Besprechung des Berichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Drucksache
Die Grundredezeit für die Fraktionen beträgt zehn Minuten. Gibt es Wortmeldungen? – Ich erteile Herrn Sippel das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der zweite Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten zum Aufgabenbereich der Informationsfreiheit liegt vor. Er ist es wert, dass wir heute darüber sprechen.
Er beschreibt im Wesentlichen die Fortentwicklung und den Ausbau der Informationsfreiheit hin zur Einführung des Transparenzgesetzes, das am 1. Januar dieses Jahres in Kraft trat.
Die Informationsfreiheit hat mit der Verabschiedung des Landestransparenzgesetzes einen weiteren Meilenstein erreicht.
Ich zitiere Herrn Professor Dr. Kugelmann aus der Einleitung zum Tätigkeitsbericht: „Die gute Nachricht ist: Rheinland-Pfalz ist einmal mehr einer der Spitzenreiter.“
Das war bei der Einführung des Landesdatenschutzgesetzes so vor über 40 Jahren. Rheinland-Pfalz war das erste Bundesland und weltweit eines der ersten Länder mit einer gesetzlich fundierten Regelung. Das war bei der Etablierung des Open-Government-Data-Portals mit umfangreichen E-Government Angeboten so und nun auch mit dem Landestransparenzgesetz, das wir als erstes Flächenland in Deutschland verabschiedet haben. Nur die Hansestadt Hamburg war uns etwas voraus.
Meine Damen und Herren, Frau Ministerpräsidentin Dreyer war es, die in ihrer Regierungserklärung am 30. Januar 2013 ein Transparenzgesetz und damit einen Kulturwandel in der Beziehung des Staates zu seinen Bürgerinnen und Bürgern angekündigt hat. Rot-Grün hat dies in der vergangenen Wahlperiode mitgetragen und das Gesetz auf den Weg gebracht.
Der vorliegende Bericht macht einmal mehr deutlich, dass mit dem Informationsfreiheitsgesetz von 2008 und mit den neuen Landestransparenzgesetz eine weitere Grundlage für ein modernes Staatsverständnis geschaffen wurde, indem der konstruktive Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Verwaltung gefördert wird und der Staat proaktiv dafür sorgt, den Zugang zur Information zu erleichtern.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen aus der Rolle des Bittstellers herauskommen. Deshalb geht es letztlich um die Stärkung der Demokratie und unserer offenen Bürgergesellschaft.
Dass diesem Beispiel nach und nach auch andere Bundesländer folgen – der Bericht zeigt dies auch sehr anschaulich auf –, zeigt doch, dass es richtig war, diesen Weg hier in Rheinland-Pfalz zu gehen.
Meine Damen und Herren, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat die Entwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes und die Entstehung des Landestransparenzgesetzes maßgeblich mit begleitet. In Person war dies bis im September letzten Jahres Edgar Wagner, dem wir an dieser Stelle nochmals für seine hervorragende Arbeit danken möchten.
Sein Nachfolger, Herr Professor Dr. Kugelmann, führt diese Aufgabe ebenfalls engagiert fort und setzt neue Akzente. Deshalb sei auch Ihnen und natürlich auch Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gute Arbeit herzlich gedankt.
Ihnen, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, kommt zur Stärkung und Sicherstellung der Informationsfreiheit und Transparenz eine Schlüsselrolle zu. Im Bericht werden die Schwerpunkte genannt und mit vielen Beispielen beschrieben. Es geht um Beratung, Bewusstseinsbildung, die Gewährleistung des Informationszugangsrechts sowie immer wieder – das ist eine der vornehmsten Aufgaben – um den Ausgleich divergierender Interessen, einerseits das Recht auf Informationszugang, andererseits aber auch der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, dem informationellen Selbstbestimmungsrecht und öffentlichen Schutzrechten. Dies immer wieder abzuwägen, einen Ausgleich herbeizuführen und auch Kompromisse zu finden, ist Ihre Aufgabe. Dieser Aufgaben werden Sie gerecht.
Meine Damen und Herren, der Paradigmenwechsel hin zu einer proaktiven Bereitstellung von Informationen erfordert Schulung und Beratung. Es geht darum, Vorbehalte abzubauen. Es geht darum, Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Aus diesem Grund ist es erfreulich, dass entsprechende Angebote sowohl von Nutzerinnen und Nutzern als auch von Seiten der Behörden gemacht und genutzt werden. Allein in den Behörden wurden im Berichtszeitraum rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult und erreicht. Die steigende Nachfrage macht deutlich, dass die Angebote auf fruchtbaren Boden fallen.
Das gilt auch für die Schulung von Rechtsreferendarinnen und -referendaren, Polizeibeamtinnen und -beamten, behördlichen Datenschutzbeauftragten und Personalräten. Das sind Multiplikatoren, die die Arbeit, das Know-how weitertragen.
