Blumenstrauß sind sicherlich viele Punkte richtig. Aber das ist heute nicht das Thema. Sie haben keine einzige Maßnahme genannt, die das Land Rheinland-Pfalz aufgreifen will,
Ich darf Ihnen die Tabelle aus dem Pflegebericht noch einmal zeigen. Nur vier Bundesländer, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Sachsen, zahlen keine Investitionsförderung. Alle anderen Bundesländer, ja.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kollege Wäschenbach! Wir haben Ihnen mit unserem Änderungsantrag geantwortet. Wir halten es nicht für erforderlich, dass nach dem Beschluss des Vermittlungsausschusses von damals im Rahmen von § 9 des XI. Sozialgesetzbuches, Verantwortung für das Vorhalten einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur zu erhalten – – –
Wir wollen die gesamten Angehörigen entlasten. Das tun wir dann, wenn wir die ambulante Pflege stärken.
In Ihrem Antrag haben Sie sogar den Deckungsvorschlag aus dem Pflegemanager genommen und den hälftigen Anteil, den die Kommunen erbringen würden, gänzlich weggelassen. Das ist kein Antrag für die Finanzierung der Einrichtungen. Das ist ein Antrag, der sich gegen die Angehörigen wendet, der die Kommunen entlastet und die gesamten Lasten aufseiten des Landes lässt.
Wir wollen Menschen befähigen, möglichst lange zu Hause zu leben. Das ist unser Ansatz. Wenn uns das mit einer ausreichenden Pflegefachkräftequote gelingt, dann können wir Einrichtungen so befähigen, dass Menschen dort gerne gut betreut und versorgt leben können. Am Ende muss es bezahlbar sein. Dazu ist der Bund in der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe ebenso verpflichtet.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Pflegeversicherungsgesetz, 1995 eingeführt, gab die Möglichkeit vor, durch öffentliche Förderung der betriebsnotwendigen Investitionskosten für die Errichtung von Pflegeeinrichtungen oder ihre grundlegende Sanierung die finanziellen Belastungen für die in teil- und vollstationären Einrichtungen untergebrachten Pflegebedürftigen gering zu halten. Diese Kosten werden für die Pflegebedürftigen gesondert berechnet.
Das Landesrecht hat zu bestimmen, ob und in welchem Umfang die finanzielle Förderung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen stattfinden soll. Nachdem das Land bis 2003 die investive Förderung in teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen getätigt hatte, wurde sie im gleichen Jahr im Landesgesetz zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften und über Maßnahmen zur Entlastung des Landeshaushaltes wieder aufgehoben.
Massive Steuermindereinnahmen und die Flutopferhilfe zwangen die Landesregierung damals zur Einstellung dieser Fördermaßnahmen, was die Umlage der Investitionskosten auf die Heimbewohner und damit eine enorme Erhöhung der gesamten Privatkosten zur Folge hatte. Damit ist die im Gesetz vorgesehene Förderung investiver Maßnahmen unverbindlich und rangiert unter der Rubrik „nicht rechtlich gebundene Ausgaben“.
Meine Damen und Herren, es ist bedauerlich, dass die öffentliche Förderung zur finanziellen Entlastung Pflegebedürftiger nach Kassenlage entschieden wird. Alte und pflegebedürftige Menschen sind kein Verschiebebahnhof.
Die Unterbringungskosten in Pflegeeinrichtungen steigen progredient und entwickeln sich für viele Pflegebedürftige zum Alptraum. So ist der Baupreisindex von 2001 bis 2015 um relativ 30 % gestiegen und korreliert entsprechend mit der Höhe der zuletzt um 22 % gestiegenen Investitionskosten. Die Dynamik der Entwicklung der Investitionskosten führt zu Summen von bis zu 700 Euro pro Monat und darüber hinaus, die allein von den Pflegebedürftigen zu tragen sind. Hier muss Ausgleich geschaffen werden, indem sich die Landesregierung auf den Gesetzestext besinnt und von der Möglichkeit der öffentlichen Förderung für betriebsnotwendige Investitionskosten Gebrauch macht und sie wieder einführt.
Die Einstellung der finanziellen Förderung 2003 wurde unter anderem mit massiven Steuermindereinnahmen begründet. Im Zeitraum 2003 bis 2018 stieg das Bruttoinlandsprodukt in Rheinland-Pfalz um 54 % auf sage und schreibe 149 Milliarden Euro mit der Folge hoher Summen an Steuereinnahmen. Das damalige Argument gilt heute nicht mehr. Finanzielle Mittel sind vorhanden. Auf
die Priorisierung der Gelder alleine kommt es an. In diesem Zusammenhang hat die Daseinsvorsorge gerade im Zusammenhang mit einer bezahlbaren und würdevollen Pflege einen ganz eigenen Stellenwert.
Der Betrachtungsweise der CDU, durch Abkehr von dem Projekt „Persönlicher Pflegemanager“, das auch uns von Beginn an nicht überzeugte, könnten knapp 5 Millionen Euro mobilisiert und als Grundstock in die Wiedereinführung der Förderung von Investitionskosten investiert werden, stimmen wir zu. Zumindest was den Anteil der Investitionskosten an den privat zu entrichtenden Gesamtkosten für die stationäre Pflege anbelangt, dürften die Pflegebedürftigen hier dann Stabilität erwarten.
Zum Alternativantrag der regierungstragenden Fraktionen ist zu sagen – entschuldigen Sie bitte den Ausdruck, meine Damen und Herren –, er ist erbärmlich.
