In Ihrem Bericht, Herr Professor Kugelmann, beschreiben Sie den Paradigmenwechsel weg vom Amtsgeheimnis hin zum Open-Government-Data-Prinzip. Bürgernähe 2.0 oder gar 4.0 ist die Aufgabe der Politik ab dem Jahre 2016. Um diese herzustellen, ist es natürlich wichtig, dass Gesetze weiterentwickelt werden. Ein gutes Beispiel hierfür nennen
Sie in Ihrem Bericht zum Transparenzgesetz. Um dieses zu optimieren, müssen wir natürlich unter Berücksichtigung aller Kosten und Aufwendungen über die Beteiligungsmöglichkeiten der Kommunen sprechen.
Bei der Entwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes haben wir ebenfalls die Forderung zur Kenntnis genommen, dass die Flucht des Staates vor Informationsfreiheit in das Privatrecht oder gar eine Rechtsform nicht mit dem modernen Staatsverständnis vereinbar ist.
Gutachten, die der Staat in Auftrag gibt, sind hiervon besonders betroffen; denn diese werden im öffentlichen Interesse erstellt und sollen dieser Öffentlichkeit auch frei zugänglich sein. Klar ist hierbei, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter gewahrt werden müssen.
Auf der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten wurde unter anderem die Einführung der E-Akte thematisiert. Die Ampelkoalition wird bei der Einführung hier auf Service, Dialog und Datensicherheit bauen. Ebenso arbeiten wir daran, dass die Transparenz der Auswirkung der ausgeweiteten Ermittlungsmaßnahmen von Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der datenschutzrechtlichen und ermittlungstaktischen Möglichkeiten optimiert wird.
Die Freien Demokraten stehen seit jeher für einen transparenten und bürgerorientierten Staat. Wir werden unseren Teil definitiv dazu beitragen, Rheinland-Pfalz zu einem Vorreiter im Bereich der Informationsfreiheit werden zu lassen, und sind Ihnen, Herr Professor Kugelmann, und Ihrem Team dankbar für die wertvolle Arbeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen. Es sind die Karnevalsvereine BICC Purzelhasen und KVI Sandhasen aus Billigheim-Ingenheim. Seien Sie herzlich willkommen!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir sprechen heute über den Zweiten Tätigkeitsbericht des Informationsfreiheitsbeauftragten für den Berichtszeitraum 2014 und 2015, und für das Informationsfreiheitsrecht war dieser Berichtszeitraum ein sehr bedeutender. Zum einen, weil es den Wechsel von Edgar Wagner auf Professor Dr. Kugelmann gab, zum anderen, weil wir das Recht auf Information der Bürgerinnen und Bürger in diesem Berichtszeitraum entscheidend weiterentwickelt haben, indem wir das Landesinformationsfreiheitsgesetz und das Landesumweltinformationsfreiheitsgesetz weiterentwickelt haben zu einem Landestransparenzgesetz, das auf der einen Seite die Holschuld der Bürgerinnen und
Bürger von Informationen in eine Bringschuld der öffentlichen Verwaltung umkehrt, dass die öffentliche Verwaltung die Bürgerinnen und Bürgern von sich aus über wesentliche Vorgänge informiert. Das ist ein ganz wichtiger Schritt für den Kulturwandel hin zu einem modernen und offenen Staat hier in Rheinland-Pfalz.
Deswegen ist es gut, dass wir im Rahmen dieser Aussprache über den Bericht auch die Bedeutung hervorheben, wie wichtig das Recht auf Information für die Bürgerinnen und Bürger ist. Es ist ein ganz wesentliches Recht für mündige Bürgerinnen und Bürger in einer lebendigen Demokratie.
Damit dieses Recht auf Information bekannter wird, hat es sich als ein sehr, sehr wichtiger und wesentlicher Schritt bewahrheitet, dass wir zum 1. Januar 2012 in Personalunion den Datenschutzbeauftragten zeitgleich zum Informationsfreiheitsbeauftragten benannt haben, damit das Recht auf Information eine Person, einen unabhängigen Beauftragten hat, damit über das Recht auf Information mehr gesprochen wird, aber auch, damit die Ombudsfunktion eingenommen wird, falls es Streitfragen gibt, ob ich diese Information als öffentliche Verwaltung weitergeben kann oder nicht. Dann vermittelt eben der Informationsfreiheitsbeauftragte mit seiner Behörde in solchen Streitfällen. Das ist sehr, sehr wichtig.
