In der Antwort zu der Kleinen Anfrage – Drucksache 17/3934 – des Abgeordneten Lammert vom 24. August 2017 führte die Landesregierung aus, dass die Ausländerbehörden vereinzelt Informationen über eine besuchsweise Rückkehr erhalten und diese Informationen auch weitergeleitet haben. Jetzt haben Sie gesagt, statistische Angaben liegen nicht vor. Warum verfügt die Landesregierung über keine validen Informationen zu ungenehmigten Heimreisen,
obwohl das Phänomen doch seit Jahren bekannt ist und auch der Gesetzgeber aufenthaltsrechtliche Konsequenzen vorsieht?
Ich kann nur wiederholen, was ich vorhin gesagt habe. Es macht wenig Sinn, statistisch zu erheben, dass bei, keine Ahnung,
einigen Ausländerbehörden jeweils ein oder zwei Fälle vorliegen, wenn es verschiedene Behörden gibt, bei denen solche Informationen ankommen können. Das alles läuft beim BAMF zusammen.
Dann können über eine Bundestagsfraktion beim BAMF die entsprechenden Daten erfragt werden. Dort liegen die Daten vor. Aus meiner Sicht ist es wenig zielführend, an x verschiedenen Stellen verschiedene Daten zu erheben, die jeweils für sich genommen nicht aussagekräftig sind.
Die Aussage, dass vereinzelt solche Fälle bekannt sind, können wir treffen, weil es vereinzelte Fälle gibt, bei denen wir im Gespräch mit der Ausländerbehörde von einem solchen Fall erfahren haben, aber es handelt sich hierbei nicht um ein Massenphänomen, wie es mit der Anfrage suggeriert wird.
Frau Staatssekretärin, Sie haben gerade gesagt, die Ausländerbehörden würden, wenn sie Kenntnis davon erlangen, das gegebenenfalls dem BAMF melden. Das heißt, es gibt also doch auf kommunaler Ebene in RheinlandPfalz Erkenntnisse darüber. Gleichzeitig haben Sie aber zu Frage 1 gesagt, die Landesregierung könne zu diesem Thema keine Auskünfte geben. Das scheint mir ein Widerspruch zu sein. Könnten Sie das bitte aufklären?
(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Scheint aber nur bei Ihnen zu sein! – Abg. Uwe Junge, AfD: Sie sind doch gar nicht gefragt!)
Es hilft jeweils zuzuhören. Das geht besser, wenn es keine Zwiegespräche gibt. Hören Sie der Staatssekretärin zu, dann erübrigen sich manche Fragen. – Bitte.
Das ist in keiner Weise ein Widerspruch, weil ich die Erkenntnisse, die uns vorliegen, vorgetragen habe. Das sind unter anderem Erkenntnisse zum Verfahren. Es ist genau das gesetzlich vorgesehene Verfahren, dass die Ausländerbehörden, wenn ihnen so etwas bekannt wird, das dem Bundesamt melden. Die Frage zielt auf Zahlen ab. Ob man jedoch aus Gesprächen über einzelne Fälle Bescheid weiß oder Zahlen systematisch statistisch erhoben werden, ist ein großer Unterschied und insofern kein Widerspruch.
Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin, wenn Sie sagen, es handelt sich hier um Einzelfälle und nicht um ein Massenphänomen, wie Sie das suggerieren, wäre es das Einfachste, dieses quasi nicht existierende Massenphänomen durch eine statistische Erhebung zu widerlegen. Dann wären Sie politisch auf der richtigen Seite.
Sie müssen verstehen, dass es offensichtlich den Bürger umtreibt, dass ihre Gastfreundschaft so vergolten wird
jetzt rede ich –, dass man, obwohl man sich in einem Asylverfahren befindet oder als Flüchtling hier anerkannt werden will,
Uns sind unsere Ausländerbehörden sehr wichtig. Wir wollen, dass sie ihre Arbeitszeit für sinnvolle Dinge einsetzen
und nicht sämtliche Akten von sämtlichen Menschen einzeln händisch darauf durchsuchen, ob es irgendwo ein solches Phänomen gibt, und dann anfangen, eine Strichliste zu führen. Das halte ich nicht für sinnvoll, wenn beim Bundesamt diese Informationen alle zusammenlaufen und dort nicht nur die Informationen aus den Ausländerbehörden vorhanden sind, sondern die Informationen aus sämtlichen verschiedenen Behörden, die Meldung an das BAMF machen. Eine solche Teilstatistik wäre absolut sinnlos, und dazu ist mir die Zeit unserer Ausländerbehörden und der guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dort arbeiten, zu wichtig.
Eine Nachfrage zu den Kommunikationswegen: Jobcenter, Arbeitsagentur, Ausländerbehörden. Es gibt zahlreiche staatliche Stellen, die von entsprechenden Heimreisen erfahren. Gibt es irgendwelche internen Datenweitergaben? Gibt es Vereinbarungen? Gibt es eine Handlungsanweisung, wie mit solchen Informationen umgegangen wird, wer wann wen informiert?
zu der die Antwort gegeben wurde. Es gibt eine gesetzliche Regelung, die eine Informationsweitergabe vorsieht. In Rheinland-Pfalz gibt es das klare Verfahren, dass die Personen, über die so etwas bekannt wird, von der Ausländerbehörde – das ist der Bereich, von dem wir das mitbekommen – zu den Gründen befragt werden. Diese Informationen werden dann an das Bundesamt weitergeleitet. Das habe ich jetzt zum dritten Mal gesagt. Ich sage es auch noch einmal, wenn Sie die Frage noch einmal stellen.
Frau Staatssekretärin, vielen Dank. Sie haben vorhin auf die Widerspruchsverfahren hingewiesen, die vom BAMF
durchgeführt werden. Wir wissen, dass das BAMF derzeit verstärkt prüft, ob der Schutzstatus bei Schutzberechtigten abzuerkennen ist. Liegen Ihnen Erkenntnisse vor, in welchem Ausmaß derzeit der Schutzstatus aberkannt wird?
Die Widerrufsverfahren vom Bundesamt werden seit dem letzten Jahr verstärkt durchgeführt. Das liegt auch an einer Regelung im Asylgesetz, nach der nach einem Zeitraum von einmalig drei Jahren das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Status noch einmal überprüfen muss. Das heißt, es ist ein Standardverfahren, dass noch einmal ein Widerrufsverfahren bei allen Personen stattfindet.
Die Widerrufsquote der bisherigen Verfahren des Bundesamts ist absolut gering. Im Jahr 2018 lag sie bei nur 1,2 % bundesweit, und von Januar bis Juli 2019 lag sie bei 3 %. Das zeigt, dass sich die Situation in den Herkunftsstaaten nicht so weit verbessert hat, dass Widerrufe in Betracht kämen.
Deswegen finde ich es sehr wichtig, richtig und konsequent, dass wir unsere Anstrengungen vor allem darauf richten, die Menschen, die hier sind, gut zu integrieren.
Mir liegen jetzt noch drei Zusatzfragen vor. Danach betrachte ich die Anfrage als beantwortet. Zunächst der Abgeordnete Dr. Bernhard Braun.
Frau Staatssekretärin, habe ich das richtig verstanden, dass die AfD über ihre Bundestagsfraktion beim BAMF die Zahlen abfragen könnte, wo sie vorliegen?