Katrin Rehak-Nitsche

Appearances

17/70 17/77 17/81 17/83 17/93 17/106 17/107 17/108

Last Statements

..... 7295 Abg. Marion Schneid, CDU:........... 7296 Abg. Martin Louis Schmidt, AfD:........ 7297 Abg. Thomas Roth, FDP:............ 7299 Abg. Katharina Binz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 7299 Abg. Helga Lerch, fraktionslos:........ 7300 Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur:....... 7301
Mehrheitliche Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 17/13049 –........ 7302
Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrags – Drucksache 17/13059 –........ 7302
Mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/11430 –............. 7302
Landesgesetz zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes sowie beamtenrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/12072 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/12972 –
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/12986 –
Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/13058 –........... 7302
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes wird ein wichtiges Ziel des Koalitionsvertrags umgesetzt. Ziel war und ist es, unsere Hochschulen zu unterstützen und zu stärken. Sie sollen zukunftsfähig, international wettbewerbsfähig und offen für möglichst viele Menschen bleiben und werden.
So ein Hochschulgesetz novelliert man nicht jedes Jahr. Wichtig ist es, eine gute Balance zwischen Modernisierung und Kontinuität zu finden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist die Stärkung von Lehre, Forschung und auch
der sogenannten „Third Mission“, der gesellschaftlichen Verantwortung von Hochschulen, gut gelungen.
Von zentraler Bedeutung der Hochschulen ist der Studienerfolg ihrer Studierenden, und genau hier setzt das Gesetz an. Studierende erhalten einen Anspruch auf Beratung, und die Hochschulen werden stärker an der Studienorientierung mitwirken.
Wir haben in einem Änderungsantrag zudem vorgeschlagen, für die im Sommersemester 2020 eingeschriebenen und nicht beurlaubten Studierenden die Regelstudienzeit um ein Semester zu verlängern. Das ist wichtig, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzumildern.
Als Weiterbildungspolitikerin ist es mir ebenfalls wichtig, dass künftig für Studierende mit Behinderung die Zweitstudiengebühren entfallen. Auch das schlagen wir in unserem Änderungsantrag vor. Schließlich möchten wir, dass die Studienangebote insgesamt flexibilisiert werden. Wir brauchen eine stärkere Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung. Genau dies ermöglicht das neue Hochschulgesetz.
Künftig können zum Beispiel beruflich Qualifizierte auch ohne zweijährige Berufstätigkeit ein Studium aufnehmen. Zusätzlich werden zahlreiche Teilzeit- und Weiterbildungsangebote ausgebaut.
Neben der Lehre wird auch der wissenschaftliche Nachwuchs an Hochschulen mit dem neuen Gesetz gestärkt, nämlich durch den Ausbau des Tenure Tracks und eine modifizierte Juniorprofessur.
Ebenfalls von großer Bedeutung ist die Weiterentwicklung der Autonomie und Eigenverantwortung der Hochschulen. Das geht nur durch eine weitere Modernisierung der Leitungsstrukturen. Nicht nur Unternehmen ist längst klar, dass im Team bessere Ergebnisse erbracht werden, und demzufolge wird nun auch im Hochschulgesetz auf ein kollegiales Präsidium umgestellt. Starke Teams sind gut für die Hochschulen und gut für Rheinland-Pfalz; denn starke Teams sind besonders leistungs- und handlungsfähig.
Einen Kerngedanken des Gesetzes möchte ich nun noch besonders hervorheben, nämlich die Gleichstellung der Geschlechter. Wir alle wissen, dass Gleichberechtigung in der Wissenschaft noch nicht mustergültig umgesetzt ist. Ich nehme einmal den Frauenanteil an den Professuren; er liegt in Rheinland-Pfalz bei ungefähr 24 %. Auch Deutschland ist insgesamt noch nicht besonders berühmt, und im europäischen Schnitt sind wir auch noch nicht da, wohin wir wollen.
