Protocol of the Session on September 18, 2019

Außerdem habe ich in dieser Sitzung zugesagt, dass ich den Innenausschuss über neue Entwicklungen unterrichten werde.

Gerne kann ich auch noch einmal im Plenum einige meiner Ausführungen aus dem Innenausschuss wiederholen. In den kommunalen Beirat der Thüga AG – darum geht es in diesem Fall – mit Sitz in München sind zurzeit etwa 100 kommunale Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamte aus dem gesamten Bundesgebiet berufen.

Herr Guth, Sie haben recht, das muss man sich im Gesamt

zusammenhang anschauen. Die Berufung erfolgt durch den Vorstand der Thüga. Auch aus Rheinland-Pfalz waren und sind Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister im Beirat der Thüga vertreten.

Die ADD – das ist angesprochen worden – leitete zwischenzeitlich eine Überprüfung der von ihr erteilten Nebentätigkeitsgenehmigungen ein. Vor einer möglichen Abänderung der erteilten Genehmigungen wurde den betroffenen Personen mit Schreiben der ADD vom 2. August die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit durch die ADD geprüft und bewertet. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Das ist Rechtsstaat. Für die Verwirklichung dieser rechtsstaatlichen Vorgaben steht die oberste Kommunalaufsicht ein, damit auch ich als Innenminister.

Deshalb kann ich jetzt nur ganz allgemein ausführen, dass bei einer Qualifizierung von Nebentätigkeiten als solche im öffentlichen Dienst die über den in der Nebentätigkeitsverordnung vorgesehenen Freigrenzen liegenden Beträge an den Dienstherrn abgeführt werden müssen. Nach geltender Rechtslage hat jede Beamtin bzw. jeder Beamte die für die Entscheidung über den Nebentätigkeitsantrag erforderlichen Nachweise, insbesondere über Art und Umfang der Nebentätigkeit sowie die Entgelte und geldwerten Vorteile hieraus zu führen und jede Änderung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ein entsprechender Hinweis auf diese Verpflichtung ist in den von der ADD erteilten Genehmigungen enthalten. Das heißt, der betroffene Beamte bzw. die betroffene Beamtin hat eine aktive Mitwirkungsund Anzeigepflicht.

Zuständig für die Überwachung und Durchsetzung der Ablieferungspflicht – das ist in Rheinland-Pfalz so geregelt – eines kommunalen Wahlbeamten bzw. einer kommunalen Wahlbeamtin – das habe ich im Innenausschuss ausgeführt – und damit die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen ist nicht die kommunale Aufsichtsbehörde, sondern die allgemeine Vertreterin bzw. der allgemeine Vertreter des kommunalen Wahlbeamten bzw. der kommunalen Wahlbeamtin bzw. Nachfolgerin im Amt. Das sind in den genannten Fällen übrigens keine Ehrenamtlichen, jedenfalls nicht überwiegend Ehrenamtliche, sondern hauptamtliche Beigeordnete gewesen.

Ob das alles so bleiben muss, wird man sehen. Das habe ich im Innenausschuss angedeutet. Ich habe in der Sitzung des Innenausschusses am 4. September angemerkt, dass es durchaus möglich ist, dass am Ende und als Ergebnis dieses Verwaltungsverfahrens gesetzgeberische Schlussfolgerungen gezogen werden oder gezogen werden müssen. Ich glaube, das ist notwendig.

Bei einer Abfrage bei den kommunalen Aufsichtsbehörden Ende 2017 haben zwar nur zwei Kreisverwaltungen angegeben – ich will noch einmal wiederholen, wir reden über einen Personenkreis, der betroffen ist und dem seine Tätigkeit genehmigt werden muss, von mehreren Hundert –, dass die Ermittlung der Tatsachengrundlagen sehr zeitintensiv und aufwendig sei. Sofern durch rechtliche Veränderungen die in der Praxis anstehenden Schwierigkeiten jedoch vermieden werden können, sollten diese Regelungen geschaffen werden. Das will ich noch einmal sagen.

Dafür sind Gesetze da. Wenn man die Erkenntnis hat, sie weiterentwickeln zu müssen, werden wir sie gemeinsam weiterentwickeln.

Aus diesem Grund beabsichtigt die Landesregierung – das ist angesprochen worden –, mit den kommunalen Spitzenverbänden hierzu Gespräche zu führen. Diese sind vorberaten. Vorschläge der Landesregierung und der kommunalen Seite werden, so wie es in Rheinland-Pfalz guter Brauch ist, gemeinsam erörtert und abgestimmt werden. Dazu werden wir uns die Regelungen aus anderen Bundesländern anschauen. Beispielsweise wird in NordrheinWestfalen bei vergleichbaren Fallgestaltungen ein Amtsbezug bei der Berufung in solche Gremien gesehen und daher eine Zuordnung solcher Beiratstätigkeiten zum Hauptamt des kommunalen Wahlbeamten vorgenommen.

