Ich erteile Herrn Abgeordneten Maurus das Wort, der sich vorher gemeldet hatte. Es war mein Versehen, dass ich ihn nicht aufgerufen habe. Ich bitte um Nachsicht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Heinold, das ist schon ein starker Tobak, den Sie uns hier vorführen.
Es ist das vornehmste Recht des Parlaments, sich intensiv und ausgiebig mit dem Haushalt zu befassen. Mit den Haushaltsberatungen - und letztlich mit dem Haushalt - liefern wir in allen Bereichen Grundlagen und setzen Rahmenbedingungen für die Entwicklung und die Verwaltung unseres Landes. Die Haushaltsberatungen sind von daher die wichtigsten Beratungen in diesem Hause. Am Rande sage ich: Die Vereinbarung, den Haushalt an herausragender Stelle als ersten Punkt der Tagesordnung zu beraten, ist richtig und der Bedeutung angemessen.
Nun mag man sagen: Kein Grundsatz ohne Ausnahme. Wenn es von den Themen und der Terminlage so ist, dass dem Grundsatz nicht gefolgt werden kann, weil der Finanzminister des Landes im Vermittlungsausschuss das Land vertreten muss und kein anderes Mitglied der Landesregierung dazu fähig ist, mag man Verständnis dafür finden. Kein Verständnis können wir jedoch für Ihre Beratungsstrategie aufbringen. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich der Vermittlungsausschuss heute und - ohne Hellseher sein zu müssen sage ich - auch
noch morgen mit Themen zu befassen haben wird, die sich unmittelbar auf den Haushalt des Landes Schleswig-Holstein auswirken werden.
Beispielhaft nenne ich an dieser Stelle nur drei Themen: Mit auf der Tagesordnung stehen das Thema Subventionsabbau, das Haushaltsbegleitgesetz des Bundes in Verbindung mit der Steuerreform und die Gemeindefinanzreform. Ich frage Sie, Frau Ministerpräsidentin, und Sie, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank: Wollen Sie hier im Lande gegenüber den Verwaltungen und den Bürgern überhaupt Planungssicherheit herstellen? Wie wollen Sie dies erreichen? Wie wollen Sie dem Grundsatz von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit gerecht werden? So, wie Sie diese Beratungen hier angelegt haben, wird dies nicht zu erreichen sein, zumal Sie obendrein angekündigt haben, dass es im Jahr 2004 mit Ihnen keinen Nachtragshaushalt geben wird.
Zwingen Sie uns bitte nicht dazu, die Haushaltsberatungen auf der Basis dieses unzulänglichen Entwurfs, den der Oppositionsführer zu Recht zu Beginn der Haushaltsberatungen schon einmal als einen Seifenblasenhaushalt betitelt hat, weiterführen zu müssen.
Wir unterstützen den Antrag auf Vertagung des Haushaltsplanes 2004 und 2005. Ich stelle fest: Alles andere wäre nicht nur eine Missachtung des Parlaments, sondern auch eine Verdummung der schleswig-holsteinischen Bevölkerung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Richtig ist, dass wir im Finanzausschuss schon eine ausführliche inhaltliche Debatte zu diesem Thema geführt haben. Daher habe ich nur drei kurze Anmerkungen: Erstens. Was ich im Finanzausschuss zu diesem Thema gesagt habe, gilt auch im Plenum. Zweitens. Dort hatten wir dem FDP-Antrag zugestimmt. Die Begründung liegt auf der Hand. Ich will sie hier nicht wiederholen. Auch aus unserer Sicht wäre es für das Parlament richtiger, den Haushalt im Januar zu verabschieden. Drittens. Als logische Folge werden wir dem FDP-Antrag zustimmen.
Wir haben folgende Lage: Auf der einen Seite liegt der weitergehende Antrag der FDP-Fraktion vor, die Haushaltsberatungen von dieser Tagung abzusetzen. Auf der anderen Seite liegt der Antrag von Frau Heinold vor, die Haushaltsberatungen am Donnerstag und den Nachtragshaushalt am Freitag zu lesen. Das ist der weniger weitgehende Antrag.
Zunächst lasse ich über den Antrag der FDP-Fraktion abstimmen. Wer diesem Geschäftsordnungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU, FDP und SSW abgelehnt ist.
Ich lasse über den zweiten Geschäftsordnungsantrag abstimmen, nämlich die Haushaltsberatungslesung am Donnerstag und die Nachtragshaushaltslesung am Freitag durchzuführen. Wer diesem Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der Stimmen des SSW angenommen. Wir werden so verfahren.