Mit der konsequenten Übernahme der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes in das Hochschulgesetz sind wir auf dem richtigen Weg. Insgesamt wurde die Novellierung sorgfältig vorbereitet, und selbstverständlich wurden alle Beteiligten eingebunden. Als Politikerin und ehemalige Wissenschaftlerin freue ich mich ganz besonders, dass sich auch die Landeskonferenz der Hochschul
frauen aktiv in den Gesetzgebungsprozess eingebracht hat. Viele ihrer Anregungen finden sich im Gesetzentwurf wieder. Vielen Dank für Ihr Engagement.
Die gleichstellungsrelevanten Bestimmungen des bisherigen Hochschulgesetzes werden jetzt in einem eigenen Paragrafen zusammengeführt und inhaltlich erweitert. Das ist der § 4. Er beginnt mit folgendem Satz: „Jede Hochschule ist verpflichtet, die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.“ – weiter – „Die Verwirklichung der Gleichstellung ist insbesondere Aufgabe des Präsidiums und der Personen in Führungspositionen.“
Das Signal ist klar: Gleichstellung ist Chefinnen- bzw. Chefsache, und diese werden sich daran messen lassen.
Mir ist ganz wichtig, dass Gleichstellung aber nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Studium oder Beruf ist. Gleichstellung bedeutet Mitsprache, bedeutet eine Umverteilung von Kompetenzen, auch von Macht. Die Hälfte der Menschen sind weiblich, und so gehört es sich auch, dass in Hochschulen, die im Zentrum unserer Gesellschaft stehen, in den Professuren und in den Gremien, in denen wichtige Entscheidungen getroffen werden, Frauen entsprechend vertreten sind.
Uns ist völlig klar, dass das nicht ganz so einfach ist. Deshalb steht im Gesetzestext die Formulierung, nach Möglichkeit bei Berufungskommissionen und der Aufstellung von Listen für die Wahlen zum Senat zum Beispiel. Das Ziel aber ist klar und in dieser Form erstmalig festgeschrieben: Parität.
Auch das Amt der Gleichstellungsbeauftragten wird aufgewertet, ein Gleichstellungsplan für jede Hochschule obligatorisch.
All das zeigt, das Gesetz schreibt klare Ziele fest. Die Hochschullandschaft bekommt eine neue, gute und moderne Grundlage.
Auf dieser kann sie weiter gedeihen und sich entwickeln, zum Wohl der Studierenden, der Forschenden und von Rheinland-Pfalz.
Vielen Dank.
Herr Präsident, vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Kollege Weiner, zunächst danke ich Ihnen als Südpfälzerin, dass Sie tatsächlich in der Beförderung in der New Yorker Rush Hour die gleiche Komplexität sehen wie in Minfeld. Das ist wunderbar.
Ansonsten erzählen Sie wirklich weiterhin haarsträubende Märchen. Es ist doch eigentlich ganz klar, die Kreise und kreisfreien Kommunen sind für die Schülerbeförderung zuständig.
Das Land gibt ihnen dafür Geld. Sie sind komplett handlungsfähig. Es gibt überhaupt keinen Grund, warum sie diesen Job nicht erledigen können.
Stellen Sie sich das Ganze doch einmal in einem normalen Arbeitsleben vor. Sie bekommen eine wichtige Aufgabe mit viel Verantwortung übertragen, Sie bekommen die Ressourcen und Geld dafür,
und dann erledigen Sie Ihren Job nicht.
Ich brauche nicht viel Fantasie dafür, um mir auszumalen, was das für Konsequenzen hätte.
Im Kreis Germersheim aber setzt sich der Landrat jetzt hin und ist ganz stolz darauf, dass er sagt, er löst jetzt einmal das Problem der Schülerbeförderung, jetzt, zwei Wochen nachdem die Schule angefangen hat.
