Frau Präsidentin, vielen Dank. – Meine Damen und Herren, dieser Tage erinnere ich mich an ein Buch von Christopher Isherwood, die sogenannten Berlin Stories, ins Deutsche übersetzt: „Leb wohl, Berlin“. Das ist ein sehr berühmter Stoff. Sie waren doch auch die Grundlage des Musicals „Cabaret“. Isherwood zeichnete in diesem im Jahr 1939 erschienenen Buch ein Bild von der Stadt und deren Gesellschaft, die er selbst von 1929 bis 1933 kennenlernte.
Dazu zählen auch die Charaktere in dem Buch, Peter und Otto, ein homosexuelles Paar, das vor dem Hintergrund des Erstarkens der Nationalsozialisten unter Druck gerät. So selbstverständlich Peter und Otto ihren Platz in diesem Roman finden, hatten Homosexuelle auch ihren Platz im Berlin der späten 20er- und frühen 30er-Jahre.
In Berlin hielt damals eine Libertinage Einzug, die es vielleicht sogar zu einem internationalen Hotspot homosexuellen Lebens machte. Aber wie Isherwood im Jahr 1933 schnell aus Berlin verschwand, so verschwand auch die Selbstverständlichkeit homosexuellen Lebens in Berlin.
Sie schlug mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten radikal um. Die NS-Diktatur verfolgte, deportierte, entwürdigte und tötete zahlreiche Homosexuelle. Sie führte im September 1935 den § 175 im Reichsstrafgesetzbuch ein, und 1941 folgte ein Erlass, der Homosexualität in Polizei und SS mit der Todesstrafe belegte, da – ich zitiere – „alle Angehörigen der SS und Polizei Vorkämpfer im Kampfe um die Ausrottung der Homosexualität im deutschen Volke sein müssen“.
Die NS-Diktatur erfasste über 100.000 Männer auf sogenannten Rosa Listen, verurteilte etwa 50.000 nach § 175 und steckte einige in psychiatrische Anstalten und etwa 10.000 in Konzentrationslager, von denen die Hälfte auch dort verstarb.
Im Lager mussten die Männer den sogenannten Rosa Winkel tragen, der sie als Homosexuelle kennzeichnete. Das war gleichbedeutend damit, dass man sich in der Lagerhierarchie ausgegrenzt und ganz unten befand.
Auch nach Kriegsende bestand der § 175 fort. Viele Männer wurden auf dessen Grundlage für das verurteilt, was sie waren. Das beschämt mich. Es beschämt mich, dass eine Rechtsnorm in der Fassung des Reichsstrafgesetzbuchs noch viele Jahrzehnte nach Kriegsende Teil unserer Bundesrepublik war.
Doch wir dürfen das nicht verdrängen. Es ist deshalb gut, dass Rheinland-Pfalz sich seiner Geschichte bewusst wird und sich mit wissenschaftlicher Hilfe um Aufarbeitung
bemüht. Ein Teil dessen ist die Wanderausstellung „Verschweigen – Verurteilen“, die wir im Abgeordnetenhaus zu sehen bekamen.
Lassen Sie mich stellvertretend für die vielen Initiativen und Projekte zur geschichtlichen Aufarbeitung jenem Bürgerrechtler danken, der unermüdlich unterwegs ist, um für ein vielfältiges Rheinland-Pfalz zu kämpfen. Ohne Joachim Schulte wäre vieles vielleicht noch gar nicht geschehen.
Ich bin froh, dass SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch die CDU in diesem Antrag dazu auffordern, die Bildungs- und Gedenkarbeit fortzusetzen, die Aufarbeitung regionalspezifisch fortzuführen und auf vollständige rechtliche Gleichstellung hinzuwirken.
Das verbindet uns Demokratinnen und Demokraten. Wir verstehen unsere Geschichte als Auftrag. Diejenigen, die eine „erinnerungspolitische Wende“ fordern, handeln geschichtsvergessen und öffnen den Extremen Tür und Tor. Wir bieten dem die Stirn und kämpfen für die offene Gesellschaft.
