Protocol of the Session on January 30, 2013

Es wäre schön, wenn der neue Landesdatenschutzbeauftragte ein neues Konzept entwickeln könnte, wie ein solcher Bericht künftig aussehen könnte, ohne dass man viele Wiederholungen mit anderen Berichten auf Bundesund europäischer Ebene hat.

Des Weiteren würde ich mich freuen, wenn es auch eine Perspektive in dem Bericht gäbe. Eine solche gibt es überhaupt nicht in dem Bericht. Auf jeden Fall habe ich keine gefunden. Es wäre schön, wenn man sich damit beschäftigte, welche Risiken das Transparenzgesetz und die beiden anderen Gesetze, die in dem Bericht behandelt werden, beispielsweise im Bereich der Digitalisierung, mit sich bringen.

Es finden sich daüber hinaus auch keine Anregungen, mit welchen Arbeitsfeldern sich der Landesbeauftragte in den kommenden zwei Jahren beschäftigen möchte oder welche Bereiche er auf uns zukommen sieht. Es wäre schön, und ich fände es passend, wenn dazu im Bericht Auskunft gegeben würde.

Zum Schluss möchte ich zusammenfassend sagen, dass wir als CDU-Fraktion für eine Öffnung der Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger im Land sind, es uns aber mindestens genauso wichtig ist, dass es keine Schnellschüsse gibt und keine Fehler, wie sie in anderen Bundesländern schon vorgekommen sind, gemacht werden. Deshalb standen wir dem Transparenzgesetz im vergangenen Jahr eher kritisch gegenüber und hatten einen Änderungsgesetzentwurf eingebracht.

Jetzt, da das Landestransparenzgesetz in Kraft ist, ist es uns wichtig zu sagen, dass wir nach wie vor Wert darauf legen, dass personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse auf allen Ebenen weiterhin höchsten Schutz genießen und wir sicherstellen, dass dieser zwingend in den kommenden Jahren gewährleistet ist.

(Beifall bei der CDU)

Lieber Herr Sippel,

(Zurufe von der SPD: Ui!)

ich habe das gleiche Zitat herausgesucht wie Sie. Es findet sich in der Einleitung in den Worten des Datenschutzbeauftragten zu dem Bericht.

In der Tat sagt er, dass Rheinland-Pfalz auf bestem Wege ist, zu totaler Transparenz zu kommen und Informationsfreiheit auf allen Wegen im Land zu gewährleisten. Das mag in vielen Bereichen so sein, jedoch in einigen – das war in den letzten Tagen und Wochen zu sehen – gibt es sicherlich noch großen Handlungsbedarf, diesen Informationsfluss zu verbessern.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die AfD-Fraktion hat sich Herr Abgeordneter Friedmann zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Friedman.

Sehr geehrter Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete und sehr verehrte Gäste! Am 20. Juli 2016 wurde der Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit veröffentlicht und dem Präsidenten des Landtags übergeben. Ich habe lediglich einige Kernelemente, die mir wichtig erschienen, herausgezogen und möchte hierzu einiges erläutern.

Ein wichtiger Punkt scheint mir der Datenaustausch mit den USA zu sein. Das Safe-Harbor-Abkommen wurde am 6. Oktober 2015 vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt, und ab dem 2. Februar 2016 gibt es die Nachfolgeregelung EU-US Privacy Shield.

Aber auch diese Regelung ist umstritten, was vor allem daran liegt, dass die Datenschutzrichtlinien in den USA weit hinter den europäischen zurückliegen. Der Datenschutzbeauftragte der Schweiz zum Beispiel hat seiner Regierung angeraten, eine gleich gelagerte Regelung nicht mitzutragen und die Vereinbarung aufzukündigen. In diesem Bereich muss also noch erheblich nachgearbeitet werden.

Datenschutz ist ein verbrieftes Grundrecht und muss zur Wahrung der eigenen Privatsphäre immer dann aufrechterhalten bleiben, wo es zum Nachteil der Bürger gereicht. In vielerlei Hinsicht jedoch behindert der übermäßige Datenschutz das Wohl der Bürger. Ein wichtiger und zielführender Schritt in die richtige Richtung ist die Einführung digitaler Verwaltungen, zum einen, weil hierdurch der übermäßigen Papier- und Rohstoffverschwendung Einhalt geboten wird, zum anderen, weil zum Beispiel Behördengänge abgekürzt und Verwaltungsakte beschleunigt und im Sinne der Bürger abgekürzt werden.

