung musste ich feststellen, dass da steht: „Das Nähere regelt ein Gesetz.“ Das heißt, dass das Parlament sehr wohl nochmals darüber nachdenken kann, ob alles schon so geordnet ist, wie es geordnet sein soll.
Also etwas zurücknehmen, das Temperament etwas zügeln, in der Fraktion gründlich beraten. Dann kommt dabei heraus, dass man sagt: Es hört sich gut an, es hört sich sehr demokratisch an, so als sei der Autor auf Transparenz bedacht, aber ein bisschen auch so - Herr Maurus -, als sei dieser Landtag im Moment eine Gruppe von Menschen, die tagtäglich im Nebel stocherten und rätselten, was vonseiten der Regierung geplant sein möge. Das ist aber nun wirklich nicht der Fall. Wir werden tagtäglich mit Unterrichtungen, Umdrucken, Drucksachen förmlich überschüttet. Eine eigens gestaltete Website des Innenministeriums soll sogar die Öffentlichkeit über geplante Gesetzes- und Verordnungsänderungen informieren.
Nehmen wir beispielsweise einmal den Innen- und Rechtsausschuss. Der für uns zuständige Minister beziehungsweise die zuständige Ministerin oder die Vertreterinnen und Vertreter sind immer zur Stelle, wenn wir Informationsbedarf haben. Jüngstes Beispiel waren die Themen DNA-Analyse und Internetkriminalität.
Da würde es mich schon interessieren, welche Vorhaben es denn waren, über die sich die CDU zu spät informiert gefühlt hat. Im Innen- und Rechtsausschuss habe ich den Innenminister zum Beispiel gebeten, uns zum Polizeiorganisationsgesetz zeitgleich zum Anhörungsverfahren den Entwurf zuzuschicken, weil er ja deutlich hatte erkennen lassen, dass ihm an einer sehr schnellen Erledigung gelegen war. Das hat uns der Minister sofort zugesagt. Ich sehe also im Moment an der Stelle keinen direkten Regelungsbedarf.
Ich gebe Ihnen Recht, dass wir uns bei Staatsverträgen und Verordnungen manchmal ein bisschen anstrengen müssen.
Herr Kayenburg, ich kann mich aber gut daran erinnern, dass Sie zu Staatsverträgen hier seinerzeit eine Rede gehalten und bemängelt haben, dass wir über Staatsverträge nicht rechtzeitig informiert werden. Seitdem werden wir jedenfalls im Rundfunkbereich völlig zureichend, regelmäßig und frühzeitig darüber informiert, was in den Ministerpräsidentenkonferenzen vonstatten geht. Auch an der Stelle war untergesetzlich vieles erfolgreich zu regeln.
Ich bin gespannt auf die Ausschussberatung. Durch das von Ihnen geplante Gesetz würde sich der Parlamentsalltag in keiner Weise ändern, sondern vielleicht sogar eher verschlechtern, wenn ich dem glauben soll, was Herr Kubicki gerade gesagt hat.
Zwar ist ein entsprechendes Gesetz in der Landesverfassung vorgesehen - ich sagte es bereits -, ich sehe jedoch nicht, dass dieses faktische Auswirkungen in nennenswertem Umfang hätte. Insbesondere ist mir nicht klar, warum Sie der Auffassung sind, dass die Informationsrechte des Landtages gesetzlich nicht ausreichend verbürgt sind. Sie sind immerhin in unserer Verfassung niedergelegt; dicker kann man es gar nicht machen. Artikel 22 der Landesverfassung selbst regelt all die von Ihnen eingebrachten Fragestellungen. Dort, wo Ihr Entwurf allerdings über Artikel 22 der Landesverfassung hinausgeht, habe ich verfassungsrechtliche Bedenken. Wieweit soll beispielsweise die Pflicht zur Berücksichtigung der Stellungnahme des Landtages denn gehen? Wird das nicht zwangsläufig mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung kollidieren? - Ich vermute das.
Kurzum: Der Gesetzentwurf widerspricht mindestens dem Prinzip der Normenschlankheit. Entweder ist die Materie bereits in der Landesverfassung geregelt oder der Entwurf muss, wo er darüber hinausgeht, verfassungskonform ausgelegt werden. Ein Gesetz in Ergänzung der Verfassung müsste erkennbare Veränderungen gegenüber dem Status quo bringen. Ansonsten würde ich es als nicht erforderlich ansehen. Das werden wir in den Ausschussberatungen sicherlich miteinander klären.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon die Enquetekommission Verfassungs- und Parlamentsreform, die zusammen mit dem vom Landtag eingesetzten Sonderausschuss die neue Landesverfassung vorbereitete, befasste sich mit der Problemstellung, wie eine Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung zu erfolgen hat, wenn die Zuständigkeiten des Parlaments betroffen sind. Damals betrat man mit solchen Forderungen Neuland. Heute ist daraus zum Glück politischer Alltag geworden.