Ich würde gerne noch eine Begrüßung nachholen. Ich freue mich, dass der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Erinnerungsinitiativen zur NS-Zeit in Rheinland-Pfalz, Dieter Burgard, bei uns ist. Herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über einen Antrag, der sich mit dem Gedenken an die Verfolgung der Homosexuellen unter der NS-Diktatur befasst, aber auch das Leid thematisiert, das diese Opfergruppe im Gegensatz zu anderen Opfergruppen auch noch in der Bundesrepublik erleiden musste.
Um das beispielhaft zu verdeutlichen, möchte ich Ihnen eine Geschichte erzählen. Eine Geschichte von Willi Heckmann, einem Musiker. Er wurde im Juli 1937 nach einem Auftritt verhaftet und in die Gestapo-Zentrale in München überführt. Der Vorwurf lautete: Homosexualität. Wahrscheinlich aufgrund einer Denunziation.
Er wird ohne Verfahren in Schutzhaft genommen und in das KZ Dachau eingewiesen. Später kommt er, 1939, in das KZ Mauthausen. Wie die meisten „Rosa-WinkelHäftlinge“ wird er der Strafkompanie im Steinbruch zugeteilt mit dem Ziel der Umerziehung durch Schwerstarbeit.
ven körperlichen Schäden. Doch auch nach der NS-Zeit war das Leiden von Willi Heckmann nicht vorbei. 1960 wird sein Antrag auf Wiedergutmachung abgelehnt mit der Begründung, er sei – ich zitiere – „nur als Homosexueller wegen Verbrechens gegen § 175 StGB in Haft gehalten“ worden. Im Bundesentschädigungsgesetz wird Homosexualität als Verfolgungsgrund nicht anerkannt.
An dieser Geschichte wird die Besonderheit der Opfergruppe der verfolgten Homosexuellen in der NS-Zeit deutlich. Sie erlitten unmenschliches Leid, wie viele andere Opfer auch. Aber nach dem Krieg konnten und durften sie darüber nicht sprechen, weil die Verfolgung immer noch anhielt. Für die Homosexuellen war das Dritte Reich im Jahr 1945 nicht vorbei.
Homofeindlichkeit und personelle Kontinuität in Polizei und Justiz führten zu einer nahtlosen Fortsetzung der Verfolgung, und diese Schuld wiegt doppelt schwer. Somit kann ich für meine Fraktion erneut die Entschuldigung aussprechen, die wir bereits im Jahr 2012 in diesem Hohen Hause in einem Plenarantrag ausgedrückt haben.
Deshalb ist es wichtig, dass wir uns die Schicksale der verfolgten Homosexuellen in der NS-Diktatur genau anschauen und sie genau aufarbeiten. Aber wir müssen uns auch anschauen, wie die Verfolgung danach weitergegangen ist.
Deshalb bin ich sehr dankbar, dass das Land RheinlandPfalz als allererstes Bundesland sich auch die Geschichte der verfolgten Homosexuellen nach 1945 angeschaut hat und wir diese Aufarbeitung in einer Ausstellung im Foyer des Abgeordnetenhauses derzeit präsentiert bekommen. Wer dies noch nicht getan hat: Ich lade herzlich ein, sich diese Ausstellung anzuschauen. Wir müssen wirklich anerkennen, dass hier dieses Leid weitergegangen ist.
Wir hatten am Montag eine sehr würdevolle Veranstaltung in der Gedenkstätte Osthofen, die sich dieser Opfergruppe gewidmet hat. Zum allerersten Mal, seit der Landtag die Gedenkveranstaltung zum Holocaust-Gedenktag hat, haben wir diese Gedenkveranstaltung der Opfergruppe der Homosexuellen gewidmet.
Ich bin der absoluten Auffassung, dass diese Aufarbeitung, die Gedenkkultur nie zu Ende sein darf in diesem Bereich. Es läuft derzeit ein Forschungsprojekt, das sich anschaut, unter welchem Leid gerade lesbische Frauen auch noch in der Bundesrepublik gelitten haben. Die Zahlen sagen, dass hier der Entzug des Sorgerechts von lesbischen Frauen eine erneute Schuld ist, die sich die Bundesrepublik aufgeladen hat.
Es sind Fälle noch von 1981 bekannt, dass lesbischen Frauen Kinder entzogen worden sind. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass diese Fälle wissenschaftlich fundiert aufgearbeitet werden und sie Raum finden.