Letztlich zeigen die Reaktionen gerade auch vonseiten der Behörden, dass die Behörden selbst von den Angeboten der Transparenz, der Informationsfreiheit profitieren, weil sie selbst leichter an Informationen anderer Behörden kommen und weil sie durch die Vermittlerrolle des Landesbeauftragten den Kontakt zur Öffentlichkeit finden. Dieser
Kontakt, der Dialog, die Kommunikation werden dadurch wesentlich erleichtert. Wenn man so will, ist das eine Winwin-Situation.
Mit einer Reihe von Veranstaltungen trägt der Landesbeauftragte dazu bei, aufzuklären und zu sensibilisieren. Ich nenne neben der Speyerer Demokratie-Tagung und der Dialogveranstaltung „Transparenz – Gründe und Grenzen“ – sie war noch im alten Plenarsaal mit über 200 Gästen – auch das Coding Camp, das speziell Jugendliche erreicht hat. Es gäbe einiges mehr, was es hier zu berichten gäbe und Beachtung verdient hat, um das Thema in die Öffentlichkeit zu transportieren und zu sensibilisieren.
Meine Damen und Herren, Informationsfreiheit macht selbstredend nur Sinn, wenn ich mich einfach und unkompliziert informieren kann, wenn ich Anfragen stellen kann und Antworten auf eine einfache Art und Weise beziehen kann. Dem dient unser Transparenzportal, aber auch das Angebot des Landesbeauftragten, ein niederschwelliges Angebot, über die Online-Plattform „FragDenStaat“. Das ist etwas, bei dem man wirklich sagen muss, da kommt der Landesbeauftragte seinem gesetzlichen Auftrag in besonderer Weise nach, wenn man sieht, wie sich die Zahl der Eingaben entwickelt hat. 2012 waren es noch 50 Eingaben. 2015 waren es bereits 366. Das ist immer noch ein Niveau, das deutlich ausgebaut werden kann und ausgebaut werden wird. Davon bin ich fest überzeugt, dass die Zahlen kontinuierlich steigen.
Wenn man betrachtet, dass 75 % der Fälle aus Bürgerfragen resultierten und 25 % der Anfragen auf Behörden zurückgehen, dann muss man wirklich sagen, dass sowohl die Bürgerseite als auch die Verwaltungsseite davon profitieren. Gerade wenn man sich die Beispielfälle im Tätigkeitsbericht ansieht, muss man wirklich sagen, das sind Anfragen, die nicht nur mit einem Anruf erledigt werden können, sondern sie sind sehr fundiert und komplex. Deshalb ist es gut, dass es ausreichend Informationen hierzu gibt.
Die geschilderten Fälle machen aber auch deutlich, dass es nicht in allen Fällen – in vielen Fällen auch nicht –, zufriedenstellend gelingt, Informationszugänge zu ermöglichen, beispielsweise die Daten über Nahwärmeversorgung betreffend. Da steht das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis entgegen. Wir haben in vielen Fällen gesehen, dass es um personenbezogene Daten geht.
Andererseits zeigt der Bericht auch sehr plastisch auf, dass es immer wieder gelingt, Kompromisse zu erzielen, beispielsweise wenn es um den Einblick in Bauakten geht, Gestattungsverträge für Windkraftanlagen oder im Hinblick auf einen Schuldenerlass für einen Sportverein. Da ist es durch Schwärzungen relevanter personenbezogener Daten gelungen, den Informationszugang zu gewährleisten.
Auch diese, wenn man so will, Mediationsaufgabe des Landesbeauftragten dient dazu, das Miteinander und den Rechtsfrieden zu fördern und damit nachhaltig das Vertrauen in die Arbeit der Behörden zu stärken.
sichtlich der Beurteilung, ob eine Information zugänglich sein muss oder nicht, noch nicht alle Rechtsfragen geklärt sind. Das ist etwas, was sich in der Rechtsetzung und Rechtsausprägung weiterentwickeln muss. Hier sind weitere Klärungen herbeizuführen. Deshalb beinhaltet das Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz eine Klausel, dass wir einerseits eine Evaluierung brauchen, andererseits einen Bericht über die Ausprägung des Gesetzes. Wir werden die Entwicklung in den nächsten Jahren weiter beobachten und entsprechend reagieren.
Herr Professor Dr. Kugelmann, ich möchte Sie zum Abschluss aus dem Tätigkeitsbericht zitieren, da heißt es: „Rheinland-Pfalz ist im Hinblick auf Transparenz und Informationsfreiheit auf bestem Wege“. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kugelmann, wir sprechen heute über den zweiten Bericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit.
Ich möchte zuerst ein paar formale Dinge zu dem Bericht sagen, damit Sie sich besser vorstellen können, worum es geht. Herr Sippel hat dazu schon einiges ausgeführt.
Der Bericht hat fünf Kapitel und bezieht sich auf die Jahre 2014 und 2015. Er berichtet zentral über die Einführung und Planung des Landestransparenzgesetzes zum 1. Januar 2016.
Es gibt einiges Positive über den Bericht zu sagen, aber ich habe auch Anmerkungen, bei denen es bestimmt noch Handlungspunkte in den nächsten Jahren gibt. Ich fange mit den positiven Dingen an.
