Protocol of the Session on November 14, 2019

Vizepräsident Hans-Josef Bracht; Abg. Marcus Klein, CDU, Abg. Ingeborg Sahler-Fesel, SPD, Abg. Johannes Zehfuß, CDU; Dr. Thomas Griese, Staatssekretär, Daniela Schmitt, Staatssekretärin.

93. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 14.11.2019

B e g i n n d e r S i t z u n g : 0 9 : 3 0 U h r

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Sie zur 93. Plenarsitzung begrüßen.

Schriftführende Abgeordnete sind die Kollegen Wagner und Rommelfanger. Abgeordneter Rommelfanger wird auch die Redeliste führen.

Entschuldigt für die heutige Plenarsitzung haben sich Vizepräsident Hans-Josef Bracht, die Abgeordneten Marcus Klein, Johannes Zehfuß und Ingeborg Sahler-Fesel sowie Staatsministerin Doris Ahnen bis ca. 15:00 Uhr und die Staatssekretäre Dr. Thomas Griese und Daniela Schmitt.

Wir fahren fort mit Punkt 10 der Tagesordnung:

Fragestunde – Drucksache 17/10518 –

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Alexander Schweitzer, Dr. Katrin Rehak-Nitsche, Dr. Anna Köbberling und Benedikt Oster (SPD), Zweite Rheinbrücke Wörth – Nummer 1 der Drucksache 17/10518 – betreffend, auf.

Wer trägt vor? – Der Kollege Schweitzer wird die Frage vortragen.

Vielen Dank, Herr Präsident – Guten Morgen. Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung das aktuelle Urteil – auch mit Blick auf die Mobilität in der Region?

2. In welchem Zeithorizont rechnet die Landesregierung mit dem Baubeginn?

3. Welche Signalwirkung geht aus Sicht der Landesregierung von dem Verfahren und dem resultierenden Urteil aus?

4. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung mit Blick auf zukünftige vergleichbare Infrastrukturprojekte?

Für die Landesregierung antwortet Staatsminister Dr. Wissing.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich freue mich über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. November dieses Jahres zu dem Klageverfahren des Naturschutzverbandes BUND gegen das Land Rheinland-Pfalz.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landes Rheinland-Pfalz für den Neubau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth abgewiesen. Dies hat gezeigt, dass die Klage in der Sache unbegründet war und die neue Trasse ihre Bestätigung fand.

Ich bin auf das schriftliche Urteil und dessen Begründung im Einzelnen gespannt und kann vor diesem Hintergrund Ihre Fragen wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Für die Region ist es ein wichtiges Urteil für die zukünftige Mobilität in diesem Raum. Durch die Entscheidung wurde die Möglichkeit für eine neue Trasse auf rheinland-pfälzischer Seite zur Entlastung des Wörther Kreuzes und der vorhandenen Rheinbrücke Maxau geschaffen.

In dieser prosperierenden Region muss neben dem Angebot im öffentlichen Verkehr auch der Individualverkehr weiter gestärkt werden, um die täglichen Stauungen zu verringern und die Möglichkeit einer Umfahrung für den Neubau von vorhandenen Rheinbrücken anbieten zu können.

Stellen Sie sich vor, dass durch Schiffsanprall oder andere Situationen die heutige Rheinbrücke Maxau gesperrt werden müsste. Was das für die Wirtschaft und die Bevölkerung in der Region bedeuten würde, ist kaum vorzustellen.

Das hat man in den vergangenen Jahren sehr deutlich bei den bisher erforderlichen Verkehrseinschränkungen zur Sanierung der Rheinbrücke Maxau leidvoll feststellen müssen. Auch vor diesem Hintergrund ist das Urteil sehr zu begrüßen.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So sieht es aus!)

Die Region kann sich darüber freuen.

Zu Frage 2: Derzeit kann man noch nicht sagen, wann der Bau einer neuen Rheinbrücke erfolgt. Zunächst muss noch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs BadenWürttemberg in Mannheim zu dem Klageverfahren gegen den baden-württembergischen Teil der neuen Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth abgewartet werden.

Der Bau einer halben Brücke würde bekanntlich keine Verkehrsentlastung bringen. Zudem kann der Kläger noch Rechtsmittel gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz einlegen.

Zu Frage 3: Das Urteil zeigt, dass mit guten und umfassenden Kohärenzmaßnahmen in einem naturschutzfachlich sensiblen Raum Infrastrukturprojekte möglich sind.