Das liegt nicht an den 70 % Stehplätzen. Das liegt auch nicht am Geld; denn er hat Geld für ein Kreishaus, aber kein Geld für die Kinder.
Das zeigt die Prioritäten Ihrer Parteikollegen von der CDU.
Den Schülerinnen und Schülern und den Eltern ist das völlig egal. Sie haben ganz andere Erwartungen. Sie erwarten, dass zum Schulstart die Schulbusse funktionieren und die Kreise ihren Job machen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich zitiere: „Es ist beruhigend zu wissen, dass einem bei Problemen mit Behörden (...) tatkräftige Unterstützung zu Teil wird. Wir wünschen alles Gute und weiterhin viel Erfolg bei Ihren Bemühungen.“ So lautet eine Rückmeldung von Bürgerinnen im neuesten, wirklich gut gemachten Be
richt der Bürgerbeauftragten zu ihrer Arbeit. Dieses Zitat zeigt eindrücklich, worum es bei der Bürgerbeauftragten geht. Es geht darum, Menschen niederschwellig und unbürokratisch zu unterstützen, wenn es Probleme mit Behörden und Verwaltungsentscheidungen gibt.
Einmal im Jahr nun tritt diese ganz wichtige Institution unseres Landes ins Rampenlicht des Plenums, nämlich dann, wenn sie ihren Jahresbericht vorgelegt hat, den wir heute hier gemeinsam diskutieren.
Als erstes bedanke ich mich bei genau diesem Team, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerbeauftragten und selbstverständlich bei Barbara Schleicher-Rothmund selbst – sie sitzt da hinten, Hermann Linn ist auch da – für ihre ausgezeichnete Arbeit im letzten Jahr. Ich danke ebenfalls Jörg Denninghoff, dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, für seine Arbeit und seinen Einsatz für die Anliegen der Menschen.
Der Petitionsausschuss arbeitet ganz eng mit der Bürgerbeauftragten zusammen und hat das Letztentscheidungsrecht in den Petitionsangelegenheiten.
Nun lassen Sie mich einen genaueren Blick in das Berichtsjahr werfen. Fast 2.000 Eingaben wurden bearbeitet. Einen Schwerpunkt bildeten wie auch in den Vorjahren Eingaben aus dem Bereich Justizvollzug. Wir haben es gehört. Ein Dilemma, das einem immer wieder in den Petitionen begegnet, ist die Inhaftierung von Eltern mit Kindern im Säuglings- und Kitaalter. Unterstützt von der Bürgerbeauftragten und vom Justizministerium hat sich die Justizvollzugsanstalt (JVA) Zweibrücken deshalb auf den Weg gemacht, eine eigene Mutter-Kind-Einrichtung für genau solche Fälle zu konzipieren. Herr Denninghoff hat es bereits erwähnt. Ich begrüße es ausdrücklich, dass nun bald auch in Rheinland-Pfalz inhaftierten Müttern mit kleinen Kindern geholfen werden kann.
Verehrte Kollegin Meurer, fehlende Anwärterstellen gehören übrigens, wie Sie selbst zu Recht gesagt haben, der Vergangenheit an. Rheinland-Pfalz bildet aus und stellt die ausgebildeten Kräfte an.
Im Bereich Gesundheit und Soziales gibt es ebenfalls zahlreiche Fälle. Ein Beispiel ist der Fall eines Petenten, bei dem die Rente aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen neu berechnet werden musste, und trotz telefonischer Nachfragen dieses Mannes dauerte die Neuberechnung lang und länger. Meine Kollegin hat es bereits angesprochen. Schließlich wandte er sich Hilfe suchend an die Bürgerbeauftragte, die es schaffte, innerhalb kürzester Zeit eine Neuberechnung zu erreichen. Das zeigt, dass der Mechanismus Bürgerbeauftragte sehr gut funktioniert.