Wenn es möglich ist, sichere Verbindungen im OnlineBanking einzurichten, muss es auch möglich sein, digitale Signaturen und der Formerfordernis gerecht werdende Formulare digital einzureichen und zu verwalten, und zwar in nahezu jedem Punkt der öffentlichen Verwaltung. Zu Recht müssen hierbei Verbindungen geschaffen werden, die end-to-end verschlüsselt und dem Bürger hieb- und stichfeste Sicherheit bietet.

Serviceorientierung und Bürgernutzen muss auch im Thema Gesundheit eine wichtige Rolle spielen. Immer wieder werden Stimmen, gerade aus Gesundheitseinrichtungen und Kliniken, laut, dass der Austausch von Patientenakten schleppend und unnötig kompliziert ist. Die Patientensicherheit sollte hierbei im Vordergrund stehen.

Ich möchte hier ein Beispiel geben. Freitags abends erleidet ein Rentner einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall. Er wird notfallmäßig in die nächste Klinik gebracht. Er

schwebt in Lebensgefahr. Der Transport und die Sofortmaßnahmen können und werden natürlich eingeleitet. Die Ärzte in der Klinik müssen nun fortführende Maßnahmen, wie die Vergabe von Medikamenten, koordinieren. Dies wird aber dann schwierig, wenn die Patientenakte nicht einsehbar ist. Ob der Patient möglicherweise Allergien aufweist oder bereits andere Medikamente einnimmt, ist nicht ersichtlich. Diese Wissenslücke kann schwerwiegende Folgen bis hin zum Tod des Patienten haben. Die Ärzte haben eine enorme Verantwortung zu übernehmen.

Die Anforderung der Patientenakte beim Hausarzt erfolgt in der Regel zu Öffnungszeiten der Praxis. Zu diesen Zeiten ist das auch problemlos möglich. Das Leben eines Patienten hängt aber davon ab, ob je nach Praxisöffnungszeiten eine solche Anforderung sofort möglich ist oder erst am nächsten Werktag, also bis zu 60 Stunden später, erfolgt.

Eine einheitliche, an die Gesundheitskarte geknüpfte Einsicht in die Patientenakte würde dies verhindern. Bei unserem Patienten aus dem Beispiel wird bereits im Rettungswagen oder im Rettungshubschrauber die Gesundheitskarte eingelesen und die Patientenakte dem Empfängerkrankenhaus digital zugespielt. Die Ärzte vor Ort wissen dann schon vor Ankunft des Patienten von Unverträglichkeiten und Vorerkrankungen. Sie können so auf den Notfallpatienten bestens reagieren.

Was natürlich nicht passieren darf, ist, dass Dritte außerhalb von Pflegeeinrichtungen Zugang zu diesen sehr empfindlichen Daten erhalten. Krankenkassen und Arbeitgeber dürfen natürlich keine Einsicht in die Patientenakten haben. Den Patienten darf kein Nachteil aus ihrer Krankheitsgeschichte entstehen. Auch hier erfordert es eine Verschlüsselung, welche nur von berechtigten Stellen benutzt werden kann.

Im Bericht werden vor allem auch die neuen Technologien angesprochen, welche stark darauf aufbauen, dass Daten gesammelt und verarbeitet werden. Hierzu zählen schon lange das Handy und das Internet, mittlerweile aber auch Geräte wie Smart-TV, Hausalarmanlagen, Navigationsgeräte, GPS-Systeme in Autos und weitere.

Hier werden massenhaft Daten der Benutzer gesammelt. Wenn diese Daten zusammengebracht werden, können für jeden Nutzer dieser Geräte Profile erstellt werden, nach denen die genauesten Lebensgewohnheiten nachvollzogen werden können. In der Betriebsanleitung meines Navigationsgerätes steht zum Beispiel, dass, wenn mehrere Anwender die gleiche Strecke immer anders fahren, wie es das Navi vorgibt, diese Daten baldmöglichst geändert würden, damit auch andere Nutzer den besseren Weg angezeigt bekommen.

Entschuldigung, Herr Friedman, Herr Abgeordneter Oster hat eine Zwischenfrage. Lassen Sie die zu?

Heute steht doch gar nicht der Datenschutzbericht auf der Tagesordnung. Was hat das damit zu tun? Informationsfreiheitsgesetz steht bei mir unter Punkt zwölf.

Dann habe ich hier etwas Falsches übernommen.

Ich frage nur.

Sie haben das Wort, Herr Friedmann. Sie können fortfahren oder nicht. Es ist Ihre Entscheidung.

Ich habe noch zwei Punkte, die ich noch vortrage. Wir werden das intern klären.