Die CDU-Fraktion hat einen ganz konkreten Antrag gestellt, wie das Land einen konkreten Beitrag zur Senkung der Eigenanteile und zu einer leistungsfähigen und bedarfsgerechten Pflegeinfrastruktur leisten und damit seiner Verantwortung für die pflegebedürftigen Menschen und die Pflegenden in unserem Land gerecht werden kann.
Das Einzige, was den regierungstragenden Fraktionen hierzu einfällt, ist, diese Verantwortung an den Bund weiterzureichen, frei nach dem Motto: Kann das nicht jemand anders machen?
Wenn Sie, verehrte Kollegen von der Ampel, nichts für die pflegebedürftigen Menschen und die Pflege in unserem Land tun wollen, dann sagen Sie es doch einfach, und tun Sie nicht so, als wären Sie nicht zuständig.
Pflegekosten müssen für die Pflegebedürftigen bezahlbar bleiben. Das ist ein Auftrag an die Landesregierung. Priorisieren Sie Ihre Aufgaben! Nicht Aufgaben – das auch –, ich meinte Ausgaben.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Wäschenbach, ich darf Ihnen für die Diskussion über dieses Thema danken, weil das Thema „Pflege“ bei einer älter werdenden Gesellschaft immer mehr im Mittelpunkt steht und jeder Mensch schließlich in Würde gepflegt werden möchte, wenn er es nötig hat. Aber erlauben Sie mir vorab ein paar allgemeine Anmerkungen, weil es für uns einfach wichtig ist.
Zu diesem ganzen Thema gehört natürlich auch die gesellschaftliche Wertschätzung und die Würdigung der professionellen Pflege. Pfleger tragen große Verantwortung, sind fachlich qualifiziert und körperlich und psychisch stark gefordert. Daher sei hier auch die Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative 2.0 der Landesregierung erwähnt, die einen wichtigen Bau darstellt; denn es bedarf auch zukunftsorientierter und moderner Formen von Ausbildung und Studium, Weiterbildung und attraktiven Beschäftigungsbedingungen, die absolut notwendig sind.
Selbstverständlich bedarf es auch einer gebündelten Öffentlichkeitsarbeit und Anerkennung der Pflege. Diese Erfolg versprechende Gesamtstrategie der Fachkräfte- und Qualifizierungsoffensive geht die großen Fragen an.
Ich darf sagen, dass für uns Freie Demokraten ebenfalls der Mensch bei diesem Thema im Mittelpunkt steht. Ich darf hoffen, Herr Kollege Wäschenbach, dass Sie Ihre Forderung im Rahmen Ihrer Woche der Pflege auch an den Bundesgesundheitsminister gestellt haben; denn das Thema ist schon seit gut einem Jahr in der Diskussion.
Jeder erkennt, dass die Pflegeversicherung eine Reform braucht. Aber zuerst sollte man überlegen, welche Strukturreform möglich ist. Welche Strukturen kann man angehen? Beispiele sind starre Grenzen zwischen ambulant und stationär oder dass es bei ambulanter Versorgung drei Geldquellen gibt, KV, PV und die Familien. Bei stationärer Pflege gibt es nur noch die PV. Dann stellen sich doch kleine Fragen wie: Kann man in stationärer Pflege zum Beispiel auch hauswirtschaftliche Leistungen erhalten?
All diese Punkte sind noch offen. Dann kann man fragen und muss auch darüber diskutieren, welche Lücken im System sind und wo investiert werden muss. Die Branche selbst diskutiert zum Beispiel auch über Steuerzuschüsse des Bundes in der Pflege.
Wir alle wissen, dass es die Diskrepanz in den Einstellungen der Pflegekräfte zwischen Krankenhäusern und der Altenpflege gibt. Wir wissen auch, dass es den Unterschied zwischen dem Krankenhaus gibt, in dem es die KV zu 100 % übernimmt, und der stationären Pflege, in der die Übernahme gedeckelt ist, Stichwort Teilkasko.
Die Reformansätze, die Eigenanteile zu deckeln, sind richtig. Diese müssen wir auch weiter verfolgen. Das ist auch wichtig. Wie gesagt, zuerst einmal muss man die Struktur anschauen und dann in die Lücken investieren. Dann sehe ich auch vorrangig den Bund in der Pflicht. Dies Ganze sollte dann ergänzend zu den Themen „Image der Pflege“, „Bezahlung der Pflegekräfte“, „Qualifizierung der Pflegekräfte“ erfolgen. Das gibt dann nachher ein Gesamtpaket, das den Menschen, die zu pflegen sind, wirklich zur Seite steht.
Ihr Antrag zielt deshalb für uns nicht direkt auf den Menschen ab und stellt für uns auch keine direkte Ursachenbekämpfung, wenn ich dieses Wort in dem Zusammenhang nutzen darf, dar.
gebung eine Kofinanzierung war. Das erläutern Sie hier nicht in Gänze. Auch eine wirklich effiziente Gegenfinanzierung stellen Sie für Ihren Antrag nicht dar.
Die FDP sagt, wir brauchen ein Gesamtkonzept für ganz Deutschland in der Pflege. Wir brauchen keinen Flickenteppich verschiedener Länder, weil wir dann Diskrepanzen innerhalb der Länder bei einem so wichtigen Thema, das so sehr im Fokus steht, selbst schaffen. Dieses Problem darf nicht verantwortungslos weiter in die Zukunft verschoben werden. Da sehe ich auch den Bundesgesundheitsminister in der Pflicht. In diesem Bereich wird sich dann auch das Land engagieren.
Als nächster Rednerin erteile ich der Abgeordneten Frau Binz für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.