Aber er lenkt die Aufmerksamkeit auch auf die Informationsfreiheit. Da ist die Beratung von Behörden, die Schulung von Beamten, von Angestellten im öffentlichen Dienst, von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern ein ganz zentraler Punkt. Dass diese Arbeit des Informationsfreiheitsbeauftragten auch die Aufmerksamkeit für das Recht auf Information gesteigert hat, lässt sich ganz einfach auch an den Zahlen ablesen, wenn ich sie nur von 2012 aus einmal vorlese.
2012 hatten wir noch 50 Anfragen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz. 2013 waren es bereits 120, 2014 206 und 2015 dann 366 Anfragen. Das zeigt, das Recht auf Information ist in der Bevölkerung deutlich stärker wahrgenommen worden. Einen Beitrag hat sicherlich die Behörde des Landesdatenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten geleistet. Deswegen ein herzliches Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde und selbstverständlich an den Beauftragten.
Noch nicht in allen Bundesländern gibt es ein Recht auf Information. Manche Bundesländer hinken da noch hinterher. Umso wichtiger ist es, dass sich die Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder, in denen es schon ein solches Recht gibt, vernetzen. Deswegen ist die Arbeit bei den bundesweiten Konferenzen der IFG-Beauftragten sehr, sehr wichtig, weil auch diese Konferenzen Impulse für die Bundesebene und das Bundes-IFG geben können.
Auch diese Tätigkeit – ich habe selbst einmal eine solche Tagung der Bundesinformationsfreiheitsbeauftragten miter
leben dürfen, als sie hier in Rheinland-Pfalz stattgefunden hat – ist eine wichtige Diskussion, damit bundesweit das Recht auf Information und damit unsere Demokratie weiterentwickelt wird.
Es wurde schon auf das Landestransparenzgesetz von meinen Vorrednerinnen eingegangen. Es war ein wichtiger Schritt. Aber selbstverständlich befinden wir uns in einem Lernprozess. Es ist ein neues Gesetz, das zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist. Deswegen finde ich es auch so wichtig. Wir haben mit dem Informationsfreiheitsbeauftragten einen unabhängigen Beauftragten, der auch kritisch analysiert. Er sagt ganz klar, damit nimmt Rheinland-Pfalz eine Vorreiterrolle in Sachen staatlicher Transparenz ein.
Aber wir sind noch lange nicht sozusagen am Ende der Fahnenstange angelangt. Es gibt noch wesentliche Punkte, und die sollten wir uns immer wieder im Rahmen dieser Berichte anschauen. Die kritischen Punkte wurden schon genannt, nämlich die Tatsache, dass die Kommunen durch das Gesetz nicht umfasst sind. Aber auch die Fragen der Bereichsausnahmen im Hinblick auf Sparkassen, Bereiche der Forschung und der Kammern, all diese Punkte sollten wir im Zuge der Evaluation des Landestransparenzgesetzes politisch neu noch einmal diskutieren und dieses Gesetz weiterentwickeln.
Es ist ein richtiger Weg, dieses Gesetz stufenweise zu konstruieren. Klar, man kann das kritisieren. Die hauptsächlichen Anfragen gehen in Richtung Kommunen. Da ist das Hauptinteresse der Bürgerinnen und Bürger. Es wurde vielerseits kritisiert, dass sie jetzt erst einmal außerhalb des Gesetzes sind. Aber wir sind in einem Kulturwandelprozess der öffentlichen Verwaltung. Deswegen halte ich es nach wie vor für einen richtigen Schritt, dass wir erst als Landesverwaltung vorangehen, hier die Schulungen machen, die schrittweise Einführung der E-Akten und dann die Kommunen auf freiwilliger Basis einladen, an diesem Prozess mitzuwirken.
Deswegen ist es alles andere als ein Schnellschuss, was wir mit dem Landestransparenzgesetz vorgelegt haben, sondern ein gut überlegtes schrittweises Vorgehen für mehr Offenheit, für einen offenen Staat und für mündige Bürgerinnen und Bürger, die die Information zur Verfügung haben.