Schließlich möchte ich Ihnen ein Beispiel aus dem Bereich Angelegenheiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mitgeben. Es wurde schnell überaus komplex, wenn es um Ehepaare mit gemeinsamen Haupt- und Nebenwohnsitz ging. Es war nämlich so: Haben Ehepaare gemeinsam zwei Wohnungen, eine als Haupt- und eine als Nebenwohnsitz,
so konnte sich nur der Ehepartner, der für die Hauptwohnung den Rundfunkbeitrag zahlt, von der Beitragspflicht für die Nebenwohnung befreien lassen. Der andere Ehepartner musste weiterhin für die Nebenwohnung zahlen.
Für die Betroffenen war das nicht nachvollziehbar, da sich Ehepaare häufig als Einheit verstehen. So basiert diese Regelung zwar auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, sie war in der Praxis allerdings nicht vermittelbar. Diese Erfahrung machte auch die Bürgerbeauftragte mehrfach. Deshalb setzte sie sich bei der Ministerpräsidentin dafür ein, dass diese Regelung im Rahmen des 23. Rund- funkänderungsstaatsvertrags Ende Oktober 2019 angepasst wurde. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass sich Ehegatten und ebenso eingetragene Lebenspartner für die gemeinsame Haupt- und Nebenwohnung von der Zahlung des Beitrags befreien lassen können. Die Regelung wurde bereits seit November 2019, also quasi sofort, umgesetzt.
Auch dieser Fall ist ein wunderbares Beispiel dafür, dass die Vermittlung zwischen Behörden und Bürgerinnen und Bürgern durch die Bürgerbeauftragte wichtig, richtig und unerlässlich ist
Ich danke am Schluss noch einmal all denjenigen, die daran beteiligt sind, den Bürgerinnen und Bürgern mit ihren Anliegen zu helfen. Jeder Petent, jede Petentin wird mit seinen und ihren Sorgen ernst genommen. Jede Petition ist wichtig, gleich wichtig und wird gleich behandelt. Jeder Petentin, jedem Petenten wird der gleiche Respekt entgegengebracht.
Es ist gut, eine solche Institution wie die Bürgerbeauftragte in Rheinland-Pfalz zu haben. Ich bin stolz darauf, zum Wohle der Menschen mit ihr zusammenzuarbeiten.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Zunächst einmal ist das Urteil eine sehr gute Nachricht für das stark verkehrsbelastete Land dort unten. Es zeigt auch, dass das Land seine Hausaufgaben auf rheinland-pfälzischer Seite gemacht hat.
Meine Frage ist: Welche Bedeutung hat das Urteil Ihrer Einschätzung nach für die beabsichtigte Radwegezuführung, und wie sieht der derzeitige Planungsstand aus?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht kennen Sie das, die anwesenden Damen und die anwesenden Herren, aus unterschiedlichen Perspektiven: Eine lange Vorstandssitzung, wesentlich mehr Männer als Frauen, es ist Pause, alle reden miteinander und es gibt Kaffee. Dann sagt einer: Deinen Vorschlag von eben sollten wir aufgreifen. – Der andere sagt: Gute Präsentation. – Plötzlich sehen die Herren, dass da eine Dame steht. Und was sagen Sie? Sie haben heute aber ein schickes Kleid an.
Vielleicht war diese Reduzierung auf das Äußerliche keine Absicht, manchmal aber schon. Vielleicht war es wohlwollend gemeint, manchmal aber nicht. Immer ist es Sexismus. Frauen brauchen so etwas nicht.
Dem, der jetzt sagt, aber Männer werden auch diskriminiert, dem sage ich: Das stimmt. Gesagt sei an der Stelle auch: Menschen, die nicht in das duale Geschlechterdenken passen, werden erst recht diskriminiert. Weder Sexismus noch sexuelle Belästigung beschränken sich auf
Frauen. Alle können von geschlechterbezogener Belästigung und Diskriminierung betroffen sein. Das gilt auch für Männer. Statistiken allerdings zeigen, dass in der Praxis die Frauen wesentlich häufiger betroffen sind als Männer.