Das Gedenken aufrechtzuerhalten ist unsere gemeinsame Aufgabe als Demokratinnen und Demokraten, und dass es nicht zu einer „180-Grad-Wende“ in der Erinnerungskultur kommt, und dass nicht der Holocaust als ein „Vogelschiss“ der deutschen Geschichte bezeichnet wird.
Das Gedenken an den Zivilisationsbruch aufrechtzuerhalten ist unsere gemeinsame Aufgabe, und es ist unsere gemeinsame Aufgabe, dass diejenigen, die die Erinnerungskultur zurückdrehen wollen, nie die Mehrheit erhalten werden.
Wenn wir einen solchen Antrag vorlegen, müssen wir uns selbstverständlich auch mit dem Hier und Jetzt befassen; denn noch immer sind Lesben, Schwule, bisexuelle, transund intersexuelle Menschen von Gewalt bedroht, von verbaler und körperlicher Gewalt. Homo- und Transfeindlichkeit gehören leider nicht der Geschichte an, und noch immer haben wir nicht die volle rechtliche Gleichstellung.
gegen diese Diskriminierung weiter. Das bedeutet auch, es ist ein Auftrag unserer Geschichte, den wir in diesem Antrag würdigen. Deswegen bitte ich alle, den Antrag zu unterstützen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mit meiner eigentlichen Rede beginne, möchte ich Frau Ministerpräsidentin Dreyer, Herrn Professor Dr. Michael Schwartz sowie dem Landtagspräsidenten, Herrn Hering, für die würdige und zum Nachdenken anregende Gedenkveranstaltung am Montag in Osthofen danken. Solche Verbrechen dürfen auf gar keinen Fall Wiederholung finden.
Mit Blick auf die Geschichte unseres Landes und unserer Republik ist eine solche Gedenkveranstaltung bezüglich der im Dritten Reich ermordeten Homosexuellen nicht nur ein gutes Zeichen, sondern natürlich längst überfällig. Überfällig ist es aber auch, dass wir nicht nur bei den Lippenbekenntnissen bleiben, sondern auch aktive Zeichen setzen.
So richtig es ist, dass sich homosexuelle und transsexuelle Menschen inzwischen juristisch gegen Diskriminierungen zur Wehr setzen können, so notwendig ist es auch, dass wir dieses bei uns hier im Hause endlich selbst beenden. Am vergangenen Donnerstag besuchte ich eine Veranstaltung zum Thema des § 175 im Erbacher Hof, bei der unter anderem Herr Joachim Schulte, Sprecher des Netzwerks QueerNet, sowie Herr Staatssekretär Fernis als Redner vortrugen.
Was ich dort erfahren musste, hat mich wirklich zutiefst erschüttert; denn noch immer haben wir, im Jahr 2020, in unserer Landesverfassung gleich zu Beginn Artikel 1, der sich nach wie vor, seit Bestehen der Landesverfassung, unverändert auf die Verschärfung des Sittengesetzes durch die Nationalsozialisten von 1935 beruft.
Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Abschnitt „Die Einzelperson – Freiheitsrechte“: „Der Mensch ist frei. Er hat ein natürliches Recht auf die Entwicklung seiner körperlichen und geistigen Anlagen und auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit innerhalb der durch das natürliche Sittengesetz gegebenen Schranken.“
Ich wiederhole: „durch das natürliche Sittengesetz gegebenen Schranken“. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Absatz ist nicht nur überholt, er ist auch ein Schlag ins Gesicht aller homosexuellen, bi- und transsexuellen Menschen in Rheinland-Pfalz. Auch die Unterpunkte 2 und 3 des Artikels 1 sind unter diesem Aspekt sehr kritisch zu betrachten.
Dass ich heute dieses erwähnen muss, obwohl seit dem 21. Mai 1991, also seit fast 30 Jahren, der Ministerpräsident bzw. die Ministerpräsidentin von der SPD gestellt wird, wir insgesamt mehr als 18 Jahre von der FDP mitregiert wurden sowie seit fast neun Jahren die Grünen in der Regierungskoalition vertreten sind, ist für mich ehrlich gesagt absolut unbegreiflich.
(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist die Verfassung! Dafür braucht man zwei Drittel!)
zu diesem Thema eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gesandt. Ich hoffe, dass diese, wie auch meine heutige Rede, noch mehr zum Nachdenken anregen