Das Urteil stellt auch für das anhängige Klageverfahren in Baden-Württemberg hinsichtlich der Alternativbetrachtungen in Rheinland-Pfalz fest, dass eine Parallelbrücke als unzumutbar verworfen werden muss; denn so ist das Planungsziel des Bedarfsplans für die Bundesfernstraße mit insgesamt acht Fahrstreifen zuzüglich Standstreifen nicht erreichbar.

Zu Frage 4: Eine intensive Auseinandersetzung mit den naturschutzfachlichen Gegebenheiten ist bei Rheinbrückenprojekten unerlässlich. Es lohnt sich, wenn, wie es der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz vorbildlich getan hat, sorgfältig und umsichtig gearbeitet und geplant wird.

Es mag zunächst etwas länger dauern, bis die Grundlagen erarbeitet und die Unterlagen umfassend erstellt werden, aber das zahlt sich im Klagefall auf jeden Fall aus. Unter dem Strich kann man mit dieser Strategie schnellstmöglich Baurecht erreichen.

Es zeigt aber auch, dass die Planungsprozesse künftig verbessert und beschleunigt werden müssen, damit noch schneller Baurecht erreicht werden kann. Es kann nicht sein, dass in Deutschland alle Abwägungsentscheidungen gerichtlich bis zum Mittelpunkt der Erde überprüft werden müssen.

(Heiterkeit bei der SPD und des Abg. Martin Brandl, CDU)

Wir haben es inzwischen mit einer Situation zu tun, zu der man sagen muss, wir haben es, glaube ich, in Deutschland mit diesen Dingen endgültig übertrieben. Ich will an der Stelle noch erwähnen – wir haben uns das einmal angeschaut –, es gibt Verfahren vergleichbarer Art, die wir in den 70er-Jahren noch mit zwei LEITZ-Ordnern erledigen konnten und für die wir heute 64 LEITZ-Ordner brauchen.

Da sieht man schon, was früher ging, war vielleicht auch nicht alles falsch. Wir müssen einen Mittelweg finden. Heute ist es zu komplex geworden.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Bollinger.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatsminister, wann werden denn die ersten Autos über die Rheinbrücke bei Wörth fahren? Danke.

(Zuruf von der SPD: Was für eine Frage! – Weitere Zurufe von der SPD: Oh! – Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD)

Herr Abgeordneter, das wird der Fall sein, nachdem die Brücke fertiggebaut wurde und die Verkehrsfreigabe erfolgen konnte.

Eine klare Antwort. Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Schweitzer.

Ja, Herr Präsident. – Ich möchte mich auf die badenwürttembergische Seite beziehen, Herr Staatsminister.

Sie haben völlig zu Recht ausgeführt, dass eine halbe Brücke nicht nur wenig Sinn macht, sondern auch keine Verkehrsbedeutung erreichen könnte. Wann ist denn nach Ihrer Auffassung damit zu rechnen, dass die baden-württembergische Seite genauso weit ist wie wir in Rheinland-Pfalz, nämlich ein ganzes Stück vorangekommen im Bereich des Planungsrechts?

Wir haben auf rheinland-pfälzischer Seite einerseits sehr sorgfältig, andererseits aber auch zügig an dieser Brücke gearbeitet.

(Abg. Martin Haller, SPD: So kennt man uns!)

Ich habe mir immer wieder anhören müssen, das müsse noch schneller und noch schneller gehen. Nun kann man feststellen, wir sind auch schneller und erfolgreicher durch das Klageverfahren gegangen als die andere Rheinseite.

Ich hoffe, dass die Kolleginnen und Kollegen in BadenWürttemberg bald zu Ende sind und das Verfahren ähnlich erfolgreich abgeschlossen werden kann wie in RheinlandPfalz. Dann wird die Brücke auch zügig in Angriff genommen. Sie wird dringend gebraucht in der Region.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Baldauf.

Herr Minister, Sie haben die Planungsvereinfachung angesprochen. Können Sie konkret ausführen, was Sie sich darunter vorstellen könnten?

Es gibt viele Möglichkeiten, die Planungsverfahren zu vereinfachen. In der politischen Diskussion zwischen den Verkehrsministern sind die verschiedensten Dinge. Das beginnt mit Verwaltungsvereinfachungen über die Diskussion um Präklusionsregeln.

Es gibt auch Vorschläge, dass man die Verfahren generell vereinfacht, etwa durch Stichtagsregelungen. Wir haben oft darunter zu leiden, dass im laufenden Planverfahren Rechtsänderungen stattfinden, die nicht von Anfang an berücksichtigt werden konnten.

All solche Dinge diskutieren die Verkehrsminister. Ich bin froh, dass diese Debatte jetzt wieder an Fahrt aufgenommen hat.