Das Tückische ist, oft läuft es unbewusst. Das Verhalten spiegelt vorhandene Vorurteile, tatsächliche oder angenommene Machtgefüge und gesellschaftlichen oder sozialen Status. Selbst diejenigen, die sich frei davon wähnen, sind es im Kopf häufig nicht. Machen wir ein kurzes Gedankenexperiment. Wie fühlen Sie sich bei dem Satz: Er ist ein mächtiger Mann, und sie eine hübsche Frau. – Ganz gut? Vertraut? Wie geht es Ihnen bei: Sie ist eine mächtige Frau, und er ein hübscher Mann?
Sexismus ist vielfältig. Er ist ein Oberbegriff für eine Vielzahl von Einzelphänomenen unbewusster und bewusster Diskriminierung auf der Basis des Geschlechts. Sexuelle Belästigung ist nur eine Variante davon. Seit 2006 ist im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz erfreulicherweise und richtigerweise festgeschrieben, dass auch Worte sexuelle Belästigung sein können.
Wie tief Sexismus in unserer Gesellschaft verwurzelt ist, zeigt sich nicht nur an der gerade laufenden Fußballweltmeisterschaft, die kaum Beachtung findet. Weil Frauen spielen?
Es zeigt sich in jedem Lebensabschnitt. Ich lese meinen kleinen Kindern häufig Bücher vor
und muss ständig spontan die Geschichten umdichten. Würde ich das nicht tun, würden meine Kinder von Anfang an immer nur hören, Jungs spielen draußen Abenteurer – am besten noch während die Mami drin schon einmal das Mittagessen kocht –, und die Mädchen spielen Prinzessinnen.
Ich freue mich sehr, dass es mittlerweile auch andere Geschichten gibt. Die Mehrzahl tradiert aber genau diese alten und eben einschränkenden Muster und legt so die Grundlagen für geschlechterdiskriminierende Strukturen und damit für Sexismus.
Die Wirklichkeit sieht oft aber anders aus. Mädchen können gut Fußball spielen, genau wie Jungs.
Mädchen können gut tanzen, genauso wie Jungs. Mädchen können Mathe, genauso wie Jungs. Und Mädchen machen gute Schulabschlüsse, genau wie – nein, sorry, in
diesem Fall sogar besser – Jungs.
Frauen können Astronautin werden, Vorstandsvorsitzende, Erzieherin, Dachdeckerin, Ärztin oder Ministerpräsidentin.
Frauen können alles, wenn sie stark sind und manchmal eben auch laut. Genau deshalb ist die Kampagne „LAUT+STARK“ wichtig; denn was einfach klingt, ist in der Praxis oft sehr schwer. Es erfordert Mut, sich einzumischen gegen die Strukturen. Es erfordert Mut, zu widersprechen und jemandem ins Gesicht zu sagen, dass er eine Grenze überschreitet. Genau deshalb ist es wichtig, dass jeder einzelne Mensch immer wieder prüft, was sie oder er tun kann, um im privaten oder öffentlichen Leben klar Position gegen Sexismus zu beziehen,
das eigene Verhalten immer mal wieder zu hinterfragen und Menschen zu unterstützen, die Sexismus ausgesetzt sind.
Genau deshalb ist es wichtig, dass die Landesregierung für ihre eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun ein Handlungskonzept gegen Sexismus am Arbeitsplatz beschlossen hat. Diejenigen, die das können, müssen mit gutem Beispiel vorangehen. Das ist richtig und wichtig. Ich fände es wünschenswert, wenn alle Arbeitgeber – sei es öffentlich oder privat – klare Handlungskonzepte gegen Sexismus hätten. Im Kampf gegen Sexismus und gegen Gewalt an Frauen sind alle Akteure gefragt.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Man könnte sagen, Sexismus schreit uns leise an. In Form von Vorurteilen, Ausdrücken und – leider immer noch sehr beliebt – sexistischen Witzen begegnet er uns überall oder perfider in der Argumentation, die wir vorhin gehört haben: Die Frauen wollen es doch so.
