Des Weiteren haben wir Rechtsreferendare des Amtsgerichts Mainz bei uns zu Gast. Auch Ihnen ein herzliches
Natürlich freue ich mich auch besonders über Schülerinnen und Schüler der 13. Jahrgangsstufe des GeschwisterScholl-Gymnasiums aus Daun. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Opfer des Nationalsozialismus: Gedenken aufrechterhalten – Verantwortung leben – Homosexuellenverfolgung weiter aufarbeiten Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11116 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Heute vor 87 Jahren wurde Hitler zum Reichskanzler ernannt, und es dauerte keine vier Wochen, als in Weimar das erste Konzentrationslager eingerichtet wurde.
Es gibt keine Worte für Auschwitz. Es gibt keine Worte dafür, was Heinz Kahn aus Trier mit gerade einmal 21 Jahren erlebt hat, selbst wenn er davon erzählt, wie er an der Rampe in Auschwitz steht, als Einziger seiner Familie nach rechts gewunken wird, während seine Eltern und seine Schwester Trude ins Gas geschickt werden.
Man kann es sich nicht vorstellen, wie es ist, wenn man Tote stapeln muss, weil die Nazis keine Kohle mehr zum Verbrennen der Leichen hatten, wenn man all das überlebt. Es gibt keine Sprache für die Shoah.
Es gibt keine Worte für Hadamar, nicht für das, was mit Karoline Gerlach aus Rheinhessen passiert ist, selbst wenn man die Briefe aus der Heil- und Pflegeanstalt liest, in denen sie anfleht, nach Hause geholt zu werden. Es gab kein Zuhause, wenn man 1941 von Alzey nach Weilmünster, nach Hadamar kam.
Dann gab es nur noch die Gaskammer, in die man als minderwertiges Leben zur Entlastung des Volkskörpers gebracht wurde. Es gibt keine Sprache für Unmenschlichkeit. Es gibt keine Worte für Mauthausen, nicht für das, was Otto Scheuerbrand aus Ludwigshafen erlebte. Sie erinnern sich an seinen Stolperstein, der am Montag bildhaft für die Opfer der Verfolgung von Homosexuellen im Dritten Reich stand.
Es fällt schwer, sich die Stationen in Ottos Leben vorzustellen: mit 17 Jahren von den Nazis zwangssterilisiert, mit 18 mehrfach wegen sogenannter Unzucht mit Männern verurteilt und mit 25 „wegen der Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit basierend auf § 175“ auf die grausame
Odyssee durch drei Konzentrationslager geschickt. Drei Wochen vor seinem 27. Geburtstag wurde Otto in Mauthausen ermordet.
Meine Damen und Herren, die Biografien dieser Menschen, die ich Ihnen gerade vorgestellt habe, können Sie recherchieren. Diese Menschen gab es wirklich. Sie repräsentieren drei Opfergruppen, die von den Nationalsozialisten erst entmenschlicht und dann vernichtet wurden: Heinz jüdisch, Caroline psychisch krank, Otto homosexuell. Überlebt hat von diesen dreien nur Heinz, der später in den Auschwitzprozessen aussagte und bis zu seinem Tod im Jahr 2014 als Zeitzeuge vor allem auch an rheinland-pfälzischen Schulen berichtete.
In der Plenarsitzung am 27. Januar 2007 stand er hier vor den Kolleginnen und Kollegen und mahnte zu erinnern. Das tut der Landtag jedes Jahr: erinnern. Vergangenen Montag haben wir in Osthofen den homosexuellen Opfern des Nationalsozialismus gedacht. Der Historiker Professor Dr. Michael Schwartz erläuterte uns, was sie, die Rosa-Winkel-Träger, in den Konzentrationslagern erleiden mussten: Sie, die als Volksfeinde von den Nazis diffamiert, verfolgt und getötet worden. Er erläuterte auch, dass ihre Verfolgung weit über das Jahr 1945 hinausging.
Die Ergebnisse des Projekts, das sich mit der Aufarbeitung dieser strafrechtlichen Verfolgung bis in das Jahr 1973 beschäftigte, sind einzigartig für ein Flächenland. Es schließt eine Lücke in der Forschung zur Geschichte unseres Landes und seiner Region. Von dieser Lücke gibt es noch einige zu schließen. Sie zu schließen bedeutet auch, die Gegenwart zu beeinflussen. Erinnerung bedeutet mehr als bloße Rückschau. Sie ist verbunden mit dem Auftrag, Verantwortung zu übernehmen: Verantwortung dafür, dass es nie wieder geschehen darf, dass Menschen aufgrund ihrer Religion, ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Orientierung und ihrer Identität ausgegrenzt, verfolgt und getötet werden.