Herr Präsident! Die CDU-Fraktion stellt des Weiteren den Antrag, den Tagesordnungspunkt 4, Zweite Lesung zum Tierkörperbeseitigungsgesetz, von der Tagesordnung abzusetzen und zu vertagen. Ich begründe das wie folgt: Erstens. Es besteht unverändert erheblicher Klärungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der künftigen Kosten, nämlich der Folgekosten für die Beseitigungspflichten und der künftigen Strukturen nach der Ausschreibung.
Zweitens. Landkreistag, Städteverband, Landesbauernverband sowie CDU- und FDP-Landtagsfraktionen haben zur Klärung der Fragen in den Ausschüssen um Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens gebeten.
Drittens. In einer umfangreichen Stellungnahme hat der Landkreistag auf juristische Schwachpunkte aufmerksam gemacht.
Viertens. Eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Landkreistages, des Städteverbandes und des Landesbauernverbandes befasst sich zurzeit auch noch mit Detailfragen.
Fünftens. Die Arbeitsgruppe sollte die Möglichkeit haben, ihre Arbeit zu Ende zu führen und es sollte für alle Beteiligten klar sein, welche Folgewirkungen die Verabschiedung des Gesetzentwurfs hat.
Sechstens. Wir bitten, dieses Gesetzgebungsverfahren auszusetzen, zumal die von der Landesregierung unterstellte Eilbedürftigkeit nicht besteht. Unsere Recherchen bei der EU-Kommission haben das bestätigt.
Dann stelle ich diesen Geschäftsordnungsantrag, Tagesordnungspunkt 4 von der Beratung in dieser Tagung abzusetzen, zur Abstimmung. Wer diesem Geschäftsordnungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist dieser Geschäftsordnungsantrag
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktionen von CDU und FDP haben einen Antrag zur Durchführung einer Aktuellen Stunde mit dem Thema „Neustrukturierung der Finanzämter in SchleswigHolstein“ eingereicht. Ich schlage Ihnen vor, die Aktuelle Stunde am Freitag um 10 Uhr aufzurufen. Ich höre keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.
Die Verschiebung der Aktuellen Stunde gibt nun zeitliche Freiräume. So werde ich die heutige Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt 22 - dieser sollte nach ursprünglichen der Liste des Ablaufes und der Beratungszeiten eigentlich am Freitag aufgerufen werden - beginnen.
Fragen zur Fragestunde liegen nicht vor. Wann die einzelnen Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 38. Tagung. Unter Einschluss einer jeweils zweistündigen Mittagspause werden wir längstens bis jeweils
Wir haben Besucherinnen und Besucher im Haus. Auf der Tribüne darf ich Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer der König-ChristianHauptschule in Glückstadt, Mitglieder des SPDOrtsvereins Marne und Bürgerinnen und Bürger aus Kiel begrüßen. Sie alle heiße ich herzlich willkommen.
Meine Damen und Herren! Damit steigen wir in die Beratung ein. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 22 auf:
Ich höre zwar mächtiges Gemurmel, aber nicht den Wunsch nach Begründung dieses Antrages. Dann können wir in die Aussprache einsteigen. Ich erteile der Abgeordneten Frau Rodust das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal befinden wir uns in einer hoch interessanten, weil geschichtsträchtig auch äußerst spannenden Woche in der Entwicklung Europas.
Am Freitag wird die Regierungskonferenz in Brüssel beginnen und darüber entscheiden, ob wir in Europa eine Verfassung erhalten. Wir Abgeordnete haben in den vergangenen Monaten aufmerksam den Prozess beobachtet und diskutiert und waren stolz darauf, dass wir parteiübergreifend durch unsere Vertreter im Konvent unsere Wünsche, nämlich die Stellung der Länder und Kommunen zu stärken, in dem Verfassungsentwurf berücksichtigt fanden.
Die deutschen Länder, auch Schleswig-Holstein, haben sich vehement dafür eingesetzt, dass im Verfassungsentwurf die regionale und kommunale Selbstverwaltung, das von der Union zu beachtende Subsidiaritätsprinzip, der Dialog mit den Regierungen der Länder und den repräsentativen Verbänden der Kommunen aufgenommen wird.
Ebenso haben wir uns dafür eingesetzt, dass der Ausschuss der Regionen als institutionelle Vertretung
der europäischen Regionen und Kommunen in der Europäischen Union durch das Klagerecht vor dem EuGH bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip in den Verfassungsentwurf aufgenommen wird.