In diesen Bereichen stellt sich die Frage, ob es aufgrund der Vielfalt überhaupt Sinn macht, hier den Datenschutz in der geforderten Form anzuwenden. Letztendlich ist es so, jeder weiß, dass seine Daten gespeichert werden. Wenn er das nicht will, muss er die betreffenden Geräte einfach meiden; denn ich denke, es ist nicht möglich, dies alles zu überwachen und immer wieder auf die neuesten Technologien zu reagieren.

Als ehemaliger Polizeibeamter möchte ich noch kurz auf den Datenschutz in diesem Bereich eingehen. Gegenüber den Bodycams der Polizei, die derzeit stark diskutiert werden, hat der Landesdatenschutzbeauftragte Bedenken angemeldet. Hier geht es doch nicht um das Sammeln von Daten, sondern in erster Linie um den Schutz für unsere Polizeibeamtinnen und -beamten und die Beweissicherung von Straftaten. Die Bodycams sollen auch nur in solchen Fällen angewendet werden. Warum man hier datenschutzrechtliche Bedenken hat, muss man mir erst noch erklären.

Sehr positiv zu bewerten in diesem Bericht ist, dass durch den LfDI umfangreiches Informationsmaterial an Jugendliche und Schulen für Lehrer und Schüler bereitgestellt wird, in welchem klare Regelungen und Informationen mitgeteilt werden. Hier stellt sich jedoch die Frage, ob dies auch in größerer Form angenommen wird oder die Bequemlichkeit der Nutzer von Internet und Handy nicht überwiegt und der Datenschutz in diesen Bereichen nicht so angenommen wird, wie es möglich wäre.

Ich finde es auch wichtig, dass der Bürger noch mehr informiert wird. Jeder muss wissen, dass er eigentlich überall beobachtet werden kann und seine Persönlichkeit preisgibt.

Öffentliche Verkehrsmittel werden immer mehr überwacht. Beim Geldabholen vom Bankautomaten wird man fotografiert. Jedes Mal, wenn die EC- oder Kreditkarte eingesetzt wird, weiß die Bank, wo ich war.

Der Einsatz der bei vielen geliebten Payback- oder Kundenkarte verraten mein Einkaufsverhalten. Beim Tanken wird man fotografiert und so weiter und so fort.

Hier darf man nicht vergessen, dass beim Nutzen eines Smartphones der Provider mehr über mich weiß als meine eigene Frau.

(Heiterkeit und Zurufe aus dem Hause)

Ich glaube, da sitzen noch mehr drunter.

Hier erschließt es sich für mich nicht ganz, dass zum Beispiel über das Sammeln von Telefonverbindungsdaten so ein Aufsehen gemacht wird. Wenn ich mich sowieso gläsern mache, kommt es darauf auch nicht mehr an. Aber im Bereich von polizeilichen Ermittlungen sind diese Daten sehr wertvoll und helfen letztendlich dem unbescholtenen Bürgern, weil Täter dingfest gemacht werden können und damit mehr Sicherheit produziert werden kann.

Als Fazit stelle ich fest, Datenschutz muss sein. Ich habe verschiedene Beispiele aufgezeigt. Aber im persönlichen Bereich muss mehr Aufklärung betrieben, und der Datenschutz muss teilweise auf den einzelnen Bürger übertragen werden. Es kann nicht sein, dass der Bürger seine Daten freiwillig jedem überlässt und der Staat sich dann darum kümmern muss, wie diese Daten allesamt gesichert werden.

Durch die Veränderungen, die auf uns zukommen für die Neugestaltung des europäischen Datenschutzrechts, werden die Aufsichtsbehörden gestärkt, was zu einem erhöhten Bedarf an Ressourcen und Personal beim LDI führen wird. Diesbezüglich wurden jedoch noch keine Fakten und Zahlen genannt.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Wink.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Professor Kugelmann, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorab möchte ich sagen, die Freien Demokraten unterstützen die Arbeit des Informationsfreiheitsbeauftragten. Der Bericht zeigt, dass hier ausgezeichnete Arbeit geleistet wird.

Wir Freien Demokraten halten es für ausgesprochen wichtig, dass Gesetze auf ihre Praxistauglichkeit überprüft werden, so, wie es hier beim Transparenzgesetz und beim Informationsfreiheitsgesetz geschieht.

In Ihrem Bericht, Herr Professor Kugelmann, beschreiben Sie den Paradigmenwechsel weg vom Amtsgeheimnis hin zum Open-Government-Data-Prinzip. Bürgernähe 2.0 oder gar 4.0 ist die Aufgabe der Politik ab dem Jahre 2016. Um diese herzustellen, ist es natürlich wichtig, dass Gesetze weiterentwickelt werden. Ein gutes Beispiel hierfür nennen