Daher darf es, wie es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Yad Vashem sagte, keinen Schlussstrich unter das Erinnern geben. Zahlreiche Initiativen und Institutionen in diesem Land halten das Erinnern am Leben. Ich danke stellvertretend der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Erinnerungsinitiativen zur NS-Zeit und ihrem Vorsitzenden des Sprecherrats, Dieter Burgard, der auch hier ist, aber auch all den Ehrenamtlichen, die sich in ihren Heimatorten für Stolpersteinprojekte einsetzen und die Historien und Biografien recherchieren, um die Opfer in unsere Mitte zurückzuholen und sie nach Hause zurückkommen zu lassen.
Der Bundespräsident sagte in seiner Rede auch, dass es ihm so scheine, als würden wir die Vergangenheit besser als die Gegenwart verstehen. Lassen Sie uns heute mit diesem Antrag die Brücke schlagen, der historischen und gleichzeitig der politischen Verantwortung nachkommen, nämlich auf rechtliche Gleichstellung und gesellschaftliche Akzeptanz hinzuwirken und den Menschen in den Vordergrund zu rücken, egal, wo er herkommt, egal, woran er glaubt, und egal, wen er liebt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Klinkel hat die Verbrechen, die in Auschwitz und während der NS-Diktatur begangen worden sind, richtig genannt und angesprochen. Meine Damen und Herren, wir als CDU unterstützen heute diesen Antrag zur Stärkung der Erinnerungskultur bei uns im Land.
Eines ist wichtig, zu allem, was Frau Klinkel richtig angesprochen hat, hinzuzufügen: Auschwitz und alles, was in anderen Konzentrationslagern ebenfalls passiert ist, ist nicht vom Himmel gefallen. Diese Entwicklung hatte einen Vorlauf. Diesen Vorlauf sollten wir uns immer wieder ins Gedächtnis rufen, wenn wir darüber reden, wie wir uns heute erinnern und wie wir heute diese Geschehnisse aufarbeiten.
Es war Anfang der 30er-Jahre, als die Juden auf einmal nicht mehr auf der gleichen Parkbank sitzen durften und als die Juden dann auf einmal nur nach 17 Uhr einkaufen durften. Das konnte man alles hinnehmen. Es gab dann ja noch etwas für die Juden zu kaufen. Sie konnten ja noch auf einer anderen Bank sitzen.
Als dann aber auf einmal die Juden den Stern tragen mussten und gar nicht mehr ihre Geschäfte öffnen durften, als sie zusammengetrieben und in Ghettos gesammelt wurden, da veränderte sich etwas: Viele Menschen waren gleichgültig, hatten zu lange gezögert und hatten nicht ausreichend hingesehen. Meine Damen und Herren, das ist die Verantwortung, die uns heute auferliegt. Das darf uns nicht noch einmal passieren.
In seiner Rede hat ein ehemaliger KZ-Häftling in Auschwitz am vergangenen Montag gesagt, er möchte nicht mehr über Schuld reden. Er möchte auch nicht mehr darüber reden, was ihm geschehen ist oder was er aushalten musste. Er möchte darüber reden, was wir als zukünftige Generation mitnehmen sollen. Er sagte: Niemals dürfen wir – er sagte es in Englisch – indifferent, also gleichgültig, sein. Niemals mehr dürfen wir zu lange zögern, zu lange wegsehen und nichts unternehmen. Das ist unsere Verantwortung, die uns heute besonders als Deutsche in der ganzen Welt auferliegt.
Deshalb ist es wichtig, dass wir im Landtag darüber sprechen und wir für alle Gruppen, die damals in den industriellen Massenmord, entmenschlicht wie Vieh in Waggons in Konzentrationslager gebracht und dort erbärmlich abgeschlachtet wurden, darauf achten, dass das nicht noch einmal passiert und wir früh genug die Augen offen halten.
Wir kennen alle dieses Zitat, das bei uns früher im Landtag hing, im Moment in der Verwaltung hängt und uns sicherlich bald wieder im Landtag jeden Tag vor Augen sein wird. Wir dürfen niemals vergessen, was unsere Demokratie wert ist und dass alle hier auf Augenhöhe leben dürfen, egal welcher Gruppe, welcher Religion, welcher sexuellen Orientierung oder welchen sonstigen Menschengruppen, wo sie herkommen, sie angehören.
Meine Damen und Herren, das verbindet uns hier heute. Deshalb unterstützen wir als CDU-Fraktion uneingeschränkt diesen Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der 27. Januar ist der Gedenktag zur Befreiung des KZ Auschwitz, das wie kein anderer Ort für den Zivilisationsbruch des Holocausts steht. Ein solches Verbrechen darf sich nie mehr wiederholen und der Völkermord an den Juden niemals relativiert werden.
Das ist zu Recht seit Langem einer der Grundsätze unserer gemeinsamen Erinnerungskultur. Dabei sind auch die anderen Opfer der Nazibarbarei nicht zu vergessen; denn jedes Opfer verdient es, dass seines Schicksals gedacht wird. Ziel des Erinnerns ist es, das Schicksal aller Opfer im Bewusstsein der Menschen wachzuhalten, ohne ein einziges zu relativieren. Diesen Formulierungen können wir als AfD-Fraktion aus innerster Überzeugung zustimmen.