Der Bericht geht in Kapitel II – das ist das ausführlichste Kapitel, und ich denke, das zentralste – auf die Einführung des Landestransparenzgesetzes ein. Der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit beschäftigt sich mit der Einführung des Landestransparenzgesetzes und gibt einige gute Hinweise, die wir hier noch einmal aufnehmen sollten, was in dem Gesetz noch zu verbessern ist.
Zum Beispiel sagt er, dass es bei den Ausnahmen in den Bereichen der verschiedenen Landesgesellschaften und Behörden noch Dinge gibt, die gleichgesetzt werden sollten. So sagt er das zum Beispiel für die Sparkassen und Banken im öffentlichen Bereich. Dort gibt es Bereiche, die durchaus veröffentlicht werden können. Zum anderen geht er noch einmal auf die Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein. Auch dort hatten wir in den vergangenen Wochen eine große Diskussion um die Besetzung der Stelle an der Universität Mainz.
Er berichtete, dass es gerade bei den Kommunen noch Felder gibt, die weiter geöffnet werden können. Das muss man genau prüfen. Ich denke, da sind wir alle in der Pflicht, unsere kommunalen Rats- und Mandatsträger ordentlich abzusichern – dazu komme ich später noch in meinen Ausführungen –, damit diese Handlungsgrundsätze und Sicherheit haben, auf denen sie sich in der Anwendung des Landestransparenzgesetzes in der Zukunft bewegen können.
Lieber Herr Kugelmann, ich unterstütze ebenfalls Ihre Ausführungen dahin gehend, dass Sie sagen, wir brauchen eine Anpassung der drei Gesetze, des Landesinformationsfreiheitsgesetzes, des Landestransparenzgesetzes und des Landesumweltinformationgesetzes. Die Bearbeitungsfristen der beiden anderen Gesetze liegen bei zwei Monaten, es wäre klug, diese auch im Landestransparenzgesetz zu verankern, damit die Bürgerinnen und Bürger eine Sicherheit haben, in welchem Zeitraum bei allen drei Gesetzen künftig die Bearbeitung erfolgt. Ich erachte eine Anpassung als sinnvoll. Über eine solche sollte seitens des Gesetzgebers nachgedacht werden.
Handlungsbedarf sehe ich in einigen Gebieten, die der Bericht ebenfalls anspricht. Der Beauftragte führt in seiner Einleitung und in großen Teilen des Berichts aus, dass die Hauptaufgabe darin bestehe, die Ängste, Sorgen und Nöte in der Bevölkerung und bei den kommunalen Angestellten in den Verwaltungen zu erkennen und daran zu arbeiten, dass die Unsicherheiten ausgeräumt und die Kenntnisse darüber vermittelt würden, wie die Gesetze, gerade das Landestransparenzgesetz, künftig anzuwenden sind.
300 Menschen sind in den letzten zwei Jahren geschult worden, was landesweit noch recht wenig ist. Hieran muss künftig weitergearbeitet werden. Ich glaube, es ist nicht nur Sache des Beauftragten, das zu tun, sondern auch das Land Rheinland-Pfalz sollte Maßnahmen ergreifen, damit die Verwaltungsangestellten in den Kommunen ausreichend geschult sind, sodass das Gesetz sicher zur Anwendung kommt und Unsicherheiten ausgeräumt werden.
Wir haben die gleichen Unsicherheiten auch bei den kommunalen Mandatsträgern. Bei mir zu Hause war das gerade Thema im Stadtrat. Auch die ehrenamtlichen Ratsmitglieder und die Ortsbürgermeister sind durch dieses neue Gesetz, zu dem sie erste Mitteilungen erhalten haben, noch sehr verunsichert und wissen nicht, welche Bereiche im Detail öffentlich gemacht werden sollen und welche nicht und wo die Abwägungsgründe zur Anwendung kommen sollen und wo nicht. In diesen Bereichen müssen dringend weitere Schulungen erfolgen, damit wir auch hier das Gesetz künftig richtig anwenden können und Sicherheit haben.
Ich habe noch einige Anmerkungen zum Aufbau des Berichts. Meine Kollegin Marlies Kohnle-Gros hat dies vor zwei Jahren, als wir den ersten Landesinformationsbericht besprochen haben, bereits angemerkt. Der Bericht an sich ist recht unübersichtlich aufgebaut, es gibt viele Beispiele, die offensichtlich aus den Berichten des Bundes und des
europäischen Datenschutzes eingefügt worden sind. Diese Beispiele haben jedoch mit dem Land Rheinland-Pfalz wenig zu tun. Es gibt darüber hinaus auch viele Beispiele aus anderen Bundesländern, die sich dort wiederfinden. Gleiches steht bereits genauso in dem Bericht vor zwei Jahren. Es scheint, als hätte man hier einfach nur alles übernommen.
Es wäre schön, wenn der neue Landesdatenschutzbeauftragte ein neues Konzept entwickeln könnte, wie ein solcher Bericht künftig aussehen könnte, ohne dass man viele Wiederholungen mit anderen Berichten auf Bundesund europäischer Ebene hat.