Wir begreifen Vielfalt als Chance. Jeder Mensch muss Wahlmöglichkeiten haben. Der Weg darf nicht vorbestimmt sein, nur weil man als Frau geboren wurde. Darum geht es doch. Jeder Einzelne, jede und jeder, muss selbstbestimmt entscheiden können, wer oder was sie werden wollen, wie sie leben wollen. Dazu müssen aber alle Möglichkeiten offenstehen, und das tun sie eben nicht in Ihrem ideologiegeprägten, autoritären Familien- und Gesellschaftsbild, liebe AfD.
Alle Möglichkeiten hat man in einer offenen, gleichberechtigten Gesellschaft. Das ist die Zukunft. Gewöhnen Sie sich bitte daran. Liebe AfD, wir Frauen sind im Gegensatz zu Ihnen keine Opfer, und wir gehen auch nicht mehr weg.
Wenn es noch eines Beweises bedürfte: Sexismus ist selten so augenscheinlich wie beim Gender Pay Gap. Frauen erhalten schlicht deshalb weniger Gehalt, weil sie Frauen sind. Das ist völlig inakzeptabel und steht uns als freier Gesellschaft im 21. Jahrhundert überhaupt nicht gut zu Gesicht.
Genau deshalb ist es notwendig, den Kampf gegen Sexismus zur Chefsache zu machen. Ich bin sehr froh, dass die Landesregierung diesem Thema einen hohen Stellenwert beimisst. Dabei sind Fortbildungen ebenso wichtig wie Kontaktstellen; denn am Ende sind wir alle von Sexismus betroffen, als diejenigen, die ihn erfahren, als diejenigen, die ihn verursachen, und als diejenigen, die ihn dulden.
Hier ist nicht nur die Politik gefragt, sondern jeder Einzelne. Schauen Sie hin! Sprechen Sie es aus! Wir als SPD stehen für eine Gesellschaft, in der alle Geschlechter gleichberechtigt sind und in der der Sexismus der Vergangenheit angehört;
denn er verletzt die Würde des Menschen, und das ist ganz klar eine Rote Karte. Liebe AfD, die Karte ist in diesem Fall nicht umsonst rot.
Vielen Dank.
Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Minister! Sie haben richtigerweise ausgeführt, dass für Hochschulen und deren Forschung gerade in den letzten Jahren nicht nur die Grundfinanzierung ausschlaggebend war. Ein wichtiges Kriterium für die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Hochschulen sind die Drittmitteleinnahmen, zum Beispiel in Form von Sonderforschungsbereichen. Deshalb frage ich: Wie haben sich die Universitäten im Land diesbezüglich entwickelt, und in welcher Form hat das Land sie dabei unterstützt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, heute als letzte Rednerin sprechen zu dürfen; denn es ist richtig und wichtig, dass wir das Thema zu den Menschen bringen.
Ich sage gleich vorweg, ich bin für die Widerspruchslösung. Eine solche Lösung schützt sowohl die Interessen der Spender, aber auch die Interessen der Menschen, die auf eine Spende warten. Setzen sich die Menschen mit dem Thema nicht auseinander, weil es ihnen vielleicht nicht wichtig oder unangenehm ist oder weil es vergessen wird, so wird dann im Sinne des Gemeinwohls zugunsten der Rettung von Menschenleben entschieden.
Wenn jemand aus privaten, ethischen, religiösen oder sonstigen Gründen selbst kein Organspender sein möchte, so kann er sich dagegen aussprechen. Das ist wichtig, niemand wird gezwungen.