Die Mahnung zur Erinnerung an die nationalsozialistische Schreckensherrschaft gilt für die Deutschen ebenso wie für Polen, Russen, Franzosen und viele andere Nationalitäten. Sie gilt für Frauen ebenso wie für Männer, für Homosexuelle wie für Heterosexuelle, für Arbeiter ebenso wie für Intellektuelle sowie Angehörige anderer sozialer Schichten. Sie gilt für Sinti und Roma und auch für alle Euthanasieopfer. Sie gilt auch für sämtliche Opfer, die wegen ihrer Weltanschauung verfolgt wurden: für Christen, für Atheisten, für katholische Priester wie für protestantische Pfarrer oder für Zeugen Jehovas oder Freimaurer, für Sozialdemokraten und Kommunisten ebenso wie für Liberale, Konservative oder die Rechtsopposition um Oberst Schenk Graf von Stauffenberg und die Männer des 20. Juli. Wir sind ihnen allen Gedenken und Respekt schuldig.
Jedes Opferschicksal steht für sich, auch wenn die Opfer oft aufgrund der perfiden Ideologie des Regimes allein aufgrund der ihnen zugeschriebenen Gruppenzugehörigkeit inhaftiert, drangsaliert oder getötet wurden. Gerade weil jedes Opfer für sich steht und ein würdiges Gedenken verdient, verbietet sich auch die Instrumentalisierung einzelner Opfer oder Opfergruppen für gegenwärtige politische Ziele.
en zwischen unserer auf dem Grundgesetz basierenden freiheitlichen Demokratie und der verbrecherischen NSDiktatur gezogen werden. Das erscheint unangemessen, vor allem aber relativiert es die ungeheuerlichen Verbrechen der Nazis und dürfte in dieser drastischen Zuspitzung keineswegs im Interesse der damals wie heute betroffenen Opfer sein.
Es gab in den Nachkriegsjahrzehnten zweifellos problematische personelle Kontinuitäten zum sogenannten Dritten Reich, wie gerade die juristische Behandlung Homosexueller gezeigt hat. Aber auch jenseits dessen waren die seinerzeitigen gesellschaftlich-moralischen Rahmenbedingungen in und außerhalb Deutschlands durchaus unterschiedlich zu heute und unterlagen seitdem vielfältigen Entwicklungen.
Insgesamt gilt es für die Bundesrepublik Deutschland jedoch bitte festzuhalten, dass wir in einem Rechtsstaat leben, in dem Homosexuelle die gleichen Bürgerrechte haben wie alle anderen, und das ist gut so. Letzteres gilt es auch ohne jede Einschränkungen zu verteidigen, ist doch die Situation in vielen Ländern dieser Erde völlig anders, wenn man etwa an die massiven Verfolgungen von Homosexuellen, beispielsweise in islamischen Staaten, denkt.
Auch wenn sich Geschichte niemals in Gänze wiederholt, so können hieraus wertvolle Lehren für die Verhinderung von Unrecht, Leid und Verbrechen gezogen werden. Doch die Erinnerung an das geschichtlich Gewordene im Positiven wie Negativen ist nur ein unverzichtbarer Baustein zur Gestaltung von Gegenwart und Zukunft. Es muss auch eine Verinnerlichung unseres gemeinschaftlichen Werte- und Normensystems geben, damit dieses aus innerer Überzeugung von der großen Mehrheit mitgetragen wird. Nicht zuletzt bedarf es selbstverständlich der Meinungsfreiheit, der Toleranz und stetiger demokratischer Diskussionen.
Trotz einer grundsätzlich begrüßenswerten Intention können wir den vorliegenden Antrag dennoch nicht unterstützen; denn er beschränkt sich nicht darauf, die Verbrechen der NS-Zeit zu benennen und eine dazu angemessene Erinnerungskultur einzufordern, sondern er leitet über Analogien gesellschaftspolitische Implikationen ab, die wir so nicht mittragen können.
Das gilt beispielsweise für die geforderte Zustimmung zum Landesaktionsplan „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen“ oder die Forderung nach einer vollständigen Gleichstellung und Akzeptanz – meine Damen und Herren, Akzeptanz und nicht Toleranz – queerer Lebensweisen. Solche Forderungen aufzustellen, die nicht zuletzt religiös und weltanschaulich begründete Überzeugungen betreffen und die deshalb bei Weitem nicht von allen Bürgern geteilt werden, halten wir in einer pluralistischen Gesellschaft für nicht angemessen.
Die zweifelhafte Vermischung einseitiger ideologischer Einstellungen mit den uns allen verbindenden erinnerungspolitischen Überzeugungen bedauern wir sehr; denn damit machen Sie es uns nicht nur unmöglich, diesem Antrag zuzustimmen, sondern erweisen auch, wie wir glauben, insgesamt dem wichtigen Anliegen Ihres Antrags einen Bärendienst.