Landschaftsschutz umsetzen, gesetzliche Privilegierung von Windindustrieanlagen im Außenbereich aufheben Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/11119 –.......... 6709
Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – eine Bilanz der Umsetzung in RheinlandPfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksachen 17/10346/10728/11071 –.. 6709
Forcierter Umstieg auf Batteriefahrzeuge und dadurch induzierter Strukturwandel in der Autoindustrie Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksachen 17/9820/10207/11099 –... 6709
Internationaler Schüleraustausch Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksachen 17/10345/10732/11070 –.. 6709
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Minsterin der Finanzen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Randolf Stich, Staatssekretär, Dr. Denis Alt, Staatssekretär.
Abg. Guido Ernst, CDU, Abg. Michael Wagner, CDU, Abg. Jessica Weller, CDU; Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Clemens Hoch, Staatssekretär, Heike Raab, Staatssekretärin.
Schriftführende Abgeordnete sind die Kolleginnen Frau Groß und Frau Dr. Rehak-Nitsche, die auch die Redeliste führen wird.
Entschuldigt fehlen heute die Abgeordneten Ernst und Wagner sowie die Abgeordnete Weller, außerdem Staatsminister Professor Dr. Wolf sowie die Staatssekretäre Hoch und Raab.
Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Benedikt Oster, Alexander Schweitzer, Giorgina Kazungu-Haß, Dr. Katrin Rehak-Nitsche, Lothar Rommelfanger, Ingeborg Sahler-Fesel, Wolfgang Schwarz und Sven Teuber (SPD), Stärkung des deutschfranzösischen Grenzverkehrs – Nummer 1 der Drucksache 17/11129 – betreffend.
(Heiterkeit und Zuruf der Abg. Anke Beilstein, CDU: „Ich hätte gern mal eine Frage“! Ich hätte auch gern eine Frage!)
2. Wie bewertet die Landesregierung die bisher in diesem Kontext unternommenen Maßnahmen zur Stärkung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Frankreich?
3. Welche Details zur konkreten Ausgestaltung der Verkehre sind bekannt, und wie sollen diese sich perspektivisch weiterentwickeln?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schweitzer, Rheinland-Pfalz lebt die konstruktive und freundschaftliche Zusammenarbeit mit seinen Nachbarn über die Landesgrenzen. Das ist Teil der Identität unseres Bundeslandes im Herzen Europas.
Die Landesregierung wirkt bei einer breiten Palette von Politikfeldern auf entsprechende Kooperationen hin. Grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen erfahren eine stetig wachsende Bedeutung, nicht zuletzt auch in wirtschaftlicher und touristischer Hinsicht. Im Einzelnen beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Zur ersten Frage: Die Länder Rheinland-Pfalz, Saarland und Baden-Württemberg sowie auf französischer Seite die Région Grand Est haben nach intensiven Gesprächen eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Diese hat zum Ziel, ab Dezember 2024 tägliche, getaktete und umsteigefreie Zugverbindungen zwischen den Ländern anbieten zu können.
Das hierdurch verbesserte Zugangebot wird für RheinlandPfalz folgende Linien betreffen: Trier–Perl–Metz, Neustadt– Landau–Wissembourg–Strasbourg, Karlsruhe–Wörth– Lauterbourg–Strasbourg.
Weitere Linien unter anderem zur Verbesserung der Verbindungen zwischen Saarbrücken und Metz bzw. Strasbourg oder zwischen Offenburg und Strasbourg sind Vertragsgegenstand. Geregelt ist die gemeinsame Vergabe eines Streckennetzes mit grenzüberschreitenden Verkehrsdienstleistungen. Dazu ist eine Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung geschlossen worden.
Für die geplanten Zugangebote werden Fahrzeuge benötigt, die sowohl auf dem französischen als auch auf dem deutschen Streckennetz uneingeschränkt zugelassen und mit dem vorhandenen französischen Zugmaterial, dem Alstom Régiolis, kuppelbar sind.
Die Rahmenbedingungen zur Fahrzeugbeschaffung sind Teil des Vertrags. Dabei werden die Fahrzeuge durch die Région Grand Est beschafft und dann dem Betreiber der Verkehre auf Grundlage eines Beistellungsvertrags zur Verfügung gestellt.
Für den vorliegenden Vertrag ist eine Förderung durch das europäische Förderprogramm „Interreg A“ zur Unterstützung grenzüberschreitender Projekte möglich, da durch die beteiligten Vertragspartner die Gebiete sowohl des Programms „Großregion“ als auch des Programms „Oberrhein“ tangiert sind.
Zur Bewertung: Alle beteiligten Partner arbeiten intensiv miteinander, um das komplexe Projekt zügig voranzubringen. Neben dem Bereich der Fahrzeuge gibt es regelmäßig Arbeitsgruppen im Bereich der Infrastruktur, die für das vorgesehene Betriebsprogramm benötigt wird. Ein Beispiel sind die anstehenden Maßnahmen im Bahnhof Wissembourg.
Weiterhin ist die Betriebsplanung im vollen Gange, um die zukünftig umsteigefreien und angebotsorientierten Fahr
pläne zu erstellen. Auch was die Frage eines einheitlichen Fahrscheins anbelangt, arbeiten wir derzeit an einer Lösung.
Mit Blick auf all diese Maßnahmen bewertet die Landesregierung die zukünftige Stärkung des grenzüberschreitenden Verkehrs äußerst positiv. Das Betriebsangebot und die Tarife werden für die Kundinnen und Kunden des Schienenpersonennahverkehrs im Sinne eines zusammenwachsenden Europas deutlich verbessert. Zudem dient das Projekt der Vernetzung der Wirtschaftsräume und trägt nicht zuletzt zu einer besseren Umweltverträglichkeit der Verkehrsströme bei.
Ich komme zur letzten Frage: Wie bereits ausgeführt, hat der Vertrag zum Ziel, getaktete, umsteigefreie und angebotsorientierte Verbindungen ab Dezember 2024 für die Fahrgäste herzustellen. Die Vorbereitungen sind aufgrund des großen Verkehrsraums sehr komplex und befinden sich derzeit in der Planungsphase. Im Bedarfsfall soll auch während der Betriebslaufzeit, so sind sich die Vertragspartner einig, eine Anpassung von Kapazitäten oder des Betriebsangebots möglich bleiben.
Mit diesem Konzept sehen wir uns für die künftigen Entwicklungen in unseren grenzüberschreitenden Regionen gut gerüstet. Es ist ein Stück gelebtes Europa.
Herr Minister, vielen Dank für die Antwort der Landesregierung. Sie haben den Zeithorizont schon ein bisschen skizziert. Können Sie aber noch einmal, vielleicht auch in einer Abfolge der jeweiligen Schritte, darstellen, was wann passieren wird, und ab welchem Zeitpunkt wir von einer vollkommenen Durchtaktung dieser grenzüberschreitenden Verkehre sprechen können?
Wir planen ab 2020, jetzt in diesem Jahr, die Erarbeitung des Lastenheftes und ein gemeinsames Vergabeverfahren. Ab 2022/2023 wollen wir dann Aufträge vergeben und einen Verkehrsvertrag unterzeichnen. Ab Dezember 2024 soll das Ganze in Betrieb gehen. Das ist der geplante Projektablauf.
Man sieht daran schon, wenn man die sonstigen Planungszeiten kennt und auch den Aufwand in einem Ausschreibungsverfahren, dass das mit großem Engagement und Ehrgeiz von beiden Seiten vorangetrieben wird.