Wer aber spenden und anderen Menschen damit helfen möchte, der muss im Grunde wenig oder gar nichts tun. Das ist in meinen Augen ein sinnvolles Verfahren. Man kann sicher einen bewussten, behutsamen klugen Weg finden.
Organspende ist kein Thema, mit dem man sich besonders gern auseinandersetzt. Das führt leider dazu, dass die meisten Menschen der Spende zwar positiv gegenüberstehen – wir haben es heute mehrfach gehört –, aber nur ungefähr die Hälfte davon dokumentiert ihre Entscheidung. Die andere Hälfte geht uns verloren.
Sie geht uns nicht nur verloren, nein, sie belastet im ungünstigsten Fall die Angehörigen in einer Situation, die für die Angehörigen ohnehin eine sehr schwere Belastung ist. In dieser schweren Situation müssen die Angehörigen eine Entscheidung treffen, die der Betroffene im Leben selbst nicht getroffen hat. Es verwundert nicht, dass die Angehörigen sich tatsächlich zu einem hohen Prozentsatz gegen eine Organspende aussprechen. Das ist klar: Wenn ich nicht sicher bin, was mein Angehöriger wollte, dann natürlich lieber nicht.
Diesen Zustand finde ich unhaltbar. Hier schieben wir Verantwortung von uns und bürden sie denjenigen auf, die hinterbleiben. Das sollte nicht so sein, zumal sich laut Deutscher Stiftung Organtransplantation drei Viertel der Menschen wünschen, der Spender solle selbst entscheiden, nicht die Familie.
Diese, sagen wir einmal, Trägheit, sich zu entscheiden, liegt nicht nur an dem unangenehmen Thema. Sie ist schlicht und einfach menschlich. Wir haben nur begrenzte
Zeit. Wir haben nie alle Informationen. Trotzdem müssen wir in ganz vielen Fällen schnell zu einer Entscheidung kommen und werden nicht lange darüber nachdenken. Das mag nicht immer optimal sein, aber praktikabel, für den Einzelnen und für den Moment zufriedenstellend.
Dies führt natürlicherweise – ich muss sagen, Gott sei Dank – dazu, dass wir uns nicht mit allen Dingen beschäftigen. Leider führt das auch dazu, dass wir uns mit manchen ganz wichtigen Dingen nicht beschäftigen, zum Beispiel weil wir ihr Eintreten als zu unwahrscheinlich bewerten. Junge Menschen beschäftigen sich ganz selten mit Rentenfragen. Diese sind einfach zu weit weg von deren Lebensrealität. Menschen, die keine Kleinkinder haben, beschäftigen sich nicht mit Stiftung Warentest-Auswertungen von Kindersitzsicherheit. Warum auch? Die meisten oder viele Menschen beschäftigen sich nicht mit Organspenden, weil es in ihrem Bekanntenkreis niemanden gibt – Gott sei Dank –, der eine Organspende braucht. Ändert sich das, wird das Thema relevant.
Aber uns fehlen die Zeit, die Information und der konkrete Anlass, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Dazu kommt noch, dass irgendwas immer wichtiger und dringender ist.
Wenn wir realistisch sind, müssen wir uns zwei Fragen stellen: Was können wir tun, damit sich die Menschen mit dem Thema beschäftigen? Wie können wir die Zahl der Organspenden oder die Spenden, die übermittelt werden, erhöhen, obwohl sich weiterhin sicherlich einige Menschen nicht mit dem Thema beschäftigen werden?
Ein Teil der Antwort ist auf jeden Fall, auf den sogenannten Default, also die Standardeinstellung, zu setzen. Diesen Ansatz unterstützen im Übrigen zahlreiche wissenschaftliche Studien und Sachbücher. Das bekannteste mag „Nudge“ sein – das heißt zu Deutsch „Anstoß“ – von dem Wirtschaftsnobelpreisträger Richard Thaler und dem Rechtswissenschaftler Cass Sunstein. Auch diese beiden analysieren das Thema „Organspende“ und kommen zu dem Schluss, dass eine Widerspruchslösung zu mehr Spendern führen würde.