Selbstverständlich – und das ist mir selbstverständlich sehr wichtig – ist der Datenschutz sozusagen die andere Seite der Medaille. Datenschutz und Transparenz sind immer wieder im Spannungsverhältnis miteinander, und das war auch ein Kritikpunkt im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses, der hauptsächlich von der CDU-Opposition angemahnt wurde, nämlich die Frage Schutz von Betriebsund Geschäftsgeheimnissen. Aber Unternehmerverbände haben das kritisiert.
Ich bin dann immer wieder überrascht, dass es bei anderen politischen Diskussionen in diesem Hohen Hause angemahnt wird, man solle umfängliche Verträge offenlegen, wohl wissend, dass es da immer zwei Vertragspartner
gibt, die der Veröffentlichung in der Hinsicht zustimmen müssen. Es wurde auf der anderen Seite immer wieder als Kritikpunkt zum Landestransparenzgesetz die mögliche Gefahr von der Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen angemahnt. Das ist schon sehr spannend, dass sich sozusagen schon innerhalb eines Tages diese Diskussion so drehen kann, wenn also das angemahnt wird, was die Offenlegung von Verträgen anbelangt.
Transparenz von Drittmittelforschung war in den letzten Wochen auch ein Thema. Im Konfliktfall Boehringer Ingelheim/Universität Mainz musste über das Klageverfahren die Einsicht in die Vertragsunterlagen erzielt werden. Wir werden uns sicherlich im Rahmen der Evaluation anschauen müssen, wie es in der Transparenz der Drittmittelforschung weitergeht. Wir haben im Landestransparenzgesetz erstmalig geregelt, dass es einen Korridor zur Transparenz der Drittmittelforschung gibt. Das müssen wir uns selbstverständlich vor diesem Hintergrund weiter anschauen.
Was ich ausdrücklich loben möchte an der Stelle, ist die Bildungsarbeit, die gerade für junge Menschen der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit und seine Behörde leisten. Ich selbst war bei dem Coding Camp, das von der Behörde durchgeführt wurde, zugegen. Ich glaube, das ist so ein Punkt, wenn man über Perspektiven des Informationsfreiheitsrechts spricht, wir müssen den Mehrwert von offengelegten Daten über den Mehrwert für mündige Bürger hinaus diskutieren, nämlich was es an Kreativität, aber auch Innovation, an Wirtschaftskraft entwickeln kann, wenn Daten offengelegt werden.
Ich fand, das Coding Camp war ein sehr, sehr geeigneter Ort zu lernen. Man hat offengelegte Daten, hat junge Menschen mit Technik ausgestattet, und die haben dann Apps programmiert. In Windeseile wurden hier datenpraktische Dinge gestaltet. Ich finde, das ist eine gute Methode klarzumachen, was wir für einen Mehrwert auch für Wertschöpfung in Rheinland-Pfalz haben, wenn wir unsere Daten offenlegen.
Insgesamt zeigt der Bericht, wie wichtig die unabhängige Funktion des Informationsfreiheitsbeauftragten ist, und die kritisch abwägende Analyse, die in dem vorliegenden Bericht getroffen wird, ist eine sinnvolle Anregung auch für dieses Parlament.
Informationsfreiheitsrechte werden immer bekannter in der Bevölkerung und stärker genutzt. Das ist eine gute Entwicklung für unsere Demokratie. Selbstverständlich bedeutet der Kulturwandel der öffentlichen Verwaltung hin zu einem transparenten Staat noch wichtige weitere Schritte. Es ist noch ein Prozess, den wir auch hier in Rheinland-Pfalz gestalten möchten. Aber die gesetzlichen Weichen sind schon mit dem Landestransparenzgesetz gestellt.
Herzlichen Dank für den Bericht, herzlichen Dank für Ihre Arbeit mit Ihrer Behörde, Herr Professor Dr. Kugelmann. Ich bin sehr gespannt, was uns der nächste Tätigkeitsbericht bringt, weil wir dann sicherlich auch die Umsetzung des Landstransparenzgesetzes in diesem Bericht lesen werden.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen und keine Anträge mehr vor. Dann hat der Bericht mit der Aussprache seine parlamentarische Erledigung gefunden.
