Vermutlich deshalb hat die Landesregierung stets betont, dass eine ausreichende Infrastruktur an vollstationären Pflegeeinrichtungen vorhanden ist und man lieber vorrangig die von den „Pflegebedürftigen bevorzugten anderen Wohnformen“ fördern will.
Dieses Thema beschäftigt die CDU-Fraktion seit Langem. Anfang des Jahres haben wir es im Ausschuss erörtert. Im März haben wir Kleine Anfragen eingereicht, und im April und Mai wurde unsere Große Anfrage zu Entgelten und Eigenanteilen in vollstationären Pflegeeinrichtungen beantwortet.
Auch die Bundesregierung hat jüngst die finanzielle Entlastung der Kinder von pflegebedürftigen Eltern beschlossen. Hintergrund sind die Eigenanteile, die von den Pflegenden zu leisten sind. Reichen ihre Mittel in der Pflegeversicherung nicht aus, werden die Kinder in die Pflicht genommen. Das soll künftig erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro geschehen.
Noch einmal: Auch die Landesregierung von RheinlandPfalz ist in der Verantwortung. Bislang beschränkt sich die Landesregierung darauf, die Entwicklung im Bereich der Eigenanteile der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen zu beobachten. Das reicht nicht aus. Die CDU-Fraktion tritt dafür ein, die Möglichkeiten des Landes zur Begrenzung der Eigenanteile durch Wiederaufnahme der Investitionsförderung zu nutzen.
Unsere konkrete Forderung im Antrag – ich zitiere –: „Der Landtag spricht sich dafür aus, die Förderung von Investitionskosten durch das Land für teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz wieder aufzunehmen. Ziel soll es sein, damit einen Landesbeitrag zur Senkung der Eigenanteile in der Pflege zu leisten. Nach den Worten des damaligen Sozialministers Florian Gerster (SPD) sollte mit der ,öffentlichen Förderung für betriebsnotwendige Investitionskosten im Zusammenhang mit der Schaffung oder grundlegenden Sanierung von Pflegeeinrichtungen (...) das Ziel‘ verfolgt werden, ,die den Nutzern der Pflegeeinrichtungen gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen gering zu halten‘“.
Meine Damen und Herren, erinnern Sie sich an diese Aussagen, und greifen Sie die Förderung wieder auf.
Ich komme noch zum Alternativantrag. Der Alternativantrag der Fraktionen der Regierungskoalition – Drucksache 17/9841 – ist sehr billig für das Land.
Im wahrsten Sinne des Wortes will man nichts dazuzahlen und weiterhin als eines von vier Bundesländern keine Förderung erbringen. Dies geht übrigens aus der Tabelle auf Seite 283 des 6. Pflegeberichtes deutlich hervor.
Erstens. Was will die Koalition? – Die Forderungen und Verbesserungen richten sich ausschließlich an den Bund.
Zweitens. Es nimmt fatalistische Züge an, wenn man feststellt, dass bei künftigen Tarifsteigerungen der Pflegekräfte und bei steigenden Pflegekosten insgesamt auch der Eigenanteil wieder steigen würde und man daran nichts ändern könnte.
Drittens. Der Antrag sieht es als vorrangig an, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte zu verbessern.
Wir fragen uns, warum verzettelt sich die Landesregierung weiterhin mit so vielen Modellprojekten, zum Beispiel dem Pflegemanager, den es noch gar nicht gibt?
Sie könnten heute etwas ganz Konkretes tun. Sie können sich an den Investitionskosten beteiligen und den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen finanziell unter die Arme greifen. Handeln Sie doch, wie es im RheinlandPfalz-Slogan heißt: Machen Sie es einfach!
Bevor ich die Redeliste weiterführe und das Wort erteile, will ich Gäste auf unserer Besuchertribüne willkommen heißen, und zwar Mitglieder des Ortsgemeinderates Bonefeld, Mitglieder des CDU-Gemeindeverbandes Puderbach sowie weitere Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Neuwied. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Wäschenbach, ich danke Ihnen für Ihren Denkanstoß im Bereich der Pflegefinanzierung. Ich teile Ihre Meinung, dass wir die Bürgerinnen und Bürger von den Folgen der Pflegebedürftigkeit entlasten sollten.
Der heute vorliegende Antrag der CDU-Fraktion greift jedoch ein altes System der Investitionsförderung, vor fast 20 Jahren abgeschafft, wieder auf. Wenn wir uns heute über eine alte Idee unterhalten, dann aber gerne mit dem Wissen von damals.