Konkret heißt dies, dass Schleswig-Holstein seit 1990 in Artikel 22 der Landesverfassung geregelt hat, was die Informationspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag beinhaltet. Vor dem Hintergrund des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es gut, sich daran zu erinnern, dass wir nicht bei Null anzufangen brauchen. Dennoch - das ist der springende Punkt -, Artikel 22 Abs. 3 der Landesverfassung lautet: „Das Nähere regelt ein Gesetz.“ So ein Gesetz liegt bis heute noch nicht vor. Daher begrüßen wir den Vorstoß der CDU-Fraktion, weil er diese unerledigte Hausaufgabe des Parlamentes einfordert. Am wichtigsten ist uns dabei der Vorschlag zu einer Vereinbarung zwischen dem Landtag und der Landesregierung. Denn im Kommentar der Landesverfassung heißt es:
„Die Unterrichtungspflicht ergibt sich unabhängig aus der Verfassung und kann auch ohne gesetzliche Konkretisierung erfolgen.“
Nun bin ich keine Juristin und will auch gern dazulernen, aber ich möchte darauf hinweisen, dass in den Ausschussberatungen natürlich sichergestellt werden muss, dass eine Vereinbarung dann auch verfassungskonform sein muss. Ich denke, das muss aber noch erarbeitet werden, darauf brauche ich heute nicht weiter einzugehen. Ich stehe dem Gesetzentwurf positiver gegenüber als der Kollege Kubicki. Für den SSW stelle ich fest: Aus unserer Sicht stellt ein Parlamentsinformationsgesetz ein Stück politische Normalität dar, die von uns allen eigentlich nur gewollt sein kann.
Ich erspare mir jetzt eine Diskussion darüber, ob das Glas bisher halb leer oder halb voll gewesen ist. Ich denke, die Landesregierung ist im Großen und Ganzen ihrer Informationspflicht nachgekommen. Verbesserungswünsche gibt es aber auch aus unserer
Sicht. Auch wir haben uns mit der Situation auseinander gesetzt, die besteht, wenn sich Gesetzesvorhaben in der Anhörung befinden. In diesem Bereich gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten, da muss noch nachgebessert werden. Viel wichtiger ist uns aber - auch das ist schon angesprochen worden -, dass die neuen Entwicklungen, zum Beispiel im Bereich der norddeutschen Kooperation, wo wir es verstärkt mit Staatsverträgen zu tun bekommen, auch berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund wird es nötig sein, dass wir die Informationspflicht der Landesregierung überprüfen und neu definieren, gerade im Zusammenhang mit den vielen Staatsverträgen.
Neu ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Themen Bundesratsangelegenheiten und Vorhaben der Europäischen Union heute in den Mittelpunkt der Debatte gerückt sind. Hier gibt es noch einiges zu tun. Gleichwohl - auch das darf man nicht vergessen - haben wir im Europaausschuss, der ja auch Bundesratsausschuss ist, erreicht, dass die Unterrichtung wesentlich besser läuft als am Anfang der Legislaturperiode.
Mit anderen Worten: Die Einführung eines Parlamentsinformationsgesetzes hat aus unserer Sicht nicht zuletzt mit dem zu tun, was wir unter der Überschrift „Lübecker Erklärung“ im letzten Jahr als Ergebnis des ersten Föderalismuskonvents der Landesparlamente mit nach Hause nehmen konnten. Für den SSW steht fest: Wir sind weiterhin in der Pflicht, uns den Forderungen der „Lübecker Erklärung“ zu stellen und uns damit auseinander zu setzen. Wenn wir die Landesparlamente dem Bund und der EU gegenüber stärken wollen - und das wollen wir ja alle gemeinsam -, dann sollten wir mehr als bisher die Möglichkeiten nutzen, die uns im gesetzgeberischen Bereich noch verblieben sind. Konkretes Handeln bewirkt viel mehr und findet auch stärkere Akzeptanz bei den Menschen im Land als immer wieder Resolutionen oder Anträge zu verabschieden, in denen die Bundesregierung oder die EU zum Handeln aufgefordert wird. Wir als Landtag müssen also selbst wollen und auch selbst tätig werden. Aus eben diesem Grund ist es uns wichtig, dass wir versuchen, die Unterrichtungspflicht der Landesregierung so konkret und so händelbar wie möglich zu gestalten.
Aber ich sagte schon, all das hinzubekommen ist Aufgabe der Ausschussberatung. Dankenswerterweise hat uns der Landtagsdirektor schon die Ergebnisse seiner Direktorenumfrage zur Verfügung gestellt.
