Protocol of the Session on November 14, 2019

All solche Dinge diskutieren die Verkehrsminister. Ich bin froh, dass diese Debatte jetzt wieder an Fahrt aufgenommen hat.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Schreiner.

Guten Morgen, Herr Minister. Sie haben vorhin gesagt – ich darf Sie zitieren –: „Es kann nicht sein, dass in Deutschland alle Abwägungsentscheidungen gerichtlich bis zum Mittelpunkt der Erde überprüft werden müssen.“

(Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)

Eine klare Aussage. Mich würde interessieren, ob die innerhalb der Koalition, beispielsweise mit Ihrem grünen Koalitionspartner, in der Form abgestimmt ist; denn im konkreten Einzelfall bei der Rheinbrücke Wörth ging es um einen kleinen Abschnitt in einem unter Naturschutz stehenden Bereich, über den die Brücke geführt wird, die auf rheinland-pfälzischer Seite zu so viel Wirbel geführt hat.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Gute Frage!)

Ich habe selbstverständlich die abgestimmte Position der Landesregierung vorgetragen.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Oh! – Abg. Gerd Schreiner, CDU: Das ist interessant!)

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Brandl.

Herr Minister, laut dem damaligen Staatssekretär Eymael sollte der Baubeginn im Jahr 2011 erfolgen, laut dem Verkehrsminister Hering sollte keine Verzögerung des Baubeginns eintreten in Ergänzung zu dieser Aussage, und laut Staatssekretär Schweitzer sollte der Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2011 ergehen.

(Abg. Martin Haller, SPD: Meine Güte!)

Alles Zitate aus entsprechenden Anfragen. Kollege Schweitzer hatte dann ergänzt, dass im Jahr 2015 mit der Fertigstellung der Brücke gerechnet werden kann.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ich habe damit den Druck erhöht! – Abg. Martin Haller, SPD: Man nennt es Rechtsstaat! – Abg. Christian Baldauf, CDU: Backen aufblasen! Nichts erreicht! Große Sprüche gemacht! – Glocke des Präsidenten)

Vor diesem Hintergrund, Herr Minister, und dem Hintergrund Ihrer Erwähnung, dass es intensive Planungsverfahren gibt, frage ich mich: Was ist in diesen zehn Jahren von Günter Eymael bis Alexander Schweitzer Neues hinzugekommen, dass sich die Planung so dramatisch verzögert hat?

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ich glaube, alle, die dieses Planverfahren präzise verfolgt haben, wissen, dass neue Dinge hinzugekommen sind. Das ist das, was ich vorhin mit dieser Stichtagsregelung angesprochen habe.

Dadurch, dass die Planverfahren insgesamt sehr lange dauern, haben wir immer wieder während der Planungsphase Rechtsänderungen, vor allem auch Änderungen der Rechtsprechung. Am Ende mussten in das Planverfahren Dinge mit einbezogen, auch neue Anforderungen berücksichtigt werden, die zu dem Zeitpunkt, zu dem man früher Aussagen über das wahrscheinliche Ende des Planfeststellungsverfahrens getroffen hat, noch nicht berücksichtigt werden konnten.

Das ist für die Bevölkerung immer schwer nachvollziehbar. Ich neige deshalb dazu, keine Daten zu nennen, weil ich das für schwer prognostizierbar halte, etwa als der Kollege Bollinger mich vorhin fragte, wann das erste Auto über diese Brücke fährt, wir aber wissen, dass noch Gerichtsentscheidungen auf baden-württembergischer Seite ausstehen oder auch gerichtliche Überprüfungsmöglichkeiten auf rheinland-pfälzischer Seite. Es wäre nicht seriös, wenn ich als Mitglied der Exekutive einen Zeitpunkt nennen könnte, wann die Judikative ihre Arbeit beendet hat.

Liebe Kollegen, wir haben jetzt noch sechs Zusatzfragen. Danach betrachte ich diese Anfrage als beantwortet, auch im Hinblick darauf, dass die nächste Anfrage ein ähnliches Thema hat.

(Abg. Martin Brandl, CDU: Was?)

Das könnte man so auffassen.

Zunächst eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Bollinger.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, es war also von Ihren Kollegen vorher nicht seriös, Jahreszahlen genannt zu haben, stelle ich fest.

(Abg. Martin Haller, SPD: Na, na, na!)

Aber zur Frage: Die Karlsruher Grünen wollen Naturschutzmaßnahmen verzögern, die als Ausgleichsmaßnahmen für die Rheinbrücke vorgesehen sind, und so den Bau der Brücke insgesamt verzögern. DIE RHEINPFALZ sprach von „schmutzigen Tricks“.

Welche schmutzigen Tricks sind denn von den Grünen noch zu erwarten, und werden diese Tricks Erfolg haben? Danke sehr.

(Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP: Blöde Frage! – Staatsminister Roger Lewentz: Spricht er von Babylon?)