Bedenkt man also alles zusammen, ergibt sich das folgende Bild: Die Widerspruchslösung würde aller Voraussicht und Studien nach die Anzahl der Organspenden erhöhen. Sie würde es ermöglichen, sich explizit gegen eine Spende auszusprechen. Sie würde das Spenden ganz einfach machen, und sie würde auch dann Menschenleben retten, wenn wir uns mit dem Thema nicht beschäftigen, warum auch immer. Das kommt uns allen entgegen und wird dem Umstand gerecht, dass 81 % von uns Spenden grundsätzlich gut finden, und ermöglicht eine bewusste Entscheidung dafür oder dagegen.
Bleibt die Frage zum Schluss: Geht die Widerspruchsregelung rechtlich und gesellschaftlich? – Ja, das geht. Wir haben in Europa 23 Länder, die wir fragen können, wie es geht. Von den 30 europäischen Ländern haben 23, also gut drei Viertel, eine Widerspruchslösung, einige eine Zustimmungslösung und wir eine Entscheidungslösung. Dieses Alleinstellungsmerkmal trägt dazu bei, dass wir Spendenschlusslicht sind in Europa, und das kann nicht unser Anspruch sein. Die Widerspruchslösung ist deshalb – Strukturen gehören natürlich auch dazu – ein
Baustein auf dem Weg, mehr Betroffenen helfen zu können. 10.000 Menschen warten darauf, und morgen könnten wir es sein.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Weiterbildung ist ein wichtiger Grundstein für Teilhabe. Nur Menschen, die wissen, wo sie hingehen können, wenn sie Neues lernen möchten, und nur Menschen, die wissen, wo sie einen Schulabschluss nachmachen können, nur Menschen, die Zugang zu solchen Angeboten haben, können am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Solche Angebote finden sie bei den Weiterbildungsträgern. An dieser Stelle sei diesen sehr herzlich gedankt; denn ihre Leistungen sind unverzichtbar.
Genau deshalb ist es ein richtiges Signal, dass die Mittel für Weiterbildung auch im kommenden Haushalt wieder erhöht werden, und zwar um rund 10 %.
Das Förderniveau wird allgemein verbessert, und zusätzlich werden Prioritäten gesetzt, und zwar transparente, barrierefreie Grundbildung und die Ausgestaltung und Begleitung des technologischen Wandels.
Die Fördermittel für niedrigschwellige Maßnahmen der zweiten und dritten Chance werden ebenfalls erhöht. Damit wird gerade den Menschen geholfen, denen es am schwersten fällt, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das ist uns ein Herzensanliegen; der AfD im Übrigen nicht. Sie fordert die Streichung der Hälfte dieser Mittel.
Sie fordert damit, dass 350.000 Menschen in RheinlandPfalz im Stich gelassen werden, davon mehr als 200.000 Bürgerinnen und Bürger, die Deutsch als Muttersprache sprechen. Das ist nicht unser Gesellschaftsbild.
So gehen wir nicht mit Bürgerinnen und Bürgern um.
Unser Ziel ist es, den Menschen jetzt und künftig verlässliche Partner an die Seite zu stellen, die ihnen qualitätsvolle Bildungsangebote bieten und helfen, ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben zu führen. Deshalb unterstützen wir die Weiterbildungsträger, sich und ihr Angebot kreativ und innovativ weiterzuentwickeln.
Sie konzipieren neue Lernformate und Lehrinhalte und gestalten die Strategie für das digitale Leben aus. Damit dies gelingen kann, werden die Mittel für diese Aufgaben verdreifacht. Das ist gut für die Menschen in RheinlandPfalz. Das macht den Menschen Mut für die Zukunft.
Vielen Dank.