Zu den Ergebnissen werde ich dann, wie im Innenausschuss angesprochen, zu gegebener Zeit berichten.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen, und zwar die Braugerstenkönigin Ronja I und den Bierkönig Helmut I aus Kirchheimbolanden. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich erteile dem Abgeordneten Paul das Wort.

Ich komme direkt zu Herrn Kollegen Schnieder. Ich bringe Sie auf den neuesten Stand. Ihre eigene Ratsfraktion in Koblenz hat die sofortige Rücknahme der ADD-Genehmigung für Thüga-Nebeneinkünfte gefordert. Das nenne ich als Beispiel.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Hört, hört!)

Das ist die Arbeit, die wir auf dem Land machen müssen, die hat die CDU zumindest im Koblenzer Rat erledigt. Vielleicht erkundigen Sie sich bei den Kollegen in Koblenz, wie die das sehen. Das wäre vielleicht ganz gut.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!)

Herr Innenminister, es war doch der Berichtsantrag der AfD, der Ihnen überhaupt die Gelegenheit gegeben hat, dort Stellung zu nehmen.

(Zuruf von der AfD: So ist das!)

Ich habe eine ganz andere Ausschusssitzung erlebt. Sie haben nämlich versucht, krampfhaft alles wegzumoderieren und uns ins Lächerliche zu ziehen. Wir zusammen mussten so Zeit und Steuergelder vergeuden. Deswegen haben Sie dem Bürger mit dieser Nichtauskunft einen Bärendienst erwiesen und uns die Möglichkeit eingeräumt,

die Aktuelle Debatte einzusetzen. Der schmale Ertrag Ihrer Ausführungen damals war, angeblich besteht keine Verjährungsfrist. – Ich frage mich, wie Sie zu dieser Ansicht kommen, wenn sich noch alles in der Prüfung befindet.

(Staatsminister Roger Lewentz: Sie haben nicht richtig zugehört!)

Sie haben gesagt, es besteht keine Gefahr der Verjährung.

(Staatsminister Roger Lewentz: Verdrehen Sie mir nicht die Worte im Mund!)

Herr Lewentz, jetzt bin ich dran.

(Glocke des Präsidenten)

Auf meine Frage hin, ob am Ende der Aufarbeitung eine Gesetzesänderung stehen könne, haben Sie ausdrücklich Ja gesagt. Das ist der Ertrag,

(Staatsminister Roger Lewentz: Das sage ich doch!)

weil wir den Berichtsantrag eingebracht haben, parlamentarisch initiativ geworden sind und das Thema vorangetrieben haben.

(Abg. Jens Guth, SPD: Das stand alles schon in der Zeitung!)

Das ist Oppositionsarbeit, die Sie nicht mehr leisten wollen, die uns vom Wähler aufgegeben ist.

(Zurufe von der SPD)

So ist es doch.

(Glocke des Präsidenten)

Ich komme zu Herrn Guth zurück.

(Abg. Jens Guth, SPD: Nein, muss nicht sein!)

Politisch richtig ist es, solche Unternehmen in kommunalen Besitz zu überführen, weil Wasser, Strom und Energie keine Spekulationsobjekte sind. Da sind wir auf Ihrer Seite. Es ist aber nicht richtig, dann zu kassieren, wenn ein Eigentümerwechsel von privat zu kommunal stattfindet, weil eine andere Rechtsgrundlage eingetreten ist. Wir als Opposition müssen nachfragen, ob diese Gelder korrekt einbehalten worden sind.

(Glocke des Präsidenten)

Das ist unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit dem Wähler gegenüber.

(Beifall der AfD – Zuruf von der SPD)

Ich sage noch einen letzten Satz. Das Mediengesetz wäre hinsichtlich der öffentlichen Ausschreibung für den LMKDirektorenposten niemals geändert worden, wenn die AfD das Thema „Eumann“ nicht in den Landtag gebracht hätte.

(Abg. Martin Haller, SPD: So ein Blödsinn! – Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist doch die Wahrheit, der Sie sich verweigern, – –

(Glocke des Präsidenten)

Herr Paul, die Redezeit ist zu Ende.

weil wir das Thema angeschnitten haben.

(Beifall der AfD)