Alle Leistungen sollten aus einer Hand, nämlich durch Pflegekassen erfolgen, leider aufgrund von finanziellen Zwängen im Teilkaskosystem. Die Länder haben sich damals frühzeitig gegen diese Art der Kostenbeteiligung gewandt. Entsprechend den Empfehlungen des Vermittlungsausschusses haben die Länder im Rahmen des § 9 des XI. Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) die Verantwortung für das Vorhalten einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur erhalten.
Das ist das, was Sie in Ihrem Antrag mit § 9 Satz 3 SGB XI zitiert haben: „(...) der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen sollen Einsparungen eingesetzt werden, die den Trägern der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung entstehen.“
Genau diesen Paragrafen führen Sie in Ihrem Antrag deutlich aus. Der Satz, dass die Länder die Mittel der Einsparung der Träger der Sozialhilfe einsetzen sollen, beachten Sie nicht weiter. Sie lassen aus meiner Sicht die damalige kommunale Kofinanzierung in Ihrem Vorschlag für die Investitionskosten unter den Tisch fallen und benutzen dringend benötigte Mittel des Pflegemanagers zur angeblichen Deckelung des Finanzierungsanteils des Landes.
Wir hingegen setzen uns dafür ein, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen nicht weiter zu belasten; denn unstrittig in der Gesellschaft ist, dass wir in Zukunft mehr Pflegepersonal bei besserer Entlohnung in der Pflege benötigen. Lassen Sie uns Menschen unterstützen und nicht Objekte.
Aus diesem Grund schlägt die SPD-Fraktion mit ihren Partnern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP eine anderen Weg ein und legt Ihnen unseren gemeinsamen Alternativantrag vor.
Wir wollen uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass weiter steigende Pflegekosten nicht zulasten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen gehen; denn bereits jetzt sind hohe Eigenleistungen aus den Aufwendungen für die vollstationäre Pflege erforderlich.
Meine Damen und Herren, wir brauchen dringend ein Angehörigenentlastungsgesetz. Bei dem heute von der CDU vorliegenden Antrag auf Wiedereinführung einer zwei Jahrzehnte zurückliegenden Förderung der Pflegeeinrichtungen setzen die Christdemokraten ausgerechnet als Kostendeckungsvorschlag auf die Gelder für die Unterstützung der ambulanten Pflege.
Festhalten möchte ich, dass die meisten Menschen gerne und solange wie möglich, am besten gut betreut und versorgt, in den eigenen vier Wänden leben möchten.
Im Koalitionsvertrag haben wir deshalb bewusst die Unterstützung in der Koordinierung von Pflege- und Betreuungsangeboten an unseren 135 Pflegestützpunkten durch den persönlichen Pflegemanager festgeschrieben.
Meine Damen und Herren, hier werden politische Unterschiede überdeutlich. Wir wollen investieren, um Angehörige und pflegebedürftige Menschen bei ihrer schweren Aufgabe, zu Hause zu pflegen, zu unterstützen. Jeder Tag ohne vollständige Pflege verbessert sowohl die Lebensqualität als auch die finanzielle Grundlage der Menschen.
Was wir brauchen, ist keine hälftige Wiederaufnahme von Investitionskosten, wie sie die CDU fordert. Wir brauchen mehr Pflegekräfte, mehr Fachkräfte in der Pflege, mehr Ausbildungsplätze. Dies ist uns gelungen. Wir haben um 1.030 Plätze erhöht und auch die Ausbildungsförderung deutlich angehoben. Bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und damit eine Umsetzung eines Personalbemessungsverfahrens sind dringend erforderlich. Wir brauchen eine bessere Entlohnung der Pflegekräfte, und dies ist die Absicherung durch das Pflegeversicherungsrecht.
Meine Damen und Herren, wir brauchen in der Pflege flächendeckende Tarifvereinbarungen, und wir brauchen gesetzliche Maßnahmen auf der Bundesebene, um Bewohnerinnen und Bewohner vor zusätzlichen finanziellen Belastungen zu schützen, beispielsweise durch die Deckelung der Eigenanteile an den Pflegekosten, den sogenannten Sockel-Spitze-Tausch.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns heute den Schritt gehen, die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern und damit verbundene Mehrkosten sozial gerecht gegenzufinanzieren.
Meine Damen und Herren, gute Pflege muss bezahlbar bleiben, auch bei besseren Arbeitsbedingungen in der Pflege.
Zu einer Kurzintervention auf die Ausführungen von Frau Kollegin Anklam-Trapp erteile ich Herrn Abgeordneten Wäschenbach das Wort.
Frau Kollegin Anklam-Trapp, Sie haben einen Blumenstrauß an Problemen und Forderungen aufgelistet, die in der gesamten Pflegelandschaft zu erbringen sind. Aber es geht heute um ganz konkrete Maßnahmen. Sie haben kein einziges Wort dazu gesagt, was das Land tun will, um Pflegeangehörige zu entlasten.