Gutachtliche Prüfung des Verkaufsprozesses zum Flughafen Hahn durch den Landesrechnungshof Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/446 –
Mir ist mitgeteilt worden, dass keine Aussprache erfolgen soll und über den Antrag unmittelbar abgestimmt werden soll.
Wer für den gemeinsamen Antrag ist, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag – Drucksache 17/446 – ist einstimmig beschlossen.
Tägliche Beflaggung von Schulen im Land Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/373 –
Die vereinbarte Grundredezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Wer trägt für die antragstellende Fraktion vor? – Herr Abgeordneter Schmidt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Die Fraktion der Alternative für Deutschland möchte, dass künftig an den Schulen in Rheinland-Pfalz nicht nur an gesetzlichen Feiertagen, sondern jeden Tag morgens unsere schwarz-rot-goldene Bundesflagge gehisst und mittags wieder eingeholt wird. Darüber hinaus streben wir eine regelmäßige Befassung im Rahmen des Unterrichts mit dem Thema Flaggen als identitätsstiftende Symbole unserer Werteordnung an. Warum wollen wir das? Dafür gibt es drei wesentliche Gründe: Fahnen sind anschaulich, Fahnen sind sympathisch, und Fahnen sind identitätsstiftend und integrierend.
Zu Punkt 1: Wie anschaulich und plakativ Fahnen sind, durften wir vor Kurzem wieder einmal über Wochen hinweg im Rahmen der Fußballeuropameisterschaft erleben. Wir alle erinnern uns noch des schwarz-rot-goldenen Sommermärchens von 2006, und manche von uns werden auch noch lebhaft in Erinnerung haben die Fahnenmeere der Weltmeisterschaft von 1990. Fahnen als nationale Symbole waren bei diesen großen Turnieren allgegenwärtig: als Flaggen an Häusern oder Autos, in Geschäften, auf T-Shirts oder mit der sogenannten Deutschlandkreide auf zahllosen Gesichtern von Jung und Alt. – Gerade Kinder
Damit kommen wir zum zweiten Punkt unter der Überschrift „Fahnen sind sympathisch“; denn mit ihnen offenbart sich gemeinschaftliche Freude, Stolz und ein fröhlicher Patriotismus in einer überaus sympathischen Weise. In anderen Ländern ist ein solcher Umgang mit den jeweiligen Nationalfarben selbstverständlich, bei uns leider nicht. Ich erinnere mich an eigene Reisen, etwa nach Dänemark, Schweden oder Norwegen, wo Nationalflaggen an Fahnenmasten vor sehr, sehr vielen Grundstücken zu einem ganz selbstverständlichen Bild dieser Länder gehören. Oder mir kommen riesige blaue Andreaskreuze an den Berghängen der schottischen Highlands in den Sinn oder in zahllosen kleinen Fenstern in den Arbeiterbezirken der Hauptstadt Edinborough. Auch erinnere ich mich an junge Esten und Letten, die in den frühen 90er-Jahren trotzig ihre Unabhängigkeitswünsche durch demonstratives Zeigen der eigenen Nationalfarben artikulierten. Welchen außerordentlich hohen Stellenwert die Stars and Stripes in den USA genießen, dazu braucht es wohl keine näheren Ausführungen.
Nicht zuletzt muss ich aber an den Herbst 1989 und das Frühjahr 1990 zurückdenken. Damals untermauerten Hunderttausende unserer Landsleute im Osten auf den Leipziger Montagsdemonstrationen oder an vielen anderen Orten ihre friedliche Revolution und ihr Bekenntnis „Wir sind das Volk“ bzw. „Wir sind ein Volk“ durch das Zeigen der Farben Schwarz-Rot-Gold.
Und damit sind wir schon bei der dritten zentralen Begründung für unseren Antrag nach täglicher Beflaggung an rheinland-pfälzischen Schulen. Die Farben Schwarz-RotGold stehen für eine ganze Reihe positiver identitätsstiftender demokratisch-republikanischer Traditionen: angefangen beim Hambacher Fest von 1832 und der Revolution von 1848 bis zur erfolgreichen Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Wiedervereinigung.