Herr Kollege, zunächst einmal habe ich diese früheren Prognosen nicht als unseriös bezeichnet,

(Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

sondern ich habe gesagt, es wäre unseriös, wenn ich heute sagen würde, wann diese Klageverfahren abgeschlossen sind.

(Abg. Martin Haller, SPD: Das wussten schon die alten Babylonier!)

Jeder muss auch wissen, wenn er einen Politiker nach einer Prognose fragt, dass diese Prognose aus der damaligen Perspektive abgegeben wird und man jemanden auf eine prognostische Äußerung nicht festlegen kann. Jedenfalls halte ich es nicht für seriös, jemanden auf eine Prognose rückwirkend festzulegen.

(Abg. Uwe Junge, AfD: Er hat Wahlkampf gemacht!)

Ich neige dazu, solche Prognosen nicht zu machen, weil ich glaube, dass das falsche Erwartungen wecken kann.

Es gibt in unserer Rechtsordnung die Möglichkeit, gegen solche Planfeststellungsverfahren vorzugehen. Wir diskutieren unter Verkehrsministern, ob die Möglichkeiten, die wir heute haben, zu weit sind oder nicht.

Jedenfalls ist es nicht Aufgabe eines Ministers, andere dafür zu kritisieren, dass sie unter dem geltenden Recht bestimmte Dinge tun.

Vor dem Hintergrund kann ich nur an alle appellieren, zur Vernunft zu kommen, was den Infrastrukturausbau angeht. Wir haben eine sehr schwierige und angespannte Situation in der Stadt Ludwigshafen. Wir haben dort sehr schwierige Bedingungen für die Wirtschaft in den nächsten Jahren.

Wir sehen auch, wie schwierig die Verkehrsverhältnisse werden können, wenn eine Rheinbrücke im Süden des Landes ertüchtigt werden muss. Vor dem Hintergrund halte ich den Infrastrukturausbau für dringend erforderlich im Interesse des Gemeinwohls und freue mich natürlich, dass unsere sorgfältige Planung jetzt von einem Gericht bestätigt worden ist.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Rehak-Nitsche.

Vielen Dank. – Zunächst einmal ist das Urteil eine sehr gute Nachricht für das stark verkehrsbelastete Land dort unten. Es zeigt auch, dass das Land seine Hausaufgaben auf rheinland-pfälzischer Seite gemacht hat.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr richtig! – Abg. Martin Haller, SPD: Das ist mal eine Feststellung!)

Meine Frage ist: Welche Bedeutung hat das Urteil Ihrer Einschätzung nach für die beabsichtigte Radwegezuführung, und wie sieht der derzeitige Planungsstand aus?

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Super Frage!)

Vielen Dank, dass Sie auch den Zusammenhang zu Radwegen herstellen;

(Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

denn wenn wir über Planungsbeschleunigung reden, reden wir nicht nur über Planungsbeschleunigung für Straßen, sondern auch für Radwege. Es ist auch nicht so, dass man in Deutschland Radwege ohne Weiteres schnell bauen kann. Menschen, die umweltfreundlich mit ihrem Fahrrad zur Arbeit fahren möchten, haben auch ein Interesse daran, dass die Planverfahren nicht ewig in die Länge gezogen werden.

Deswegen ist es auch ganz wichtig, dass wir das Stichwort „Planungsbeschleunigung“ nicht nur auf den Individualverkehr mit dem Automobil beschränken, sondern Infrastrukturen mit einbeziehen, beispielsweise Radwege oder auch Schienenverbindungen. Das ist ein wichtiges Thema. Auch dort haben wir viel zu lange Planungsverfahren. Auch die Ertüchtigung des Rheins etwa für die Binnenschifffahrt dauert viel zu lange.

Ich glaube, insgesamt ist es keine gute Entwicklung, dass wir heute die notwendigen finanziellen Mittel für die Verkehrsinfrastruktur haben – auch dank dieses Hohen Hauses auf Landesebene –, wir allerdings doppelt leiden bei der Verausgabung der Mittel, zum einen unter der Fachkräfteknappheit im Baugewerbe und zum anderen unter den viel zu komplexen und zu langen Planverfahren.

Ich bin zuversichtlich, dass uns dieses Urteil hilft, auch in Zukunft gut planen zu können; denn wichtig ist, dass man aus einem solchen Verfahren mit einem gestärkten Rücken hervorgeht. Viele Fragen, die in einem solchen Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden müssen, sind neue Rechtsfragen auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs Mobilität.

Nicht alles kann man sicher aus der Rechtsprechung der Vergangenheit herleiten. Jedes Projekt ist sehr individuell, aber ich bin sicher, dass uns die Erkenntnisse aus dem Urteil, wenn wir die schriftliche Begründung haben, helfen werden, auch in anderen Fällen – beispielsweise bei der Planung von Radwegen – zügig und rechtssicher vorzugehen.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Blatzheim-Roegler.