Daraus wird ersichtlich, wie vielfältig das Bild auf Bundesebene ist. Wir sehen, dass die CDU mit ihrem Vorhaben sich von ihrer „Bayern-Connection“ hat leiten lassen. Ich finde, das ist legitim.
Lieber Kollege Geißler, wir sollten aber nicht vergessen, dass wir in Schleswig-Holstein und nicht in Bayern sind. Und ich denke, in Bayern ticken die Uhren manchmal ein bisschen anders als in SchleswigHolstein.
Eine letzte Bemerkung noch: Ich hätte mir - gerade vor dem Hintergrund des Föderalismuskonvents - gewünscht, dass wir uns gemeinsam mit dieser Fragestellung befasst hätten. Der Ansatz lag vor. Darum bedauere ich trotz allem, dass die CDU das im Alleingang gemacht hat.
Das Wort zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordneter Geißler.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte den Kollegen Spoorendonk und Fröhlich herzlich für ihre sehr sachlichen Beiträge danken.
Denn dieses Thema ist es wert, hier in Fairness und Sachlichkeit und ohne Polemik erörtert zu werden. Es geht um die Interessen des gesamten Parlaments.
Es kann doch kein Zweifel daran bestehen, dass es einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt. Frau Kollegin Fröhlich hat darauf aufmerksam gemacht. Die Landesverfassung fordert den Gesetzgeber auf, ein solches Gesetz zu erlassen. Nichts anderes wollen wir auf den Weg bringen. Natürlich gibt es hier im Haus bei allen Fraktionen Unzufriedenheiten bezüglich der Kompetenzen des Landtages und der Einwirkungsmöglichkeiten immer dann, wenn es um Staats
verträge geht. Sie werden uns erst dann vorgelegt, wenn kein Jota, kein Komma mehr geändert werden kann. Wir können nur noch zustimmen oder aber die Landesregierung auffordern, das Verfahren erneut in Gang zu setzen und erneut zu verhandeln. Das wird praktisch nie möglich sein, weil dann alle anderen Bundesländer aufschreien würden, der Bund aufschreien würde und die Landesregierung uns sagen würde, sie käme in Zeitverzug. Außerdem entstünde ein finanzieller Schaden. Deshalb müssen wir frühzeitig eingebunden werden.
Das Gleiche betrifft natürlich die Bundesratsangelegenheiten. Wir bekommen immer wieder schöne Übersichten darüber, welche Stellungnahmen die Landesregierung abgegeben hat und wie sie abgestimmt hat. Teilweise gibt es mündliche Anfragen in Ausschüssen, die dann schriftlich beantwortet werden, weil es so Vieles gibt, was da zu verhandeln ist. Wenn wir keinen reinen exekutiven Föderalismus haben wollen, müssen wir frühzeitig eingebunden werden. Nichts anderes möchte dieser Entwurf sicherstellen.
Nun aber zu Ihnen, Herr Kollege Kubicki! Es gibt einen Satz, der von Ihnen - glaube ich - völlig fehlinterpretiert wird. Dieser Satz lautet: Der Landtag sichert zu, dass die zur Verfügung gestellten Gesetzentwürfe nicht zum Gegenstand von Initiativen aus der Mitte des Landtages oder von Beratungen im Parlament gemacht werden.
Was heißt das? - Das heißt nichts anderes, als dass die Fraktionen zusichern, dass sie nicht einen Gesetzentwurf, der Ihnen parallel zur Anhörung der Verbände zugeleitet worden ist, mit einem anderen Etikett versehen und zu einer Gesetzesinitiative der Fraktion der SPD, der CDU, des SSW oder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machen. Keine Fraktion ist nach diesem Wortlaut gehindert, eigene Gesetzentwürfe zur gleichen Thematik vorzuschlagen. Keine Fraktion ist gehindert, das Thema an sich im Parlament oder in den Ausschüssen zur Beratung zu stellen. Ich möchte mich wirklich im Namen meiner Fraktion dagegen verwahren, dass hier bösartige Fehlinterpretationen unseres Gesetzentwurfes angestellt werden.
Es geht uns darum, einen Auftrag zu erfüllen, den wir selbst aus der Verfassung abzuleiten haben. Es geht uns darum, die Rechte dieses Parlamentes zu präferieren und zu stärken.
Liebe Anke Spoorendonk, natürlich wollen wir das zusammen mit den anderen Fraktionen des Landtages tun. Einer musste die erste Arbeit machen. Auf der
Grundlage unseres Entwurfes lässt sich hervorragend debattieren. Wir sind gern bereit, Änderungs- und Verbesserungsvorschläge entgegenzunehmen. Selbstverständlich werden wir die Spezifika des Landes berücksichtigen. Was wir nicht tun sollten, ist, bösartig am Text vorbei zu argumentieren. Damit kommen wir keinen Schritt weiter und das ist nicht im Interesse dieses Landtages.